Niederösterreichischer Fußballverband | 2015/16
Joker Möbel Frauengruppe West
40/40 gespielte Spiele
157 Tore
gesamt
3,92 Tore
pro Spiel
37 Gelbe Karten Gelbe Karten
2 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
1 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben
in Niederösterreich

AKNÖ Frauen GL Mostviertel
JOKER Möbel Frauengruppe West

1. Präambel
Für die Frauenfußballbewerbe in NÖ gelten die Meisterschaftsregeln des ÖFB und NÖFV, die Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben des ÖFB und die Durchführungsbestimmungen der ÖFB Frauenliga und Frauen 2. Liga Ost, sowie die Richtlinien des NÖFV.

2. Meisterschaftseinteilung
Zur Förderung des Frauen-Fußballsportes und der wettbewerbsmäßigen Erfassung von Frauen Hobby-Mannschaften werden vom NÖFV Bewerbe in zumindest zwei Leistungsstufen ausgeschrieben.

a) NÖN Frauenliga (FL)= 3. Leistungsstufe
( in Österreich und gleichzeitig die höchste Spielklasse in NÖ )

b) Frauen Gebietsliga (FGL)= 4. Leistungsstufe

Darüber hinaus kann der NÖFV zumindest gebietsweise eine weitere Spielklasse anbieten:

c) Frauengruppe (FG)= 5. Leistungsstufe

Die FL stellt den Unterbau zu den Bewerben der ÖFB Frauenliga und der Frauen 2. Liga Spielgruppe Ost dar. Insgesamt sollte die FL 10 Mannschaften umfassen. Geographisch umfasst die FL das gesamte Gebiet von Niederösterreich.
Um flächendeckende Strukturen zu umfassen, das heißt jedes Mädchen und jede Frau soll in akzeptablen Anfahrtswegen die Möglichkeit haben vereinsmäßig Fußball spielen zu können, werden vom NÖFV Frauen-Gebietsligen (Kurzform: FGL) ausgeschrieben und diese stellen die 2. Leistungsstufe im NÖFV dar. Ziel ist es vier FGL mit jeweils 10 Mannschaften zu installieren, die geografisch analog den Herren Gebietsligen des NÖFV zur Austragung kommen sollten.
Das bedeutet, dass Frauenmannschaften der Hauptgruppe (Kurzform HG) West in der FGL West, Frauenvereine aus dem Bereich Nordwest und Nord in der FGL Weinviertel, Frauenvereine aus dem Bereich Nordwest und der HG Waldviertel in der FGL Nordwest/Waldviertel und Frauenvereine aus den HG Süd und Südost in der FGL Süd/Südost spielen.
Sollte die Mannschaftsanzahl von 10 in einer FGL überschritten werden, kann diese Liga auch in zwei Gruppen geteilt werden.
Darüber hinaus kann der NÖFV-Frauenfußballausschuss als Unterbau zur FGL eine FG ausschreiben. ( Frauengruppe Nordwest , Frauengruppe Süd und Frauengruppe West )
Neue Frauenfußballmannschaften beginnen grundsätzlich in der untersten Spielklasse des NÖFV.

