Oberösterreichischer Fußballverband | 2009/10
OÖ Frauencup 2009/10
31/31
gespielte Spiele

163
Tore
gesamt
gesamt

5,26
Tore
pro Spiel
pro Spiel

29
Gelbe Karten

1
Gelb-Rote Karten

1
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen
für den
FRAUEN-CUP
des Oberösterreichischen Fußballverbandes
(gültig für die Saison 2009/2010)
1. Name
Der Wettbewerb führt den Namen
Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes
und wird vom Frauenreferat betreut.
2. Ehrenpreis
Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal verliehen und einen Erinnerungspokal, der dem Verein verbleibt. Der Wanderpokal
verbleibt dem Sieger nach dreimaligem Gewinn des Cups. Die Spielerinnen des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift Sieger, die Spielerinnen der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift Finalist (pro Mannschaft 22 Medaillen).
Beide Mannschaften sind verpflichtet an der Siegerehrung teilzunehmen.
3. Austragungsart
Der Bewerb ist ein Pflichtbewerb für an der Meisterschaft der Frauen 2.Liga Mitte/West, OÖ Frauenliga und der FKL OÖ teilnehmenden
Mannschaften und wird nach den Cupbestimmungen des ÖFB nach dem k.o.-System durchgeführt. Ausgenommen sind 1b und 1c Mannschaften.
1. Runde:
15 Vereine Frauenklasse (8 Vereine Frauenklasse West und 7 Frauenklasse Ost),
1 Verein der OÖ Frauenliga
8 Aufsteiger
2. Runde:
8 Aufsteiger der 1. Runde plus 8 Vereine der OÖ Frauenliga
8 Aufsteiger
3. Runde:
Insgesamt 8 Vereine der 2. Runde plus 8 Vereine der 2. Liga
8 Aufsteiger
4. Runde:
8 Vereine
4 Aufsteiger
5. Runde:
4 Vereine,
2 Aufsteiger
6. Runde:
Finale
In der 1. hat der Erstgezogene Verein das Heimrecht.
In der 2. und der 3. Runde hat der Unterklassige Verein Heimrecht.
Ab der 4. Runde hat der Erstgezogene Verein das Heimreicht.
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.
Endet ein Spiel unentschieden, erfolgt eine Verlängerung (2 x 15 Minuten), dann ein Elfmeter-schießen nach den Cupregeln des ÖFB.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Bis zu fünf Spielerinnen (einschließlich
einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Spielerpasskontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Von diesen dürfen während des Spieles fünf eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
Bei Nichteinigung über die Beginnzeit, erfolgt die Ansetzung durch das Frauenreferat.
4. Austragung von Cupspielen
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Das Wettspiel kann auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage (diese wird vom Schiedsrichter festgestellt) zu verständigen. Ebenso muss der Cupbeauftragte verständigt werden.
Vereine auf deren Spielfeldern nur mit Noppenschuhen gespielt werden darf, müssen dies dem Gastverein rechtzeitig mitteilen.
5. Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Spiel des Frauencup-Bewerbes des OÖ Fußballverbandes ist jede Spie-lerin berechtigt, die am Tag des Spieles analog
den Bestimmungen des ÖFB die Altersbestim-mungen erfüllt.
6. Finanzielle Bestimmungen
Die Einnahmen eines Spieles aus dem Kartenverkauf verbleiben dem Heimverein, wobei dieser alle mit dem Spiel zusammenhängende Spesen
(Schiedsrichter, Bewerbung, etc.) zu tragen hat. Der Eintrittspreis darf höchsten € 4,-- betragen.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten, sowie Getränke für die Pause zur Verfügung zu stellen.
Der Gastverein kommt für Fahrt- und eventuelle Aufenthaltskosten selbst auf.
7. Verbandsabgabe
Eine Verbandsabgabe ist nicht vorgesehen.
8. Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem Frauenreferat des OÖ. Fußballverbandes.
9. Finale
Das Finale wird in einem Spiel ausgetragen.
10. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird ein
Verfahren beim Disziplinarreferat des OÖFV eingeleitet.
