

gesamt

pro Spiel




Durchführungsbestimmungen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR
MEISTERSCHAFT DER REGIONALLIGA OST
1. Pflichttermine
a) Als Pflichttermine gelten der Samstag-Nachmittag und Sonntag-Nachmittag. Für Wettspiele, von WFV-Vereine untereinander gilt auch der Sonntagvormittag (10.30 Uhr) als Pflichttermin. Ebenso gilt der Freitag-Abend als Pflichttermin (zwischen 19 und 20 Uhr, sofern keine andere Beginnzeit durch den Spiel- und Klassenausschuss festgelegt wurde), wenn eine behördlich kommissionierte Flutlichtanlage vorhanden ist (mindestens 150 Lux /bei Neubau oder Sanierung wird ein E-Mittelwert von 200 Lux gewünscht). Vereine, die keine Platz- wahl haben, sind über Aufforderung ihres Gegners verpflichtet, am Samstag- nachmittag und am Sonntagnachmittag das Vorspiel einer Doppelveranstaltung zu bestreiten.
Zwischen zwei Pflichtterminen ist 1 spielfreier Tag vorgesehen.
Bei einem Freitag-Länderspieltermin (A-Team) gilt auch der davorliegende Donnerstag als Pflichttermin/ Beginnzeiten wie Freitag-Abend.
b) Spiele bei Flutlicht: Meisterschaftsspiele bei Flutlicht sind unter der Vorausset- zung gestattet, dass die Beleuchtungsanlage hierzu vom Landesverband geneh- migt und behördlich kommissioniert ist. Die Anlage hat zumindest eine durch- schnittliche Beleuchtungsstärke von mindestens 150 Lux (bei Neubau oder Sanierung wird ein E-Mittelwert von 200 Lux gewünscht) aufzuweisen.
c) Ausfall des Flutlichtes:
- Ein Spiel darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung ab-
gebrochen werden.
- Kann der Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise behoben werden,
obliegt es dem Schiedsrichter, zu beurteilen, ob die reduzierten
Beleuchtungs- verhältnisse eine Fortführung des Spieles zulassen.
- Über den endgültigen Abbruch eines Spieles wegen eines Beleuchtungs-
defektes entscheidet ausschließlich der nominierte Schiedsrichter.
d) Flutlichtzuschaltung während eines Meisterschaftsspieles:
Ob es während eines Meisterschaftsspieles notwendig ist, das Flutlicht einzu- schalten bzw. wenn ein begonnenes Meisterschaftsspiel wegen plötzlich eintre- tender Dunkelheit in seiner Fortführung gefährdet ist, dann hat der nominierte Schiedsrichter zu entscheiden, ob die Einschaltung des Flutlichtes notwendig ist bzw. ob durch eine von ihm angeordnete Einschaltung einer nicht kommissio- nierten Anlage die Beleuchtungsverhältnisse eine reguläre Fortführung des Spieles zulassen. Ein diesbezüglicher Vermerk im Online-Spielbericht ist durch den Schiedsrichter unter „Meldungen“ zu machen.
e) Den Spieltermin bestimmt in der Spielausschusssitzung der platzwählende Verein.
Meisterschaftsspiele der RLO können bis 14 Tage vor dem Meisterschaftsstart (pro Halbsaison – Sommer und Winter) von den Vereinen (auf Pflichttermine) verschoben werden. Danach geht es nur noch im beiderseitigem Einvernehmen. Für kurzfristige Spielverlegungen ist eine Bearbeitungsgebühr von € 50,-- an den federführenden Verband der Regionalliga Ost zu entrichten.
f) Die reisenden Vereine haben die Anreise zu den angesetzten Meisterschaftsspie- len so einzurichten, dass eine rechtzeitige Ankunft am Spielort gewährleistet ist. Der reisende Verein ist für ein verspätetes Eintreffen am Spielort voll und ganz verantwortlich.
g) Dem Klassenausschuss obliegt das Recht, in Ausnahmefällen Entscheidungs- spiele an Wochentagen anzusetzen, um den regulären Ablauf der Meisterschaft zu gewährleisten.
h) Tritt der anreisende Verein nicht zum ausgelosten Meisterschaftsspiel an, so ist ein vom Spielausschuss festgelegtes Pönale (siehe Abgaben, Gebühren und Entschädigungen) an den Heimverein zu bezahlen.
2. Ausfallende Spieltermine
a) Fällt ein ausgeloster Termin wegen Schlechtwetters oder anderer Gründe zur
Gänze aus, so wird die betreffende Runde neu angesetzt.
b) Bei ausfallenden Einzelspielen, die am Freitag oder Samstag angesetzt sind, gilt der darauffolgende Sonntag sofort als Pflichtersatztermin. Bei ausfallenden Einzelspielen am Sonntag gilt der darauffolgende Dienstag als Pflichtersatz-termin, wenn eine behördlich kommissionierte Flutlichtanlage vorhanden ist. Andernfalls entscheidet der Klassenausschuss – sofern möglich im Einvernehmen mit den betreffenden Vereinen – über die Festlegung der neuen Termine.
c) Restspielzeit: Spielabbrüche nach höherer Gewalt
Wird ein Meisterschaftsspiel aufgrund höherer Gewalt oder aus anderwertigen Gründen ohne Verschulden eines der beiden Vereine nicht beglaubigt, so entscheidet über die Notwendigkeit einer Neuansetzung der Restspielzeit und Mitnahme des Spielstandes zum Zeitpunkt des Spielabbruches der Regionalausschuss. Hierbei ist zu überprüfen, ob in der restlichen Spielzeit eine entscheidende Änderung hätte herbeigeführt werden können. Erfolgt keine Be- glaubigung eines solchen Spieles, so ist es zur Austragung der restlichen Spiel- zeit neu anzusetzen, wobei das Abbruchspiel mit dem Spiel der Restspielzeit als ein Pflichtspiel gelten. Alle ausgesprochenen Disziplinarstrafen des ersten (abgebrochenen) Spieles werden im neuen (restlichen) Spiel übernommen. Sofern eine Mannschaft aufgrund von Disziplinarkarten zum Zeitpunkt des Ab- bruches dezimiert war, muss mit derselben (dezimierten) Spielerzahl das Spiel fortgesetzt werden. Teilnahmeberechtigt an diesem Spiel (restliche Spielzeit) sind alle an diesem Tage meisterschafts- und einsatzberechtigten Spieler. In al- len unvorhergesehenen und nicht angeführten Fällen entscheiden die vorgesehe- nen Instanzen der Regionalliga Ost.
Disziplinarkartenauswirkungen bei Restspielzeit (gültig für Pflichtspielsperren und Zeitstrafen):
* Ausschluss erfolgt vor dem abgebrochenen (ersten) Spiel:
Das abgebrochene Spiel wird für die Verbüßung der Pflichtspielsperre angerechnet, der Spieler ist aber für das neue Spiel (Restspielzeit) gesperrt!
* Ausschluss erfolgt in dem Spiel, welches abgebrochen wird:
Sperre wird bei den nächsten Pflichtspielen verbüßt, der Spieler ist bei der Restspiel- zeit suspendiert, seine Mannschaft muss das Spiel dezimiert fortsetzen.
*Ausschluss erfolgt in einem Spiel zwischen abgebrochenem Spiel und Austragung der Restspielzeit:
Eine Sperre kann nur durch beglaubigte, zur Gänze ausgetragene Spiele verbüßt wer- den; der Spieler ist bei Austragung der Restspielzeit spielberechtigt.
