Wiener Fußballverband | 2015/16
ASG-Klassencup
25/25
gespielte Spiele

104
Tore
gesamt
gesamt

4,16
Tore
pro Spiel
pro Spiel

87
Gelbe Karten

2
Gelb-Rote Karten

1
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
FÜR DEN ASG CUP
1. Name
Der Wettbewerb führt den Namen ASG-Klassencup
2. Ehrenpreise
Der Sieger erhält einen Pokal und die beiden Finalisten erhalten Erinnerungsmedaillen und folgende Geldpreise:
1. Platz und damit ASG Cupsieger € 500,--
2. Platz und damit ASG Cupfinalist € 300,--
3. Austragungsart
Zur Teilnahme sind folgende Vereine zugelassen:
1. Klasse A und B
2. Klasse A und B
Die Teilnahme ist freiwillig, nach rechtzeitiger Anmeldung jedoch verpflichtend.
Die 1. Runde beginnt heuer mit 26 Vereinen und 4 Freilosen. Der Vorjahrescupsieger und der Vorjahrescupfinalist erhalten je ein Freilos und steigen erst in der zweiten Runde ein.
Die Platzwahl wird für alle Vereine durch das Los bestimmt; in der ersten und zweiten Runde hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl. Ab der dritten Runde hat immer der niederklassige Verein Platzwahl. Das Finale wird auf der Sportanlage des WFV in Hirschstetten ausgetragen.
4. Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist (§ 8 der Durchführungsbestimmungen für den Cup des ÖFB). Es müssen mindestens 10 Spieler mit Status (Eigenbau- u. Verbandsspielerregelung, nach Vereinsneugründung 2 Jahre Ausnahmeregelung) nominiert werden.
5. Verständigung des Gegners
Der Gegner ist rechtzeitig vom platzwählenden Verein zu verständigen. Da die Spieltage feststehen, hat sich auch der Gegner um den Spieltermin zu kümmern.
6. Termine
Die Spieltermine werden durch den WFV festgelegt. Meisterschaftsspiele bzw. Verbandsauswahlspiele haben gegenüber Cupspielen Priorität.
Muss ein Cupspiel wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, entscheidet der WFV aufgrund der Bestimmungen über eine eventuelle Neuaustragung.
Die erste Runde des ASG-Klassencup ist bis spätestens 28. Februar 2016, die zweite Runde bis spätestens 6.3.2016 zu spielen.
7. Cupspiele ohne Rückspiel
Da die Cupspiele ohne Rückspiele durchgeführt werden, und ist nach Ablauf der regulären Spielzeit der Spielstand unentschieden, fällt die Entscheidung zur Siegerermittlung sofort ohne Nachspiel durch Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.
Endet das Finalspiel unentschieden, erfolgt ebenfalls ohne Nachspiel gleich das Elfmeterschießen (nach § 9 der Cupregeln des ÖFB).
8. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert und ein Verfahren beim Strafausschuss eingeleitet. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an den Gegner ein Pönale von € 250,-- unabhängig von der Strafe des
Strafausschusses zu bezahlen. Der angetretene Verein steigt automatisch in die nächste Runde auf.
9. Schiedsrichter
Die Schiedsrichter sind vom veranstaltenden Verein unter Bekanntgabe der Sportanlage, Datums und dem Spielbeginn spätestens 14 Tage vor dem Spiel mittels Fußball-Online anzufordern.
Die Gebühren betragen für den Schiedsrichter € 44,-- und für den Schiri-Assistent € 22,--.
Diese sind vom Gastverein direkt dem Schiedsrichter und den Schiedsrichterassistenten mit einem Gebührenformular zu bezahlen.
Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht zum angesetzten Cupspiel, tritt der § 17 der
Meisterschaftsregeln des ÖFB in Kraft.
Eine Meldung durch den veranstaltenden Verein hat an den WFV sofort zu erfolgen.
10. Spielbericht
Alle Spiele sind wie in der Meisterschaft und im TOTO-Cup mittels Online Spielbericht abzuwickeln.
11. Protest
Ein gegen ein ASG-Cupspiel eingebrachter Protest ist innerhalb von 3 Tagen nach Austragung des Spieles an den WFV zu richten.
12. Ausschlüsse und Verwarnungen
Für Ausschlüsse ist der Strafausschuss des WFV zuständig, wobei Pflichtspielsperren oder
Geldstrafen in die Meisterschaft mitgenommen werden (rote Karten oder/und Spielsperren nach einer Anzeige sind bewerbsübergreifend) d.h. ein Spiel im ASG-Cup gilt auch als Tilgung von einem Spiel Strafe in der Meisterschaft und umgekehrt!
Ein Spieler, der im ASG-Cup durch Vorweisen der Gelben Karte in 2 Cupspielen verwarnt wurde, ist für das folgende ASG-Cup Spiel automatisch gesperrt. Ebenso für das nächste ASG-Cupspiel ist ein Spieler gesperrt mit der Gelb/Roten Karte in einem Spiel. (gelbe Karten aus dem ASG-Cup werden nach dem Ausscheiden oder nach Beendigung dessen gestrichen.)
13. Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem WFV, der auch in allen unvorhergesehenen