Weiters hat der nicht antretende Verein binnen 14 Tagen einen Betrag von € 250,-- an den be-troffen Verein zu überweisen.
11. Schiedsrichter
Der Schiedsrichter wird vom Frauenreferat bei der Besetzungsstelle über das Netzwerk angefor-dert.
Die Gebühren für die Spielleitung sind analog der OÖ. Frauenliga und sind vom Heimverein zu be-zahlen. Für das Finale gelten die gleichen
Gebühren.
12. Ausschlüsse
Bei Spielen im Frauencup-Bewerb sind jene Strafinstanzen zuständig, denen eine ausgeschlossene Spielerin bei Meisterschaftsspielen unterliegt.
Durch den zuständigen Strafsenat ist in jedem Fall ein Verfahren durchzuführen.
13. Straffolgen nach Verwarnungen
Eine Spielerin, die in Spielen ab der ersten Runde des Frauencup-Bewerbs des Oberösterreichi-schen Fußballverbandes durch Vorweisen einer
Gelben Karte insgesamt zweimal verwarnt wurde, ist für das der letzten Verwarnung folgende Spiel des Oberösterreichischen Fußballverbandes automatisch gesperrt.
Im Falle eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit bleiben Verwarnungen (Gelbe Karten) hinsichtlich allfällig weiterer Einsätze im des Oberösterreichischen Fußballverbandes aufrecht
Im Falle eines Feldverweises mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) wird kein Verfahren vor dem zuständigen Strafsenat durchgeführt.
Der Spielerpass der betreffenden Spielerin ist vom Schiedsrichter nicht einzubehalten, der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen.
Die betroffene Spielerin ist automatisch für das nächste Spiel des Frauencup-Bewerb des Oberöster-reichischen Fußballverbandes gesperrt.
14. Unvorhergesehene Fälle
In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet das Frauenfußballreferat des OÖ. Fußballver-bandes. Verstöße gegen
Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB sowie dem ÖFB angehörende Verbände entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der OÖ Frauenligen am 4.Juli 2010 einstimmig beschlossen.
Linz, 4. Juli 2010
Für die Richtigkeit:
Karl Römer e.h.
(GO/OÖ FR. Liga)
für den
FRAUEN-CUP
des Oberösterreichischen Fußballverbandes
(gültig für die Saison 2009/2010)
1. Name
Der Wettbewerb führt den Namen
Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes
und wird vom Frauenreferat betreut.
2. Ehrenpreis
Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal verliehen und einen Erinnerungspokal, der dem Verein verbleibt. Der Wanderpokal
verbleibt dem Sieger nach dreimaligem Gewinn des Cups. Die Spielerinnen des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift Sieger, die Spielerinnen der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift Finalist (pro Mannschaft 22 Medaillen).
Beide Mannschaften sind verpflichtet an der Siegerehrung teilzunehmen.
3. Austragungsart
Der Bewerb ist ein Pflichtbewerb für an der Meisterschaft der Frauen 2.Liga Mitte/West, OÖ Frauenliga und der FKL OÖ teilnehmenden
Mannschaften und wird nach den Cupbestimmungen des ÖFB nach dem k.o.-System durchgeführt. Ausgenommen sind 1b und 1c Mannschaften.
1. Runde:
15 Vereine Frauenklasse (8 Vereine Frauenklasse West und 7 Frauenklasse Ost),
1 Verein der OÖ Frauenliga
8 Aufsteiger
2. Runde:
8 Aufsteiger der 1. Runde plus 8 Vereine der OÖ Frauenliga
8 Aufsteiger
3. Runde:
Insgesamt 8 Vereine der 2. Runde plus 8 Vereine der 2. Liga
8 Aufsteiger
4. Runde:
8 Vereine
4 Aufsteiger
5. Runde:
4 Vereine,
2 Aufsteiger
6. Runde:
Finale
In der 1. hat der Erstgezogene Verein das Heimrecht.
In der 2. und der 3. Runde hat der Unterklassige Verein Heimrecht.
Ab der 4. Runde hat der Erstgezogene Verein das Heimreicht.
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.
Endet ein Spiel unentschieden, erfolgt eine Verlängerung (2 x 15 Minuten), dann ein Elfmeter-schießen nach den Cupregeln des ÖFB.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Bis zu fünf Spielerinnen (einschließlich
einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Spielerpasskontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Von diesen dürfen während des Spieles fünf eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
Bei Nichteinigung über die Beginnzeit, erfolgt die Ansetzung durch das Frauenreferat.
4. Austragung von Cupspielen
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Das Wettspiel kann auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage (diese wird vom Schiedsrichter festgestellt) zu verständigen. Ebenso muss der Cupbeauftragte verständigt werden.
Vereine auf deren Spielfeldern nur mit Noppenschuhen gespielt werden darf, müssen dies dem Gastverein rechtzeitig mitteilen.
5. Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Spiel des Frauencup-Bewerbes des OÖ Fußballverbandes ist jede Spie-lerin berechtigt, die am Tag des Spieles analog
den Bestimmungen des ÖFB die Altersbestim-mungen erfüllt.
6. Finanzielle Bestimmungen
Die Einnahmen eines Spieles aus dem Kartenverkauf verbleiben dem Heimverein, wobei dieser alle mit dem Spiel zusammenhängende Spesen
(Schiedsrichter, Bewerbung, etc.) zu tragen hat. Der Eintrittspreis darf höchsten € 4,-- betragen.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten, sowie Getränke für die Pause zur Verfügung zu stellen.
Der Gastverein kommt für Fahrt- und eventuelle Aufenthaltskosten selbst auf.
7. Verbandsabgabe
Eine Verbandsabgabe ist nicht vorgesehen.
8. Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem Frauenreferat des OÖ. Fußballverbandes.
9. Finale
Das Finale wird in einem Spiel ausgetragen.
10. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird ein
Verfahren beim Disziplinarreferat des OÖFV eingeleitet.
Weiters hat der nicht antretende Verein binnen 14 Tagen einen Betrag von € 250,-- an den be-troffen Verein zu überweisen.
11. Schiedsrichter
Der Schiedsrichter wird vom Frauenreferat bei der Besetzungsstelle über das Netzwerk angefor-dert.
Die Gebühren für die Spielleitung sind analog der OÖ. Frauenliga und sind vom Heimverein zu be-zahlen. Für das Finale gelten die gleichen
Gebühren.
12. Ausschlüsse
Bei Spielen im Frauencup-Bewerb sind jene Strafinstanzen zuständig, denen eine ausgeschlossene Spielerin bei Meisterschaftsspielen unterliegt.
Durch den zuständigen Strafsenat ist in jedem Fall ein Verfahren durchzuführen.
13. Straffolgen nach Verwarnungen
Eine Spielerin, die in Spielen ab der ersten Runde des Frauencup-Bewerbs des Oberösterreichi-schen Fußballverbandes durch Vorweisen einer
Gelben Karte insgesamt zweimal verwarnt wurde, ist für das der letzten Verwarnung folgende Spiel des Oberösterreichischen Fußballverbandes automatisch gesperrt.
Im Falle eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit bleiben Verwarnungen (Gelbe Karten) hinsichtlich allfällig weiterer Einsätze im des Oberösterreichischen Fußballverbandes aufrecht
Im Falle eines Feldverweises mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) wird kein Verfahren vor dem zuständigen Strafsenat durchgeführt.
Der Spielerpass der betreffenden Spielerin ist vom Schiedsrichter nicht einzubehalten, der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen.
Die betroffene Spielerin ist automatisch für das nächste Spiel des Frauencup-Bewerb des Oberöster-reichischen Fußballverbandes gesperrt.
14. Unvorhergesehene Fälle
In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet das Frauenfußballreferat des OÖ. Fußballver-bandes. Verstöße gegen
Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB sowie dem ÖFB angehörende Verbände entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der OÖ Frauenligen am 4.Juli 2010 einstimmig beschlossen.
Linz, 4. Juli 2010
Für die Richtigkeit:
Karl Römer e.h.
(GO/OÖ FR. Liga)