* Verwarnungssperre für das abgebrochene Spiel:
Der Spieler ist für das erste (abgebrochene) Spiel und für die Restspielzeit gesperrt.
* Spieler erhält in einem abgebrochenem Spiel eine gelbe Karte:
Die Registrierung und Wertung erfolgt erst nach Absolvierung der Restspielzeit (weil durch eine evtl. rote Karte die vorangegangene gelbe Karte aufgehoben wäre).
* Verwarnung zwischen abgebrochenem Spiel und Austragung der Restspielzeit:
Verwarnungssperren gelten für das nächste, zur Gänze auszutragende Pflichtspiel, der Spieler kann somit in der Restspielzeit eingesetzt werden.
* Schiedsrichtergebühren:
Der Schiedsrichter (auch Assistenten) erhält beim abgebrochenen Spiel die volle Schiedsrichtergebühr; bei der Austragung der Restspielzeit die Hälfte davon. Dazu kommen die Fahrtkosten in voller Höhe.
Spielertausch: Die Bestimmungen für den Spielertausch gelten für das gesamte Spiel (d.h. Spielertausch aus abgebrochenem Spiel und Spielertausch aus Restspielzeit wer- den addiert = 3 Spieler gesamt).
Fahrtkosten und Eintrittspreise:
a) Bei Austragung der Restspielzeit erhält der anreisende Verein € 1,20 pro km auf der kürzesten Strecke.
b) Der platzwählende Verein hat das Recht, bei der Austragung der Restspielzeit ein Eintrittsgeld bis zur Höhe von 50 % der vorgeschriebenen Eintrittsgebühren zu verlangen.
Detailfragen:
* Kann ein bereits getauschter Spieler (vom abgebrochenen Spiel) bei der Spielfortsetzung (Restspielzeit) wieder zum Einsatz gebracht werden? NEIN!
* Wer hat Anstoß?
Platzwahl und Anstoß werden durch Losentscheid neuerlich festgelegt.
* Ist für die Restspielzeit ein neuer Spielbericht auszufüllen?
JA – Der für die Restspielzeit nominierte Schiedsrichter (in der Regel derselbe wie beim abgebrochenen Spiel) erhält vom abgebrochenen Spiel eine Kopie des Online-Spielberichtes zur Vorinformation. Er hat gemeinsam mit den beiden Vereinen die Restspielzeit auf dem neu angelegten Online-Spielbericht abzuwickeln.
Im neuen Spielbericht sind die Aufstellungen neu einzugeben.
Das Gesamtergebnis ist im zweiten Spielbericht einzutragen, die Torschützen und Karten nur vom zweiten Spiel (vom System werden die Daten aus dem ersten Spiel automatisch mitgezählt)
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen (Spielertausch etc.) ist der Verein verant- wortlich.
d) In allen Zweifels- und Streitfällen entscheidet der Klassenausschuss.
3. Spielabsagen und Kommisionierung
Über eine Spielabsage wegen schlechter Bodenverhältnisse entscheidet grundsätzlich
der nominierte Schiedsrichter oder einer der absageberechtigten Schiedsrichterfunktionäre.
Um über die Benutzbarkeit der Spielplätze rechtzeitig entscheiden und den anreisenden Spielpartner rechtzeitig verständigen zu können, hat der nominierte Schiedsrichter oder der absageberechtigter Schiedsrichterfunktionär bei Schlechtwetter auf Anforderung des Heimvereines den Platz rechtzeitig zu kommissionieren. Die Kommisionierung kann bei extremer schlechter Witterung bereits einen Tag vor dem Spiel erfolgen und das Spiel abgesagt werden, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.
Die Absage ist vom Schiedsrichter oder vom absageberechtigten Schiedsrichter-funktionär im Online-Spielbericht einzugeben und zu bestätigen.
Die absageberechtigeten Schiedsrichterfunktionäre werden rechtzeitig vor Beginn der Meisterschaft in den offiziellen Nachrichten (Rundschreiben) verlautbart.
Wenn dem platzwählenden Verein ein Entscheidungsrecht über die Benützung des Spielfeldes nicht zusteht und der Verband auf Grund vertraglicher Regelungen be- stimmten Personen dieses Entscheidungsrecht einräumen musste, hat der Schiedsrich- ter oder der absageberechtigte Schiedsrichterfunktionär den Tatbestand, den Namen und die Funktion des Entscheidungsberechtigten in den Spielbericht einzutragen. Dies nur für den Fall, wenn dieser Entscheidungsberechtigte die Austragung des Wettspieles verbietet, obwohl der Schiedsrichter oder der Schiedsrichterfunktionär den Platz für benutzbar erklärte.
Dasselbe gilt auch, wenn bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters der Er- satzschiedsrichter über die Benützung zu entscheiden hat.
Bei Elementargewalt (lang andauernder Regen, Überschwemmungen, Schneefall, vereister Boden usw.) hat der veranstaltende Verein das Recht, das Wettspiel abzusagen; in diesem Fall sind die Bestimmungen des § 15 der Meisterschaftsregeln des ÖFB anzuwenden.
Am Spieltag bleibt grundsätzlich gültig, dass nur der nominierte Schiedrichter oder der absageberechtigte Schiedsrichterfunktionär das Spiel absagen kann.
Verständigungspflichten
Der anreisende Verein ist verpflichtet, seinem Gegner spätestens zwei Tage vor dem Wettspiel den Zeitpunkt der Abfahrt zum Wettspiel bekannt zu geben.
Ebenso ist der platzwählende Verein verpflichtet, nach der Absage des Wettspiels durch den Schiedsrichter oder absageberechtigten Schiedsrichterfunktionär sofort seinen Gegner zu verständigen.
Gegen Vereine, die dieser Verständigungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, wird ein Verfahren gemäß § 116 der ÖFB-Rechtspflegeordnung eingeleitet.
4. Platzwahl
Die im Auslosungsplan erstgenannten Vereine haben im Herbst Platzwahl, die Durch- führung der Rückspiele im Frühjahr erfolgt in der Reihenfolge der Herbstauslosung mit vertauschter Platzwahl.
Spiel und Rückspiel dürfen nicht im selben Ort ausgetragen werden, wenn nur einer der beteiligten Vereine in diesem Ort seinen Sitz hat.
Ausnahmen kann die Paritätische Kommission genehmigen. Platzwahltausch (Heim- spiel statt im Herbst im Frühjahr – auch umgekehrt) ist an die Zustimmung des Spiel- und Klassenausschusses gebunden.
Die Austragung von Meisterschafts- oder sonstigen Pflichtspielen auf Plätzen von Vereinen anderer Verbände ist an die Genehmigung des Spiel- und Klassenausschus- ses gebunden.
Ein Verein, der in der Regionalliga Ost mitspielt und im Rahmen seiner Sportanlage nur ein Kunstrasenspielfeld besitzt, darf auf diesen auch seine Meisterschaftsspiele austragen.
Besitzt ein Verein einen Natur- und einen Kunstrasenplatz ist grundsätzlich die Aus- tragung auf dem Naturrasenplatz vorgesehen, es kann jedoch bei Schlechtwetter und Einigung mit dem Gegner ein Kunstrasenplatz als Ausweichmöglichkeit herangezo- gen werden.
5. Verlegung von Pflichtspielen im Totoprogramm
Sollten Spiele für das Totoprogramm Berücksichtigung finden, sind Vor- und Rück- verlegungen von Meisterschaftsspielen nicht gestattet.
