Schiedsrichtergebühren

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Spielklasse
SR MSp
Assi MSp
SR FSp
Assi FSp
RLW und tt.com RL-Tirol € 133,-- € 66,50 € 60,-- € 30,--
Hypo Tirol Liga € 104,-- € 52,-- € 60,-- € 30,--
Landesligen € 78,-- € 39,-- € 50,-- € 25,--
Gebietsligen € 72,-- € 36,-- € 50,-- € 25,--
Bezirksligen € 66,-- € 33,-- € 50,-- € 25,--
1./2. Klassen € 66,-- € 33,-- € 50,-- € 25,--
Reserven € 49,-- € 24,50 € 30,-- € 15,--
U18, U16, U15 und U14 € 43,-- € 21,50 € 30,-- € 15,--
U13 und abwärts € 26,-- € 13,-- € 20,-- € 10,--
Frauen € 43,-- € 21,50 € 30,-- € 15,--
   
Kommissionierungsgebühren  
Sportplatz - Neu- und Nachkommissionierung € 92,--
Sportplatz - Vorkommissionierung (Spielabsage) € 26,--
Sportplatz - Vorkommissionierung (Kommissionierer am Spielort wohnhaft) € 17,--

 

Hallen- und Kurzturniere  
Kampfmannschaften € 0,60 pro Minute
Nachwuchsmannschaften € 0,43 pro Minute

 

Fahrtkosten:

  1. Die Schiedsrichter und Assistenten haben Anspruch auf ein Kilometergeld in Höhe von € 0,42.
  2. Bei Spielen im Wohnort sind die Fahrtkosten entsprechend der zurückgelegten Kilometeranzahl von der Wohnadresse bis zum Sportplatz zu berechnen!
    Sämtliche Gebühren beinhalten etwaige Verpflegungssätze sowie Spesen.

Verbandsinterne Spiele:
Spiele der Tiroler Auswahlen (Amateur-, Nachwuchs-, Frauen- bzw. Mädchenauswahl) ohne Spielgebühr;
die Fahrtkosten können verrechnet werden.

Sonstiges:

  1. Die Vereine werden angewiesen, die Schiedrichtergebühren für sämtliche Spiele innerhalb des TFV dem amtierenden Schiedsrichter bzw. Assistenten rechtzeitig vor Spielbeginn zu bezahlen. Bei Nichtbefolgung dieser Anordnung ist der Schiedsrichter angehalten, beim Verband die entsprechende Meldung zu erstatten.

  2. Spielen zwei Vereine verschiedener Klassenzugehörigkeit gegeneinander, sind die Gebühren des in der höheren Liga spielenden Vereines zu berechnen.

  3. Bei Freundschaftsspielen von Bundesligavereinen gegen Mannschaften des Landesverbandes ist Gebühr der Hypo Tirol Liga zu verrechnen.

  4. Bei Freundschaftsspielen von Bundesligavereinen sind die geltenden Gebühren der ÖFB-Schiedsrichter Gebühren- und Besetzungsordnung zu verrechnen.
    Die Gebühren für Freundschaftsspiele internationaler Mannschaften sind in der ÖFB-Schiedsrichterordnung geregelt.
    Für internationale Freundschaftsspiele gegen Mannschaften des Landesverbandes ist die Gebühr der Liga des veranstaltenden Vereins zu verrechnen.

  5. Ist der Schiedsrichter/Assistent am Platz anwesend und wird das Spiel nicht ausgetragen, so hat dieser Anspruch auf die Hälfte der Spielgebühr und die entsprechenden Fahrtspesen. Diese Regelung gilt aber nur für Schiedsrichter/Assistenten, die nicht am Spielort wohnen. Wäre dies der Fall (Schiedsrichter bzw. Assistenten wohnen am Spielort), steht keine Spielgebühr zu.

  6. Tiroler Cup und Frauen Cup
    Die Spielgebühr richtet sich nach der Ligazugehörigkeit des Heimvereines.

  7. Schiedsrichtergebühren in Verbindung mit der Restspielzeit:
    Der Schiedsrichter (auch Assistenten) erhält beim abgebrochenen Spiel die volle Schiedsrichtergebühr; bei der Austragung der Restspielzeit die Hälfte davon.

    gültig ab 1.7.2024