Niederösterreichischer Fußballverband | 2009/10
JHG Waldviertel U11 OPO
18/18
gespielte Spiele

81
Tore
gesamt
gesamt

4,50
Tore
pro Spiel
pro Spiel

1
Blaue Karten

0
Blau-Rote Karten

0
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Nachstehende Gruppenbestimmungen wurden am 23. Juli 2009 beschlossen und mit gleichem Datum in Kraft gesetzt.
1. Nichterscheinen zur Jugendhuaptgruppensitzung
Manipulationsgebühr an JHG, € 37,-
2. Abwicklung der Meisterschaft 2009/10
Die Abwicklung der Meisterschaft obliegt der Jugendhauptgruppe Waldviertel und wird
über Fußball-Online abgewickelt.
3. Gruppenbeitrag pro Spieljahr
Die Gruppbenbeiträge werden an die Spielklasse der Kampfmannschaft angelehnt und
künftig gemeinsam mit dem HG-Beitrag von der Hauptgruppe Waldviertel direkt vom
Vereinskonto abgezogen. Die Hauptgruppe überweist der Jugendhauptgruppe foldende Sätze:
3. Klasse, € 70,-
2. Klasse, € 100,-
1. Klasse, € 150,-
Gebietsliga, € 200,-
2. Landesliga, € 300,-
1. Landesliga, € 400,-
Regionalliga, € 500,-
Der Gruppenbeitrag ist auch dann zu bezahlen, wenn keine Nachwuchsmannschaft genannt
wurde.
4. Gruppenauswahlspiele
Die Vereine sind verpflichtet, Spieler/innen für die Gruppenauswahlspiele- Trainings -
oder Lehrgang abzustllen.
Nichtabstellen von Spieler/in bei Verschulden des Vereins pro Spieler/in, € 55,-
Nichterscheinen zu einem Auswahlspiel/Lehrgang etc. durch Verschulden
des/der Spielers/Spielerin Anzeige beim Strafa der JHG
5. Spielerpasskontrolle
muss vor jedem Spiel vorgenommen werden. Bei unseren Kleinsten (U8, U9 und U10) muss
ein (maximal ein) Betreuer pro Mannschaft die Kontrolle überwachen. Ab U11 wird die
Kontrolle durch den Schiedsrichter im Beisein beider Mannschaften durchgeführt.
(Beschluss NWL Sitzung vom 06.11.08)
Wird keine Passkontrolle durchgeführt erfolgt eine Meldung durch den Schiedsrichter und
die JHG leitet ein Verfahren nach §32 (Nichtbefolgung einer Verbandanordnung) ein.
6. Beginnzeiten
lt. Auslosung Fußball-Online
Wartezeit max. 20 Minuten, außer bei Spielen mit besonderer Kennzeichnung.
7. Fußballschuhe
Bei den Spieler/innen bis enschließlich U12 dürfen nur Fußballschuhe mit Noppen
verwendet werden. Bei allen anderen Nachwuchsspieler/innen sind Schuhe mit Noppen zu
empfehlen.
8. Schienbeinschoner
Schienbeinschoner sind für alle Nachwuchsspieler/innen Pflicht
9. Bälle
Der Gastverein hat seine eigenen Trainingsbälle zum Aufwärmen mitzubringen. (Beschluss
GV 10.03.2008)
10. Spielverlegungen
sind mit einem der beiden Meisterschaftsreferenten der JHG Waldviertel, Harald Resch
(0664/8343855)oder Christian Schrenk(0676/88906 1437)zu vereinbaren. Der neue
Spieltermin ist von beiden Mannschaft zu bestätigen und per e-Mail mitzuteilen.
Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Gebühr für den
administrativen Mehraufwand vorgeschrieben. (Beschluss JA 27.06.2008)
6 - 14 Tage vor dem Spiel, € 20,-
0 - 5 Tage vor dem Spiel, € 40,-
Bei bereits besetzten Spielen ergeht ein Drittel davon an die Schiedsrichtergruppe.