Fällen entscheidet.
Etwaige Verfahren werden von den zuständigen Fachausschüssen des WFV behandelt.
FÜR DEN ASG CUP
1. Name
Der Wettbewerb führt den Namen ASG-Klassencup
2. Ehrenpreise
Der Sieger erhält einen Pokal und die beiden Finalisten erhalten Erinnerungsmedaillen und folgende Geldpreise:
1. Platz und damit ASG Cupsieger € 500,--
2. Platz und damit ASG Cupfinalist € 300,--
3. Austragungsart
Zur Teilnahme sind folgende Vereine zugelassen:
1. Klasse A und B
2. Klasse A und B
Die Teilnahme ist freiwillig, nach rechtzeitiger Anmeldung jedoch verpflichtend.
Die 1. Runde beginnt heuer mit 26 Vereinen und 4 Freilosen. Der Vorjahrescupsieger und der Vorjahrescupfinalist erhalten je ein Freilos und steigen erst in der zweiten Runde ein.
Die Platzwahl wird für alle Vereine durch das Los bestimmt; in der ersten und zweiten Runde hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl. Ab der dritten Runde hat immer der niederklassige Verein Platzwahl. Das Finale wird auf der Sportanlage des WFV in Hirschstetten ausgetragen.
4. Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist (§ 8 der Durchführungsbestimmungen für den Cup des ÖFB). Es müssen mindestens 10 Spieler mit Status (Eigenbau- u. Verbandsspielerregelung, nach Vereinsneugründung 2 Jahre Ausnahmeregelung) nominiert werden.
5. Verständigung des Gegners
Der Gegner ist rechtzeitig vom platzwählenden Verein zu verständigen. Da die Spieltage feststehen, hat sich auch der Gegner um den Spieltermin zu kümmern.
6. Termine
Die Spieltermine werden durch den WFV festgelegt. Meisterschaftsspiele bzw. Verbandsauswahlspiele haben gegenüber Cupspielen Priorität.
Muss ein Cupspiel wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, entscheidet der WFV aufgrund der Bestimmungen über eine eventuelle Neuaustragung.
Die erste Runde des ASG-Klassencup ist bis spätestens 28. Februar 2016, die zweite Runde bis spätestens 6.3.2016 zu spielen.
7. Cupspiele ohne Rückspiel
Da die Cupspiele ohne Rückspiele durchgeführt werden, und ist nach Ablauf der regulären Spielzeit der Spielstand unentschieden, fällt die Entscheidung zur Siegerermittlung sofort ohne Nachspiel durch Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.
Endet das Finalspiel unentschieden, erfolgt ebenfalls ohne Nachspiel gleich das Elfmeterschießen (nach § 9 der Cupregeln des ÖFB).
8. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert und ein Verfahren beim Strafausschuss eingeleitet. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an den Gegner ein Pönale von € 250,-- unabhängig von der Strafe des
Strafausschusses zu bezahlen. Der angetretene Verein steigt automatisch in die nächste Runde auf.
9. Schiedsrichter
Die Schiedsrichter sind vom veranstaltenden Verein unter Bekanntgabe der Sportanlage, Datums und dem Spielbeginn spätestens 14 Tage vor dem Spiel mittels Fußball-Online anzufordern.
Die Gebühren betragen für den Schiedsrichter € 44,-- und für den Schiri-Assistent € 22,--.
Diese sind vom Gastverein direkt dem Schiedsrichter und den Schiedsrichterassistenten mit einem Gebührenformular zu bezahlen.
Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht zum angesetzten Cupspiel, tritt der § 17 der
Meisterschaftsregeln des ÖFB in Kraft.
Eine Meldung durch den veranstaltenden Verein hat an den WFV sofort zu erfolgen.
10. Spielbericht
Alle Spiele sind wie in der Meisterschaft und im TOTO-Cup mittels Online Spielbericht abzuwickeln.
11. Protest
Ein gegen ein ASG-Cupspiel eingebrachter Protest ist innerhalb von 3 Tagen nach Austragung des Spieles an den WFV zu richten.
12. Ausschlüsse und Verwarnungen
Für Ausschlüsse ist der Strafausschuss des WFV zuständig, wobei Pflichtspielsperren oder
Geldstrafen in die Meisterschaft mitgenommen werden (rote Karten oder/und Spielsperren nach einer Anzeige sind bewerbsübergreifend) d.h. ein Spiel im ASG-Cup gilt auch als Tilgung von einem Spiel Strafe in der Meisterschaft und umgekehrt!
Ein Spieler, der im ASG-Cup durch Vorweisen der Gelben Karte in 2 Cupspielen verwarnt wurde, ist für das folgende ASG-Cup Spiel automatisch gesperrt. Ebenso für das nächste ASG-Cupspiel ist ein Spieler gesperrt mit der Gelb/Roten Karte in einem Spiel. (gelbe Karten aus dem ASG-Cup werden nach dem Ausscheiden oder nach Beendigung dessen gestrichen.)
13. Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem WFV, der auch in allen unvorhergesehenen
Fällen entscheidet.
Etwaige Verfahren werden von den zuständigen Fachausschüssen des WFV behandelt.