6. Meisterschaftsbeginn
Die Paritätische Kommission beschließt jeweils den Beginn der Herbst- und Früh- jahrsmeisterschaft.
7. Beginnzeiten (Wartezeit 20 Minuten)
In der Regionallieger Ost gibt es grundsätzlich eine Wartezeit von 20 Minuten. Ausgenommen sind bewerbsentscheidende Meisterschaftsspiele der letzten Runde.
Bei diesen Spielen gibt es keine Wartezeit.
Vom 1.1. bis 31.1. ……………………………............................... 14.00 Uhr
Vom 1.2. bis 15.2. ………………………….…………………….. 14.30 Uhr
Vom 16.2. bis 28. (29.)2. ………………………………….……… 15.00 Uhr
Vom 1.3. bis 15.3. ……………………….………………………... 15.30 Uhr
Vom 16.3. bis Ende Normalzeit ….………………………………. 16.00 Uhr
Von Anfang Sommerzeit bis
Beginn der Herbstmeisterschaft …………………………………. 16.30 Uhr
Von Beginn der Herbstmeisterschaft bis 28.8. …………………... 17.30 Uhr
Vom 29.8. bis 03.10. ……………………………………………… 16.30 Uhr
Vom 4.10. bis 17.10. ………………………..…............................ 16.00 Uhr
Vom 18.10. bis Ende Sommerzeit …………….….……………… 15.30 Uhr
Von Ende Sommerzeit bis 31.10. ………………………………… 14.30 Uhr
Vom 1.11. bis 31.12. …………………………...………………… 14.00 Uhr
Für Wochentagsspiele können nach Genehmigung durch den Klassenausschuss auch spätere Beginnzeiten angesetzt werden.
8. Schiedsrichterfragen
a) Besetzung
Die Besetzung aller Spiele erfolgt durch das Schiedsrichter-Besetzungsreferat nach seiner Geschäftsordnung. Auf Antrag des Klassenausschusses können auch Schiedsrichter der übrigen Verbände zur Leitung von Spielen herangezogen werden.
b) Entschädigungen für Schiedsrichter und -assistenten
Die Entschädigungen für Schiedsrichter und -assistenten sind unter “Abgaben und Entschädigungen” angeführt.
c) Missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
Die Schiedsrichter haben die missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zur Anzeige zu bringen.
d) Ausfall eines Schiedsrichters/Assistenten während des Spieles
Fällt ein Schiedrichter während des Spieles verletzungsbedingt aus, ist folgende Vorgangsweise vorgesehen:
Assistent 1 übernimmt die Spielleitung. Ist wissentlich ein geprüfter Schiedsrichter anwesend, wird diesem der Vorrang gewährt, als Assistent einzuspringen. Ansonsten ist mittels Lautsprecherdurchsage zu eruieren, ob ein geprüfter Schiedsrichter anwesend ist. Lässt sich hier kein Schiedsrichter finden, stellt der Heimverein einen geeigneten Assistenten, der lediglich Outeinwürfe anzuzeigen hat.
e) Freistoßspray
Es ist den Schiedsrichtern gestattet, auf eigene Kosten einen Freistroßspray zu verwenden. (Keine Verpflichtung)
9. Eintrittspreise
Die Mindest- bzw. Höchstpreise sind unter “Abgaben, Gebühren und Entschädigungen” angeführt.
Doppelspielpreise dürfen nur bei Veranstaltungen von nur der Regionalliga angehö- renden Vereinen eingehoben werden. Bei Doppelspielen, an denen Vereine der Bun- desliga beteiligt sind, gelten deren Eintrittspreise.
In allen etwa auftretenden Zweifelsfällen ist stets die Stellungnahme des Klassenaus- schusses herbeizuführen.
10. Kältebestimmungen
In der Regionalliga Ost obliegt die Entscheidungsgewalt, ob bei Temperaturen unter
- 6° C gespielt wird oder nicht, einzig und allein dem nominierten Schiedsrichter. Die- ser hat bei seiner Entscheidung in erster Linie auf die Gesundheit der Spieler Rück- sicht zu nehmen.
11. Platzordnung
a) Bis zu 7 Betreuer (Funktionäre, Trainer, Masseur oder Arzt - diese müssen nicht gekennzeichnet sein, jedoch müssen diese verpflichtend vor Spielbeginn im Online-Spielbericht eingetragen werden) und 6 Ersatzspieler in Spielkleidung können sich ausschließlich auf der hierfür vorgesehenen Betreuerbank (fest verankerte Sitzgelegenheiten) aufhalten. Trainer und Sektionsleiter, die standardmässig namentlich am Online-Spielbericht aufscheinen sind bei Aufenthalt in der technischen Zone oder auf der Ersatzbank neuerlich am Online-Spielbericht unter “Offizielle auf der Ersatzbank” außer den anderen Offiziellen einzutragen.
Innerhalb der technischen Zone (Coching-Zone) sowie auf der Betreuerbank herrscht während des Spieles ein absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden vom Schiedsrichter gemeldet.
b) Bis zu vier (4) Ersatzspieler und ein Betreuer können in der Regel hinter dem Assistenten I oder hinter der eigenen Toroutlinie (Schnittpunkt Torraumlinie bis zur Eckfahne) aufwärmen. Der Aufwärmbereich während des Spieles ist vor dem Spiel durch den Schiedsrichter festzulegen, dieser darf sich jedoch nicht vor dem Fansektor der gegnerischen Mannschaft befinden.
c) “Technische Zone”
Diese technische Zone ist auf beiden Seiten um je 1 m breiter als die Ersatzbank und erstreckt sich bis auf 1 m an die Seitenlinie und ist zu markieren.
Ein Verweilen auf der Laufbahn ist ausnahmslos verboten. Zuwiderhandlung wird vom Regionalausschuss geahndet (§ 128 ÖFB-Rechtspflegeordnung). Teamoffizielle haben sich entsprechend dem jeweiligen aktuellen IFAB-Regelwerk, Punkt “Technische Zone, zu verhalten.
d) Getränkeausschank: Bei allen Spielen ist der Getränkeausschank in Flaschen, Gläsern und Metall- Dosen im freien Sportgelände untersagt. Für diese Zwecke dürfen nur Papierbecher oder leichte Plastikbecher verwendet werden.
Bei Nichtbefolgung dieser Anordnung durch Kantineure und Kellner sind die Platzvereine voll und ganz verantwortlich. Jede Übertretung wird allenfalls mit Strafe geahndet.
e) Für einen gesicherten Abgang der Spieler und Schiedsrichter vom Spielfeld zu den Kabinen haben die Vereine entsprechende Maßnahmen zu treffen.
f) Erste Hilfe: Während des Wettspieles muss eine zweckentsprechende Erste-Hilfe-Tasche und eine Krankentrage vorhanden sein. Die Schiedsrichter sind angewiesen, das Vorhandensein zu überprüfen und Mängel an den Verband zu melden.
g) Verhalten verletzter Spieler:
Der am Spielfeld verletzte Spieler muss – sofern der Schiedsrichter dies anord- net – das Spielfeld zur weiteren Verarztung verlassen und darf erst auf Anwei- sung des Schiedsrichters dieses wieder betreten und am Spiel teilnehmen.
Ausnahmen: Verletzter Tormann oder verletzter Tormann und verletzter Feld- spieler – diese dürfen am Spielfeld verarztet werden.