11. Bekanntgabe einer Spielabsage
Über die Bespielbarkeit des Spielfeldes entscheidet grundsätzlich der im Online System
besetzte Schiedsrichter. Wenn kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist entscheidet der
Heimverein. Bei extrem schlechter Witterung ist rechtzeitiger Kontakt zuerst mit einer
der absageberechtigten Personen der JHG Waldviertel und erst dann mit dem besetzten
Schiedsrichter aufzunehmen!
Resch Harald, 0664 / 834 38 55 oder
Schrenk Christian, 0676 / 88906 1437
Schiedsrichterbesetzung und Telefonnummer in Fußball Online suchen.
Ebenso zu verständigen ist der Gastverein (bevor dieser zum Auswärtsspiel wegfährt).
Der neue Spieltermin muss so rasch als möglich vereinbart und von beiden Vereinen per
E-Mail an die JHG Waldviertel bestätigt werden. Wird innerhalb von 7 Tagen kein neuer
Spieltermin genannt wird das Spiel auf den nächsten Pflichtersatztermin verlegt.
Pflichtersatztermine sind 27.09., 26.10. und 01.11.
12. Stellung der Schiedsrichter
Kleinfeld Heimverein (U8, U9 und U10)
vkGF + Großfeld Verbandsschiedsrichter (ab U11)
13. Schiedsrichtergebühr
Alle Gruppenspiele, € 38,-
bei Doppelveranstaltungen, € 54,50
Pauschale beinhaltet - Schiedsrichtergebühr und Fahrtspesen
14. Nachnenngebühr
Verspätete Meldung einer Mannschaft für die Meisterschaftseinteilung
Manipulationsgebühr an JHG, € 37,-
15. Ausscheiden aus der Meisterschaft
zurückziehen einer Mannschaft aus dem laufenden Meisterschaftsbetrieb ab Nennschluss
Manipulationsgebühr an JHG, € 220,-
16. Teilnahmepflicht
Nichterscheinen zu JHG Veranstaltungen
Manipulationsgebühr an JHG, € 37,-
17. Nichtantreten einer Mannschaft
zur Meisterschaft pro Runde/Spieltag/Turnier
Manipulationsgebühr an JHG, € 80,-
ab U10: Strafbeglaubigung 3:0 Tore und 3 Punkte für den nichtschuldigen Verein,
treten beide Vereine nicht zum Spiel an - Wertung 0:0 Tore und keine Punkte (in diesem
Fall wird beiden Vereinen die Manipulationsgebühr vorgeschrieben)
18. Pausengetränke
3 x 1 Liter Mineralwasser pro Mannschaft
19. Verschuldeter Wettspielabbruch
beim 1. Mal - Manipulationsgebühr an Jugendhauptgruppe, € 100,-
beim 2. Mal - Manipulationsgebühr an Jugendhauptgruppe, € 200,-
20. Nichtbekanntgabe einer Adressenänderung
(Betreuer, Nachwuchsleiter etc.) innerhalb von 14 Tagen im Fußball-Online, € 22,-
21. Verwendung eines unberechtigten Spielers
KFMA
22. Strafausschuss
tagt bei Bedarf
Nichterscheinen vor dem Strafa bei Vorladung, € 22,-
23. Verfahrenskosten
pro Anlassfall bei der JHG, € 7,50
24. Weitere Bestimmungen
Nicht einhalten einer Zahlungsfrist
bei 1. Mahnung - Manipulationsgebühr an die Jugendhauptgruppe, € 5,-
bei 2. Mahnung - Manipulationsgebühr an die Jugendhauptgruppe, € 10,-
ab 3. Mahnung - Meldung an den KFMA-Strafausschuss
25. Zusätzliche Bestimmungen
Stichtage siehe NÖFV Vorschriften NW 2009/10
Spielzeiten siehe NÖFV Vorschriften NW 2009/10
Spielertausch siehe NÖFV Vorschriften NW 2009/10
26. Allgemeine Bestimmungen
JHG - Protokolle und Jugendgruppenbestimmungen:
Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Jugendgruppenfunktionären und den
zuständigen Jugendhaupt-, Gruppen- bzw. Ligaobmännern binnen 10 Tagen zuzusenden.
Unvorhergesehene Fälle:
Es gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, Vorschriften f. d. Nachwuchsspielbetrieb
des ÖFB, die Richtlinien zur Durchführung der Nachwuchsbewerbe des NÖFV, das
ÖFB-Regulativ, Vorschriften d. Strafausschüsse ÖFB und Lehrbriefe des NÖFV!
