
gesamt

pro Spiel




Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen der JHG Südost für das Spieljahr 2024 /2025
Diese gelten als VERBANDSANORDNUNGEN der JHG SÜDOST.
Pkt. 1 Abwicklung der Meisterschaft
Die Organisation der Meisterschaft obliegt der JHG Südost
Pkt. 2 Der JHG-Beitrag beträgt pro Spieljahr 150,00 €.
Einzahlungsmöglichkeit: IBAN: AT41 3225 0000 0079 3786 bis 31. August 2023.
Pkt. 3 Klasseneinteilung und Austragungsmodus
Die Klasseneinteilung erfolgt durch das Meisterschaftsreferat der JHG Südost. U7 und U08 spielen FUNino (siehe Anhang 1). U09 und U10 spielen 5er Fußball (siehe Anhang 2) und wird nach Spielstärke, U9 zusätzlich noch wenn möglich regional, eingeteilt. Die vorgegebenen Ersatztermine (alle Feiertage außer sie fallen auf einen Sonntag) müssen für abgesagte Spiele freigehalten werden. Die „Belegung“ der Ersatztermine bleibt dem Meisterschaftsreferenten/StV. (MSR/StV) bzw. dem Jugendhauptgruppenobmann (JHGO) vorbehalten.
Pkt. 4 Nichterscheinen zu Pflichtveranstaltungen
Zu von der Jugendhauptgruppe einberufenen teilnahmepflichtigen Veranstaltungen ist ein mit der Sachlage betrauter Vereinsvertreter zu entsenden. Bei Nichtbefolgen erfolgt eine Zahlungsvorschreibung lt. Sanktionenkatalog.
Pkt. 5 Auswahlspiele
Die Vereine sind verpflichtet, Spieler/innen für Auswahlspiele, Trainingseinheiten oder Lehrgänge abzustellen. Bei Einberufung von einem(r) Spieler/Innen hat der abstellende Verein das Recht, ein zum Zeitpunkt der Einberufung angesetztes Meisterschaftsspiel GEBÜHRENFREI, wie im Punkt TERMINÄNDERUNGEN ausgeführt, zu verlegen. Nichtabstellen von Spieler/in bei Verschulden des Vereins Zahlungsvorschreibung laut Sanktionen Katalog. Nichterscheinen zu einem Auswahlspiel-Training/Lehrgang - Anzeige beim STRAFA (Strafausschuss)
Pkt. 6 Spielercard Kontrolle
Spielercard ist online abrufbar. Eine verpflichtende Spielercardkontrolle ist nicht vorgesehen.
Pkt. 7 Bälle und Pausengetränke sowie Tore für FUNino
Sind vom Gastverein mitzubringen
Pkt. 8 Spieltermine (§11 NÖFV Nachwuchsrichtlinien)
Die Termine werden von der JHG festgelegt und im ONLINE System (OLS) veröffentlicht. Die Eingaben der mit dem jeweiligen Gegner vereinbarten
tatsächlichen Spieltermine in das ONLINE System erfolgt durch den jeweiligen HEIMVEREIN. Eine Rückverlegung (über den im OLS veröffentlichten Termin hinaus) ist nicht vorgesehen und bedarf der Zustimmung des MsR. Weitere Veränderungen (z .B. Platzwahltausch) sind dem MsR per Mail (Formular auf der Homepage der JHG Südost) bekanntzugeben und werden von diesem in das ONLINE System eingegeben. Spielverlegungen sind immer mit dem Gegner zu vereinbaren (per mail = Dokumentation) bevor sie durch den Heimverein in das OLS eingegeben werden. Diese Termineingaben haben bis zu einer, von der JHG festgelegten Frist zu erfolgen.
Pkt. 9 Terminänderungen nach Fristende
Sind nur durch die JHG möglich. Bei Terminänderungen nach Fristende wird eine entsprechende Bearbeitungsgebühr ltd. Sanktionenkatalog des NÖFV vorgeschrieben. Terminänderungen nach Fristende bzw. NEUTERMINIERUNGEN bedürfen der Zustimmung des MsR. Bei Doppelspielen (Spiele hintereinander am selben Spielort, geleitet durch denselben Schiedsrichter) ist unbedingt, für die entsprechenden Schiedsrichterarbeiten, ausreichend Zeit, mindestens 20 bis maximal 30 Minuten, zwischen den Spielen, einzuplanen.