Wird ein Spieler durch ein physisches Vergehen verletzt, für das der Gegenspieler verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde, muss der gefoulte Spieler das Spielfeld nicht verlassen und kann am Spielfeld gelabt werden, sofern die Untersuchung/Behandlung schnell beendet wird.
h) Austauschtafeln (Nummerntafeln)
Die Verwendung von Nummerntafeln ist in der Regionalliga Ost Pflicht. Erforderlichenfalls hat der Heimverein diese auch dem Gastverein zur Verfügung zu stellen.
12. Einnahmen
Die Nettoeinnahmen aus sämtlichen Meisterschaftsspielen verbleiben dem platzwäh- lenden Verein.
Wurde ein Spiel vom Schiedsrichter abgesagt, erhält der Gastverein für die neuerliche Anreise € 1,20 pro gefahrenen Straßenkilometer (kürzeste Strecke hin u. zurück) vom Heimverein ausbezahlt. Dies gilt auch für eine bereits begonnene, teilweise Anreise.
Wird ein Wettspiel ohne Verschulden beider Vereine abgebrochen und für dieses Spiel eine Restspielzeit angeordnet, dann bleibt die Platzwahl gewahrt, die Nettoeinnahme ist jedoch zu teilen (Vorgang siehe Durchführungsbestimmungen für den ÖFB-Cup).
13. Bewerbsentscheidende Meisterschaftsspiele
Meisterschaftsspiele der letzten Runde müssen am selben Tag, zur selben Beginnzeit und auf jener Sportanlage, auf der der Heimverein seine Spiele üblicherweise durchführt, angesetzt werden.
Spiele der letzten Runde können, wenn sie keinen Einfluss mehr auf Auf- und Abstieg oder sonstige Qualifikation haben und beide Vereine die Zustimmung erteilen, verlegt werden.
14. Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten
Diese Kosten gehen zu Lasten der reisenden Mannschaft, es sei denn, dass gemäß Punkt 12 der Durchführungsbestimmungen eine zweite Anreise notwendig ist.
15. Eintrittspreise, Pflichtkarten (Freikarten) und Dauerausweise
Die diesbezüglichen Bestimmungen werden vom Spiel- und Klassenausschuss beschlossen (siehe Abgaben, Gebühren und Entschädigungen).
16. Organisation und Verfahren bei Spielausschlüssen und Anzeigen
Nach Erhalt der Roten Karte (Ausschluss eines Spielers oder Teamoffiziellen) oder einer Anzeige findet grundsätzlich immer ein Verfahren vor dem Regionalausschuss (=Strafausschuss) statt.
Es wird in der Regel eine mündliche Verhandlung durchgeführt, die jeweils am darauffolgenden Mittwoch um 16:00 Uhr stattfindet.
Spieler oder Teamoffizielle, die eine Rote Karte oder eine Anzeige erhalten haben, haben ohne weitere Vorladung zur nächsten Sitzung des Regionalausschusses zu erscheinen.
Sofern ein Spieler nicht durch eine Rote Karte oder der Beschuldigte bereits vor Ort mündlich durch den Schiedsrichter über eine Anzeige informiert wurde, ist der Beschuldigte von der Aufnahme des Verfahrens zu informieren.
Sitzungsort des Regionalausschusses für das Spieljahr 2023/24 ist die
NÖFV - SPORTSCHULE LINDABRUNN
2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Talleiteng. 15
Bei Fehlverhalten, Vergehen und besonderen Vorkommnissen, die direkte Auswirkungen auf das Spiel bzw. Spielfeld haben (z.B.auf das Spielfeld geworfene Gegenstände oder Rauchbomben, Verzögerungen des Spielbeginns etc.) sowie auch bei Vergehen, diversen Vorfällen oder Vorkommnissen auserhalb des Spielfeldes, die sich hinter der Absperrung oder auf derTribüne (zB. die missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, Raufereien, tätliche Angriffe auf Zuseher, Offizielle und sonstige Ausschreitungen, wie Werfen von Gegenständen usw.), ereignen und aufgrund von Berichten in den Medien der federführenden Geschäftsstelle zur Kenntnis gelangen, die aber der Schiedsrichter bzw. die Schiedsrichterassistenten oder der Schiedsrichterbeobachter nicht wahrgenommen haben, überprüft die Geschäftsstelle den Sachverhalt und übermittelt diesen dem Regionalausschuss zur eventuellen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von amtswegen, wobei nachträgliche Berichte des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-assistenten oder des Schiedsrichterbeobachters sowie Ton- und Bildaufzeichnungen als Beweismittel zur Urteilsfindung zugelassen sind.
Für alle in diesem Zusammenhang erwachsenen Reise- und Aufenhaltskosten haben die betreffenden Vereine selbst auzukommen.
17. Straffolgen nach Verwarnungen
a) Ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel durch Vorweisen der gelben Karte insgesamt fünfmal verwarnt wurde, ist für das der letzten Verwarnung folgende Meisterschaftsspiel der Regionalligamannschaft automatisch gesperrt.
b) Erhält der Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten automatischen Sperre weitere vier Verwarnungen, so ist er für das der letzten Verwarnung folgende Pflichtspiel in der Regionalligamannschaft automatisch gesperrt.
c) Verwarnungen und Sperren nach Gelb/Roter Karte innerhalb eines Spieljahres werden auf das folgende Spieljahr nicht übertragen.
d) Im Falle eines Feldverweises oder einer Gelb/Roten Karte wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht gezählt. Die gelbe Karte ist im OSB einzutragen, wird jedoch nicht gewertet. Im Falle eines Feldverweises mittels Gelb/Roter Karte erfolgt kein Passeinzug, lediglich ein Vermerk im Spielbe- richt. Die Sperre ist für das nächste auszutragende Meisterschaftsspiel der Regi- onalligamannschaft wirksam.
e) Die automatische Sperre ist grundsätzlich unanfechtbar, es sei denn, dass der Schiedsrichter den falschen Spieler ausgeschlossen hat.
f) Pflichtspiele sind Meisterschaftsspiele.
g) Die ausgesprochenen Verwarnungen sind über Fußball-ONLINE abrufbar.
h) Die Vereine sind für die Einhaltung der automatischen Sperren verantwortlich. Verletzungen der Punkte a) und b) ziehen eine Strafverifizierung nach sich.
18. Dressen und Rückennummern
Der Heimverein bzw. veranstaltende Verein hat das Recht in seinen Vereinsfarben anzutreten. Diese sind vom Heimverein im Fußball- Online System einzutragen und auch auf der Homepage des Vereines ersichtlich zu machen. Der Gegner wird auf diese Weise von der Dressenfarbe des Heimvereines in Kenntnis gesetzt und hat sich außerdem vor dem Spiel beim Heimverein telefonisch rückzuversichern. Der Gastverein hat in andersfarbigen Dressen anzutreten. Erscheint der Gastverein trotz der Bekanntgabe der Dressenfarbe durch den Heimverein im Fußball-Onlinesystem mit einer gleichen oder ähnlichen Spielkleidung bzw. Trikotfarbe, muss sich die Heimmanschaft entsprechend anpassen und die Spielkleidung entsprechend ändern, oder dem Gastverein eine Dressengarnitur bzw. Ersatzspielkleidung zur Verfügung stellen, die zur keiner Verwechslung Anlass geben kann. Bei Zurverfügungstellung einer Ersatzgarnitur durch den Heimverein sind in einem solchen Fall vom Gastverein Reinigungskosten in der Höhe von 300 Euro an Ort und Stelle zu begleichen. Es wird daher empfohlen, dass der Heimverein immer eine Ersatzspielkleidung bereit hält.