3. Organisation
Die Organisation und Durchführung der Bewerbe obliegt dem Frauenfußballausschuss (FA) des NÖFV. Dem FA gehören an: Der Frauenreferent des NÖFV (= Obmann des FA), je ein Frauenreferent pro HG des NÖFV (all diese sind stimmberechtigt), der ÖFB-Frauenfußball- und Pressereferent (sofern dem NÖFV angehörend), die Gruppenobmänner der NÖFV Frauenligen, der Verbandstrainer des NÖFV und der zuständige Sekretär für Frauenfußball im NÖFV. Dem Frauenfußballausschuss untergeordnet sind die Gruppensitzungen der einzelnen Meisterschaftsspielklassen. In diesen Gruppensitzungen sind vor allem die genauen Spieltermine, die Dressenwahl, Presseberichterstattung, ggf. Ermittlung einer Torschützenkönigin, Gruppenbeitrag, Vorsorge bei Ausscheiden einer Mannschaft aus einem laufenden Bewerb (Pönale!), ggf. Auswahlspiel und Meisterehrung festzulegen. Insgesamt sind zwei Gruppensitzungen pro Jahr abzuhalten, wobei diese jeweils spätestens vier Wochen vor Meisterschaftsbeginn im Herbst und im Frühjahr abzuhalten sind. Einmal jährlich (vor Beginn einer Meisterschaftssaison) sind der Gruppenobmann, sein Stellvertreter, der Schriftführer, der Kassier und zumindest zwei Revisoren von den Vereinen zu wählen. In den Gruppensitzungen haben die Vereine und auch der Gruppenobmann jeweils eine Stimme. Darüber hinaus nehmen an diesen Gruppensitzungen teil: Der Gruppen- und Schiedsrichterbetreuer, der Obmann des FA oder dessen Stellvertreter und die Frauenreferenten der jeweiligen Region (vor allem FGL, FG), HG-Obmänner und ggf. weitere Vorstands- und Präsidiumsmitglieder des NÖFV.

4. Wettspielleitung, Schiedsrichterpauschale
Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt an Hand der vorliegenden Termine automatisch durch den NÖFV. Die Kosten für den Schiedsrichter sind vom Veranstalter (Heimverein) zu tragen.
Bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters ist nach den Meisterschafts-Richtlinien des NÖFV vorzugehen.

5. Wettspieldauer, Spielberechtigung
Die Wettspieldauer beträgt in den ersten 4 Frauen Meisterschaftsspielklassen des NÖFV 2 x 45 Minuten und in der fünften Frauen Meisterschaftsspielklasse des NÖFV
2 x 40 Minuten.
Eine Halbzeitpause von 10 Minuten ist einzuhalten.
Teilnahmeberechtigt an den Meisterschaftsspielen sind nur Spielerinnen, die im Sinne des Regulativs und der Bestimmungen über Spielerpässe für ihren Verein Meisterschaftsspielberechtigt sind und am Spieltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Ausnahme: in der FG (5. Leistungsstufe) sind 4 Spielerinnen ab dem vollendeten
13. Lebensjahr. spielberechtigt.

6. Spielerwechsel
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf Spielerinnen ersetzt werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren.
Ein Rücktausch ist bis zur 4. Leistungsstufe (FGL) nicht gestattet.
In der 5. Leistungsstufe (FG) ist der Rücktausch möglich.

7. Trainerqualifikation
In den Bewerben des NÖFV sind folgende Trainerqualifikationen erforderlich:
FL: Absolvent des Nachwuchsbetreuerlehrganges. Ab 2010/11 Absolvent des LV-Trainers. Für aufsteigende Vereine gilt diese Regelung ab dem 2. Spieljahr, wobei als Minimum der Nachwuchstrainer erforderlich ist.
FGL: Absolvent des Nachwuchsbetreuerlehrganges
FG: Absolvent des Nachwuchsbetreuerlehrganges

Verstöße gegen diese Bestimmung sind vom Strafausschuss des NÖFV zu ahnden. Die Bestrafung bei Nichtstellung eines qualifizierten Trainers erfolgt nach §33 der Vorschriften für die Strafausschüsse.

8. Dressenwahl
Alle Vereine dürfen ihre Meisterschaftsspiele nur in Dressen mit Rückennummern absolvieren. Die Dressenwahl ist in den Gruppenbestimmungen festzulegen.