Pkt. 10 Pflichttermine
Können sich die Vereine auf keinen Termin einigen, werden die Spiele vom MsR an einem Sonntag oder einem Pflichtersatztermin ab 10:00 Uhr angesetzt.
Pflichtersatztermine werden von der JHG festgelegt und das sind alle Feiertag in der Spielsaison.
Pkt. 11 LAZ Sperrtermine
MONTAG – DIENSTAG – MITTWOCH - DONNERSTAG
Werden von den Vereinen an diesen Tagen Spiele angesetzt, dürfen LAZ Spieler/Innen welche dem Hauptkader angehören nicht in ihren Vereinsmannschaften eingesetzt werden.
Freistellungen von Spieler/innen können nur in Absprache mit der jeweiligen LAZ-Leitung erfolgen.
AUSNAHME: werden von der JHG Witterungsbedingt abgesagte Spiele an einen der Sperrtermine angesetzt, haben diese VORRANG gegenüber dem LAZ Training
Pkt. 12 Absageregelung
Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter. Ist die Unbespielbarkeit des Spielfeldes jedoch frühzeitig, mindestens 3 Stunden vor Spielbeginn, erkennbar, ist der Absageberechtigte per Formular welches sich auf der Homepage der JHG (www.jhg-suedost.at) befindet zu kontaktieren. Wird die Absage vom Absageberechtigten genehmigt, wird das Spiel
vom MsR als ABGESAGT im „OLS“ eingetragen. Gleichzeitig wird, automatisiert, der Schiedsrichterbesetzer, der nominierte Schiedsrichter und die betroffenen Vereine über das ONLINE System von der Absage in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich muss der Heimverein den Gastverein von der genehmigten Absage verständigen. Bei Nichtverständigung und erfolgter Anreise können vom Gastverein, gem. Richtlinien des NÖFV, entstandene Anreisekosten eingefordert werden.
Bei weniger als 3 Stunden vor Spielbeginn, ist nur mehr der angereiste Schiedsrichter berechtigt das Spiel abzusagen.
Bei U6 bis U11 kann bei weniger als 3 Stunden vor dem Spielbeginn nur der MsR oder der MsR-StV die Spielabsage genehmigen.
Pkt. 13 Absageberechtigte Funktionäre der JHG Südost
MSR LENGAUER Wolfgang Mobil Tel.: 0664/5007101
MSR-StV SCHÜTZ Fritz Mobil Tel.: 0699/10663688
JHGO BAUER Bernhard Mobil Tel.: 0664/2307505
HGO Zeller Harald Mobil Tel.: 0676/889061963
Pkt. 14 Neuer Spieltermin
Abgesagte Spiele müssen innerhalb von 4 Tagen neue terminisiert werden. Der neue Spieltermin wird dann per Formular, welches sich auf der Homepage der JHG befindet (www.jhg-suedost.at), an den MsR geschickt.
Der neue Spieltermin darf nicht über die zwei nächstfolgenden Runden hinaus angesetzt werden. Der neue Termin bedarf immer der Zustimmung des Gegners und des MSR. Wird innerhalb von 4 Tagen KEIN neuer Termin bekanntgegeben, wird das Spiel vom MSR angesetzt. Dieser Termin ist für beide Vereine bindend.
Pkt. 15 Vorgangsweise bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters
Bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters muss gelost werden. Der Schiedsrichter hat die gesamte Spielzeit das Spiel zu leiten.
Es besteht kein Absagerecht wenn der Schiedsrichter nicht erscheint.
Pkt. 16 U7 und U8 Bewerbe
Diese werden nach der Spielform FUNino durchgeführt.