Für sämtliche Mannschaften in der Regionalliga Ost ist die Verwendung von Rückennummern zwingend vorgeschrieben. Die Vereine sind zudem verpflichtetet, auf dem Spielbericht die Spieler übereinstimmend mit der richtigen Rückennummer einzutragen.
19. Ausrüstung der Spieler (FIFA-Zirkular 807)
Werbung darf nur auf den Trikots der Spieler angebracht werden. Auf den Shorts, Strümpfen und der Fußbekleidung ist das Anbringen von Werbung verboten (wird laut Beschluss der Paritätischen Kommission in der Regionalliga Ost nicht sanktioniert).
Spieler dürfen keine Unterleibchen mit Slogans oder Werbeaufschriften tragen. Ein Spieler, der sein Trikot auszieht und auf dessen Unterleibchen Slogans oder Werbe- aufschriften angebracht sind, wird vom Organisator des betreffenden Wettbewerbes mit einer Strafe belegt.
Laut Beschluss des Bundesvorstandes des ÖFB vom 21.5.2002 wird diese Bestim- mung im Amateursportinsbesondere bei Werbung für politische Parteien, Aufschrif- ten, Werbung und Slogans, die im Gegensatz zu Bewerbsrichtlinien stehen, zur An- wendung gebracht. Das Ausziehen des Leibchens wird mit gelber Karte bestraft. Sollte jedoch das Unterleibchen Werbung für politische Parteien oder rassistische Parolen aufweisen, so ist dies vom Schiedsrichter in einem zusätzlichen Bericht zu melden.
Eine blutige Spielerdress kann durch eine andere mit anderer Rückennummer ersetzt werden, wobei ein entsprechender Vermerk im Fußball-Online-System durch den Schiedsrichter zu erfolgen hat.
20. Spielerpasskontrolle
Spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn ist die Aufstellung im Online-Spielbericht zu speichern, damit der Schiedsrichter noch zeitgerecht eine Kontrolle durchführen kann.
Der Spielerpass dient der Identitätskontrolle und wird für jeden Spieler in digitaler Form im „Fußball-Online“ System hinterlegt. Die Spielerpässe der nominierten Spieler sind vor Beginn des Spieles vom Schiedsrichter über das „Fußball-Online“ System zu kontrollieren.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit des „Fußball-Online“ Systems ist die Identität der Spieler auf Verlangen des Schiedsrichters durch einen geeigneten Identitätsnachweis nachzuweisen. Für die Bestätigung der Spielberechtigung ist der jeweilige Verein verantwortlich.
Dem verantwortlichen Funktionär des Gegners ist auf dessen Verlangen über das „Fußball Online“ System Einsicht in die digitalen Spielerpässe der am Spielbericht angeführten Spieler zu gewähren.
21. Grußpflicht vor Beginn des Spieles
Vor Spielbeginn hat eine Begrüßung (Grußpflicht) zu erfolgen. Dazu stellen sich die Mannschaften, Schiedsrichter und –assistenten auf dem Spielfeld in einer Linie in Richtung Publikum auf und die links vom Schiedsrichter stehende Mannschaft schreitet am Schiedsrichter, den Schiriassistenten und den Spielern der anderen Mannschaft vorbei und reicht jedem die rechte Hand zum Gruß (In Eigenverantwortung aufgrund COVID-19). Nach dem Spiel genügt die Verabschiedung durch die beiden Mannschaftskapitäne.
22. Trainerqualifikation
Für die Regionalliga Ost (3. Leistungsstufe) ist gemäß § 28 Abs. 1 der ÖFB- Meisterschaftsregeln ein Trainer mit UEFA-A-Lizenz zu beschäftigen. Gemäß Abs. 9 haben die Regionalliga-Vereine ihre Trainer rechtzeitig vor Beginn der Meisterschaft ihrem Verband namhaft zu machen.
Bei Nichterfüllung ist gemäß § 121 Rechtspflegeordnung des ÖFB eine Geldstrafe in der Höhe von € 350,-- bis € 1.000,-- pro Monat vorgesehen. Die Paritätische Kommis- sion hat beschlossen, diesen Strafrahmen wie folgt zu handhaben:
1. Jahr € 350,--, 2. Jahr € 580,-- und 3. Jahr bzw. Folgejahre € 750,-- wobei die Strafen 10 x pro Spieljahr verhängt werden können.
Bei einem Vergehen hinsichtlich der Trainerqualifikation leitet der Strafausschuss des betreffenden Landesverbandes ein Ermittlungsverfahren (nicht der Regionalausschuss) ein.
23. Resultatsgemäße Beglaubigung
Alle Meisterschaftsspiele müssen beglaubigt werden. Die Beglaubigung der Meisterschaftsspiele erfolgt automatisch, sofern nicht innerhalb von drei Kalendertagen nach dem Spiel eine schriftliche Anzeige mit Begründung von einem der teilnehmenden Vereine auf Entscheidung über die Beglaubigung in der federführenden Geschäftsstelle beim Regionalausschuss der Regionalliga Ost einlangt. Dieser entscheidet über eine Wertung.
24. Bestimmungen zu „Fußball-Online“
Die Abwicklung des Spielbetriebes der Regionalliga Ost erfolgt ausschließlich im Netzwerk „Fußball-Online“.
Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass ein funktionierendes Endgerät (Notebook) mit Internetzugang für die Abwicklung des Online Spielberichtes (OSB) an einem dem Schiedsrichterteam zumutbaren Bereiches (im Idealfall in der Schiedsrichterkabine) zur Verfügung steht.
Die administrative Bearbeitung des Spieles durch den Heim- und Gastverein im OSB muss spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn abgeschlossen sein (die Letztentscheidung kurzfristiger Änderungen obliegt dem Schiedsrichter vor Ort).
Die Felder „Sektionsleiter“ und „Trainer“ im Fußball-Online-Bericht auf der Aufstel- lungsseite sind Pflichtfelder. Ab sofort müssen auch die Betreuer verpflichtend vor Spielbeginn im Online-Spielbericht eingetragen werden.
Der Schiedsrichter hat in Folge darauf den Spielstatus spätestens 45 Minuten vor Spielbeginn auf „vorbereitet“ zu stellen.
Im OSB können Einsprüche nur bis zum Status „in Bearbeitung“ eingegeben werden.
Unmittelbar nach Spielende muss in der Schiedsrichterkabine (oder geeigneten Räumlichkeiten) der OSB abgeschlossen und von den verantwortlichen Funktionären sowie dem Schiedsrichter nach Kontrolle der Eintragungen durch Eingabe ihrer Pass- wörter bestätigt werden. Durch die Eingabe der Passwörter wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Etwaige Gespräche mit dem Schiedsrichterbeobachter sind danach zu führen. Die Schiedsrichterbeobachter dürfen nicht den Abschluss des Spielberichtes verzögern.
Allfällige Ausschlussberichte, Anzeigen und Meldungen sind vom Schiedsrichter ge- nerell entweder direkt vor Ort oder spätestens innerhalb von 48 Stunden, bei Sonn- tagsspielen innerhalb von 24 Stunden im Nachhinein in das „Fußball-Online-System“ einzutragen und online der federführenden Geschäftsstelle zu übermitteln. Der Onli- nebericht ist vollständig auszufüllen bzw. so klar und detailliert abzufassen, dass sich der Regionalausschuss ein genaues Urteil über den Fall bilden kann.
