Wiener Fußballverband | 2015/16
Wiener Frauen Cup
9/9
gespielte Spiele

57
Tore
gesamt
gesamt

6,33
Tore
pro Spiel
pro Spiel

7
Gelbe Karten

0
Gelb-Rote Karten

0
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Wiener Frauen Cup 2015/16
1.Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind jene Mannschaften Wiener Vereine die an einem Bewerb des Wiener Fußballverbandes (Wiener Frauenlandesliga, 1. Klasse Frauen oder DSG-Frauenliga) teilnehmen. Pro Verein darf nur eine Mannschaft genannt werden.
Voraussetzung zur Teilnahme am Cupbewerb ist ebenfalls die Abwicklung aller Cupspiele mittels Fußball-Online.
2.Cuptermine
1. Runde: 5./6.März 2016
2. Runde: 28. März (Ostermontag)
3. Runde: 5. Mai (Christi Himmelfahrt)
4. Runde: 26. Mai (Fronleichnam)
3.Spielmodus:
K.o.-System mit 4 Runden
Bei einer Teilnahmezahl unter 16 Vereinen wird die Differenz in der ersten Runde mit Freilosen aufgefüllt.
4.Sieger des Wiener Frauen Cups
Der Sieger des Wiener Frauen Cups hat, sofern sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze nicht verringert wird, einen Startplatz im nächsten ÖFB Ladies-Cup, wobei auch hier wieder nur eine Mannschaft pro Verein spielberechtig ist.
5.Spieltermine
5.1.Pflichttermine
Pflichtspieltermine am Samstag zwischen 12 Uhr und 18 Uhr; am Sonntag zwischen
10 Uhr und 17 Uhr.
Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern ist der Cupbetreuer und der Spielpartner spätestens 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin zu verständigen. Eine Verschiebung ist nur mit Zustimmung des Cupbetreuers erlaubt. Bei späteren (kurzfristigen) Spielverlegungen wird der verursachende Verein beim STRAFA zur Anzeige gebracht.
Abgesagte Spiele müssen innerhalb von 3 Tagen neu terminisiert werden.
5.2.Finale
Das Finale wird auf neutralem Boden ausgetragen. Der genaue Spielort wird vor Beginn der Frühjahresrunden bekannt gegeben.
5.3.Pflichtersatztermine:
Ein Ersatztermin kann, mit beiderseitigem Einverständnis, auch von Dienstag bis Donnerstag gewählt werden.
6.Durchführung der Cupspiele:
6.1.Berechtigte Spielerinnen
An den Cupspielen dürfen nur Spielerinnen laut §8 der ÖFB Bestimmungen für Frauenfußball teilnehmen. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Spielerpasskontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
6.2.Beschaffenheit der Plätze und Ausrüstung
Bezüglich Beschaffenheit der Plätze und Ausrüstung sollte der §9 der Durchführungs-bestimmungen der ÖFB-Frauenliga angewendet werden.
Auf allen Rasenplätzen im Bereich des WFV darf nur mit Noppenschuhen gespielt werden.
Können Spiele am Rasenplatz witterungsbedingt nicht ausgetragen werden, kann das Spiel auf Kunstrasen verlegt werden. Dort sind gem. Erlass des Sportplatzhalters (Magistrat der Stadt Wien) nur Kunstrasenschuhe erlaubt.
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressenwahl, und muss die Standard-Dressenfarbe in Fußball-Online pflegen, diese ist verpflichtend wenn nicht mindestens zwei Tage vor dem Spiel zwischen den Mannschaften etwas anderes vereinbart wird.
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereines vier Liter Mineralwasser kostenlos zur Verfügung. Die Schiedsrichter haben Anspruch auf ein Pausengetränk.
Es wird gemeinschaftlich festgelegt keinen Eintritt zu verlangen.
6.3.Ermittlung des Siegers
Sowohl in den Vorrunden, als auch im Finale wird im Falle eines Unentschiedens nach 90min direkt ein Elfmeterschießen angeschlossen. Auf das Austragen einer Verlängerung wird verzichtet.
7.Schiedsrichter - Schiedsrichterassistenten
Alle Spiele des Wiener Frauen Cups werden automatisch mit einem Schiedsrichter besetzt. Heim- und Gastverein sind darüber hinaus verpflichtet, auf Wunsch des Schiedsrichters, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen.
Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken, der sich weigernde Verein wird beim STRAFA zur Anzeige gebracht.
8.Spielbericht - Online-Spielbericht (OSB)
8.1.Administrative Organisation
Der veranstaltende Verein hat dafür zu sorgen, dass ein funktionierendes Endgerät (Notebook) mit Internetverbindung für die Abwicklung des OSB am Sportplatz (Schiedsrichterkabine) zur Verfügung steht.
Die administrative Bearbeitung des Spieles durch die Vereine muss spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn abgeschlossen sein.
8.2.Verweigerung bzw. Ausfall des Netzwerkes
Eine Verweigerung der Durchführung über das Netzwerk während des Cupbewerbes kann bis zum Ausschluss des Vereines von der Meisterschaft führen.
Bei Ausfall des Netzwerkes ist auf die herkömmlichen Kommunikationshilfen (Papier-Spielbericht, Fax, e-mail) zurück zu greifen und die Ergebnisse und Karten spätestens 30 Minuten nach Ende des Spieles an den Cupbetreuer zu melden.
8.3.Spielerpässe
Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn von den Vereinen unaufgefordert und in der Reihenfolge der Aufstellung im OSB nach sortiert auszuhändigen.
8.4.Eintragung nach Spielende
Unmittelbar nach Spielende muss der OSB durch Eintragung des Ergebnisses, der Verwarnungen, von Ausschlüssen und besonderen Vorkommnissen sowie Torschützen abgeschlossen werden und von den verantwortlichen Funktionären sowie dem Schiedsrichter nach Kontrolle der Eintragungen durch Eingabe ihrer Passwörter bestätigt werden. Durch die Eingabe der Passwörter wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
Im OSB können nur solche Einsprüche vermerkt werden, die vor dem Spielabschluss beim Schiedsrichter angemeldet worden sind.
8.5.Betrauter Spielleiter (Losentscheid)
Falls das Spiel von einem gem. § 17 der ÖFB-Meisterschaftsregeln betrauten Spielleiter (Losentscheid) geleitet wird, hat jener Verein, der den Spielleiter stellt, dafür zu sorgen, dass der OSB nach dem Spiel ordnungsgemäß abgeschlossen wird. Das Passwort des Schiedsrichters wird ersetzt durch das (nochmalige) Eingeben des Passwortes des Heimvereines.
8.6.Nachträgliche Einsprüche - Beglaubigung
Nachträglich auftretende Einspruchsgründe sind mit schriftlicher Anzeige bei der Geschäftsstelle des WFV geltend zu machen und müssen spätestens am 5. Tag nach dem Spieltermin dort einlangen.
Werden keine Einsprüche fristgerecht eingebracht und wird das Ergebnis des Spieles im "Fußball-Online"-System belassen, gelten die Spiele als resultatgemäß beglaubigt.
9.Spielerausschlüsse
Ausgeschlossene Spielerinnen und solche, gegen die wegen eines Vergehens außerhalb der Spielzeit Anzeige erstattet wurde, haben sich beim Strafausschuss des WFV, am dem Spiel folgenden Mittwoch, zu verantworten.
10.Straffolgen nach Verwarnungen
Wie in den ÖFB Rechtspflegeordnung festgelegt, diese Festlegung gilt für alle Leistungsstufen des WFV.
11. Nichtantreten
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der Verbandsstrafe, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine Pönalstrafe (Schadenersatz) in der Höhe von Euro 220,- zu leisten.
12. Ausscheiden während des Cupbewerbes
Bei einem Ausscheiden einer Mannschaft während des laufenden Bewerbes im Herbst, das gilt ab der Nennung, hat der betreffende Verein unaufgefordert und ungeachtet einer etwaigen eine Pönalstrafe in der Höhe von Euro 250,- an den Verband zu leisten.
13. nicht vorgesehene Fälle
In allen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Frauenausschuss im Sinne der Meisterschaftsregeln des ÖFB und auf Grund der üblichen Gepflogenheiten.
14. Sitzungen
Alle Vereine sind verpflichtet, bei den stattfindenden Sitzungen, einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden.
