Dachverbände

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ASVÖ Tirol

Allgemeine Vergaberichtlinien für Förderungen

Alle Mitgliedsvereine des ASVÖ Tirol haben jährlich die Möglichkeit, um eine allgemeine Subvention anzusuchen. Das Ansuchen erfolgt online über die Datenbank des ASVÖ Tirol und muss bis 31.03. eingebracht werden. Verspätet eingelangte Ansuchen können aus Budgetgründen nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verein wird über die bewilligte Subvention informiert und muss diese dann mit den Richtlinien entsprechenden Rechnungen belegen. Anschließend wird die Subvention auf das Vereinskonto überwiesen.

Prinzipiell gilt

Es können nur Original-Rechnungen zur Abrechnung der Subvention herangezogen werden.

Sowohl die Bezahlung der Rechnung durch den Verein als auch die Auszahlung des  Verbands muss im gleichen Kalenderjahr erfolgen wie die Gewährung der Subvention. Daher soll die Einreichung der Rechnungen beim Verband bis spätestens Ende Oktober erfolgen, damit eine Auszahlung der Mittel noch im selben Jahr bewerkstelligt werden kann.

Allgemeine Förderung

Für die allgemeine Förderung hat der Finanzausschuss einen Vergabeschlüssel für die jeweiligen Sportarten erstellt, nach dem die Subvention errechnet wird. Hinzu kommt jene Zuteilung, die aufgrund einer prozentuellen Einstufung des zuständigen Landesfachwarts oder aufgrund der gemeldeten Mitglieder bzw. Mannschaften im Fachverband, gewährt wird.

Sonderförderungen

  1. Errichtung und Sanierung von Sportstätten
  2. Startsubvention für Vereine bei Neuaufnahme
  3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
  4. Vereinsjubiläen
  5. Sportausschuss
  6. Projektförderung
  7. Förderungsabrechnung

Grundsätzlich gibt es 5 Verwendungsbereiche für den Vereinszuschuss aus Bundes-Sportförderungsmitteln:

  1. Einsatz ausgebildeter Trainer und Funktionäre
  2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen
  3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen
  4. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten
  5. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten

Es gelten die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit!

Für die korrekte Abrechnung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Leistungs-/Förderzeitraum

Ein Leistungs-/Förderzeitraum entspricht einem Kalenderjahr. Sowohl das Rechnungs- als auch das Zahlungsdatum müssen in diesem Zeitraum liegen.

  • Rechnungen

Rechnungen müssen grundsätzlich auf den Verein lauten und im Original vorgelegt werden. Bei Online-Rechnungen gelten der Rechnungs-Ausdruck, die Buchungs- und/oder Auftragsbestätigung, sofern der Verein schriftlich bestätigt, dass diese Rechnung bei keinem anderen Fördergeber vorgelegt bzw. durch Dritte übernommen wurde.

  • Nachweis des Zahlungsflusses

Nach Möglichkeit ist vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen.

Überweisungen:

Für den lückenlosen Nachweis ist es notwendig, ein Dokument mitzuschicken, auf dem sowohl der Auftraggeber- als auch der Empfänger-IBAN inkl. des abgebuchten Betrags sichtbar ist. Dies kann entweder der Kontoauszug sein (auch Kopie oder Zweitschrift) oder (bei Sammelüberweisungen und/oder ELBA) die Auftragsbestätigung.

Bar-Zahlung:

Die entsprechende Rechnung muss mit einem Barzahlungsvermerk, Firmenstempel, Datum und Unterschriftdes Verkäufers quittiert werden. Der Abrechnung ist eine Kopie des Vereins-Kassabuchs mit den Unterschriften von Obmann und Kassier beizulegen.

GESCHÄFTSSTELLE und KONTAKT:

Ansprechpartner:     Landessekretär Thomas Kübler
Anschrift:                Fallmerayerstrasse 12, 2. Stock /  6020 Innsbruck
Mailadresse:            office(@)asvoe-tirol.at / Tel. 0512-58 64 37  und  Fax 0512-57 72 52

ALLGEMEIN:  

Auf der Homepage www.asvoe-tirol.at ist zudem ein Link zu finden, unter dem das FÖRDERANSUCHEN für alle Interessenten zum Download bereit steht.