Sollte das Netzwerk Fußball-Online nicht zur Verfügung stehen bzw. bei Ausfall der Internetverbindung oder EDV-Problemen vor Spielbeginn ist ein Spielbericht nach Kontaktierung der Hotline in Papierform zu erstellen. Es ist dazu das Formular „ÖFB- Spielbericht“ zu verwenden. Für diesen Fall hat verpflichtend an jedem Spielort das ÖFB-Formular „Spielbericht“ aufzuliegen. Dieses ÖFB-Formular ist im Internet ab- rufbar.
Änderungen des Spielberichtes: Unrichtige, nicht korrekte oder vergessene Eintragun- gen im Spielbericht (Disziplinarmaßnahmen wie gelbe, gelbrote oder rote Karten, Spielertausch oder Torschützen) kann der Schiedsrichter nach Verständigung und im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der beteiligten Mannschaften über die Hotline oder die federführende Geschäftsstelle korrigieren lassen, ohne dass der Fall vor dem Regionalausschuss und dem Disziplinarausschuss des Schiedsrichterkollegiums behandelt werden muss. Voraussetzung ist aber, dass sich der Hotline-Mitarbeiter bzw. die federführende Geschäftsstelle vergewissern kann, dass es sich beim Anrufer um den Schiedsrichter handelt und nicht um eine andere Person. Andernfalls wird die Angelegenheit von der federführenden Geschäftsstelle dem Regionalausschuss bzw. dem Disziplinarausschuss des Schiedsrichterkollegiums zur Behandlung zugewiesen.
25. Auf- und Abstiegsbestimmungen
Abstieg aus der Regionalliga Ost
Hinsichtlich des Abstieges aus der Regionalliga Ost in die höchste Leistungsstufe des zuständigen Landesverbandes gilt:
a) Aus der Regionalliga Ost haben in der Regel die drei letztplatzierten Vereine in den betreffenden Landesverband nach dessen Bestimmungen abzusteigen.
b) Bei einem Abstieg der I. Kampfmannschaft aus der Ersten Liga in die Regio- nalliga Ost steigt die Amateurmannschaft dieses Vereines von der Regional- liga in den betreffenden Landesverband nach dessen Bestimmungen ab.
c) Die Zahl der absteigenden Vereine erhöht oder vermindert sich, wenn nach Durchführung des Auf- und Abstieges aus der unteren (höchste Leistungsstufe der Landesverbände) und oberen Leistungsstufe (Erste Liga) oder durch Teil-nahmeverzicht die festgelegte Vereinszahl (16 Vereine) über- oder unterschritten wird.
Teilnahmeverzicht bzw. Verzicht der Landesmeister
Bei Verzicht eines Landesmeisters auf den Aufstieg in die Regionalliga Ost entscheidet der Vorstand des jeweiligen Landesverbandes über die Nominierung eines anderen Vereines der Landesliga.
Ein Verzicht auf die Teilnahme im RLO-Bewerb für die kommende Saison, muss bis spätestens an dem das Ende der Relegation folgenden Spieltag dem bewerbsführenden Verband gemeldet werden. Eine spätere Bekanntgabe verringert die Gruppenstärke.
Ausscheiden aus der Regionalliga Ost
Ein Verein, der freiwillig durch Fusion oder anderen Gründen aus der Regional- liga Ost ausscheidet, ist am Ende der Meisterschaft in der Tabelle an letzte Stelle zu setzen. Er wird in seinem zuständigen Landesverband gemäß dessen Bestimmungen eingeteilt. Der bestplatzierte Absteiger verbleibt in der Regionalliga Ost.
26. Sicherheitsvorkehrungen sowie Sicherheitsmaßnahmen
Allgemeines
Die Sicherheitsvorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen stellen verbindliche Weisungen für die Meisterschaft der Regionalliga Ost an die Adresse der veran- staltenden und teilnehmenden Vereine dar.
Spielplatzordnung(Hausordnung)
a) Jeder platzbesitzende Verein hat eine Spielplatzordnung zu erstellen.
b) Die Spielplatzordnung ist im Eingangsbereich und bei der Kassa deutlich sichtbar und gut lesbar anzubringen.
c) Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. mit dem Betreten der Sportanlage unterwirft sich jeder Besucher dieser Spielplatzordnung.
Spielfeldabgrenzungen
Das Spielfeld eines Vereines der Regionalliga Ost hat mit einer geschlossenen, stabilen Barriere umgeben zu sein, die hinter dem Strafraum von den Tor- bzw. Toroutlinien längs- und stirnseitig 2 m sein soll. Die Sicherheitszone hat als hin- dernisfreier Raum längs- und stirnseitig mindesten 2 m betragen (Empfehlung des ÖISS – Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau - auf der Basis ÖNORM B 2605 „Sportplatz-Planungsrichtlinien“ und „Ausführungshinweise“).
Ist die Spielfeldabgrenzung hinter dem Strafraum nicht mindestens 2 m entfernt oder ist überhaupt keine vorhanden, so hat der veranstaltende Verein dafür Sorge zu tragen, dass sich hinter und rechts und links vom Tor bis zur Höhe des Strafraumes an den Toroutlinien niemand aufhält. Der Schiedsrichter hat die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen und erforderlichenfalls vom Ordnerdienst durchsetzen zu erlassen. Bei Verstoß ist der Verein vom Schiedsrichter zur Anzeige zu bringen.
Gesicherter Abgang
Für einen gesicherten Abgang der Spieler und des Schiedsrichterteams vom Spielfeld zu den Kabinen ist vor allem durch geeignete bauliche Maßnahmen und durch den Ordnerdienst zu sorgen.
Ordnerdienst – Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung
Der veranstaltende Verein hat für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sowohl auf dem Spielfeld als auch im Zuschauerraum Sorge zu tragen. Zur Aus- führung dieser Verpflichtung ist ein entsprechender geeigneter und eingeschulter Ordnerdienst zu bestellen. Die Mindestanzahl der Ordner hat 6 zu betragen; der Schiedsrichter kann in besonderen Fällen eine Erhöhung des Ordnerdienstes ver- langen. Die Namen der anwesenden Ordner sind vor dem Meisterschaftsspiel in den Online Spielbericht (OSB) einzutragen, ebenso sind der Ordnerobmann (Pflichtfeld) und sein Stellvertreter anzuführen.
Der Ordnerdienst ist mit deutlich erkennbaren, weithin sichtbaren, einheitlichen Markierungsleibchen oder Markierungsjacken auszustatten. Dieser Ordnerdienst muss zeitgerecht vor Spielbeginn am Sportplatz vollzählig anwesend sein. Sie haben dem Schiedsrichterteam ohne Aufforderung entsprechenden Schutz beim Abgang vom Spielfeld und bis zu deren Kraftfahrzeug bzw. bis zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel zu gewähren.
Umkleideräume für Spieler und das Schiedsrichterteam
Die Vereine sind verpflichtet für Spieler und das Schiedsrichterteam geeignete und saubere Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Diese sollen ge- mäß den Empfehlungen des ÖFB/ÖISS(Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) gestaltet werden.
Lautsprecherdurchsagen und Musikeinspielungen
Über die Lautsprecheranlage dürfen ausschließlich Durchsagen mit neutralem Inhalt bzw. sachliche Informationen (Werbung, Mannschaftsaufstellungen, usw.) verbreitet werden. Musikeinspielungen bei Spielunterbrechungen sind erlaubt.
