Oberösterreichischer Fußballverband | 2010/11
OÖ Frauenliga
110/110 gespielte Spiele
431 Tore
gesamt
3,92 Tore
pro Spiel
81 Gelbe Karten Gelbe Karten
3 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
2 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Präambel

Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenliga Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung
stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die
Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. den Bestimmungen für 1b
Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenliga Oberösterreich stellt mit weiteren Frauenligen anderer Landesverbände/LV (SFV, TFV und VFV) den Unterbau der 2. Liga Mitte/West dar! Die Frauenligen der LV sind daher die 3. Leistungsstufe in Österreich und die jeweils höchste des jeweiligen LV.

§ 1 Teilnehmer der Frauenliga des OÖFV (OÖFL):

Die Herbstmeisterschaft beginnt am 14./15.08.2010. Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt (voraussichtlicher Beginn 19./20.03.2011).

Teilnehmende Vereine:
Union Nebelberg, SV Taufkirchen/Pram, SPG Weilbach/Antiesenhofen, FC Altmünster, SV GW Micheldorf, Union Wolfern, Union Natternbach, ATSV Steyr, Union Ternberg,
ASV Behamberg/Haidershofen, SV Schlüßlberg

§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:

Die elf Vereine spielen 22 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 11 Runden im Herbst 2010 und 11 Runden im Frühjahr 2011 gespielt werden.

Der erstplatzierte Verein ist Meister der OÖFL. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 2. Leistungsstufe und der OÖFL werden in den Durchführungsbestimmungen der Frauen 2. Liga Mitte/West geregelt.

Der Aufstieg bzw. eine Teilnahme an den Relegationsspielen der Frauen 2. Liga Mitte/West ist für den Erstplatzierten der OÖFL Pflicht. Andernfalls ist eine Pönale von
€ 750,-- in Worten (Euro siebenhundertfünfzig) - auf das Sparbuch lautend auf Frauenklasse KtoNr.: 01210-028650 bei der Sparkasse Oberösterreich, BLZ 20320 zu leisten.

Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für 1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zur Teilnahme an den Relegationsspielen verpflichtet. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte für die Verpflichtung herangezogen.

Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der OÖFL und der zweithöchsten Spielklasse in Oberösterreich sind wie folgt:

1. Die Meister der LV (Landesligen) spielen um 2 Aufstiegsplätze für die beiden 2.Ligen.
Aus folgenden Regionen steigt jeweils 1 Sieger auf:
Mitte (Meister der LL des KFV, OÖFV, StFV)
Die 3 Meister der Spielregion Mitte spielen gegeneinander um den Aufstieg in die
2.Liga. Die Spielpaarungen und Platzwahl ergeben sich aufgrund eines fixen Turnus:
2011/12: OÖ – K, St – OÖ, K – St

Aus der OÖ FL steigen so viele Vereine ab, dass nach Berücksichtigung des Auf- und Abstiegs mit der 2. Liga Mitte/West und den Aufsteigern aus der 2. Spielklasse in OÖ mindestens 10 Vereine für die Saison 2011/12 spielberechtigt sind. In Ausnahmefällen kann die Liga auf höchstens 12 Vereine aufgestockt werden. Im Regelfall gibt es aber lediglich 2 Absteiger!

§ 3 Spieltermine:

Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des Vorsitzenden möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginnzeiten sind
ausschließlich über das „Fußball-Online“-System bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
VS der betreffenden Spielklasse gestattet.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.

Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde müssen
am selben Tag und zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des Gruppenobmannes verlegt werden.

Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit „ohne Wartezeit“ gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und

Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen

§ 4 Spielberechtigung:

Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs
heranzuziehen.

Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.

Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.

§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:

Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.

Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der VS der Spielklasse ist zu informieren.

Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des VS gestattet.

Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--

Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)

Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Auswärtsverein hat Dressenwahl.


§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:

Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim
Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der Gruppenobmann telefonisch zu verständigen, Tel.: 0650/5342087.

Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.

Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.

§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:

Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.

Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).

Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.

Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.

§ 8 Nichtantreten, Ausscheiden einer Mannschaft:

Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.

Bei Ausscheiden einer Mannschaft während des laufenden Bewerbes, ab dem
Zeitpunkt der Nennung, hat der betreffende Verein unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine Pönalstrafe in der Höhe von € 750,-- auf das Sparbuch lautend auf
Frauenklasse KtoNr.: 01210-028650 bei der Sparkasse Oberösterreich, BLZ 20320 zu leisten.

