Oberösterreichischer Fußballverband | 2017/18
Landesliga Frauen OÖ
90/90 gespielte Spiele
284 Tore
gesamt
3,16 Tore
pro Spiel
98 Gelbe Karten Gelbe Karten
2 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
1 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen


DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

 DER LANDESLIGA FRAUEN OÖ DES OÖFV


Gültig für die Saison 2017/18


Präambel


 


Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenliga Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung


stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. der Bestimmungen für 1b


Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Landesliga Frauen stellt den Unterbau der OÖ FL dar. Die Landesliga OÖ ist die 4. Leistungsstufe in Österreich und die jeweils zweithöchste des LV.


 


§ 1 Teilnehmer der Landesliga Frauen des OÖFV:


Die Herbstmeisterschaft beginnt am 19./20.08.2017, und endet am 28./29.10.2017.


Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist am 17./18.03.2018 und endet am 09.06.2018.


 


Teilnehmende Vereine:


FC Altmünster

SU Aspach/Wildenau

SV Scharnstein

SV Windischgarsten

SPG Dorf/Andorf


SU St.Oswald/Freistadt


FC Aschach/Steyr


Union Hochburg/Ach

SPG Antiesenhofen/Weilbach


Union Eidenberg/Geng


 


 


§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:


 


Die zehn Vereine spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2016 und 9 Runden im Frühjahr 2017 gespielt werden.


 


Der erstplatzierte Verein ist Meister der LLF OÖ. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 3. Leistungsstufe und der OÖ FL werden in den Durchführungsbestimmungen der OÖ FL geregelt.


 


Der Aufstieg für den Erstplatzierten ist verpflichtend, bei einem Nichtaufstieg tritt die Bestimmung des OÖFV in Kraft.


Vereine, welche als Meister auf den Aufstieg verzichten oder welche um einen freiwilligen Abstieg ersuchen, haben dies bis spätestens 01. Juni 2018 dem Frauenreferat schriftlich zu melden. Sie werden dann an die letzte Stelle gereiht und in die letzte Klasse eingeteilt. 


 


Aus der LLF steigen so viele Vereine ab, dass nach Berücksichtigung des Auf- und Abstiegs mit der OÖ LF und den Aufsteigern aus den FKL OÖ mindestens 10 Vereine für die Saison 2018/19 spielberechtigt sind. Im Regelfall gibt es aber lediglich


2 Absteiger. Die Teilnehmerzahl für die Liga sollte aber 12 nicht überschreiten. Freiwillige Absteiger aus einer höheren Liga sind in der untersten Frauenliga des LV einzureihen.


 


§ 3 Spieltermine:


 


Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über das „Fußball-Online“-System bis 14 Tage vor dem geplanten


Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des


GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin, abgesagte Spiele müssen binnen 3 Tagen neu terminiert werden.


Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens


10 Minuten Pause.


 


Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag, wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.


 


Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit „ohne Wartezeit“ gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die


Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen


 


§ 4 Spielberechtigung:


 


Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen


Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.


 


Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.


Die 5 Ersatzspieler können laut im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.


 


Die Ersatzspielerinnen haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden.


 


 


 


§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:


 


Es darf nur in Dressen mit Rückennummern (1 – 99, ausgenommen 88) gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach den Dressen Farbe des Heimvereins!


 


Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.


 


Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO ist zu informieren.


 


Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.


 


Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4, --


 


Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)


 


 


§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:


 


Die Spiele werden über „Fußball Online“ administriert, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen, Tel.: 0650/5342087.


 


Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Internet-Abwicklung verantwortlich.


 


Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichter-assistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen.


 


§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:


 


Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.


 


Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).


 


Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma- Entscheidung suspendiert.


 


Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.


 


§ 8 Nichtantreten:


 


Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,


unbeschadet der durch den Struma in 1. Instanz zu treffenden


disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine


Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200, -- zu leisten.


 


§ 9 Administrationsbeitrag:


 


Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40, -- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.


 


 


 


Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Frauenreferat des OÖFV beschlossen.


 


 


Linz, im Juli 2017                                                               Für die Richtigkeit:


 


Karl Römer e.h.


Ref. für Mädchen u. Frauenfußball