ASKÖ Tirol

  • Eine Förderung ist für Vereine sowohl bei einer Mitgliedschaft in einem FACH- als auch in einem DACH-Verband möglich
  • Das Ansuchen für eine Förderung kann einmal jährlich über die ONLINE-Datenbank auf der Homepage gestellt werden
  • Die Frist für das Ansuchen läuft von 01.12. bis zum 31.01., für das folgende Jahr kann im Vorhinein eine Förderung beantragt werden
  • Die Plattform bzw. Förderformularmaske ist ausschließlich in diesem Zeitraum online geschaltet
  • Bei einer Förderzusage muss diese bis spätestens NOVEMBER des betreffenden Förderjahres abgerechnet sein
  • Jeder Verein erhält generell eine GRUNDFÖRDERUNG in Höhe von € 290,-
  • NACHWUCHSFÖRDERUNGEN sind an die Bedingung geknüpft, auch entsprechende Nachwuchsteams im Verein zu führen
  • SPORTSTÄTTENFÖRDERUNGEN können bis zu einer Maximalsumme von € 7.000,- gewährt werden, eine Förderung für eine Sportstätte wird grundsätzlich erst ab einer Gesamtinvestitionshöhe von € 4.000,- gewährt
  • SONDERSUBVENTIONEN sind z.B. für Fußballturniere (Pfingstturnier) möglich (zB. als Pokalspende) und können ganzjährig beantragt werden

GESCHÄFTSSTELLE und KONTAKT:

Ansprechpartner:    Mag. Claudia Stern / Landesgeschäftsführerin

KONTAKT:

ASKÖ Tirol
Langer Weg 15
6020 Innsbruck
+43 (0) 512 589112-11

claudia.stern@askoe-tirol.at

www.askoe-tirol.at

Sportunion Tirol

Die allgemeine Vereinsförderung von SPORTUNION Vereinen setzt sich aus 5 Bereichen zusammen:

  1. Förderung VEREINSSPORT
    Der Fördertopf wird aliquot nach Anzahl der Mitglieder (Erwachsene zählen 1 Punkt; Kinder und Jugendliche zählen 1,5 Punkte) auf alle Mitgliedsvereine verteilt. Vereine, die erstmalig der SPORTUNION Tirol beitreten, erhalten eine Startförderung; in den Folgejahren erfolgt die Auszahlung der allgemeinen Vereinsförderung.
  2. Förderung SPORTSTÄTTENBAU und -ERHALTUNG
    Die SPORTUNION Tirol fördert circa 10% der gesamten Baukosten.
  3. Förderung SPORTSTÄTTENINVENTAR / GRUNDAUSSTATTUNG
    Die SPORTUNION Tirol fördert circa 10% von Aufwendungen für langlebige Wirtschaftsgüter (Nutzungsdauer mindestens 5 Jahre), die für die Aufrechterhaltung des Betriebes einer vereinseigenen Sportanlage notwendig sind.
  4. Förderung von ÖFFENTLICHEN VEREINSVERANSTALTUNGEN
    Vereinsveranstaltungen werden je nach Größe/Umfang unterstützt.
  5. LEISTUNGSSPORTFÖRDERUNG
    Diese Förderung können alle Vereine beantragen, die im Leistungssport tätig sind und die entsprechenden Erfolge nachweisen können.

    Sie setzt sich aus 3 Teilen zusammen:
  • Bundesligaförderung
    Der zur Verfügung stehende Fördertopf wird aliquot auf Vereine in der 1. & 2. Bundesliga aufgeteilt. Unterstützte Vereine müssen eigene Nachwuchsarbeit leisten!
  • Förderung Nachwuchs Einzelsport
    Gefördert werden junge Sportler, die im vergangenen Jahr österreichische Erfolge nachweisen können!
  • Förderung Leistungssport (Einzelsport allg. Klasse)
    Gefördert werden Sportler, die im vergangenen Jahr österreichische Erfolge nachweisen können!
  • Außerdem gewähren wir bei außerordentlichen Vereinsausgaben (z.B. Problemfällen, Naturkatastrophen u.ä.) eine Sonderförderung.

Der Bundes-Vereinszuschuss ist für folgende Zwecke bestimmt:

Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer
(Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren);

  1. Durchführung von Trainingsmaßnahmen;
  2. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen;
  3. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten;
  4. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten.

LEISTUNGS-/FÖRDERUNGSZEITRAUM

Der Leistungszeitraum hat grundsätzlich im Förderungszeitraum zu liegen. Er entspricht einem Kalenderjahr und läuft demnach vom 1. Jänner bis zum 31.Dezember. Das Rechnungsdatum und das Zahlungsdatum müssen in diesem Zeitraum liegen.

RECHNUNGEN

Rechnungen müssen grundsätzlich auf den Verein lauten und im Original vorgelegt werden.

GESCHÄFTSSTELLE und KONTAKT:

Ansprechpartner:    Petra Praxmarer /  Assistentin der Geschäftsführung

KONTAKT:

SPORTUNION Tirol
Rennweg 8
6020 Innsbruck
+43 (0) 512 586451
office@sportunion-tirol.at

ALLGEMEIN:  

Auf der Homepage www.sportunion-tirol.at ist zudem ein Link zu finden, unter dem das FÖRDERANSUCHEN für alle Interessenten zum Download bereit steht.