1. Nichterscheinen zur Jugendhuaptgruppensitzung
Manipulationsgebühr an JHG, € 37,-
2. Abwicklung der Meisterschaft 2009/10
Die Abwicklung der Meisterschaft obliegt der Jugendhauptgruppe Waldviertel und wird
über Fußball-Online abgewickelt.
3. Gruppenbeitrag pro Spieljahr
Die Gruppbenbeiträge werden an die Spielklasse der Kampfmannschaft angelehnt und
künftig gemeinsam mit dem HG-Beitrag von der Hauptgruppe Waldviertel direkt vom
Vereinskonto abgezogen. Die Hauptgruppe überweist der Jugendhauptgruppe foldende Sätze:
3. Klasse, € 70,-
2. Klasse, € 100,-
1. Klasse, € 150,-
Gebietsliga, € 200,-
2. Landesliga, € 300,-
1. Landesliga, € 400,-
Regionalliga, € 500,-
Der Gruppenbeitrag ist auch dann zu bezahlen, wenn keine Nachwuchsmannschaft genannt
wurde.
4. Gruppenauswahlspiele
Die Vereine sind verpflichtet, Spieler/innen für die Gruppenauswahlspiele- Trainings -
oder Lehrgang abzustllen.
Nichtabstellen von Spieler/in bei Verschulden des Vereins pro Spieler/in, € 55,-
Nichterscheinen zu einem Auswahlspiel/Lehrgang etc. durch Verschulden
des/der Spielers/Spielerin Anzeige beim Strafa der JHG
5. Spielerpasskontrolle
muss vor jedem Spiel vorgenommen werden. Bei unseren Kleinsten (U8, U9 und U10) muss
ein (maximal ein) Betreuer pro Mannschaft die Kontrolle überwachen. Ab U11 wird die
Kontrolle durch den Schiedsrichter im Beisein beider Mannschaften durchgeführt.
(Beschluss NWL Sitzung vom 06.11.08)
Wird keine Passkontrolle durchgeführt erfolgt eine Meldung durch den Schiedsrichter und
die JHG leitet ein Verfahren nach §32 (Nichtbefolgung einer Verbandanordnung) ein.
6. Beginnzeiten
lt. Auslosung Fußball-Online
Wartezeit max. 20 Minuten, außer bei Spielen mit besonderer Kennzeichnung.
7. Fußballschuhe
Bei den Spieler/innen bis enschließlich U12 dürfen nur Fußballschuhe mit Noppen
verwendet werden. Bei allen anderen Nachwuchsspieler/innen sind Schuhe mit Noppen zu
empfehlen.
8. Schienbeinschoner
Schienbeinschoner sind für alle Nachwuchsspieler/innen Pflicht
9. Bälle
Der Gastverein hat seine eigenen Trainingsbälle zum Aufwärmen mitzubringen. (Beschluss
GV 10.03.2008)
10. Spielverlegungen
sind mit einem der beiden Meisterschaftsreferenten der JHG Waldviertel, Harald Resch
(0664/8343855)oder Christian Schrenk(0676/88906 1437)zu vereinbaren. Der neue
Spieltermin ist von beiden Mannschaft zu bestätigen und per e-Mail mitzuteilen.
Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird dem Verursacher eine Gebühr für den
administrativen Mehraufwand vorgeschrieben. (Beschluss JA 27.06.2008)
6 - 14 Tage vor dem Spiel, € 20,-
0 - 5 Tage vor dem Spiel, € 40,-
Bei bereits besetzten Spielen ergeht ein Drittel davon an die Schiedsrichtergruppe.
11. Bekanntgabe einer Spielabsage
Über die Bespielbarkeit des Spielfeldes entscheidet grundsätzlich der im Online System
besetzte Schiedsrichter. Wenn kein Verbandsschiedsrichter anwesend ist entscheidet der
Heimverein. Bei extrem schlechter Witterung ist rechtzeitiger Kontakt zuerst mit einer
der absageberechtigten Personen der JHG Waldviertel und erst dann mit dem besetzten
Schiedsrichter aufzunehmen!