9. Disziplinarwesen
FL: Spielerausschlüsse und Anzeigen werden vom Strafausschuss des NÖFV abgehandelt. Sitzungen jeweils Donnerstag (16.30-18.00 Uhr in St. Pölten).
FGL und FG: Spielerausschlüsse und Anzeigen in den FGL Mostviertel, Waldviertel und Weinviertel sowie FG West werden vom Strafausschuss des NÖFV abgehandelt.
Sitzungen jeweils Donnerstag (16.30-18.00 Uhr in St. Pölten).
Spielerausschlüsse und Anzeigen in der FGL Industrieviertel und FG Süd werden vom Strafausschuss des NÖFV abgehandelt. Sitzungen jeweils Mittwoch (16.30-18.00 Uhr in der Südstadt).
Bei Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel hat der Schuldtragende Verein ein Pönale von EUR 145,-- an den Gegner zu bezahlen, zusätzlich leitet der Verband ein Verfahren beim Strafausschuss ein.
Kurzfristige Spielverlegungen (innerhalb von 10 Tagen) sind mit einer Pönalstrafe von EUR 22,-- des Heimvereins zu ahnden. Ausgenommen davon sind witterungsbedingte Spielverlegungen bzw. Terminänderungen aufgrund „Höherer Gewalt“ bzw. aufgrund von anderen Pflichtspielen (z. B. ÖFB-Cup) oder Spielverpflichtungen von Spielerinnen in Auswahlmannschaften des LV oder des Nationalteams.

10. 1b und 1c Mannschaften
Die Spielberechtigung für Spielerinnen einer 1b oder 1c-Mannschaft ist den Bestimmungen für 2. Mannschaften im österreichischen Frauenfußball zu entnehmen.
Beginnen 2. oder 3. Mannschaften ihren Meisterschaftsspielbetrieb, so sind diese in die unterste Spielklasse einzuteilen.

11. Meister der FL, FGL, FG und die Auf- und Abstiegsbestimmungen
Der Erstplatzierte ist Meister der FL bzw. FGL und FG erhält vom NÖFV eine Urkunde sowie 20 Stk. Medaillen, weitere Medaillen sind vom Verein selbst zu bezahlen.

FL: Aufstiegsbestimmungen für die Frauen 2. Liga, Spielgruppe Ost
Diese werden in den Durchführungsbestimmungen der Frauen 2. Liga Spielgruppe Ost geregelt. Sollte eine 1b oder 1c Mannschaft den Meistertitel in der FL erringen und die erste bzw. zweite Mannschaft dieses Vereines spielt bereits in der Frauen 2. Liga Ost so darf diese Mannschaft nicht aufsteigen. In diesem Fall kann der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen.

Meister der FGL haben das Recht in die FL aufzusteigen.
Folgende Regelung wurde fixiert:
1. Bei drei FGL:
Die beiden Letztplatzierten der FL steigen grundsätzlich in die FGL seiner Region ab.

Relegation 2016
letzte Runde
Landesliga – 2. Liga Ost / Süd
W / NÖ / B
Gebietsliga
Weinviertel - Waldviertel
Mostviertel – Industrieviertel
Hinspiel Sa. 11 / ET = So. 12. Juni 2016
Rückspiel Sa. 18. / ET = So. 19. Juni 2016


Sollte aus irgendeinem Grund eine FGL keinen aufstiegsberechtigten Teilnehmer für die Qualifikationsspiele stellen können und damit die FL in der kommenden Saison weniger als 10 Vereine umfassen, verbleibt der 9. Platzierte in der FL.
In anderen Fällen entscheidet der NÖFV - Frauenfußballausschuss!

2. Bei vier FGL:
Die beiden Letztplatzierten der FL steigen in die FGL ihrer Region ab.
Die vier Meister spielen in jeweils zwei Qualifikationsspielen um den Aufstieg, sodass zwei FGL - Meister aufsteigen können. Die Paarungen sind wie unter Punkt 11.1. angeführt, jedoch statt dem 9. der FL spielt der Meister der FGL Waldviertel. Sollte aus irgendeinem Grund eine FGL keinen aufstiegsberechtigten Teilnehmer für die Qualifikationsspiele stellen können, spielt der 9. Platzierte anstelle des Aufstiegsberechtigten der betreffenden Spielklasse um den Klassenerhalt. Sollte die FL darüber hinaus weniger als 10 Vereine umfassen, wird dem Vorletzten der FL der Abstieg erlassen. In anderen Fällen entscheidet der NÖFV - Frauenfußballausschuss!

3. Sollte in einer FGL in zwei Gruppen gespielt werden, so müssen die Meister der beiden Gruppen dieser FGL eine Vorqualifikation spielen.

