ASVÖ Tirol
Allgemeine Vergaberichtlinien für Förderungen
Alle Mitgliedsvereine des ASVÖ Tirol haben jährlich die Möglichkeit, um eine allgemeine Subvention anzusuchen. Das Ansuchen erfolgt online über die Datenbank des ASVÖ Tirol und muss bis 31.03. eingebracht werden. Verspätet eingelangte Ansuchen können aus Budgetgründen nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verein wird über die bewilligte Subvention informiert und muss diese dann mit den Richtlinien entsprechenden Rechnungen belegen. Anschließend wird die Subvention auf das Vereinskonto überwiesen.
Prinzipiell gilt
Es können nur Original-Rechnungen zur Abrechnung der Subvention herangezogen werden.
Sowohl die Bezahlung der Rechnung durch den Verein als auch die Auszahlung des Verbands muss im gleichen Kalenderjahr erfolgen wie die Gewährung der Subvention. Daher soll die Einreichung der Rechnungen beim Verband bis spätestens Ende Oktober erfolgen, damit eine Auszahlung der Mittel noch im selben Jahr bewerkstelligt werden kann.
Allgemeine Förderung
Für die allgemeine Förderung hat der Finanzausschuss einen Vergabeschlüssel für die jeweiligen Sportarten erstellt, nach dem die Subvention errechnet wird. Hinzu kommt jene Zuteilung, die aufgrund einer prozentuellen Einstufung des zuständigen Landesfachwarts oder aufgrund der gemeldeten Mitglieder bzw. Mannschaften im Fachverband, gewährt wird.
Sonderförderungen
- Errichtung und Sanierung von Sportstätten
- Startsubvention für Vereine bei Neuaufnahme
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
- Vereinsjubiläen
- Sportausschuss
- Projektförderung
- Förderungsabrechnung
Grundsätzlich gibt es 5 Verwendungsbereiche für den Vereinszuschuss aus Bundes-Sportförderungsmitteln:
- Einsatz ausgebildeter Trainer und Funktionäre
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Es gelten die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit!
Für die korrekte Abrechnung sind folgende Punkte zu beachten:
- Leistungs-/Förderzeitraum
Ein Leistungs-/Förderzeitraum entspricht einem Kalenderjahr. Sowohl das Rechnungs- als auch das Zahlungsdatum müssen in diesem Zeitraum liegen.
- Rechnungen
Rechnungen müssen grundsätzlich auf den Verein lauten und im Original vorgelegt werden. Bei Online-Rechnungen gelten der Rechnungs-Ausdruck, die Buchungs- und/oder Auftragsbestätigung, sofern der Verein schriftlich bestätigt, dass diese Rechnung bei keinem anderen Fördergeber vorgelegt bzw. durch Dritte übernommen wurde.
- Nachweis des Zahlungsflusses
Nach Möglichkeit ist vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen.
Überweisungen:
Für den lückenlosen Nachweis ist es notwendig, ein Dokument mitzuschicken, auf dem sowohl der Auftraggeber- als auch der Empfänger-IBAN inkl. des abgebuchten Betrags sichtbar ist. Dies kann entweder der Kontoauszug sein (auch Kopie oder Zweitschrift) oder (bei Sammelüberweisungen und/oder ELBA) die Auftragsbestätigung.
Bar-Zahlung:
Die entsprechende Rechnung muss mit einem Barzahlungsvermerk, Firmenstempel, Datum und Unterschriftdes Verkäufers quittiert werden. Der Abrechnung ist eine Kopie des Vereins-Kassabuchs mit den Unterschriften von Obmann und Kassier beizulegen.
GESCHÄFTSSTELLE und KONTAKT:
Ansprechpartner: Landessekretär Thomas Kübler
Anschrift: Fallmerayerstrasse 12, 2. Stock / 6020 Innsbruck
Mailadresse: office(@)asvoe-tirol.at / Tel. 0512-58 64 37 und Fax 0512-57 72 52
ALLGEMEIN:
Auf der Homepage www.asvoe-tirol.at ist zudem ein Link zu finden, unter dem das FÖRDERANSUCHEN für alle Interessenten zum Download bereit steht.