Oberösterreichischer Fußballverband | 2014/15
OÖ Frauenliga
91/91 gespielte Spiele
371 Tore
gesamt
4,08 Tore
pro Spiel
119 Gelbe Karten Gelbe Karten
2 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
1 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER FRAUENLIGA OBERÖSTERREICH
Gültig für die Saison 2014/15
Präambel

Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenliga Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung
stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. der Bestimmungen für 1b
Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenliga Oberösterreich stellt mit weiteren Frauenligen anderer Landesverbände/LV (SFV, TFV und VFV) den Unterbau der 2. Liga Mitte/West dar. Die Frauenligen der LV sind daher die 3. Leistungsstufe in Österreich und die jeweils höchste des jeweiligen LV.

§ 1 Teilnehmer der Frauenliga des OÖFV (OÖ FL):

Die Herbstmeisterschaft beginnt am 23./24.08.2014, und endet am 25./26.10.2014.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist am 21./22.03.2015.

Teilnehmende Vereine:
Union Nebelberg, FC Wels, SV Garsten, SV Taufkirchen,
Union Kleinmünchen 1b, SPG Haidershofen/Wolfern 1b,
SV Schlüßlberg, Askö LSC Linz, Atsv Stadl Paura, SPG Dionysen/Oedt.


§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:

Die zehn Vereine spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2014 und 9 Runden im Frühjahr 2015 gespielt werden.

Der erstplatzierte Verein ist Meister der OÖ FL. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 2. Leistungsstufe und der OÖ FL werden in den Durchführungsbestimmungen der Frauen 2. Liga Mitte/West geregelt.

Der Aufstieg bzw. eine Teilnahme an den Relegationsspielen der Frauen 2. Liga Mitte/West ist für den Erstplatzierten der OÖ FL freiwillig.

Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für
1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zur Teilnahme an den Relegationsspielen teilnahmeberechtigt. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte aus sportlichen Gründen herangezogen.

Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der OÖFL und der zweithöchsten Spielklasse in Österreich sind wie folgt:

Die Meister der LV (Landesligen) spielen um 2 Aufstiegsplätze für die beiden 2.Ligen.
Aus folgenden Regionen steigt jeweils 1 Sieger auf:
Mitte (Meister der LL des KFV, OÖFV, StFV)
Die 3 Meister der Spielregion Mitte spielen gegeneinander um den Aufstieg in die
2.Liga. Die Spielpaarungen und Platzwahl ergeben sich aufgrund eines fixen Turnus:
2014/15: St - OÖ, K – St, OÖ – K,
Sollte aus den LV Steiermark, Kärnten keine Nennung zur Relegation abgeben ist der Meister aus Oberösterreich automatisch aufgestiegen.

Aus der OÖ FL steigen so viele Vereine ab, dass nach Berücksichtigung des Auf- und Abstiegs mit der 2. Liga Mitte/West und den Aufsteigern aus der 2. Spielklasse in OÖ mindestens 10 Vereine für die Saison 2015/16 spielberechtigt sind. Im Regelfall gibt es aber lediglich 1 Absteiger.Die Teilnehmerzahl für die Liga sollte aber 12 nicht überschreiten. Freiwillige Absteiger aus einer höheren Liga sind in der untersten Frauenliga des LV einzureihen.

§ 3 Spieltermine:

Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über das „Fußball-Online“-System bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.

Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag , wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.

Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit „ohne Wartezeit“ gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und

Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen

§ 4 Spielberechtigung:

Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.

Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.

Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.

§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach der Dressen Farbe des Heimvereins!)

Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.

Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.

Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.

Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--

Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)

Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach der Dressen Farbe des Heimvereins!)


§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:

Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.

Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.

Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.

§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:

Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.

Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).

Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.

Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.

§ 8 Nichtantreten:

Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.


§ 9 Administrationsbeitrag:

Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.

§ 10 Überwachung:

Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.


Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Frauenreferat des OÖFV beschlossen.



Linz, am 30. Juli 2014

Für die Richtigkeit OÖFV Frauenreferat


Verein/Funktion Name Telefon Email

FRAUENREFERENT/GO Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at

GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at

SCHULREFERENTIN Elisabeth BENETSEDER 0699/81376220 elisabeth_benetseder@yahoo.de

SV GARSTEN Franz DORFER 0664/4412385 franz.dorfer@liwest.at

SV GARSTEN Gerlinde FINNER 0680/3362490 gerlinde.finner@gmx.at

SPG HAIDERSHOFEN/WOLFERN 1B Christoph KÖLBL 0650/4878067 christ.koelbl@gmail.com

ASKÖ LSC LINZ Renate RIGLER 0650/3604173 renate.rigler@gmx.at

ASKÖ LSC LINZ Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at

FC WELS Juan BOHENSKY 0699/10099810 j.bohensky@fcwels.at

FC WELS Thomas WÜEST 0660/1594519 t.wueest@fcwels.at

SPG DIONYSEN/OEDT Rainer PESL 0664/8198932 rainer.pesl@liwest.at

SPG DIONYSEN/OEDT Michael CARHAUN 0676/5797991 michael.carhaun@liwest.at

SPG DIONYSEN/OEDT Melanie KERN 0650/8083903 melanie.kern@bannerbatterien.com

ATSV STADL PAURA Christof KAIBLINGER 0660/7613488 ch.kaiblinger@aon.at
ATSV STADL PAURA Thomas BRANDTNER0699/14189901 thomas.brandtner@lliwest.at
SV TAUFKIRCHEN/PRAM Andreas LORENZ 0676/841234841 andi-lorenz@gmx.at
SV TAUFKIRCHEN/PRAM Katharina HÖLZL 0650/3000635 katha_h@gmx.net

UNION NEBELBERG Bettina MATHE 0664/5289082 b.mathe@gmx.net

UNION NEBELBERG Hubert GAHLEITNER 0664 617 54 18 h.gahleitner@aon.at
SV SCHLÜSSLBERG Peter HUMER 0676/7375444 p.d.humer@village-net.at

SV SCHLÜSSLBERG Harald HEL 0676/5144232 harald.hel@gmx.at

SV SCHLÜSSLBERG Verena BUCHNER 0664/8954397 verena-buchner@gmx.at

UNION KLEINMÜNCHEN 1B Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at

UNION KLEINMÜNCHEN 1B Christine HOLZMÜLLER 0676/4033257 c.holzmueller@a1.net