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Durchführungsbestimmungen
Gruppenbestimmungen des swisspor Mostviertel Cup, Saison 2023/2024
Der SWISSPOR Mostviertel Cup spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Dabei wird die 5.Leistungsstufe herangezogen.
Das heißt, es dürfen vier Spielerinnen mit vollendeten 13.Lebensjahr eingesetzt werden. Ab 2021/22 sind im Erwachsenenbereich 6 Ersatzspielerinnen möglich. Ein Rücktausch ist unbegrenzt möglich, aber es dürfen nur 5 Spielerinnen dabei eingesetzt werden.
Bei Spielgemeinschaften gelten die Regeln der 1b-Mannschaften im NÖFV-Regulativ.
Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Passus dieser Cup Regel bezüglich der Einsatzzeiten von Spielerinnen der 3. Leistungsstufe.
Hierfür werden die Spiele der letzten vier Meisterschaftsrunden herangezogen, wobei diese Spielerinnen in keinem davon mehr als jeweils 45 Minuten zum Einsatz gebracht werden durften.
In der Vorrunde werden die Spiele aus dem Spieljahr 2022/2023 herangezogen.
Eine Ausnahme bilden hierbei die Torfrauen, die weiterhin in allen Bewerben spielberechtigt sind. Allerdings dürfen sie im Turnierverlauf nicht ihre Position wechseln und als Feldspielerinnen eingesetzt werden.
Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diesen SWISSPOR Mostviertel Cup zutreffend.
1.Teilnehmende Mannschaften
SWISSPOR Frauengruppe West: FSG Loosdorf-mittleres Mostviertel, SC Mautern, ATSV Schönfeld/T., SV Paudorf 1b, FSG Wieselburg/Ybbs
AKNÖ Gebietsliga Mostviertel: FSG Göstling/Ybbsitz, SC Herzogenburg, FSG Voralpen Mank/St. Georgen/Leys. 1b, Union Neuhofen, FSG St.Oswald südl. Waldviertel, FSG Ybbs/Wieselburg,
2. Spielmodus
Aufgrund der 11 teilnehmenden Vereine und um in Runde zwei auf 8 Mannschaften zu kommen, wird eine Vorrunde mit vier Mannschaften gespielt. Die Sieger dieser beiden Vorrunden Spiele treffen in der zweiten Runde aufeinander. Wobei die Mannschaft aus der Spielschwächeren Liga bzw. bei Mannschaften aus der gleichen Liga, jene Mannschaft mit dem schlechteren Tabellenplatz der Meisterschaft Vorjahreswertung das Heimrecht hat. Die Spiel-Paarungen der Vorrunde sowie der zweiten Spielrunde wurden für die SWISSPOR Frauengruppe West und der AKNÖ Gebietsliga Mostviertel bei der ordentlichen Gruppensitzung am 31. Juli 2023 gelost und sind im NÖFV Online ersichtlich. Für die weiteren Spielpaarungen der Sieger ab der zweiten Runde für das nachfolgende Halbfinale entscheidet abermals das Los. Die Ermittlung erfolgt zeitgerecht durch den Hauptsponsor „SWISSPOR“ sowie dem Liga Vorstand der FG West und der GL Mostviertel. Der erst gezogene Verein hat diesbezüglich Heimrecht. Die elf Mannschaften spielen sämtliche Spiele im „KO-System“ in einem Spiel, daher keine Rückrunde.
Wenn kein Flutlicht vorhanden ist, sind die Cup Spiele so anzusetzen, dass eine eventuelle Verlängerung samt Elfmeterschießen zu berücksichtigen ist. Das bedeutet, dass der Spielbeginn eine Stunde vor der spätesten Verbandzeit zu erfolgen hat.
Steht es nach 90 Minuten unentschieden, wird eine Verlängerung von 2 x 15 Minuten gespielt. Vor Beginn eines Nachspiels ist neuerlich eine Platzwahl durchzuführen. Sollte noch immer kein Sieger feststehen, so wird dieser im Elferschießen ermittelt, wobei die Elferschützen daraus zu wählen sind, die bis zum Ende am Feld standen.
Entscheidung durch Torschüsse nach § 9 der Cup Regeln des ÖFB.