Matchuhren
Spiel– und Matchuhren sind nach Ablauf von 45 Minuten bzw. 90 Minuten
anzuhalten.
27. Unvorhergesehene Fälle
In allen diesen Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehenen Fällen und im Falle höherer Gewalt entscheidet die Paritätische Kommission im Sinne der Satzungen und besonderen Bestimmungen des ÖFB sowie aufgrund der üblichen Gepflogenheiten des Spielbetriebs.
Für die Meisterschaft der Regionalliga Ost gelten grundsätzlich die Meisterschaftsregeln des ÖFB, die ÖFB-Rechtspflegeordnung und das ÖFB- Regulativ in der jeweiligen Fassung.
28. Beschluss und Inkrafttreten
Diese Fassung der Durchführungsbestimmungen wurde von der Paritätischen Kom- mission beschlossen und tritt mit 1.7.2023 in Kraft.
GESCHÄFTSORDNUNG DES SCHIEDSRICHTER- BESETZUNGSREFERATES DER REGIONALLIGA OST
1. Die Besetzung der Pflichtspiele der Regionalliga Ost wird vom Schiedsrichter- Besetzungsreferat durchgeführt, wobei der jeweilige Vorsitzende für die perso- nelle Nominierung der Schiedsrichter verantwortlich zeichnet. Der geschäfts- führende Verband stellt jeweils den Vorsitzenden des Schiedsrichterbesetzungs- referates.
2. Ein Mitglied des Schiedsrichter-Besetzungsreferates unterstützt den Vorsitzen- den bei den organisatorischen Arbeiten als Schriftführer.
3. Zur Leitung von Wettspielen dürfen nur jene Schiedsrichter, außer den auf der Ligaliste verzeichneten, herangezogen werden, die vom Klassenausschuss vor Beginn einer Halbsaison akzeptiert wurden.
4. Nach- bzw. Umbesetzungen der Wettspiele können nur vom Vorsitzenden des Schiedsrichter-Besetzungsreferates durchgeführt werden.
5. Nominierte Schiedsrichter, die aus zwingenden Gründen (Krankheit, berufliche Verhinderung usw.) ihrer Besetzung nicht nachkommen können, müssen die Geschäftsstelle hievon verständigen; diese hat unverzüglich den Vorsitzenden des Schiedsrichter-Besetzungsreferates zwecks Umbesetzung des Wettspieles zu informieren.
6. Das nominierte Schiedsrichter-Team hat 1 Stunde vor Spielbeginn auf der Sportanlage anwesend zu sein. Das Schiedsrichterteam hat rechtzeitig so anzu- reisen, dass selbst bei außergewöhnlichen Umständen (Pannen, Staus usw.) ein rechtzeitiges Eintreffen sichergestellt ist.
7. Schiedsrichterbeobachter: Grundsätzlich ist vorgesehen, dass bei allen Meister- schaftsspielen der Regionalliga Ost ein sogenannter „Schiedsrichterbeobachter“ eingesetzt wird, welcher die Leistung des Schiedsrichterteams überprüft und darüber einen schriftlichen Bericht erstattet. Der Beobachtungsbericht ist jenem Landesverband zu übermitteln, dem der amtierende Schiedsrichter angehört.
Im Falle von Spielerausschlüssen oder Anzeigen aufgrund von Fehlverhalten von Vereinen bzw. Offiziellen ist der Beobachtungsbericht automatisch vom zuständigen Beobachtungsreferenten der federführenden Geschäftsstelle zwecks Vorlage und Einsicht durch den Regionalausschuss zu übermitteln. Der Beobachtungsbericht ist als Beweismittel zur Entscheidungsfindung zugelassen und wird zur Wahrheitsfindung herangezogen.
Richtlinien für Spielabsagen und für die Kommissionierung der Sportplätze
der Regionalliga Ost durch die nominierten Schiedsrichter
oder absageberechtigten Schiedsrichterfunktionäre
Spielabsagen und Kommissionierung
Über Spielabsagen und Kommissionnierung wegen schlechter Bodenverhältnisse entscheidet, falls der platzwahlhabende Verein gleichzeitig über den Sportplatz verfügungsberechtigt ist, grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter oder der absageberechtigte Schiedsrichterfunktionär. Um über die Benutzbarkeit der Spielplätze rechtzeitig entscheiden und allenfalls den anreisenden Spielpartner rechtzeitig verständigen zu können, hat bei Schlechtwetter der nominierte Schiedsrichter oder der absageberechtigte Schiedsrichterfunktionär auf Anforderung des Heimvereines den Spielplatz rechtzeitig zu kommissionieren. Die Kommissionierung kann bei extrem schlechter Witterung bereits einen Tag vor dem Spiel erfolgen und das Spiel abgesagt werden, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.
Eine erfolgte Spielabsage muss vom nominierten Schiedsrichter oder absage-berechtigten Schiedsrichterfunktionär im Online-System eingegeben und bestätigt werden.
Spielabsage durch Vereine
Bei Elementargewalt (andauernder Regen, Überschwemmungen, Schneefall, vereis- ter Boden usw.) hat der veranstaltende Verein das Recht, das Wettspiel abzusagen; in diesem Fall sind die Bestimmungen des § 15 der Meisterschaftsregeln des ÖFB anzuwenden.
Coronabedingte – oder durch Gesundheitsbehörden veranlasste Spielabsagen müssen im Rahmen einer Sonderregelung, vor Beginn der Meisterschaft beschlossen und veröffentlicht werden.
Die Paritätische Kommission hat die nachstehende coronabedingte Spielabsage-Regelung bis auf Weiteres ausgesetzt!!
Im Falle coronabedingter Spielabsagen - Definition Kampfmannschaftskader:
Der Kader der Kampfmannschaft umfasst 25 Spieler und ist mittels einer Liste der federführenden Geschäftsstelle vor dem ersten Pflichtspiel vorzulegen.
Ab der fünften Runde werden, die in den vorangegangenen fünf Runden nominierten Spieler als Kader herangezogen. Solange noch keine fünf Runden absolviert worden sind, gilt die Kaderliste.
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Vorgangsweise bei coronabedingten Absagen für Meisterschafts- bzw. Ligacupspiele für die REGIONALLIGA OST
Befinden sich mindestens 3 Spieler in einer angeordneten Quarantäne kann der Heim- oder Gastverein ohne Zustimmung des Gegners eine Absage bzw. Verschiebung des Meisterschaftsspieles bei der federführenden Verbandsgeschäftsstelle beantragen.
Eine Grenzschließung und damit verbundene Nichtanreisemöglichkeit von Spielern ist kein Grund für eine Spielabsage.
Derartige Quarantäneanordnungen durch die Behörde erfolgen in der Regel nach einem Anruf bei der Nummer 1450 und Anordnung einer Testung (bis zum Vorliegen des Testergebnisses), nach der Einreise aus dem Ausland bzw. nach einem positiven Testergebnis.
In einem solchen Fall (mind. 3 Spieler aus dem KM-Kader) wird das Spiel abgesagt, der federführende Verband verständigt und die Angelegenheit dem Regionalausschuss zur weiteren Entscheidung zugewiesen. Der absagende Verein hat den Gegner sowie die federführende Geschäftsstelle zu verständigen. Die Geschäftsstelle wird daraufhin den Schiedsrichter verständigen.
