Oberösterreichischer Fußballverband | 2015/16
Frauenklasse OÖ Nord/Ost
110/110
gespielte Spiele

373
Tore
gesamt
gesamt

3,39
Tore
pro Spiel
pro Spiel

67
Gelbe Karten

2
Gelb-Rote Karten

1
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER FRAUENKLASSEN OÖ
Gültig für die Saison 2015/16
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklassen Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung
stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. der Bestimmungen für 1b
Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ stellen den Unterbau der LLF OÖ dar. Die FKL OÖ sind daher die 5. Leistungsstufe in Österreich und die dritthöchste des LV.
§ 1 Teilnehmer der FKL OÖ Nord/Ost des OÖFV
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 22./23.08.2015, und endet am 08.11.2015.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist am 19./20.03.2016.
Teilnehmende Vereine:
U. St.Oswald/Fr.
A.LSC Linz 1b
U. Eidenberg
U. St. Stefan/ Waldmark
U. FC Ternberg
U. Pettenbach
SPG Aschach/ Waldneukirchen
SPG Kematen/Schiedlberg
U.Neuhofen/Krems
SPG Eferding/Haibach
USV St.Ulrich/Steyr
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die 11 Vereine spielen 22 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 11 Runden im
Herbst 2015 und 11 Runden im Frühjahr 2016 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ Nord/Ost. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 4. Leistungsstufe und der FKL OÖ Nord/Ost werden in den Durchführungsbestimmungen der LLF OÖ geregelt.
Der Aufstieg in die LLF OÖ ist für den Erstplatzierten der FKL OÖ Nord/Ost freiwillig.
Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für
1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zum Aufstieg berechtigt. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte aus sportlichen Gründen herangezogen.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über das Fußball-Online-System bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin, abgesagte Spiele müssen binnen 3 Tagen neu terminiert werden.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag, wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach der Dressen Farbe des Heimvereins!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Frauenreferat des OÖFV beschlossen.
Linz, am 11. Juli 2015 Für die Richtigkeit:
Karl Römer e.h.
Ref. für Mädchen u.Frauenfußball
DER FRAUENKLASSEN OÖ
Gültig für die Saison 2015/16
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklassen Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung
stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. der Bestimmungen für 1b
Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ stellen den Unterbau der LLF OÖ dar. Die FKL OÖ sind daher die 5. Leistungsstufe in Österreich und die dritthöchste des LV.
§ 1 Teilnehmer der FKL OÖ Nord/Ost des OÖFV
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 22./23.08.2015, und endet am 08.11.2015.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist am 19./20.03.2016.
Teilnehmende Vereine:
U. St.Oswald/Fr.
A.LSC Linz 1b
U. Eidenberg
U. St. Stefan/ Waldmark
U. FC Ternberg
U. Pettenbach
SPG Aschach/ Waldneukirchen
SPG Kematen/Schiedlberg
U.Neuhofen/Krems
SPG Eferding/Haibach
USV St.Ulrich/Steyr
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die 11 Vereine spielen 22 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 11 Runden im
Herbst 2015 und 11 Runden im Frühjahr 2016 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ Nord/Ost. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 4. Leistungsstufe und der FKL OÖ Nord/Ost werden in den Durchführungsbestimmungen der LLF OÖ geregelt.
Der Aufstieg in die LLF OÖ ist für den Erstplatzierten der FKL OÖ Nord/Ost freiwillig.
Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für
1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zum Aufstieg berechtigt. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte aus sportlichen Gründen herangezogen.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über das Fußball-Online-System bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin, abgesagte Spiele müssen binnen 3 Tagen neu terminiert werden.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag, wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach der Dressen Farbe des Heimvereins!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Frauenreferat des OÖFV beschlossen.
Linz, am 11. Juli 2015 Für die Richtigkeit:
Karl Römer e.h.
Ref. für Mädchen u.Frauenfußball