Oberösterreichischer Fußballverband | 2014/15
Frauenklasse OÖ Nord/Ost
110/110
gespielte Spiele

369
Tore
gesamt
gesamt

3,35
Tore
pro Spiel
pro Spiel

61
Gelbe Karten

0
Gelb-Rote Karten

3
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER FRAUENKLASSEN OÖ
Gültig für die Saison 2014/15
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklassen Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung
stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. der Bestimmungen für 1b
Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ stellen den Unterbau der LLF OÖ dar. Die FKL OÖ sind daher die 5. Leistungsstufe in Österreich und die dritthöchste des LV.
§ 1 Teilnehmer der FKL OÖ Nord/Ost des OÖFV
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 23./24.08.2014, und endet am 15./16.11.2014.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist am 21./22.03.2015.
Teilnehmende Vereine:
FC Aschach/Steyr, SPG Dionysen/Oedt 1b, Union Eidenberg/Geng,
Union St.Oswald/Freistadt, Union St.Stefan/Waldmark ,
SV Windischgarsten, Union FC Ternberg, Union Pettenbach,
Askö LSC Linz 1b,Union Waldneukirchen,SPG Kematen/Schiedlberg.
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die elf Vereine spielen 22 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 11 Runden im
Herbst 2014 und 11 Runden im Frühjahr 2015 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ Nord/Ost. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 4. Leistungsstufe und der FKL OÖ Nord/Ost werden in den Durchführungsbestimmungen der LLF OÖ geregelt.
Der Aufstieg bzw. eine Teilnahme an den Relegationsspielen der LLF OÖ ist für den Erstplatzierten der FKL OÖ Nord/Ost freiwillig.
Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für
1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zur Teilnahme an den Relegationsspielen teilnahmeberechtigt. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte aus sportlichen Gründen herangezogen.
Die Meister der FKL OÖ haben 2 Aufstiegsplätze in die LLF OÖ, der dritte Meister, der per Losentscheid festgelegt wird, spielt Relegation gegen den 3.Vorletzten der
LLF OÖ (Termine 13.06.2015/20.06.2015).
Die Teilnehmerzahl für die Liga sollte aber 12 nicht überschreiten. Freiwillige Absteiger aus einer höheren Liga sind in der untersten Frauenliga des LV einzureihen.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über das Fußball-Online-System bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag , wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach der Dressen Farbe des Heimvereins!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Frauenreferat des OÖFV beschlossen.
Linz, am 30. Juli 2014
Für die Richtigkeit OÖFV Frauenreferat
Verein/Funktion Name Telefon Email
FRAUENREFEREN/GO Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at
SCHULREFERENTIN Elisabeth BENETSEDER 0699/81376220 elisabeth_benetseder@yahoo.de
UNION EIDENBERG /GENG Bernhard KAISER 0676/6055000 kaiser@eidenberg.ooe.gv.at
UNION EIDENBERG /GENG Matthias KAISER 0664/2806198 klinsi@eidenberg.at
ASKÖ LSC LINZ 1B Renate RIGLER 0650/3604173 renate.rigler@gmx.at
ASKÖ LSC LINZ 1B Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
SPG SCHIEDLBERG/KEMATEN Christoph SÖLLRADL0676/847014425christoph.soellradl@liwest.at
SV WINDISCHGARSTEN Philipp ROHRAUER 0650/7981630 phips_1985@gmx.at
SV WINDISCHGARSTEN Klaus LÖSCHENKOHL 0660/6595670 klaus.loe@gmx.at
UNION WALDNEUKIRCHEN Friedrich KIRCHMAIR 0664/4160786 f.kirchmair@gmx.at
UNION WALDNEUKIRCHEN Hermann BRUNNER 0676/81425643 brunner.34560@raiffeisen-ooe.at
UNION PETTENBACH Florian RAUCH 0664/1694510 frauch@gmx.at
UNION PETTENBACH Manfred FEICHTINGER0699/11072042manfred.feichtinger@a1.net
SPG DIONYSEN/OEDT 1B Rainer PESL 0664/8198932 rainer.pesl@liwest.at
SPG DIONYSEN/OEDT 1B Max EISENKÖCK 0664/6155302maximilian.eisenköck@voestalpine.com
SPG DIONYSEN/OEDT 1B Heinz HUEMER 0676/9501803 heinz.huemer@internorm.com
SPG DIONYSEN/OEDT Michael CARHAUN 0676/5797991 michael.carhaun@liwest.at
UNION WALDMARK ST.STEFAN Michaela HOFBAUER0664/7953890 michaela.hofbauer@gmx.at
UNION WALDMARK ST.STEFAN Stefan HETZMANNSEDER 0650/4411933 stefan.hetzmannseder@bmf.gv.at
UNION WALDMARK ST.STEFAN Lina ETZELSDORFER 0650/8910668 lina.etzelsdorfer@gmx.at
FC ASCHACH/STEYR Gerhard SEIMAIR 0664/3604927 seimairg@hotmail.com
FC ASCHACH/STEYR Mario KLAUSER 0699/16001620 mario.klauser@gmx.at
UNION FC SIRO TERNBERG Thomas GRÜNZWEIL 0664/5001174 thomas.gruenzweil@strabag.com
UNION FC SIRO TERNBERG Susanne SCHAUSBERGER 0650/9999834 s.schausberger@aon.at
UNION FC SIRO TERNBERG Sabine PINSEL 0681/10529055 thomas.pinsel@drei.at
USV ST.OSWALD/FREISTADT Eva KERN 0664/806667767 ekern@bezirksrundschau.com