Als Resultat ist immer 0:0 einzugeben. Es werden keine Torschützen eingegeben. Das Spiel muss, in der vorgeschrieben Zeit, im OLS ordnungsgemäß abgeschlossen sein. Die Spiele müssen spätestens um 19:30 Uhr beendet sein.
Pkt. 17 U09 und U10 Bewerbe
Diese werden nach der Spielform 5er Fußball durchgeführt.
Die Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Spielpaarungen werden willkürlich zusammengestellt. Hin- und Rückspielregel sind dadurch aufgehoben. Mannschaften können unterschiedlich oft gegeneinander spielen. Alle
Spiele werden über das „OLS“ durchgeführt. Das Resultat und die Spielerwechsel sind mmer einzugeben (ist im OLS nicht sichtbar). Torschützen werden NICHT eingegeben.
Ab dem Spieljahr 2023/2024 gild die Rückpassregel.
Das Spiel muss, in der vorgeschrieben Zeit, im OLS ordnungsgemäß abgeschlossen sein.
Nach Eingabe auf „Prüfen“ klicken, es erscheint eine Fehlermeldung und die Auswahl: PRÜFUNGSFEHLER BEIM SPEICHERN IGNORIEREN – dies ist anzuhaken und danach auf speichern klicken.
Pkt. 18 U11 und U12 Bewerbe
Diese werden nach der Spielform 7er Fußball durchgeführt. Die Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Einteilung der Mannschaften erfolgt in ein Playoff System.
Bei der U11 gibt es keine Verbandsschiedsrichter. Der Schiedsrichter wird vom Heimverein gestellt. Dieser ist im Online System einzugeben. Das Spiel muss, in der vorgeschrieben Zeit, im OLS ordnungsgemäß abgeschlossen sein.
Bei der U12 gibt es, soweit es möglich ist, einen Verbandsschiedsrichter.
Pkt. 19 U13 Bewerb
Dieser wird nach der Spielform 9er Fußball durchgeführt. Die Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Einteilung der Mannschaften erfolgt in ein Playoff System.
Pkt. 20 Spiel auf Kunstrasen
Bei Schlechtwetter ist, mit Ausnahme von Siebenhirten, das Spiel auf kommissionierten Kunstrasen durchzuführen. Bei Siebenhirten benötigt es die Zustimmung des Gastvereines.
Pkt. 21 Durchführungsbestimmung
Die Durchführungsbestimmungen der JHG-Südost gelten als Verbandsvorgabe.
Alle Vergehen außerhalb des Sanktionskataloges (NÖFV) werden als § 2 Nichteinhaltung einer Verbandsanordnung sanktioniert.
Pkt.22 Sanktionen Katalog
Ausscheiden aus der Meisterschaft, zurückziehen einer Mannschaft aus dem laufenden Bewerb nach Nennschluss. Pönale an die JHG:
Kinderfußball (U7 – U12) € 300,--
Jugendfußball (U13 – U18) € 500,--
Nichtantreten zu einem Wettspiel
Kinderfußball (U7 – U12) € 150,--
Jugendfußball (U13 – U18) € 250,--
50% des Pönalbetrages werden von der JHG an den schuldlosen Verein weitergegeben (14 Tage nach Zahlungseingang)
Auswahlspiele der JHG, EVN-Bewerbe bei Training oder Lehrgang, Veranstaltungen, usw. Nichtabstellen Verschulden des Vereines € 100,--
Nichterscheinen zu einem Auswahlspiel Verschulden des Spielers
Anzeige beim Strafa
Spielverlegung
6 – 14 Tage vor dem Spiel € 21,--
0 – 5 Tage vor dem Spiel € 42,--
(Aufteilung 2/3 für JHG, 1/3 Schiedsrichtergruppe. Bei Spielen ohne Schiedsrichter ergeht der ganze Betrag an die JHG)
Verspätete Nennung für die Meisterschaft € 50,--
Nichterscheinen zur Gruppensitzung oder anderen teilnahmepflichtigen Veranstaltungen der JHG € 200,--
Alle weiteren Vergehen werden mit € 50,--(Nichtbefolgung einer Verbandsanordnung § 32 der ÖFB-Vorschriften) sanktioniert.