Oberösterreichischer Fußballverband | 2009/10
Frauen 2. Liga Mitte/West
90/90
gespielte Spiele

441
Tore
gesamt
gesamt

4,90
Tore
pro Spiel
pro Spiel

129
Gelbe Karten

1
Gelb-Rote Karten

2
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Frauen 2.Liga Mitte/West SAISON 2009/2010 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Präambel
Für den Bewerb der Frauen 2. Liga Mitte/West gelten die ÖFB Bestimmungen,
die Richtlinien für den Frauenfußball in Österreich, die Durchführungsbestimmungen
der ÖFB Frauenliga und die hier festgelegten Durchführungsbestimmungen.
Die Frauen 2. Liga Mitte/West stellt mit den weiteren 2. Ligen (Ost und Süd) den Unterbau
zur ÖFB Frauenliga dar! Die 2. Ligen sind die 2. Leistungsstufe in Österreich.
1.) Teilnehmer der 2. Liga Mitte/West:
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 29./30.8.2009.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt
(voraussichtlicher Beginn 27./28.3.2010).
Teilnehmende Vereine:
ASKÖ Dionysen/Traun, SV Garsten, Union Geretsberg, Union Nebelberg, FC Wels ,
Askö Doppl/Hart, LASK Ladies, Union Kleinmünchen, HSV Wals und Wacker Innsbruck 1b
2.) Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die zehn Vereine spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im
Herbst 2009 und 9 Runden im Frühjahr 2010 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der Frauen 2. Liga, Spielgruppe Mitte/West (2.MW).
Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 1. und 2. Leistungsstufe werden in den
Durchführungsbestimmungen der ÖFB-Frauenliga geregelt.
Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 2. und 3. Leistungsstufe werden
wie folgt geregelt:
Die Meister der 3. Leistungsstufe (Landesliga/LL) und zwar der Landesverbände
OÖFV, SFV, TFV und VFV spielen um 2 Aufstiegsplätze Relegation.
Sollte eine 2. Frauenmannschaft Meister in einer der LL werden und die 1. Frauenmannschaft
dieses Vereins spielt bereits in der 2. MW, so ist der Zweitplatzierte dieser LL für die Relegationsspiele spielberechtigt.
Aus der 2. MW steigen so viele Vereine ab, dass nach Berücksichtigung des Auf- und Abstiegs mit der ÖFB FL und den Aufsteigers
aus den LL, 10 Vereine für die Saison 2010/11 spielberechtigt sind.
Sollten aus diesem Grund mehr als 3 Vereine absteigen, so stellt die 2. MW den Antrag, diese Liga auf bis zu 12 Vereine aufzustocken!
Im Regelfall gibt es aber lediglich 2 Absteiger!
Relegation 2010:
Die Relegationsspiele werden mit jeweils einem Hin- und einem Rückspiel ausgetragen.
Der Sieger aus beiden Begegnungen steigt in die 2. MW auf! Diese Relegationsspiele sind
vom Vors. des Klassenausschusses der 2. MW festzusetzen und die Richtlinien vorzugeben.
Die Spielpaarungen 2010 lauten:
Meister der LL SFV OÖFV
Meister der LL VFV TFV
3.) Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag. Beginnzeit an Samstagen frühestens
16.30 Uhr (Sommerzeit),an Sonntagen frühestens 10.15 Uhr, spätestens 16.00 Uhr
(Sommerzeit).
Vereine, die eine vom zuständigen Landesverband kommissionierte Flutlichtanlage haben,
dürfen ihre Heimspiele auch an Samstagen, Beginnzeit bis 19.30 Uhr austragen.
Die Spiele müssen zu den in der Spielausschusssitzung festgelegten Terminen und Beginnzeiten durchgeführt werden.
Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern, sind der Vorsitzende und der Spielpartner mindestens 14 Tage
vor dem geplanten Spieltermin bzw. Beginnzeit schriftlich zu verständigen.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Spielpaarungen mit Mannschaften die mehr als 150 km entfernt sind, sollten immer
mit dem Einverständnis des Gastvereins festgelegt werden.