4. Der Meister der FG hat grundsätzlich Aufstiegsrecht, jedoch besteht kein Aufstiegszwang. Sollten mehr als 8 Mannschaften in der FG mitspielen ist eine Aufstiegspflicht des Meisters ohne Relegation in die FGL erforderlich. Eine Abstiegsregelung von der FGL in die FG ist derzeit nicht vorgesehen. Sollten mehr als 10 Mannschaften in einer FGL mitspielen, so ist diese FGL zu teilen.

12. Klasseneinteilung, Auslosungswünsche, An- bzw. Abmeldung von Frauenmannschaften
Jede Frauenmannschaft die an den Bewerben des ÖFB bzw. des NÖFV teilnimmt, ist automatisch für die nächste Spielsaison gemeldet. Anmeldungen von neuen Vereinen haben in der Geschäftsstelle beim NÖFV bis spätestens 15. Juni vor Beginn der neuen Meisterschaft zu erfolgen. Dieser Termin hat auch Gültigkeit für eine eventuelle Abmeldung einer Frauenmannschaft aus den Bewerben des NÖFV. Auslosungswünsche sind ebenfalls bis 15. Juni vor Beginn der nächsten Meisterschaft bekannt zu geben. Diese können allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn sich diese für andere Vereine nicht nachteilig auswirken. Ein Rechtsanspruch für Auslosungswünsche besteht jedenfalls nicht.

Der NÖFV stellt Frauenmannschaften zur erstmaligen Anmeldung ihrer Spielerinnen 20 Stk. Anmeldescheine kostenlos zur Verfügung.

13. Einspruchsrecht gegen die Klasseneinteilung
Die Klasseneinteilung erfolgt durch den Frauenfußballausschuss des NÖFV. Vereine haben ein Einspruchsrecht an das Präsidium.


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Gruppenbestimmungen für die JOKER Möbel Frauengruppe West, Saison 2015/ 2016

Die JOKER Möbel Frauengruppe West spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
1. Teilnehmende Mannschaften
FSG Steinakirchen/Euratsfeld, USV Ferschnitz, SKU Amstetten, Sportunion Wolfsbach, Union Neuhofen
2. Spielmodus
Die fünf Mannschaften spielen in zwei doppelten Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen Meisterschaftsteilnehmer zweimal zu Hause und zweimal auswärts antritt. Der erste Durchgang mit 10. Runden wird im Herbst 2015 ausgetragen und der zweite Durchgang mit ebenfalls 10. Runden im Frühjahr 2016. Insgesamt sind daher 20 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister der FG und ist nicht verpflichtet in die AKNÖ Frauen Gebietsliga Mostviertel aufzusteigen.
3. Spieltermine
Die Herbstmeisterschaft 2015 beginnt am 29.08.2015.
Ersatztermine sind der 26. Oktober 2015 (Nationalfeiertag) und der 01. November 2015 (Allerheiligen).Nachtragspiele müssen vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ausgetragen werden und sind spätestens nach der letzten Rund festzulegen.

Die genauen Spielertermine (Tag, Beginn Zeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährig stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann ( Samstag, Sonntag).
Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden.
Die Frühjahrsmeisterschaft 2016 beginnt am 03.04.2016.
Die genauen Spieltermine werden in der Gruppensitzung Ende Februar / Anfang März 2016 festgelegt, der Ort der Gruppensitzung 2016 in Amstetten, wurde am 31. Juli 2015 beschlossen, der genaue Ort und Tag folgt mit der Einladung zur Sitzung.
Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert (3) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen vier Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe der Leihbälle verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.
5. Dressenwahl
Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.
6. Spielberichte, Schiedsrichter
Die ONLINE- Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass auf dem Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Die Spielerpässe sind in der Schiedsichterkabine geordnet ( siehe Online Aufstellung ) dem Schiedsrichter vorzulegen, nicht nominierte Spielerpässe sind für dieses Spiel zu entfernen. Sollte es nicht möglich sein, mit dem Online Spielbericht zu arbeiten (z.B. keine Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Spielbericht ist an den NÖFV zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem Schiedsrichter (siehe NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heim- als auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für die Saison EUR 48,--pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters kann die Leitung einen anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist übertragen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet nach einer Wartezeit von 20 Minuten, das Los. Bei keiner Einigung wird das Wettspiel abgesagt.
7. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten werden mitgezählt, ab der fünften Karte kommt es zu einer Spielsperre. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
Spielerausschlüsse und Anzeigen werden vom Strafausschuss des NÖFV abgehalten (Sitzungen jeweils Donnerstag 16.30 – 18.00 Uhr in St.Pölten).

