Oberösterreichischer Fußballverband | 2009/10
Frauenklasse OÖ Ost
90/90 gespielte Spiele
349 Tore
gesamt
3,88 Tore
pro Spiel
41 Gelbe Karten Gelbe Karten
1 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
1 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

OÖFV: FKL OÖ Ost SAISON 2009/2010 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN


Präambel

Für den Bewerb des OÖFV FKL OÖ Ost gelten die Bestimmungen des
ÖFB und des OÖFV, die Richtlinien für den Frauenfußball in Österreich,
die Durchführungsbestimmungen der ÖFB Frauenliga, der Frauen 2. Liga Mitte/West, der OÖFV OÖ Frauenliga und die hier festgelegten
Durchführungsbestimmungen.
Die FKL OÖ Ost stellt mit der FKL OÖ West den Unterbau der OÖFV OÖ Frauenliga dar!
Die FKL OÖ sind daher die 4. Leistungsstufe in Österreich!


1.) Teilnehmer der FKL OÖ Ost:
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 29./30.8.2009.
Der Beginn der Frühjahrsmeis-terschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt (voraussichtlicher Beginn 27./28.3.2010).

Teilnehmende Vereine:

ASV Behamberg/Haidershofen, Union Kleinmünchen 1c,
SV Windischgarsten, ASKÖ Kirchdorf/Krems, Union Neuhofen/Krems,
Union Schiedlberg, SV Scharnstein, Union Schweinbach, LASK Ladies 1b und ASKÖ Doppl/Hart 1b.


2.) Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:

Die zehn Vereine spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2009 und 9 Runden im Frühjahr 2010 gespielt werden.

Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ Ost und damit Aufstiegs berechtigt.
Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der OÖFV OÖ Frauenliga und den FKL OÖ Ost und West werden in den
Durchführungsbestimmungen der OÖFV OÖ Frauenliga geregelt.

Sollte eine 2. (oder 3.) Frauenmannschaft Meister in einer dieser Spielklassen wer-den und die 1. (oder 2.) Frauenmannschaft
dieses Vereins spielt bereits in der OÖFV OÖ Frauenliga, so ist der Zweitplatzierte oder sogar der Drittplatzierte dieser Spielklasse Aufstiegs
berechtigt.

Ein Aufstieg in die OÖFV Frauenliga OÖ ist für den Erstplatzierten der FKL OÖ Ost-Pflicht.
Steigt eine Mannschaft nicht auf, ist ein Pönale von € 750,-- in Worten (Euro siebenhundert-fünfzig) zu bezahlen.
Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für 1b Mannschaften nicht aufsteigen können,
so ist die nächste Mannschaft zum Aufstieg verpflichtet.
Es wird aber höchstens der Drittplatzierte für die Verpflichtung des Aufstiegs herangezogen.


3.) Spieltermine:

Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV!
Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich.
Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen.
Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des Vorsitzenden möglich!
Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern, sind der Vorsitzende und der Spielpartner mindestens
14 Tage vor dem geplanten Spieltermin bzw. Beginnzeit schriftlich zu verständigen.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.

Alle Spiele der letzten Runde (18. Runde) sind einheitlich an einem Tag und zu einer bestimmten Beginnzeit (ohne Wartezeit) anzusetzen.
Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des Vorsitzenden verlegt werden.

Bei den Meisterschaftsspielen kann, ausgenommen jene Spiele „ohne Wartezeit“ (o.W.), eine Wartenzeit von 15 Minuten
ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden.
Die Wartezeit gilt für die Heim- und auch für die Gastmannschaft.


4.) Spielberechtigung

An den Meisterschaftsspielen dürfen nur Spielerinnen teilnehmen, die im Sinne des Regulativs und der Bestimmungen über Spielerpässe
sowie der Bestimmungen über den Nachwuchsspielbetrieb für ihren Verein Meisterschaftsspielberechtigt sind. Nachwuchsspieler,
die am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind in Kampfmannschaften spielberechtigt.

Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden.
Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die
Spielerpasskontrolle einzubeziehen.
Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten.
Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
Für 1b Mannschaften gilt die 45 Minuten Regelung.

Trainer der 4. Leistungsstufe müssen mindestens über einen Trainerlehrgang eines Landesverbandes verfügen.


5.) Organisation Sportplatz/Dressen

Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes (dies wird durch den Schiedsrichter festgestellt) kann das Wettspiel auch auf Kunstrasen
(ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden.
Ansonsten ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage zu verständigen.
Ebenso muss der Gruppenobmann verständigt werden.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--

Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit
drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung.
(Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)

Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden.
Der Auswärtsverein hat Dressenwahl. (Der Gastverein meldet telefonisch die Dressenfarbe!)


6.) Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter

Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird.
Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der Gruppenobmann telefonisch
zu verständigen, Tel.: 0650/5342087.

In Ausnahmefällen wird der Schiedsrichter vom Gruppenobmann angefordert.

Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichter-assistenten zu stellen.
Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen.
Der Schiedsrichter hat dies jedoch im Spielbericht zu vermerken.
Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen.
Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden.


7.) Gelb/Rote Karte

Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles.
Der Spielerpass verbleibt beim betroffenen Verein, die Spie-lerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.


8.) Administrationsbeitrag/Strafzahlung

Für die Meisterschaft 2009/2010 ist der Administrationsbeitrag pro teilnehmende Mannschaft vor Beginn der
Meisterschafts-Sitzung zu bezahlen.



9.) Überwachung

Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet
das Disziplinarreferat des OÖFV.

Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der
1. FKL OÖ Ost am 4. Juli 2009 einstimmig beschlossen.



Linz, 4. Juli 2009
Für die Richtigkeit:
Karl Römer e.h.
GO FKL OÖ)