3. Spieltermine
4 Vereine à Vorrunde Sa.26.08.2023 (ET 27.08.2023) oder früher
8 Vereine à 2.Runde Sa.11.11.2023 (ET 12.11.2023)
jedoch spätestens bis Sa.09.03./So.10.03.2024
4 Vereine à Halbfinale Fr.29.03-Mo.01.04.2024
2 Vereine à Finale voraussichtlich 18.05.2024 ( ET 19.05.2024 )
Neutraler Spiel Ort - noch nicht fixiert
Die Spielertermine (Tag, Beginn Zeit und Spiel Ort) sind von den Vereinen festzulegen.
Diese tatsächlichen, mit dem Gegner einvernehmlich Fixierten Spieltermin sind dem Gruppenobmann von beiden Mannschaften schriftlich mitzuteilen. Ausgenommen beim Finale, hier gibt es einen vorgegebenen Spielort samt Beginn Zeit! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Austragung des Finales 2024 auf neutralen Boden ist noch nicht fixiert.
Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert (3) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen vier Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe der Leihbälle verantwortlich.
5. Dressenwahl
Die Dressen Wahl bestimmt der Gastverein, siehe Regulativ NÖSK
6. Gebühren und Versicherung
Ein Nenngeld zur Teilnahme entfällt. Die NÖFV-Vereine sind verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
7. Schiedsrichter
Die Besetzung erfolgt vom Besetzungsreferat des NÖSK, die Gebühr siehe NÖFV und Satzungen für Frauen Meisterschaft & Cup Spiele. Bei Cup Spielen hat die Ansetzungen der Spielbeginns Zeit „ohne Wartezeit“ zu erfolgen.
8. Sponsoring
Der Sponsor hat das Recht bei seiner Anwesenheit Gruppenfotos mit den Mannschaften einzufordern und seine Werbung während der Spiele sichtbar aufzustellen. Allfällige außerordentliche Sponsor Zuwendungen sind explizit mit der Firma SWISSPOR vorab zu klären. Regionale und Mediale Werbung zur Spielankündigung ist erwünscht.
9. Disziplinarwesen
Ist in den Verband Richtlinien unter Punkt 9 zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Bei einem Nichtantreten einer Mannschaft, sind 250,- an die Ligakasse zu überweisen (unabhängig der NÖFV- Sanktionen). Um die Auszahlung an die gegnerische Mannschaft durch die Ligakasse zu ermöglichen, muss der gegnerische Verein einen schriftlichen Antrag stellen. Erst nach Einreichung dieses Antrags kann die Überweisung erfolgen. Ausschlüsse und Sanktionen werden vom Strafausschuss sowie etwaige anhängliche Verfahren von den zuständigen Unterausschüssen des NÖFV behandelt.
10. Absagen, Verschiebungen und Nicht- Antreten
Sind im Sportreferat genau definiert und ein genaues Vorgehen festgelegt:
- müssen in selber Form geschehen
- kann nur durch Gruppenobmann Klaus Kirchweger und alle Absageberechtigten laut Regulativ durchgeführt werden
- wenn niemand erreichbar ist – gibt es 2 Stunden vor Spielbeginn die Möglichkeit die NÖFV- Hotline zu nutzen. (Tel.: +43/2742 206) oder für WE Samstag und Sonntag die Handynummer 0676/88906 7000
- wenn auch hier niemand erreicht wird, kann eine Absage nur noch durch den Schiedsrichter vor Ort erfolgen
11. Ehrenpreis
Die SWISSPOR Mostviertel Cup Meisterfeier erfolgt direkt im Anschluss vom Finalspiel. Beide Finalisten erhalten je 25 Stück Erinnerungsmedaillen für ihre Mannschaft sowie je ein Essen und zwei Getränke für jede Spielerin vom aktiv anwesenden CUP Finalspiel Spielerinnen Kader samt Trainer & Betreuerstab. Der Cup Meister 2023/24 erhält außerdem eine Trophäe vom Hauptsponsor überreicht.
Diese Gruppenbestimmungen wurden in Anlehnung der NÖFV & NÖSK Richtlinien sowie der ÖFB-Präambel zur Cup Durchführung beschlossen.
Der Gruppenobmann
Klaus Kirchweger e.h.