USV ST.OSWALD/FREISTADT Friedrich GATTRINGER0664/4559058 friedrich.gattringer@voestalpine.com
DER FRAUENKLASSEN OÖ
Gültig für die Saison 2014/15
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklassen Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung
stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. der Bestimmungen für 1b
Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ stellen den Unterbau der LLF OÖ dar. Die FKL OÖ sind daher die 5. Leistungsstufe in Österreich und die dritthöchste des LV.
§ 1 Teilnehmer der FKL OÖ Nord/Ost des OÖFV
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 23./24.08.2014, und endet am 15./16.11.2014.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist am 21./22.03.2015.
Teilnehmende Vereine:
FC Aschach/Steyr, SPG Dionysen/Oedt 1b, Union Eidenberg/Geng,
Union St.Oswald/Freistadt, Union St.Stefan/Waldmark ,
SV Windischgarsten, Union FC Ternberg, Union Pettenbach,
Askö LSC Linz 1b,Union Waldneukirchen,SPG Kematen/Schiedlberg.
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die elf Vereine spielen 22 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 11 Runden im
Herbst 2014 und 11 Runden im Frühjahr 2015 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ Nord/Ost. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 4. Leistungsstufe und der FKL OÖ Nord/Ost werden in den Durchführungsbestimmungen der LLF OÖ geregelt.
Der Aufstieg bzw. eine Teilnahme an den Relegationsspielen der LLF OÖ ist für den Erstplatzierten der FKL OÖ Nord/Ost freiwillig.
Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für
1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zur Teilnahme an den Relegationsspielen teilnahmeberechtigt. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte aus sportlichen Gründen herangezogen.
Die Meister der FKL OÖ haben 2 Aufstiegsplätze in die LLF OÖ, der dritte Meister, der per Losentscheid festgelegt wird, spielt Relegation gegen den 3.Vorletzten der
LLF OÖ (Termine 13.06.2015/20.06.2015).
Die Teilnehmerzahl für die Liga sollte aber 12 nicht überschreiten. Freiwillige Absteiger aus einer höheren Liga sind in der untersten Frauenliga des LV einzureihen.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über das Fußball-Online-System bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag , wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach der Dressen Farbe des Heimvereins!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Frauenreferat des OÖFV beschlossen.
Linz, am 30. Juli 2014
Für die Richtigkeit OÖFV Frauenreferat
Verein/Funktion Name Telefon Email
FRAUENREFEREN/GO Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at
SCHULREFERENTIN Elisabeth BENETSEDER 0699/81376220 elisabeth_benetseder@yahoo.de
UNION EIDENBERG /GENG Bernhard KAISER 0676/6055000 kaiser@eidenberg.ooe.gv.at
UNION EIDENBERG /GENG Matthias KAISER 0664/2806198 klinsi@eidenberg.at
ASKÖ LSC LINZ 1B Renate RIGLER 0650/3604173 renate.rigler@gmx.at
ASKÖ LSC LINZ 1B Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
SPG SCHIEDLBERG/KEMATEN Christoph SÖLLRADL0676/847014425christoph.soellradl@liwest.at
SV WINDISCHGARSTEN Philipp ROHRAUER 0650/7981630 phips_1985@gmx.at
SV WINDISCHGARSTEN Klaus LÖSCHENKOHL 0660/6595670 klaus.loe@gmx.at
UNION WALDNEUKIRCHEN Friedrich KIRCHMAIR 0664/4160786 f.kirchmair@gmx.at
UNION WALDNEUKIRCHEN Hermann BRUNNER 0676/81425643 brunner.34560@raiffeisen-ooe.at
UNION PETTENBACH Florian RAUCH 0664/1694510 frauch@gmx.at
UNION PETTENBACH Manfred FEICHTINGER0699/11072042manfred.feichtinger@a1.net
SPG DIONYSEN/OEDT 1B Rainer PESL 0664/8198932 rainer.pesl@liwest.at
SPG DIONYSEN/OEDT 1B Max EISENKÖCK 0664/6155302maximilian.eisenköck@voestalpine.com
SPG DIONYSEN/OEDT 1B Heinz HUEMER 0676/9501803 heinz.huemer@internorm.com
SPG DIONYSEN/OEDT Michael CARHAUN 0676/5797991 michael.carhaun@liwest.at
UNION WALDMARK ST.STEFAN Michaela HOFBAUER0664/7953890 michaela.hofbauer@gmx.at
UNION WALDMARK ST.STEFAN Stefan HETZMANNSEDER 0650/4411933 stefan.hetzmannseder@bmf.gv.at
UNION WALDMARK ST.STEFAN Lina ETZELSDORFER 0650/8910668 lina.etzelsdorfer@gmx.at
FC ASCHACH/STEYR Gerhard SEIMAIR 0664/3604927 seimairg@hotmail.com
FC ASCHACH/STEYR Mario KLAUSER 0699/16001620 mario.klauser@gmx.at
UNION FC SIRO TERNBERG Thomas GRÜNZWEIL 0664/5001174 thomas.gruenzweil@strabag.com
UNION FC SIRO TERNBERG Susanne SCHAUSBERGER 0650/9999834 s.schausberger@aon.at
UNION FC SIRO TERNBERG Sabine PINSEL 0681/10529055 thomas.pinsel@drei.at
USV ST.OSWALD/FREISTADT Eva KERN 0664/806667767 ekern@bezirksrundschau.com
USV ST.OSWALD/FREISTADT Friedrich GATTRINGER0664/4559058 friedrich.gattringer@voestalpine.com