Land Tirol

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zu den Förderrichtlinien des Tiroler Landessportrates 2019


In erster Linie beziehen sich ausgeschüttete Förderungen auf die JUGEND und den NACHWUCHS
Die gewünschten Förderungen müssen bis jeweils Ende MÄRZ des betreffenden Förderjahres eingereicht werden
Um eine Förderung zu lukrieren, müssen mindestens 10 Kinder oder Jugendliche bis 18 Jahre im Verein spielen
Je nach Anzahl der Mitglieder kann das Vereinsfördervolumen zwischen € 400,- und € 1.000,- betragen
Auch Turniere werden gefördert, allerdings sollten diese mit internationaler Beteiligung stattfinden und überregionale Mannschaften beinhalten 

GESCHÄFTSSTELLE und KONTAKT:

Ansprechpartner:    Mag. Dieter Hofmann

KONTAKT:

ABTEILUNG SPORT DES LANDES TIROL
Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck Österreich
Tel. +43 512 508 3193
Fax +43 512 508 743185
Mail: sport@tirol.gv.at