Wiener Fußballverband | 2023/24
"Sport-Riss" Wiener Landescup
91/91 gespielte Spiele
534 Tore
gesamt
5,87 Tore
pro Spiel
302 Gelbe Karten Gelbe Karten
17 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
9 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN WIENER LANDESCUP 2023/24


1. Präambel

1.1. Diese Bestimmungen regeln die Durchführung des „Cups des Wiener Fußballverbandes“ (kurz WFV-Cup).

1.2. Sie werden vom Vorstand des WFV auf Grundlage der Cupregeln des Österreichischen Fußball-Bundes erlassen. Die Meisterschaftsregeln des Österreichischen Fußball-Bundes, die Richtlinien zur Durchführung von Meisterschaftsbewerben des WFV sowie sämtliche anderen Regelwerke des ÖFB und des WFV sind erforderlichenfalls ergänzend anzuwenden.

1.3. Der Wettbewerb führt den Namen „Sport-Riss“ - Wiener Landescup.


2. Leitung, Organisation und Zuständigkeiten

2.1. Die Leitung, Durchführung und Überwachung dieses Bewerbes obliegt dem für den Spielbetrieb verantwortlichen Präsidiumsmitglied (Spielbetriebsverantwortlicher). Dieses entscheidet in allen Angelegenheiten des Spielbetriebs, sofern keine Sonderregelungen bestehen, in erster Instanz.

2.2. Abgesehen von in diesen Bestimmungen gesondert geregelten Fällen steht gegen Beschlüsse des Spielbetriebsverantwortlichen den beteiligten Vereinen der schriftliche Protest an das Protestkomitee des WFV zu. Es gelten die Bestimmungen der ÖFB-Rechtspflegeordnung.

2.3. Der WFV-Cup wird über „Fußball-Online“ administriert.


3. Ehrenpreise

3.1. Der Sieger erhält den Wanderpokal (Dieser muss bis zum Beginn des neuen Landescups in der WFV-Geschäftsstelle retourniert werden).

3.2. Ergänzend gibt es eine Ehrentafel in A3 für den Sieger bzw. für den Finalisten.

3.3. Die Spieler des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift „Sieger“, die Spieler der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift „Finale“ (pro Mannschaft 25 Medaillen). Beide Mannschaften sind verpflichtet, an der Siegerehrung teilzunehmen.

3.4. Weiters erhalten der Sieger und der Zweitplatzierte folgende Geldpreise:

1. Platz: 5.000,--

2. Platz: 3.000,--

3.5. Der Sieger des WFV-Cups ist berechtigt, am ÖFB Cup-Bewerb (1.Runde) teilzunehmen.


4. Teilnahmeberechtigung und verpflichtung / Auslosung

4.1. Zur Teilnahme am WFV-Cup sind sämtliche Vereine der WFV-Hauptklassen sowie eine vom Präsdium des WFV festzulegende Anzahl an Vereinen der Gebietsklassen (DSG) berechtigt.

4.2. Die Vereine der Hauptklassen müssen ihre Teilnahme im Zuge der jährlichen Meisterschaftsanmeldung bekanntgeben.

4.3. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Vereine der Gebietsklasseerfolgt durch das Sekretariat der DSG.

4.4. Die Meldung zum Landes-Cup verpflichtet zur Teilnahme.

4.5. Der Bewerb wird in sechs Runden und einem Finale ausgetragen:

a) An der 1. Runde nehmen insgesamt 64 Vereine teil. Dies sind jedenfalls die Vereine der Oberligen und der 1. Klassen sowie die erforderliche Anzahl der DSG-Vereine.

b) An der 2. Runde nehmen die 32 Vereine der Wiener Stadtliga und der 2. Landesliga sowie die 32 Sieger der 1. Runde teil.

c) Ab der 3. Runde ergeben sich die Teilnehmer aus den Siegern der vorhergehenden Runde.

4.6. Sollte auf Grund der vorliegenden Nennungen in einer Runde nicht die ausreichende Anzahl von Vereinen vorhanden sein, werden die fehlenden Vereine durch ein Freilos ersetzt. Der gegen dieses Freilos geloste Verein steigt automatisch in die nächste Runde auf. Die Auslosung erfolgt durch den Spielbetriebsverantwortlichen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des WFV.


5. Austragungsart

5.1. Sämtliche Spiele werden ohne Rückrunde ausgetragen.

5.2. Der Sieger eines Spiels steigt in die nächste Runde auf.

5.3. Endet ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit mit einem Unentschieden, ist nach einer Pause von 10 Minuten das Spiel durch zweimal 15 Minuten fortzusetzen.

5.4. Vor Beginn eines Nachspiels ist neuerlich eine Platzwahl durchzuführen. Endet das Nachspiel abermals unentschieden, entscheiden Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.

5.5. Endet das Finalspiel unentschieden, erfolgt ohne Nachspiel die Entscheidung durch Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.


6. Platzwahl/Heimrecht:

6.1. In der 1. und 2. Runde hat der niederklassigere Verein Platzwahl. Bei gleichklassigen Vereinen in der 1. und 2. Runde hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl.

6.2. Ab der 3. Runde hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl.

6.3. Da dieser Cup werbewirksam vermarktet werden soll, kann der WFV bestimmte Spiele auswählen, die dann auf bestimmten Plätzen (z.B. Wr. Stadion oder Vorspiel bei BL-Spielen usw.) ausgetragen werden müssen. Der gegnerische Verein muss auf dem Platz des platzwahlhabenden Vereines antreten, auch wenn dieser in Niederösterreich beheimatet ist.

