Oberösterreichischer Fußballverband | 2014/15
Landesliga Frauen OÖ
91/91 gespielte Spiele
306 Tore
gesamt
3,36 Tore
pro Spiel
69 Gelbe Karten Gelbe Karten
1 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
1 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER LANDESLIGA FRAUEN OÖ DES OÖFV
Gültig für die Saison 2014/15
Präambel

Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenliga Oberösterreich. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung
stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. der Bestimmungen für 1b
Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Landesliga Frauen stellt den Unterbau der OÖ FL dar. Die Landesliga OÖ ist die 4. Leistungsstufe in Österreich und die jeweils zweithöchste des LV.

§ 1 Teilnehmer der Landesliga Frauen des OÖFV:
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 23./24.08.2014, und endet am 25./26.10.2014.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ist am 21./22.03.2015.

Teilnehmende Vereine:
Union Mondsee, Union Neuhofen/Krems, SU Aspach/Wildenau,
SC Schwanenstadt 08, FC Altmünster, SPG Hagenberg/Pregarten,
SPG Eferding/Haibach, TUS Ottensheim, SV Scharnstein,
Union Schweinbach.


§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:

Die zehn Vereine spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2014 und 9 Runden im Frühjahr 2015 gespielt werden.

Der erstplatzierte Verein ist Meister der LLF OÖ. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 3. Leistungsstufe und der OÖ FL werden in den Durchführungsbestimmungen der OÖ FL geregelt.

Der Aufstieg für den Erstplatzierten ist verpflichtend.

Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für
1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zur Teilnahme an den Relegationsspielen teilnahmeberechtigt. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte aus sportlichen Gründen herangezogen.


Aus der LLF OÖ steigen so viele Vereine ab, dass nach Berücksichtigung des Auf- und Abstiegs mit der OÖ FL und den Aufsteigern aus den FKL OÖ mindestens 10 Vereine für die Saison 2015/16 spielberechtigt sind. Im Regelfall gibt es aber lediglich
2 Absteiger. Der Drittvorletzte spielt Relegation gegen einen Meister der 3 Frauenklassen. Diese Paarung wird per Losentscheid festgelegt. Die verbleibenden 2 Meister sind aufstiegsberechtigt. Die Teilnehmerzahl für die Liga sollte aber 12 nicht überschreiten. Freiwillige Absteiger aus einer höheren Liga sind in der untersten Frauenliga des LV einzureihen.

§ 3 Spieltermine:

Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über das „Fußball-Online“-System bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.

Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag , wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.

Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit „ohne Wartezeit“ gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen

§ 4 Spielberechtigung:

Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.

Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.

Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.


§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:

Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.

Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.

Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.

Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--

Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)

Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach der Dressen Farbe des Heimvereins!)


§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:

Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.

Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.

Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.

§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:

Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.

Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).

Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.

Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.

§ 8 Nichtantreten:

Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.

§ 9 Administrationsbeitrag:

Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.

§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.


Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Frauenreferat des OÖFV beschlossen.


Linz, am 30. Juli 2014 Für die Richtigkeit OÖFV Frauenreferat


Verein/Funktion Name Telefon Email

FRAUENREFERENT/GO Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at

GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at

SCHULREFERENTIN Elisabeth BENETSEDER 0699/81376220 elisabeth_benetseder@yahoo.de

FC ALTMÜNSTER Peter MÄRZENDORFER 0699/10232005 p.maerzendorfer@gmail.com

FC ALTMÜNSTER Susanne SCHUHMEIER 0699/10110233 s_schumeier@hotmail.com

UNION MONDSEE Josef JELINEK 0664/1440516 josef.jelinek@aon.at

UNION MONDSEE Johann MEINDL 0664/4557226 johannmeindl1@live.at

UNION SCHWEINBACH Fabian SAILER 0664/5367062 fabian.sailer@drei.at

UNION NEUHOFEN/KREMS Marlene FLEISCHANDERL0650/8040195marlene.fleischanderl@hotmail.com

UNION NEUHOFEN/KREMS Lisa VOJTA 0699/11993495 lisavojta@networld.at

UNION NEUHOFEN/KREMS Stephanie RUMETSHOFER0650/8005515stephanierumetshofer@gmx.at

TSV OTTENSHEIM Walter TRATZ 07234/85665 walter.tratz@aon.at

TSV OTTENSHEIM Thomas HAMMERSCHMIED0664/3946631 0664/3931360 hammersmith@liwest.at

SPG EFERDING/HAIBACH Daniela REMPLBAUER 0660/8118444 dany_stroha@hotmail.com

SPG HAGENBERG/ PREGARTEN Harald EINFALT 0664/9226333 harald.einfalt@a1.net

SPG HAGENBERG/ PREGARTEN Helmut STEININGER 0650/3631820
SC SCHWANENSTADT 08 Wolfgang WAGNER 0676/3500320 coach4kids@aon.at

SC SCHWANENSTADT 08 Monika HAAS 0676/885594276 monika.haas@hotmail.com

UNION ASPACH/WILDENAU Franz STREIF 0664/1321447 streif@aspach.at

UNION ASPACH/WILDENAU Roland MOSER 0664/1303921 moro1708@gmail.com

SV SCHARNSTEIN Markus RAMSEBNER 0650/9194641 markus.ramsebner@gmail.com

SV SCHARNSTEIN Michael STADLER 0664/8496792 michaelstadler@gmx.net

SV SCHARNSTEIN Martin LACHMAIR 0650/4711035 martin_lachmair@yahoo.de