In Streitfällen entscheidet der Ligavorsitzende.
Alle Spiele der letzten Runde (18. Runde) sind einheitlich an einem Tag und zu
einer bestimmten Beginnzeit (ohne Wartezeit) anzusetzen.
Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des Vorsitzenden verlegt werden.
Bei den Meisterschaftsspielen kann, ausgenommen jene Spiele ohne Wartezeit (o.W.),
eine Wartenzeit von 15 Minuten ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.
Die Wartezeit gilt für die Heim- und auch für die Gastmannschaft.
4.) Spielberechtigung
An den Meisterschaftsspielen dürfen nur Spielerinnen teilnehmen, die im Sinne
des Regulativs und der Bestimmungen über Spielerpässe sowie der Bestimmungen über
den Nachwuchsspielbetrieb für ihren Verein Meisterschaftsspielberechtigt sind.
Nachwuchsspieler, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind in
Kampfmannschaften spielberechtigt.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf
ersetzt werden.
Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die
Spielerpasskontrolle einzubeziehen.
Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten.
Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
Trainer der 2. Leistungsstufe müssen mindestens über einen Trainerlehrgang eines
Landesverbandes verfügen.
Für aufsteigende Vereine gilt diese Bestimmung ab dem 2. Spieljahr!
5.) Organisation Sportplatz/Dressen
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes (dies wird durch den Schiedsrichter festgestellt) kann das Wettspiel
auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden.
Ansonsten ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage zu verständigen.
Ebenso müssen die Schiedsrichter und der Vorsitzende verständigt werden.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 5,--
Spielverlegungen an einem anderen Spielort sind nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des Vorsitzenden gestattet.
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser,
in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung.
(Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Auswärtsverein
hat Dressenwahl.
(Der Gastverein meldet telefonisch die Dressenfarbe!)
6.) Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter
beim Landesverband angefordert wird.
Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten,
so ist sofort der Vorsitzende telefonisch zu verständigen,Tel.: 0650/5342087).
In Ausnahmefällen wird der Schiedsrichter vom Vorsitzenden angefordert.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten
Schiedsrichterassistenten zu stellen (ausgenommen Tirol und Salzburg).
Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt,
beide Schiedsrichterassistenten zu stellen.
Der Schiedsrichter hat dies jedoch im Spielbericht zu vermerken.
Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen.
Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden.
7.) Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte
Gelbe Karten haben Folgewirkung.
Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt.
Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit
des laufenden Spieles.
Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
(die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der
jeweiligen Spielerin verantwortlich.
8.) Nichtantreten, Ausscheiden einer Mannschaft
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen Landesverbandes in 1. Instanz
zu treffenden disziplinären Maßnahmen, der Ligenkasse unaufgefordert innerhalb von
14 Tagen eine Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe bis € 750,-- zu leisten.
Bei Ausscheiden einer Mannschaft während des laufenden Bewerbes, dies gilt ab
der Auslosung, hat der betreffende Verein unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen
eine Pönalstrafe in der Höhe von € 1.500,-- auf das Sparbuch lautend auf Frauen
2.Liga Mitte KtoNr. 50106000993 bei der BA-CA, BLZ 12000 zu leisten.
9.) Administrationsbeitrag
Für die Meisterschaft 2009/2010 ist der Administrationsbeitrag pro teilnehmende Mannschaft
vor Beginn der Meisterschafts-Sitzung zu bezahlen.
10.) Frauenprotestkomitee
Proteste gegen Entscheidungen der 1. Instanz sind an das beim ÖFB eingerichtete
Frauenprotestkomitee im Wege der 1. Instanz zu richten.
Die Protestgebühr beträgt EUR 180,--!
Gegen die Entscheidung des Frauenprotestkomittees ist die Anrufung des Rechtsmittelsenates des ÖFB zulässig.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der Frauen 2.Liga Mitte/West
am 4. Juli 2009 einstimmig beschlossen.
