Niederösterreichischer Fußballverband | 2024/25
AK Niederösterreich Frauen GL und Frauengruppe Mostviertel
45/45 gespielte Spiele
216 Tore
gesamt
4,80 Tore
pro Spiel
36 Gelbe Karten Gelbe Karten
0 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
4 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

                                                         

Niederösterreichischer

Fußball-Verband

3100 St. Pölten, Bimbo-Binder-Promenade 1

Telefon 02742 206 , Fax 02742 206/20

 

Gruppenbestimmungen für die AK Niederösterreich Frauen GL und Frauengruppe Mostviertel,

Saison 2024/2025

Die AKNÖ Gebietsliga und Frauengruppe Mostviertel spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.

1. Organisation von Wettspielen

Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert (3) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen vier Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe der Leihbälle verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.

2. Spieltermine

Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.

3. Dressenwahl

Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein laut Gruppenbeschluss.

4. Gruppenbeitrag

Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung von Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGM anfallen, bezahlen. An den Gruppenobmann wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 100.-- pro Saison entrichtet. Ebenfalls wird ab der Schriftführer mit EUR 100.-- für seinen Aufwand entschädigt. Derzeit wurde der Gruppenbeitrag mit EUR 25,-- pro Saison/Verein festgelegt. Der Betrag ist spätestens 1 Woche (22.08.2024)vor Meisterschaftsbeginn einzuzahlen. Sollte dieser Betrag nicht eingezahlt werden, so ist ein Gruppenbeitrag von EUR 50,-- zu überweisen.

 

5. Sponsoring AK Niederösterreich.

Der Sponsor Betrag in der Höhe von 1021,28 wird nach einlangen aller Gruppenfotos auf die Vereine aufgeteilt laut Gruppenbeschluss

 

6. Disziplinarwesen

  • Ist in den Verband Richtlinien unter Punkt 9 zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Forderungen müssen eigenständig und unaufgefordert in das Ligakonto einbezahlt werden. Der Ligakassier ist lediglich angehalten die Anweisung zu überprüfen und dem Gruppenobmann darüber zu berichten. Bei einem Nichtantreten einer Mannschaft, sind 250,- an die Ligakasse zu überweisen (unabhängig der NÖFV- Sanktionen). Diese werden von der Liga an die gegnerische Mannschaft überwiesen.

Vorgehensweise: Um die Auszahlung an die gegnerische Mannschaft durch die Hauptligakasse zu ermöglichen, muss der gegnerische Verein einen schriftlichen Antrag stellen. Erst nach Erhalt dieses Antrags kann die Auszahlung an den geschädigten Verein erfolgen, der das Heimspiel gehabt hätte – selbstverständlich erst nachdem das betreffende Spiel strafbeglaubigt wurde.

 

7. Absagen, Verschiebungen und Nicht- Antreten sind im Sportreferat genau definiert und ein genaues Vorgehen festgelegt:

- müssen in selber Form geschehen

- kann nur durch Gruppenobmann Klaus Kirchweger und alle Absageberechtigten laut Regulativ durchgeführt werden

- wenn niemand erreichbar ist – gibt es 2 Stunden vor Spielbeginn die Möglichkeit die NÖFV- Hotline 0676/88906 7000 zu nutzen.

- wenn auch hier niemand erreicht wird, kann eine Absage nur noch durch den Schiedsrichter vor Ort erfolgen

Diese Gruppenbestimmungen wurden am 06.08.2024 beschlossen.

Der Gruppenobmann

Klaus Kirchweger e.h.


Mannschaften    GL-Regulativ   FG-Regulativ   Anmerkung

FSG Göstling/Y.    Ja    Nein    Keine 14 Jährigen/ und kein Rücktausch

SC Herzogenburg    Ja    Nein    Keine 14 Jährigen/ und kein Rücktausch

FSG Loosdorf    Nein   Ja    Mit vier 14jährigen möglich/Rücktausch unbegrenzt

FSG Mank Voralpen II    Ja    Nein    Keine 14 Jährigen/ und kein Rücktausch

SC Mautern    Nein    Ja    Mit vier 14jährigen möglich/Rücktausch unbegrenzt

SC Melk II    Nein   Ja    Mit vier 14jährigen möglich/Rücktausch unbegrenzt

Union Neuhofen/Ybbs Ja    Nein    Keine 14 Jährigen/ und kein Rücktausch

SV Paudorf II Nein    Ja    Mit vier 14jährigen möglich/Rücktausch unbegrenzt

ATSV Schönfeld/T. Nein    Ja    Mit vier 14jährigen möglich/Rücktausch unbegrenzt

FSG Wieselburg/Ybbs Nein    Ja    Mit vier 14jährigen möglich

/Rücktausch unbegrenzt