Gemäß §13 (2) sieht das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 vor, dass die dem ÖFB zugeteilten Mittel der "Grundförderung Breite" zu 40 Prozent im Rahmen des sogenannten "Bundes-Vereinszuschuss" an die Mitgliedsvereine weiterzugeben sind. Dabei ist - den Abrechnungsrichtlinien zum BSFG 2013 folgend - nicht der Letztempfang durch einen lokalen Sportverein, sondern die Verwendung zugunsten lokaler oder regionaler Sportausübung maßgeblich. Durch diesen Passus ist es dem ÖFB und seinen neun betroffenen Mitgliedern (Landesverbände, weil die Bundesliga nicht unter das Segment "Breitensport" fällt) möglich, die Struktur der Talenteförderung (Akademien, Landesverbandsausbildungszentren) aufrecht zu erhalten. Im Rahmen dieser werden Talente aus den Vereinen gezielt ausgebildet (LAZ, AKA) und stehen den Vereinen zudem auch für Bewerbsspiele (LAZ) zur Verfügung.
Der Österreichische Fußball-Bund beschränkt sich allerdings nicht auf die vorgegebene gesetzliche Quote, sondern rechnet sogar insgesamt ca. 60 Prozent seiner Mittel aus der "Grundförderung Breitensport" im Zuge des Bundes-Vereinszuschusses ab, d.h. über EUR 4.100.000,-- kommen jährlich den Vereinen und Spielern selbst zugute.
Die Mittel aus dem Bundes-Vereinszuschuss wurden - unter Berücksichtigung der Schwerpunkte aus den Förderungen vom Land - seitens des Landesverbands Tirol 2014 wie folgt vergeben (Anm: die Vergabe erfolgt laut den Richtlinien der einzelnen Landesverbände für die Vereinsförderung auf Basis des Bedarfs und der Anforderung durch die Sportvereine):
Bundesvereinszuschuss 2014 gesamt: € 373.614,--
Trainer € 22.745,--
Trainingsmaßnahmen € 81.988,--
Wettkämpfe € 75.255,--
Sportstätten € 78.283,--
Sportgeräte (Utensilien) € 115.343,--
Bundesvereinszuschuss 2015 gesamt: € 374.749,26
Trainer € 25.053,34
Trainingsmaßnahmen € 85.071,48
Wettkämpfe € 71.000,78
Sportstätten € 74.488,40
Sportgeräte (Utensilien) € 119.135,26