§ 9 Administrationsbeitrag:

Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:

Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV. Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.


Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der
OÖ Frauenliga am 2. Juli 2010 einstimmig beschlossen.



Weilbach, am 02. Juli 2010 Für die Richtigkeit:
GO Karl Römer e.h.



VEREINE OÖ Frauenliga

SV Taufkirchen/P. Sportplatzstraße 1b, 4775 Taufkirchen/P., 07719/8950
INTERNET: www.svtdamen.com
GLAS Josef, Holzing 3, 4775 TAUFKIRCHEN/PRAM
0676/4750100, 07712/3330-30 -Firma; 07712/3330-40 -Fax
mailto:josef.glas@grawe.at
HÖLZL Katharina, Unterteufenbach 24, 4782 ST.FLORIAN
0650/3000635
mailto:katha_h@gmx.net

FC Altmünster, Am Nussbaumhof 31, 4813 Altmünster, 07612/88502 m. Fax
Dr. RENNER Matthias, Simetstraße 14, 4813 ALTMÜNSTER
0664/9074441
mailto:matthias.renner@gmx.net

SPG Weilbach/Antiesenhofen, 4984 Weilbach
RANFTL Stephanie, Pirath 15, 4943 KIRCHDORF AM INN
0676/9668559
mailto:stephanie.ranftl@gmx.at
FEICHTINGER Elisabeth, Greifenedt 8, 4906 EBERSCHWANG
0650/4661664
mailto:feichtinger_elisabeth@yahoo.de

ATSV Steyr, Schuhmeierstraße 2a, 4400 Steyr, 07252/72013 Fax 07252/72038
RESCH Peter, Wachturmstraße 1, 4400 STEYR
0676/3928595
mailto: horst.schmid@liwest.at

Union Natternbach, Vorauweg 5, 4723 Natternbach
KLAFFENBÖCK Christian, Vischerstraße 20, 4723 NATTERNBACH
07278/3494/32 –Firma; 0664/4644758
mailto:union_natternbach@yahoo.de
RACKASEDER Anita, Eden 18, 4776 DIERSBACH
0664/4301190
mailto:anita@igla.at

Union FC Siro Ternberg, Sportplatzstr.26, 4452 Ternberg, 07256/8706
MICHLMAYR Sabine, Alois-Derfler-Straße 3, 4452 TERNBERG
0681/10529055
mailto:sa.michlmayr@siro.at
SCHAUSBERGER Susanne, Freinbergweg 10, 4452 TERNBERG
0650/9999834
mailto:s.schausberger@aon.at

SV Grün Weiß Micheldorf, Peter Roseggerstrasse 10, 4563 Micheldorf
WAGENLEITNER Wolfgang, Schön 23a, 4563 MICHELDORF
0660/7654733
mailto:wagenleitner@pptv.at
mailto:wolfgang.wagenleitner@haidlmair.at

Union Wolfern, Tavernstraße 22,4493 Wolfern; 07253/7324
WINDISCH Michael, Binderstraße 1 - 3, 4492 HOFKIRCHEN
0660/1021975
mailto:windisch-michael@aon.at
UNTERHOLZER Katharina, Rathgasse 4, 4521 SCHIEDLBERG
0650/3906002
mailto:k.unterholzer@aon.at

SV Schlüßlberg, Au 3, 4710 Schlüßlberg
mailto:sv-sompek-schluesselberg@gmx.net
LACHNER Werner, Schaffenberg 30, 4707 SCHLÜßLBERG
0699/12640399
HUMER Peter, Teichweg 6, 4707 SCHLÜßLBERG
0676/73754444
mailto:p.d.humer@village-net.at

ASV Behamberg/Haidershofen, Sportplatzstr.18, 4441 Behamberg
KÖLBL Christoph, Behamberg 241, 4441 BEHAMBERG
0650/4878067
mailto:chris.koelbl@aon.at

Union Nebelberg, Stift am Grenzbach 48, 4154 Nebelberg
WURM Stefan, Stift am Grenzbach 4, 4154 NEBELBERG
0664/4689660
mailto:stefan.wurm@muehl4tel.net
MATHE Bettina, Salnau 29, 4161 ULRICHSERG
0664/5289082
mailto:b.mathe@gmx.net