Niederösterreichischer Fußballverband | 2010/11
AKNÖ Frauen Gebietsliga Mostviertel
72/72 gespielte Spiele
316 Tore
gesamt
4,39 Tore
pro Spiel
76 Gelbe Karten Gelbe Karten
2 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
1 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Gruppenbestimmungen für die
AKNÖ Frauen-Gebietsliga Mostviertel,
Saison 2010/11

Die AKNÖ Frauen Gebietsliga Mostviertel spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.

1. Teilnehmende Mannschaften:
SC Gresten-Reinsberg, SU St. Georgen/Leys, SV Hohenberg, SC Prefa Lilienfeld, FCU Frankenfels/Schwarzenbach, SCU Ardagger/Neustadl 1b, TSV Nöchling, USV Kirnberg, SU Wolfsbach;

2. Spielmodus:
Die neun Mannschaften spielen in zwei Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen Meisterschaftsteilnehmer einmal zu Hause und einmal Auswärts antritt. Der erste Durchgang mit 9. Runden wird im Herbst 2010 ausgetragen und der zweite Durchgang mit ebenfalls 9. Runden im Frühjahr 2011. Insgesamt sind daher 18 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister dieser FGL und ist nach den Richtlinien des NÖFV berechtigt, in die FL aufzusteigen bzw. an den jeweiligen Relegationsspielen teilzunehmen.

3. Spieltermine
Die Herbstmeisterschaft 2010 beginnt am 28./29. August.
Ersatztermine sind nach der letzten Runde festzulegen.

Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährlich stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Samstag, Sonntag zur Verbandszeit).
Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an die Gruppenobfrau bekannt gegeben werden.

Die Frühjahrsmeisterschaft 2011 beginnt 2./3.April.
Die genauen Spieltermine werden in der Gruppensitzung (Februar 2011) festgelegt. Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.

4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert vier (4) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen drei Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.

5. Dressenwahl
Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.

6. Spielberichte, Schiedsrichter
Die ONLINE- Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass auf dem Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Sollte es nicht möglich sein, mit dem ONLINE Spielbericht zu arbeiten (z.B. keine Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Spielbericht ist an den NÖFV zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem Schiedsrichter (siehe NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heim- als auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für die Saison EUR 43,--pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist ohne Wartezeit in folgender Reihenfolge vorzugehen: Spielleitung durch anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet das Los. Bei keiner Einigung wird das Wettspiel abgesagt.

7. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten bleiben ohne Folgewirkungen für die nächsten Meisterschaftsspiele. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.

8. Presse
Die Spielpaarungen und Termine werden in den „Offiziellen Nachrichten des NÖFV“ im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im ONLINE-SYSTEM verlautbart. Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, den Gruppenobmann wegen des Ergebnisses anzurufen.
Allerdings ist der Gruppenobmann (Andrea Olbrich 0676/7643467) zu verständigen, wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage oder Spielabbruch stattfand.

9. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung der Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGL anfallen, bezahlen. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 30,-- pro Saison/Verein festgelegt. Der Betrag muss vor dem ersten Meisterschaftsspiel an folgendes Konto überwiesen werden: Raiba im Erlauftal Gebietsliga West Damen, KoNr.: 6.228.191, BLZ: 32939. Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.

10. Disziplinarwesen
Ist in den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 30,-- an die Ligakassa zu zahlen.

11. Meisterehrung
Um in einem schönen Rahmen die Meisterehrung vornehmen zu können, werden beim letzen Spiel die Urkunden und Meistermedaillen übergeben. Falls es bei diesem Spiel nicht möglich ist wird ein anderer Termin fixiert, dieser soll aber noch innerhalb der Saison liegen.

Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 23. Juli 2010 beschlossen.

Die GO:
Andrea Olbrich e.h.