Bleibt ein Verein der Sitzung unentschuldigt fern wird beim Strafa Anzeige erstattet. (Mindeststrafe Euro 50.--)
1.Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind jene Mannschaften Wiener Vereine die an einem Bewerb des Wiener Fußballverbandes (Wiener Frauenlandesliga, 1. Klasse Frauen oder DSG-Frauenliga) teilnehmen. Pro Verein darf nur eine Mannschaft genannt werden.
Voraussetzung zur Teilnahme am Cupbewerb ist ebenfalls die Abwicklung aller Cupspiele mittels Fußball-Online.
2.Cuptermine
1. Runde: 5./6.März 2016
2. Runde: 28. März (Ostermontag)
3. Runde: 5. Mai (Christi Himmelfahrt)
4. Runde: 26. Mai (Fronleichnam)
3.Spielmodus:
K.o.-System mit 4 Runden
Bei einer Teilnahmezahl unter 16 Vereinen wird die Differenz in der ersten Runde mit Freilosen aufgefüllt.
4.Sieger des Wiener Frauen Cups
Der Sieger des Wiener Frauen Cups hat, sofern sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze nicht verringert wird, einen Startplatz im nächsten ÖFB Ladies-Cup, wobei auch hier wieder nur eine Mannschaft pro Verein spielberechtig ist.
5.Spieltermine
5.1.Pflichttermine
Pflichtspieltermine am Samstag zwischen 12 Uhr und 18 Uhr; am Sonntag zwischen
10 Uhr und 17 Uhr.
Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern ist der Cupbetreuer und der Spielpartner spätestens 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin zu verständigen. Eine Verschiebung ist nur mit Zustimmung des Cupbetreuers erlaubt. Bei späteren (kurzfristigen) Spielverlegungen wird der verursachende Verein beim STRAFA zur Anzeige gebracht.
Abgesagte Spiele müssen innerhalb von 3 Tagen neu terminisiert werden.
5.2.Finale
Das Finale wird auf neutralem Boden ausgetragen. Der genaue Spielort wird vor Beginn der Frühjahresrunden bekannt gegeben.
5.3.Pflichtersatztermine:
Ein Ersatztermin kann, mit beiderseitigem Einverständnis, auch von Dienstag bis Donnerstag gewählt werden.
6.Durchführung der Cupspiele:
6.1.Berechtigte Spielerinnen
An den Cupspielen dürfen nur Spielerinnen laut §8 der ÖFB Bestimmungen für Frauenfußball teilnehmen. Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Spielerpasskontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
6.2.Beschaffenheit der Plätze und Ausrüstung
Bezüglich Beschaffenheit der Plätze und Ausrüstung sollte der §9 der Durchführungs-bestimmungen der ÖFB-Frauenliga angewendet werden.
Auf allen Rasenplätzen im Bereich des WFV darf nur mit Noppenschuhen gespielt werden.
Können Spiele am Rasenplatz witterungsbedingt nicht ausgetragen werden, kann das Spiel auf Kunstrasen verlegt werden. Dort sind gem. Erlass des Sportplatzhalters (Magistrat der Stadt Wien) nur Kunstrasenschuhe erlaubt.
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressenwahl, und muss die Standard-Dressenfarbe in Fußball-Online pflegen, diese ist verpflichtend wenn nicht mindestens zwei Tage vor dem Spiel zwischen den Mannschaften etwas anderes vereinbart wird.
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereines vier Liter Mineralwasser kostenlos zur Verfügung. Die Schiedsrichter haben Anspruch auf ein Pausengetränk.
Es wird gemeinschaftlich festgelegt keinen Eintritt zu verlangen.
6.3.Ermittlung des Siegers
Sowohl in den Vorrunden, als auch im Finale wird im Falle eines Unentschiedens nach 90min direkt ein Elfmeterschießen angeschlossen. Auf das Austragen einer Verlängerung wird verzichtet.
7.Schiedsrichter - Schiedsrichterassistenten
Alle Spiele des Wiener Frauen Cups werden automatisch mit einem Schiedsrichter besetzt. Heim- und Gastverein sind darüber hinaus verpflichtet, auf Wunsch des Schiedsrichters, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen.
Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken, der sich weigernde Verein wird beim STRAFA zur Anzeige gebracht.
8.Spielbericht - Online-Spielbericht (OSB)
8.1.Administrative Organisation
Der veranstaltende Verein hat dafür zu sorgen, dass ein funktionierendes Endgerät (Notebook) mit Internetverbindung für die Abwicklung des OSB am Sportplatz (Schiedsrichterkabine) zur Verfügung steht.
Die administrative Bearbeitung des Spieles durch die Vereine muss spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn abgeschlossen sein.
8.2.Verweigerung bzw. Ausfall des Netzwerkes
Eine Verweigerung der Durchführung über das Netzwerk während des Cupbewerbes kann bis zum Ausschluss des Vereines von der Meisterschaft führen.
Bei Ausfall des Netzwerkes ist auf die herkömmlichen Kommunikationshilfen (Papier-Spielbericht, Fax, e-mail) zurück zu greifen und die Ergebnisse und Karten spätestens 30 Minuten nach Ende des Spieles an den Cupbetreuer zu melden.
8.3.Spielerpässe
Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn von den Vereinen unaufgefordert und in der Reihenfolge der Aufstellung im OSB nach sortiert auszuhändigen.
8.4.Eintragung nach Spielende
Unmittelbar nach Spielende muss der OSB durch Eintragung des Ergebnisses, der Verwarnungen, von Ausschlüssen und besonderen Vorkommnissen sowie Torschützen abgeschlossen werden und von den verantwortlichen Funktionären sowie dem Schiedsrichter nach Kontrolle der Eintragungen durch Eingabe ihrer Passwörter bestätigt werden. Durch die Eingabe der Passwörter wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
Im OSB können nur solche Einsprüche vermerkt werden, die vor dem Spielabschluss beim Schiedsrichter angemeldet worden sind.
8.5.Betrauter Spielleiter (Losentscheid)
Falls das Spiel von einem gem. § 17 der ÖFB-Meisterschaftsregeln betrauten Spielleiter (Losentscheid) geleitet wird, hat jener Verein, der den Spielleiter stellt, dafür zu sorgen, dass der OSB nach dem Spiel ordnungsgemäß abgeschlossen wird. Das Passwort des Schiedsrichters wird ersetzt durch das (nochmalige) Eingeben des Passwortes des Heimvereines.
8.6.Nachträgliche Einsprüche - Beglaubigung
Nachträglich auftretende Einspruchsgründe sind mit schriftlicher Anzeige bei der Geschäftsstelle des WFV geltend zu machen und müssen spätestens am 5. Tag nach dem Spieltermin dort einlangen.
Werden keine Einsprüche fristgerecht eingebracht und wird das Ergebnis des Spieles im "Fußball-Online"-System belassen, gelten die Spiele als resultatgemäß beglaubigt.
9.Spielerausschlüsse
Ausgeschlossene Spielerinnen und solche, gegen die wegen eines Vergehens außerhalb der Spielzeit Anzeige erstattet wurde, haben sich beim Strafausschuss des WFV, am dem Spiel folgenden Mittwoch, zu verantworten.
10.Straffolgen nach Verwarnungen
Wie in den ÖFB Rechtspflegeordnung festgelegt, diese Festlegung gilt für alle Leistungsstufen des WFV.
11. Nichtantreten
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der Verbandsstrafe, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine Pönalstrafe (Schadenersatz) in der Höhe von Euro 220,- zu leisten.
12. Ausscheiden während des Cupbewerbes
Bei einem Ausscheiden einer Mannschaft während des laufenden Bewerbes im Herbst, das gilt ab der Nennung, hat der betreffende Verein unaufgefordert und ungeachtet einer etwaigen eine Pönalstrafe in der Höhe von Euro 250,- an den Verband zu leisten.
13. nicht vorgesehene Fälle
In allen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Frauenausschuss im Sinne der Meisterschaftsregeln des ÖFB und auf Grund der üblichen Gepflogenheiten.
14. Sitzungen
Alle Vereine sind verpflichtet, bei den stattfindenden Sitzungen, einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden.
Bleibt ein Verein der Sitzung unentschuldigt fern wird beim Strafa Anzeige erstattet. (Mindeststrafe Euro 50.--)