Linz, 4. Juli 2009
Für die Richtigkeit:
Karl Römer e.h.
(Vors. Frauen 2.Liga Mitte/West)
Präambel
Für den Bewerb der Frauen 2. Liga Mitte/West gelten die ÖFB Bestimmungen,
die Richtlinien für den Frauenfußball in Österreich, die Durchführungsbestimmungen
der ÖFB Frauenliga und die hier festgelegten Durchführungsbestimmungen.
Die Frauen 2. Liga Mitte/West stellt mit den weiteren 2. Ligen (Ost und Süd) den Unterbau
zur ÖFB Frauenliga dar! Die 2. Ligen sind die 2. Leistungsstufe in Österreich.
1.) Teilnehmer der 2. Liga Mitte/West:
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 29./30.8.2009.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt
(voraussichtlicher Beginn 27./28.3.2010).
Teilnehmende Vereine:
ASKÖ Dionysen/Traun, SV Garsten, Union Geretsberg, Union Nebelberg, FC Wels ,
Askö Doppl/Hart, LASK Ladies, Union Kleinmünchen, HSV Wals und Wacker Innsbruck 1b
2.) Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die zehn Vereine spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im
Herbst 2009 und 9 Runden im Frühjahr 2010 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der Frauen 2. Liga, Spielgruppe Mitte/West (2.MW).
Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 1. und 2. Leistungsstufe werden in den
Durchführungsbestimmungen der ÖFB-Frauenliga geregelt.
Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 2. und 3. Leistungsstufe werden
wie folgt geregelt:
Die Meister der 3. Leistungsstufe (Landesliga/LL) und zwar der Landesverbände
OÖFV, SFV, TFV und VFV spielen um 2 Aufstiegsplätze Relegation.
Sollte eine 2. Frauenmannschaft Meister in einer der LL werden und die 1. Frauenmannschaft
dieses Vereins spielt bereits in der 2. MW, so ist der Zweitplatzierte dieser LL für die Relegationsspiele spielberechtigt.
Aus der 2. MW steigen so viele Vereine ab, dass nach Berücksichtigung des Auf- und Abstiegs mit der ÖFB FL und den Aufsteigers
aus den LL, 10 Vereine für die Saison 2010/11 spielberechtigt sind.
Sollten aus diesem Grund mehr als 3 Vereine absteigen, so stellt die 2. MW den Antrag, diese Liga auf bis zu 12 Vereine aufzustocken!
Im Regelfall gibt es aber lediglich 2 Absteiger!
Relegation 2010:
Die Relegationsspiele werden mit jeweils einem Hin- und einem Rückspiel ausgetragen.
Der Sieger aus beiden Begegnungen steigt in die 2. MW auf! Diese Relegationsspiele sind
vom Vors. des Klassenausschusses der 2. MW festzusetzen und die Richtlinien vorzugeben.
Die Spielpaarungen 2010 lauten:
Meister der LL SFV OÖFV
Meister der LL VFV TFV
3.) Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag. Beginnzeit an Samstagen frühestens
16.30 Uhr (Sommerzeit),an Sonntagen frühestens 10.15 Uhr, spätestens 16.00 Uhr
(Sommerzeit).
Vereine, die eine vom zuständigen Landesverband kommissionierte Flutlichtanlage haben,
dürfen ihre Heimspiele auch an Samstagen, Beginnzeit bis 19.30 Uhr austragen.
Die Spiele müssen zu den in der Spielausschusssitzung festgelegten Terminen und Beginnzeiten durchgeführt werden.
Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern, sind der Vorsitzende und der Spielpartner mindestens 14 Tage
vor dem geplanten Spieltermin bzw. Beginnzeit schriftlich zu verständigen.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Spielpaarungen mit Mannschaften die mehr als 150 km entfernt sind, sollten immer
mit dem Einverständnis des Gastvereins festgelegt werden.
In Streitfällen entscheidet der Ligavorsitzende.