Der Gruppenobmann (Klaus Kirchweger 0664 466 93 97) ist unverzüglich zu verständigen, wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage oder Spielabbruch stattfand!
8. Presse
Die Spielpaarungen und Termine werden in den ,,Offiziellen Nachrichten des NÖF`` im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im ONLINE-SYSTEM verlautbar. Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, den Gruppenobmann wegen des Ergebnisses anzurufen.
9. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung von Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGM anfallen, bezahlen. An den Gruppenobmann wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 100.-- pro Saison entrichtet. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 25,-- pro Saison/Verein festgelegt. Der Betrag muss vor dem ersten Meisterschaftsspiel an folgendes Konto überwiesen werden:
Volksbank Alpenvorland e.Gen. ( A-3300 Amstetten )
IBAN: AT754353050152270026
BIC: VBOEATWWAMS
Jeweils der Gruppenobmann und der Kassier sind berechtigt, gemeinsam ein Konto zu eröffnen und dieses auch nur gemeinsam wieder zu schließen. Darüber hinaus kann der Kassier einzeln über das Konto disponieren.
Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
10. Sponsoring JOKER Möbel
Herr Kerschbaumer Johann hat sich dazu entschlossen unsere Frauengruppe West finanziell zu unterstützen und sponsert EUR 2000,-- jährlich. Herr Kerschbaumer überweist immer bei Saisonbeginn das Geld auf das Ligakonto. Sollte sich die Anzahl der Mannschaften in der Liga auf 8 erhöhen, erhöht sich der Sponsor Betrag auf 3.000,--jährlich. Die Vereine kommen zu ihrem Anteil, indem sie ein Gruppenfoto mit Herrn Kerschbaumer online stellen. Unser Kassier wird dann den Betrag von EUR 300,-- an die Vereinskonten überweisen. Wenn Herr Kerschbaumer bei einem Spiel anwesend ist, dann ist es für die Vereine verpflichtend, die vom Sponsor zur Verfügung gestellten Werbebanner von JOKER Möbel gut sichtbar aufzuhängen. Zusätzlich wird ein Meisterpokal oder Meisterteller von Herrn Kerschbaumer zur Verfügung gestellt. Es wurde ein Vertrag für die nächsten 3 Jahre abgeschlossen = Stand 2014 und endet im Sommer nach der Saison 2016/2017.


11. Disziplinarwesen
Ist in den Verband Richtlinien unter Punkt 9 zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen
12. Anwesenheitspflicht
Es gilt die Anwesenheitspflicht eines stimmberechtigten Vereinsvertreters bei einer Gruppensitzung, bei nicht Anwesenheit sind EUR 100,-- Pönale in die jeweilige Ligakasse zu entrichten. Ausnahmen sind private und unmittelbar und kurzfristige Notfälle, Unfälle, auch der Familienangehörigen oder der Kinder.
13. Meisterehrung
Ab der Saison 2015/2016 wird die Meisterfeier nach Abschluss der Saison abgehalten. Der Termin für die Meisterfeier wird rechtzeitig bekannt gegeben und sollte spätestens 2 Wochen nach dem letzten Meisterschaftsspiel sein. An diesem Termin werden die Meister Medaillen persönlich vom Gruppenobmann übergeben. Der Meisterteller oder Meisterpokal wird vom Sponsor überreicht. Wünschenswert wäre es, dass von jedem Verein eine Abordnung bei der Meisterfeier anwesend ist.
Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 31. Juli 2015 beschlossen.

Der Gruppenobmann
Klaus Kirchweger e.h.

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