Resch Harald, 0664 / 834 38 55 oder
Schrenk Christian, 0676 / 88906 1437
Schiedsrichterbesetzung und Telefonnummer in Fußball Online suchen.
Ebenso zu verständigen ist der Gastverein (bevor dieser zum Auswärtsspiel wegfährt).
Der neue Spieltermin muss so rasch als möglich vereinbart und von beiden Vereinen per
E-Mail an die JHG Waldviertel bestätigt werden. Wird innerhalb von 7 Tagen kein neuer
Spieltermin genannt wird das Spiel auf den nächsten Pflichtersatztermin verlegt.
Pflichtersatztermine sind 27.09., 26.10. und 01.11.
12. Stellung der Schiedsrichter
Kleinfeld Heimverein (U8, U9 und U10)
vkGF + Großfeld Verbandsschiedsrichter (ab U11)
13. Schiedsrichtergebühr
Alle Gruppenspiele, € 38,-
bei Doppelveranstaltungen, € 54,50
Pauschale beinhaltet - Schiedsrichtergebühr und Fahrtspesen
14. Nachnenngebühr
Verspätete Meldung einer Mannschaft für die Meisterschaftseinteilung
Manipulationsgebühr an JHG, € 37,-
15. Ausscheiden aus der Meisterschaft
zurückziehen einer Mannschaft aus dem laufenden Meisterschaftsbetrieb ab Nennschluss
Manipulationsgebühr an JHG, € 220,-
16. Teilnahmepflicht
Nichterscheinen zu JHG Veranstaltungen
Manipulationsgebühr an JHG, € 37,-
17. Nichtantreten einer Mannschaft
zur Meisterschaft pro Runde/Spieltag/Turnier
Manipulationsgebühr an JHG, € 80,-
ab U10: Strafbeglaubigung 3:0 Tore und 3 Punkte für den nichtschuldigen Verein,
treten beide Vereine nicht zum Spiel an - Wertung 0:0 Tore und keine Punkte (in diesem
Fall wird beiden Vereinen die Manipulationsgebühr vorgeschrieben)
18. Pausengetränke
3 x 1 Liter Mineralwasser pro Mannschaft
19. Verschuldeter Wettspielabbruch
beim 1. Mal - Manipulationsgebühr an Jugendhauptgruppe, € 100,-
beim 2. Mal - Manipulationsgebühr an Jugendhauptgruppe, € 200,-
20. Nichtbekanntgabe einer Adressenänderung
(Betreuer, Nachwuchsleiter etc.) innerhalb von 14 Tagen im Fußball-Online, € 22,-
21. Verwendung eines unberechtigten Spielers
KFMA
22. Strafausschuss
tagt bei Bedarf
Nichterscheinen vor dem Strafa bei Vorladung, € 22,-
23. Verfahrenskosten
pro Anlassfall bei der JHG, € 7,50
24. Weitere Bestimmungen
Nicht einhalten einer Zahlungsfrist
bei 1. Mahnung - Manipulationsgebühr an die Jugendhauptgruppe, € 5,-
bei 2. Mahnung - Manipulationsgebühr an die Jugendhauptgruppe, € 10,-
ab 3. Mahnung - Meldung an den KFMA-Strafausschuss
25. Zusätzliche Bestimmungen
Stichtage siehe NÖFV Vorschriften NW 2009/10
Spielzeiten siehe NÖFV Vorschriften NW 2009/10
Spielertausch siehe NÖFV Vorschriften NW 2009/10
26. Allgemeine Bestimmungen
JHG - Protokolle und Jugendgruppenbestimmungen:
Je ein Exemplar ist allen Vereinen, dem NÖFV, den Jugendgruppenfunktionären und den
zuständigen Jugendhaupt-, Gruppen- bzw. Ligaobmännern binnen 10 Tagen zuzusenden.
Unvorhergesehene Fälle:
Es gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB, Vorschriften f. d. Nachwuchsspielbetrieb
des ÖFB, die Richtlinien zur Durchführung der Nachwuchsbewerbe des NÖFV, das
ÖFB-Regulativ, Vorschriften d. Strafausschüsse ÖFB und Lehrbriefe des NÖFV!