Niederösterreichischer Fußballverband | 2015/16
AKNÖ Frauen Landesliga
132/132
gespielte Spiele

608
Tore
gesamt
gesamt

4,61
Tore
pro Spiel
pro Spiel

152
Gelbe Karten

4
Gelb-Rote Karten

2
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Gruppenbestimmungen für die
AKNÖ-Frauen Landesliga,
Saison 2015/16
Die FL ist die Frauenlandesliga und damit die höchste Spielklasse im NÖFV-Frauenfußball und daher die dritthöchste Spielklasse im Rahmen des ÖFB. Diese Spielklasse spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
1. Teilnehmende Mannschaften:
ASK Erlaa 1b, ASV Schrems, SV Furth, SV Langenrohr, ASK Kottingbrunn/Eggendorf, St. Andrä Wördern, Schwarzenbach, SV Hollabrunn, ATSV Ober-Grafendorf, SV Horn, FSG Stetteldorf/Großweikersdorf, Heidenreichstein
2. Spielmodus:
Die zwölf Mannschaften spielen in zwei Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen Meisterschaftsteilnehmer einmal zu Hause und einmal auswärts antritt. Der erste Durchgang mit 11 Runden wird im Herbst 2015 ausgetragen und der zweite Durchgang mit ebenfalls 11 Runden im Frühjahr 2016. Insgesamt sind daher 22 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister der FL und ist berechtigt die Relegation für die Frauen 2. Liga Region Ost zu spielen. Bezüglich des Auf- und Abstiegsmodus von der 2. zur 3. Leistungsstufe gelten die Durchführungsbestimmungen der Frauen 2. Liga Region Süd/Ost. Die Abstiegsbestimmungen der FL sind in den Richtlinien des NÖFV festgelegt.
3. Spieltermine
Spieltermine siehe Onlinesystem www.noefv.at
Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährlich stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Samstag, Sonntag zur Verbandszeit bzw. Freitag bei einer genehmigten Flutlichtanlage bis 20:00 Uhr). Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an die Gruppenobfrau bekannt gegeben werden. Bei Zustimmung dieser Spielverlegung leitet die Gruppenobfrau diese an die NÖFV-Geschäftsstelle weiter.
Spiele der letzten Frühjahrsrunde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert vier (4) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen drei Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.
Wichtig: Wenn zwei Spielerinnen einer Mannschaft zu einer Auswahl abgestellt werden müssen, darf die Mannschaft das Meisterschaftsspiel verschieben. Der Termin wird in Abstimmung mit der gegnerischen Mannschaft gefunden.
Wird ein Spiel aufgrund von höherer Gewalt (Gewitter etc.) abgebrochen, hat die Auswärtsmannschaft kein Recht auf Fahrtkostenersatz bei der neuerlichen Anreise.
5. Dressenwahl
Der Gastverein ist angehalten, sich telefonisch beim Heimverein zu erkundigen, in welchen Dressen gespielt wird, um die Dressenfarbe abstimmen zu können.
6. Spielberichte, Schiedsrichter
Die Online-Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass in dem Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Sollte es nicht möglich sein, mit dem Online-Bericht zu arbeiten (z.B. keine Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Bericht ist an den NÖ Fußballverband zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem Schiedsrichter (siehe NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heim- als auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für die Saison EUR 50,--pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist ohne Wartezeit in folgender Reihenfolge vorzugehen: Spielleitung durch anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet das Los. Bei keiner Einigung wird das Wettspiel abgesagt.
7. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten bleiben ohne Folgewirkungen für die nächsten Meisterschaftsspiele. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
Vorsicht bei Sperre nach der 5. gelben Karten!
8. Presse
Die Spielpaarungen, Termine und Schiedsrichterbesetzung werden in den Offiziellen Nachrichten des NÖFV im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im Online-System verlautbart. Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, die Gruppenobfrau wegen des Ergebnisses anzurufen. Allerdings ist die Gruppenobfrau zu verständigen (Maschler-Weber Katharina 0676/9235013), wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage oder Spielabbruch stattfand.
9. Torschützenkönigin - Fairness-"Pokal"
Am Ende der Saison wird die Torschützenkönigin mit einem Pokal geehrt und die fairste Mannschaft der Saison bekommt einen Matchball gesponsert.
10. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung der Aufwendungen in Zusammenhang mit der FL anfallen, bezahlen. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 30,-- pro Saison/Verein festgelegt. Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
11. Disziplinarwesen
Ist in den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Auslosung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 30,-- an die Ligakassa zu zahlen. Dieser Punkt wurde mehrheitlich beschlossen.
Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 14. Juli 2015 beschlossen.
Die GO:
Katharina Maschler-Weber e.h.
AKNÖ-Frauen Landesliga,
Saison 2015/16
Die FL ist die Frauenlandesliga und damit die höchste Spielklasse im NÖFV-Frauenfußball und daher die dritthöchste Spielklasse im Rahmen des ÖFB. Diese Spielklasse spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
1. Teilnehmende Mannschaften:
ASK Erlaa 1b, ASV Schrems, SV Furth, SV Langenrohr, ASK Kottingbrunn/Eggendorf, St. Andrä Wördern, Schwarzenbach, SV Hollabrunn, ATSV Ober-Grafendorf, SV Horn, FSG Stetteldorf/Großweikersdorf, Heidenreichstein
2. Spielmodus:
Die zwölf Mannschaften spielen in zwei Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen Meisterschaftsteilnehmer einmal zu Hause und einmal auswärts antritt. Der erste Durchgang mit 11 Runden wird im Herbst 2015 ausgetragen und der zweite Durchgang mit ebenfalls 11 Runden im Frühjahr 2016. Insgesamt sind daher 22 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister der FL und ist berechtigt die Relegation für die Frauen 2. Liga Region Ost zu spielen. Bezüglich des Auf- und Abstiegsmodus von der 2. zur 3. Leistungsstufe gelten die Durchführungsbestimmungen der Frauen 2. Liga Region Süd/Ost. Die Abstiegsbestimmungen der FL sind in den Richtlinien des NÖFV festgelegt.
3. Spieltermine
Spieltermine siehe Onlinesystem www.noefv.at
Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährlich stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Samstag, Sonntag zur Verbandszeit bzw. Freitag bei einer genehmigten Flutlichtanlage bis 20:00 Uhr). Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an die Gruppenobfrau bekannt gegeben werden. Bei Zustimmung dieser Spielverlegung leitet die Gruppenobfrau diese an die NÖFV-Geschäftsstelle weiter.
Spiele der letzten Frühjahrsrunde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert vier (4) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen drei Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.
Wichtig: Wenn zwei Spielerinnen einer Mannschaft zu einer Auswahl abgestellt werden müssen, darf die Mannschaft das Meisterschaftsspiel verschieben. Der Termin wird in Abstimmung mit der gegnerischen Mannschaft gefunden.
Wird ein Spiel aufgrund von höherer Gewalt (Gewitter etc.) abgebrochen, hat die Auswärtsmannschaft kein Recht auf Fahrtkostenersatz bei der neuerlichen Anreise.
5. Dressenwahl
Der Gastverein ist angehalten, sich telefonisch beim Heimverein zu erkundigen, in welchen Dressen gespielt wird, um die Dressenfarbe abstimmen zu können.
6. Spielberichte, Schiedsrichter
Die Online-Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass in dem Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Sollte es nicht möglich sein, mit dem Online-Bericht zu arbeiten (z.B. keine Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Bericht ist an den NÖ Fußballverband zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem Schiedsrichter (siehe NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heim- als auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für die Saison EUR 50,--pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist ohne Wartezeit in folgender Reihenfolge vorzugehen: Spielleitung durch anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet das Los. Bei keiner Einigung wird das Wettspiel abgesagt.
7. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten bleiben ohne Folgewirkungen für die nächsten Meisterschaftsspiele. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
Vorsicht bei Sperre nach der 5. gelben Karten!
8. Presse
Die Spielpaarungen, Termine und Schiedsrichterbesetzung werden in den Offiziellen Nachrichten des NÖFV im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im Online-System verlautbart. Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, die Gruppenobfrau wegen des Ergebnisses anzurufen. Allerdings ist die Gruppenobfrau zu verständigen (Maschler-Weber Katharina 0676/9235013), wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage oder Spielabbruch stattfand.
9. Torschützenkönigin - Fairness-"Pokal"
Am Ende der Saison wird die Torschützenkönigin mit einem Pokal geehrt und die fairste Mannschaft der Saison bekommt einen Matchball gesponsert.
10. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung der Aufwendungen in Zusammenhang mit der FL anfallen, bezahlen. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 30,-- pro Saison/Verein festgelegt. Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
11. Disziplinarwesen
Ist in den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Auslosung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 30,-- an die Ligakassa zu zahlen. Dieser Punkt wurde mehrheitlich beschlossen.
Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 14. Juli 2015 beschlossen.
Die GO:
Katharina Maschler-Weber e.h.