Alle Spiele der letzten Runde (18. Runde) sind einheitlich an einem Tag und zu
einer bestimmten Beginnzeit (ohne Wartezeit) anzusetzen.
Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des Vorsitzenden verlegt werden.
Bei den Meisterschaftsspielen kann, ausgenommen jene Spiele ohne Wartezeit (o.W.),
eine Wartenzeit von 15 Minuten ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.
Die Wartezeit gilt für die Heim- und auch für die Gastmannschaft.
4.) Spielberechtigung
An den Meisterschaftsspielen dürfen nur Spielerinnen teilnehmen, die im Sinne
des Regulativs und der Bestimmungen über Spielerpässe sowie der Bestimmungen über
den Nachwuchsspielbetrieb für ihren Verein Meisterschaftsspielberechtigt sind.
Nachwuchsspieler, die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind in
Kampfmannschaften spielberechtigt.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf
ersetzt werden.
Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die
Spielerpasskontrolle einzubeziehen.
Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten.
Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
Trainer der 2. Leistungsstufe müssen mindestens über einen Trainerlehrgang eines
Landesverbandes verfügen.
Für aufsteigende Vereine gilt diese Bestimmung ab dem 2. Spieljahr!
5.) Organisation Sportplatz/Dressen
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes (dies wird durch den Schiedsrichter festgestellt) kann das Wettspiel
auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden.
Ansonsten ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage zu verständigen.
Ebenso müssen die Schiedsrichter und der Vorsitzende verständigt werden.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 5,--
Spielverlegungen an einem anderen Spielort sind nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des Vorsitzenden gestattet.
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser,
in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung.
(Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Auswärtsverein
hat Dressenwahl.
(Der Gastverein meldet telefonisch die Dressenfarbe!)
6.) Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter
beim Landesverband angefordert wird.
Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten,
so ist sofort der Vorsitzende telefonisch zu verständigen,Tel.: 0650/5342087).
In Ausnahmefällen wird der Schiedsrichter vom Vorsitzenden angefordert.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten
Schiedsrichterassistenten zu stellen (ausgenommen Tirol und Salzburg).
Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt,
beide Schiedsrichterassistenten zu stellen.
Der Schiedsrichter hat dies jedoch im Spielbericht zu vermerken.
Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen.
Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden.
7.) Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte
Gelbe Karten haben Folgewirkung.
Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt.
Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit
des laufenden Spieles.
Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
(die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der
jeweiligen Spielerin verantwortlich.
8.) Nichtantreten, Ausscheiden einer Mannschaft
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen Landesverbandes in 1. Instanz
zu treffenden disziplinären Maßnahmen, der Ligenkasse unaufgefordert innerhalb von
14 Tagen eine Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe bis € 750,-- zu leisten.
Bei Ausscheiden einer Mannschaft während des laufenden Bewerbes, dies gilt ab
der Auslosung, hat der betreffende Verein unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen
eine Pönalstrafe in der Höhe von € 1.500,-- auf das Sparbuch lautend auf Frauen
2.Liga Mitte KtoNr. 50106000993 bei der BA-CA, BLZ 12000 zu leisten.
9.) Administrationsbeitrag
Für die Meisterschaft 2009/2010 ist der Administrationsbeitrag pro teilnehmende Mannschaft
vor Beginn der Meisterschafts-Sitzung zu bezahlen.
10.) Frauenprotestkomitee
Proteste gegen Entscheidungen der 1. Instanz sind an das beim ÖFB eingerichtete
Frauenprotestkomitee im Wege der 1. Instanz zu richten.
Die Protestgebühr beträgt EUR 180,--!
Gegen die Entscheidung des Frauenprotestkomittees ist die Anrufung des Rechtsmittelsenates des ÖFB zulässig.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der Frauen 2.Liga Mitte/West
am 4. Juli 2009 einstimmig beschlossen.
Linz, 4. Juli 2009
Für die Richtigkeit:
Karl Römer e.h.
(Vors. Frauen 2.Liga Mitte/West)