Seitens des absagenden Vereins sind dem Regionalausschuss die entsprechenden Bescheide bzw. Entscheidungen der Behörde vorzulegen. Sollten diese Belege nicht vorgelegt werden können, wird das Spiel strafbeglaubigt. Bei einer berechtigten Absage erfolgt unverzüglich nach Rücksprache mit dem Klassenausschuss eine Neuansetzung.
Quarantäne einer ganzen Mannschaft (11 Spieler)
Wurde eine ganze Mannschaft (11 Spieler und mehr) unter Quarantäne gestellt, muss das Ende der Quarantäne zumindest 4 Tage vor dem Spieltag (z.B. Spieltag = Samstag; Quarantäne-Ende = Dienstag) liegen. Ist der Zeitraum kürzer, kann das Spiel ohne Zustimmung des Gegners abgesagt werden. Die Absage ist beim WFV unter Vorlage der behördlichen Bescheide zu beantragen.
Definition Kampfmannschaftskader:
Der Kader der Kampfmannschaft umfasst 25 Spieler und ist mittels einer Liste der federführenden Geschäftsstelle vor dem ersten Pflichtspiel vorzulegen.
Ab der fünften Runde werden, die in den vorangegangenen fünf Runden nominierten Spieler als Kader herangezogen. Solange noch keine fünf Runden absolviert worden sind, gilt die Kaderliste.
Spiele ohne Zuschauer/Kantine aufgrund behördlicher Anordnungen
Wenn Spiele von der Gesundheitsbehörde ohne Zuschauer und/oder Kantine zugelassen sind, haben die Vereine diese Spiele auszutragen (Evaluierungsmöglichkeit nach der Hinrunde).
Wertung der Meisterschaft
- Es muss jeder Verein zumindest einen Durchgang gespielt haben.
- Aufstieg: nach den Vorgaben der Bundesliga
Abstieg: richtet sich nach der max. Gruppenstärke in der RLO (16)
- Sollte die Rückrunde im Frühjahr 2024 nicht plangemäß zu Ende geführt werden, wird der Quotient (Punkte durch Anzahl der Spiele) zum Stand der vorzeitigen Beendigung herangezogen.
Gebühren für die Kommissionierung
Die Gebührensätze für die Kommissionierung sind unter “Abgaben, Gebühren und Enschädigungen“ angeführt.
ABGABEN, GEBÜHREN UND ENTSCHÄDIGUNGEN
1. Nenngeld: € 365,00 pro Spieljahr (jeweils an den geschäftsführenden Verband)
2. Gebühren für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten:
a) Gebühren für durchgeführte Spiele:
Schiedsrichter für Hauptspiel…………………………...….. € 145,-- Assistenten für Hauptspiel……………….……………….… € 75,--
Die Gebühren für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten bei Freundschaftsspiele fallen in den Zuständigkeitsbereich der Landesverbände.
b) Gebühren für abgesagte Spiele:
Bei Absagen erhalten der Schiedsrichter und die Schiedsrichterassistenten nur die halben Gebührensätze nach lit. a), wenn die Anreise zum Wettspielort bereits erfolgt ist.
c) Gebühren für die Kommissionierung:
Der Kommissionierungssatz für im Laufe des Vormittags kommissionierte Spielplätze beträgt € 10,--. Kann das Wettspiel nachmittags nach nochmaliger Kommissionierung nicht durchgeführt werden, erhält der Schiedsrichter außer dem Kommissionierungssatz vom Vormittag noch die halbe Gebühr (€72,50--). Wird das Wettspiel nach erfolgter Kommissionierung bereits vormittags abge- sagt, erhält der nominierte Schiedsrichter nur die halbe Gebühr (€ 72,50--). Die Kommissionierungsgebühr ist nur dann fällig, wenn der Schiri tatsächlich am Platz anwesend ist.
(gilt analog für absageberechtigte Schiedsrichterfunktionäre).
d) Fahrtspesen:
Die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten erhalten das amtliche (derzeit € 0,42) Kilometergeld Wohnort-Spielort-Wohnort bis zu einer Höchstgrenze von 300 km.
e) Verpflegungsgeld: Wird keines bezahlt – bei Wochentagsspielen wird ein Tag- geld von € 30,-- pro Schiedsrichter verrechnet.
3. Protest-, Gnadengebühr und Gebühr für
Wiederaufnahme des Verfahrens………..............…. € 145,--
4. Nichterscheinen zur Spielausschusssitzung: …......… € 500,--
5. Eintrittspreise:
Einzelspiel:
Steh- und Sitzplätze ........................................................ € 8,-- bis maximal € 14,--
Ermäßigte Preise ............................................................. € 5,-- bis maximal € 10,--
Doppelspiel: Keine Regelung
6. Pflichtkarten (Freikarten)
Jeder Heimverein muss dem Gastverein 30 Pflichtkarten für eine Mannschaft kostenlos zur Verfügung stellen.
Dem amtierenden Schiedsrichter und dessen Assistenten ist auf Wunsch eine Freikarte auszufolgen.
Verbandsfunktionäre haben bei allen Spielen der Regionalliga Ost freien Eintritt.
7. Dauerausweise: Pro Verein 5 Stück pro Spieljahr. Bei Verlust werden KEINE Ersatzausweise ausgestellt!
8. Nichtantreten zum Meisterschaftsspiel:
Vom schuldigen Verein sind an den gegnerischen Verein (unabhängig von einer vom Regionalausschuss verhängten Strafe) eine Entschädigung in der Höhe von € 1.500, --
zu bezahlen (Pönale).
Weitere verbindliche Richtlinien bzw. Bestimmungen können im vollen Wortlaut der Homepage der jeweiligen Verbände bzw. des ÖFB unter den Internetadressen
www.oefb.at oder www.bfv.at oder www.noefv.at oder www.wfv.at
entnommen werden.
· ÖFB-Richtlinien für die Regionalliga
· Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der zweithöchsten und dritthöchsten Leistungsstufe
· Durchführungsbestimmungen für den Relegationsbewerb zwischen der zweit- und dritthöchsten Leistungssstufe
· Bestimmungen über die Teilnahme von Amateurmannschaften der Vereine der Österreichischen Fußball-Bundesliga in den Bewerben der Landesverbände
· Bestimmungen über Kooperationsverträge
· Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalligen
Verwaltungsstellen der Regionalliga Ost 2023/24
Paritätische Kommission
Vorsitzender: VP Dr. Truzla (WFV)
Stellvertreter: VP Robert Ruzak (NÖFV), VP Konrad Renner (BFV)
Mitglieder: Mario Riemel (WFV), Josef Pekovics (BFV),
Thomas Wachter (NÖFV)
Spiel- und Klassenausschuss
Vorsitzender: Adi Solly (WSC)
Stellvertreter: Lukas Stranz (Neusiedl/See), Hans Brait (Leobendorf)
Mitglied NÖFV: Werner Trost (SG Traiskirchen)
Mitglied WFV: Branko Majic (Team Wr. Linien)
Mitglied BFV: Christian Illedits (Draßburg)
Ligasprecher: Lukas Stranz (Neusiedl/See)
Regionalausschuss
Vorsitzender: Robert Trappl (WFV)
Stellvertreter: Franz Granabetter (BFV), Franz Hummer (NÖFV)
Mitglieder: Petra Müller (NÖFV), Karl Domin (WFV), Alfred Kovacs (BFV)
Schiedsrichter Besetzungsreferat
Die Vertreter der Landesverbände sowie je ein Ersatzvertreter.