Oberösterreichischer Fußballverband | 2010/11
Landesliga Ost
182/182 gespielte Spiele
636 Tore
gesamt
3,49 Tore
pro Spiel
710 Gelbe Karten Gelbe Karten
30 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
16 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Ligaobmann
Aigner Peter Karl
Adresse: Am Schlosserhügel 9, 4150 Rohrbach
Handy: 0676/88559-2006, 0664/1001632
Email: pk.aigner@ooev.at; pk.aigner@aon.at

ABSAGEN VON KAMPFMANNSCHAFTSSPIELEN
Die Regelung hinsichtlich frühzeitiger Absagen von Kampfmannschaftsspielen
lautet ab der Meisterschaft 2008/09 wie folgt:
Die Absage eines Kampfmannschaftsspieles wegen Unbenutzbarkeit des Platzes
kann nur am Spieltag und nur vom nominierten Verbandsschiedsrichter
vorgenommen werden.
Der Verein hat jedoch die Möglichkeit den nominierten Schiedsrichter am Spieltag
frühzeitig um eine Überprüfung der Bespielbarkeit seines Platzes zu ersuchen.
Die aus der Überprüfung erwachsenen Kosten werden dem Heimverein vom
Verband aus dem Schlechtwetterfond ersetzt.

ABSAGEN VON RESERVESPIELEN
Die Regelung hinsichtlich frühzeitiger Absagen von Reservespielen lautet ab der
Meisterschaft 2008/09 wie folgt:
Die erstmalige Absage eines Reservespieles wegen Unbenutzbarkeit des Platzes
kann jederzeit vom Verein selbstständig vorgenommen werden. Jedes abgesagte
Reservespiel wird in der Folge vom Verband neu angesetzt und mit einem
Verbandsschiedsrichter besetzt. Die Schiedsrichtergebühren beim neu
angesetzten Reservespiel hat der Heimverein zu tragen.
Die Absage eines bereits einmal abgesagten und neu angesetzten Reservespieles
wegen Unbenutzbarkeit des Platzes kann nur am Spieltag und nur vom
nominierten Verbandsschiedsrichter vorgenommen werden. Der Verein hat
jedoch die Möglichkeit den nominierten Schiedsrichter am Spieltag frühzeitig um
eine Überprüfung der Bespielbarkeit seines Platzes zu ersuchen.
Bezüglich der Ansetzung durch den Verband wird folgende Regelung
angewendet:
Sollten das Kampfmannschaftsspiel und das Reservespiel gemeinsam abgesagt
worden sein, so werden beide Spiele durch den Verband zur Austragung am
dafür vorgesehenen Ersatztermin angesetzt.
Sollte nur das Reservespiel abgesagt worden sein, so wird dieses vom Verband
zur Austragung am erstmöglichen Mittwoch, in jener Zeit in der die
Sommerzeitregelung in Kraft ist, angesetzt. Jedes weitere abgesagte
Reservespiel wird vom Verband zur Austragung an dem nächsten freien
Mittwoch, in jener Zeit in der die Sommerzeitregelung in Kraft ist, angesetzt.

Abgesehen von o.a. Vorgangsweise wird sich H. Hanl mit den Vereinen vor der
Neuansetzung bezüglich Termin in Verbindung setzen, wenn nur das Reservespiel
abgesagt wurde.

Obwohl sich das von selbst verstehen wird, weisen wir darauf hin, dass die
Absage eines Reservespieles aus irgendeinem anderen Grund als der
Unbenutzbarkeit des Platzes nicht statthaft ist.

Auf- und Abstiegsbestimmungen 2010/11:
Die Landesligen sind 2 Gruppen, wobei die Anzahl der Vereine mit je 14 festgelegt ist.
Der Meister der jeweiligen Landesliga steigt in die Radio-Oberösterreich-Liga auf.
Der Letztplatzierte der jeweiligen Landesliga steigt in die Bezirksligen ab.
Wird eine 1b-Mannschaft eines Regionalligavereines Meister der Landesliga, so kann
diese 1b-Mannschaft nicht aufsteigen. An ihrer Stelle steigt der bestplatzierte Verein
dieser Landesliga, der ein Aufstiegsrecht besitzt, in die Radio-Oberösterreich-Liga auf.
Unter Wahrung der Abstiege aus der Radio-OÖ-Liga und Aufstiege aus den Bezirksligen
steigen zusätzlich so viele Vereine ab, dass jeweils die Klassenstärke gewahrt bleibt.
Wird die Klassenstärke unterschritten, steigen so viele Vereine zusätzlich aus den
Bezirksligen auf, bis die Klassenstärke erreicht ist.
Ist in einem solchen Fall jedoch eine 1b-Mannschaft eines Regionalligavereines in
einer Bezirksliga der Erstplatzierte, entfällt die Relegation und steigt der
bestplatzierte Stammverein dieser Bezirksliga vorrangig auf.

Besondere Vorgangsweise:
Eine Verringerung oder Vermehrung ergibt sich durch den Aufstieg oder Abstieg in der
Bundesliga oder der Regionalliga Mitte, sowie durch einen eventuellen Entzug oder die
Nichterteilung der Lizenz an einen oö. Verein der Bundesliga. Auch kann die Neueinteilung
oder Herausnahme einer Amateurmannschaft eines Vereines der Bundesliga
oder einer 1b-Mannschaft erforderlich werden.
Ebenfalls können sich unvorhersehbare Fälle, wie etwa die Auflösung oder Fusion
von Vereinen oder die Bildung einer Spielgemeinschaft auf die Auf- und Abstiegsbestimmungen auswirken.
Kommt dem OÖ FUSSBALLVERBAND seitens der Regionalliga Mitte ein weiteres Nominierungsrecht
für den Aufstieg einer weiteren Mannschaft der Radio-OÖ-Liga in die
Regionalliga Mitte zu, ist der Vorstand berechtigt, einen weiteren Aufsteiger zu nominieren, wobei nach der
Platzierung der abgelaufenen Meisterschaft vorzugehen ist.
Vereine, welche als Meister auf den Aufstieg verzichten oder Vereine welche um einen
freiwilligen Abstieg ersuchen, haben dies bis spätestens 15. Juni 2011 dem OÖ FUSSBALLVERBAND
schriftlich zu melden.
Sie werden dann an die letzte Stelle gereiht und in die letzte Klasse eingeteilt.
Wird in einer Liga oder Klasse die Vermehrung der Abstiege notwendig, werden die
zusätzlichen Absteiger innerhalb derselben Leistungsebene anhand des Punktestandes
der abgelaufenen Meisterschaft ermittelt.
Bei gleicher Punkteanzahl ist die Reihung analog des § 9 der Meisterschaftsregeln des
ÖFB vorzunehmen.
Wird in einer Liga oder Klasse die Vermehrung der Aufstiege notwendig, werden die
zusätzlichen Aufsteiger innerhalb derselben Leistungsebene anhand des Punktestandes
der abgelaufenen Meisterschaft ermittelt.
Bei gleicher Punkteanzahl ist die Reihung analog des § 9 der Meisterschaftsregeln des
ÖFB vorzunehmen.
Als Stichtag für die Ligen- und Klasseneinteilung gilt der 04. Juli 2011. Sollte es nach
diesem Termin zwingend erforderlich werden, einen Verein aus oder in eine Liga oder
Klasse zu bringen, erfolgt keine Umgruppierung mehr, sondern wird die Klassenstärke
dieser Liga oder Klasse verringert oder vermehrt.
Über die Ligen- und Klasseneinteilung entscheidet der Vorstand. Dagegen ist kein
Rechtsmittel zulässig.
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