6.4. Der Spielort des Finales wird vom WFV festgelegt.

6.5. Den Verein, der das Heimrecht hat, treffen die Pflichten des Veranstalters. Im Finale ist der WFV der Veranstalter.


7. Spielberechtigung/ Auswechselspieler / Betreuerbank

7.1. Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist.

7.2. Die Eigenbauspielerregelung ist im Cup nicht gültig.

7.3. Es dürfen bis zu fünf Spieler in der regulären Spielzeit ausgewechselt werden, wobei jedem Verein während der regulären Spielzeit maximal drei Auswechselgelegenheiten zur Verfügung stehen. Bei gleichzeitiger Vornahme einer Auswechslung durch beide Vereine gilt dies als jeweils eine Auswechslungsgelegenheit pro Verein. Im Falle einer Verlängerung darf jeder Verein eine zusätzliche Auswechslung (insgesamt dann bis zu sechs) vornehmen und erhält eine zusätzliche Auswechslungsgelegenheit (insgesamt dann bis zu vier). Schöpft ein Verein sein Kontingent an Auswechslungen und Auswechslungsgelegenheiten während der regulären Spielzeit nicht aus, wird dieses auf die Verlängerung übertragen.

7.4. Zusätzlich zu den Auswechslungsgelegenheiten während der Spielzeit in der regulären Spielzeit bzw. während der Verlängerung, steht für die Ausschöpfung des Auswechslungskontingents jedenfalls die Halbzeitpause und im Falle einer Verlängerung die Pause zwischen der regulären Spielzeit und der Verlängerung sowie die Halbzeitpause der Verlängerung zur Verfügung.

7.5. Es dürfen 7 Ersatzspieler (einschließlich eines allfälligen Ersatztormanns) genannt werden. Diese sind vor Spielbeginn zu nominieren und in die digitale Spielerpasskontrolle einzubeziehen. Die 7 Ersatzspieler in Spielkleidung und bis zu 4 Teamoffizielle (Betreuer) dürfen sich ausschließlich auf der hierfür vorgesehenen Ersatzspielerbank aufhalten. Die Teamoffiziellen sind ebenfalls im Online-Spielbericht einzutragen. Die Teamoffiziellen dürfen während des Spieles nicht ausgewechselt werden.


8. Dressen

8.1. Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden.

8.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Meisterschaftsrichtlinien.


9. Termine und Beginnzeiten

9.1. Die Termine der einzelnen Runden (Zeitraum) werden durch Spielbetriebsverantwortlichen bestimmt und sind in den Meisterschaftskalender einzubauen.

9.2. Der genaue Spieltermin und der Spielort werden vom Heimverein festgelegt. Danach hat die Eingabe in das Fußball- Online System zu erfolgen.

9.3. Betreffend Spielverlegungen gelten die WFV-Richtlinien für die Meisterschaft.

9.4. Meisterschaftsspiele bzw. Verbandsauswahlspiele haben gegenüber Cupspielen Vorrang.


10. Finanzielle Bestimmungen/Kartenauflage

10.1. Ab der 2. Runde gilt für den Cup-Bewerb Einnahmenteilung (50/50), wobei der veranstaltende Verein 20% Veranstaltungskosten jeglicher Art verrechnen kann. (Kartendruck, Steuer usw.) Ein allfälliges Defizit trägt ausschließlich der Heimverein (Veranstalter).

10.2. Die Verrechnung muss überprüfbar sein.

10.3. Der Heimverein ist verpflichtet, dem Gastverein auf Wunsch in die Kartenauflage Einsicht nehmen zu lassen.

10.4. Als Eintrittspreise können auch höhere Eintrittspreise, als die in der Klasse des platzwählenden Vereines üblich sind, eingehoben werden. Die Vereine sind jedoch nicht verpflichtet, Eintritt zu verlangen.

10.5. Der Gastverein hat Anspruch auf 20 Stück Freikarten (für Spieler und Funktionäre).

10.6. Die für die Meisterschaft an Vereinsfunktionäre ausgegebenen Legitimationen haben bei den Landescup-Spielen keine Gültigkeit, wobei die Verbandsausweise mit dem WFV-Wappen Gültigkeit haben.


11. Nichtantreten

11.1. Die Bestimmungen über das Nichtantreten richten sich nach den Meisterschaftsregeln, den WFV-Richtlinien und der ÖFB-Rechtspflegeordnung.

11.2. Im Falle eines verschuldeten Nichtantretens ist der schuldige Verein verpflichtet an den Gegner ein Pönale von € 250,-- unabhängig von der Strafe des Strafausschusses zu bezahlen.

11.3. Der angetretene Verein steigt automatisch in die nächste Runde auf.


12. Schiedsrichter

12.1. Die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten sind vom veranstaltenden Verein unter Bekanntgabe der Sportanlage, Datums und der Beginnzeit spätestens 14 Tage vor dem Spiel mittels „Fußball-Online“ anzufordern.

12.2. Die Gebühren richten sich nach der WFV-Gebührenordnung und sind vom Verein direkt dem Schiedsrichter bzw. -assistent mit einem Gebührenverrechnungsformular zu bezahlen.

12.3. Diese Gebühren werden bei Vorlage des Gebührenverrechnungsformulares im Sekretariat des WFV dem Verein rückvergütet.

12.4. Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht zum angesetzten Cupspiel ist nach § 17 der Meisterschaftsregeln des ÖFB vorzugehen. Eine Meldung durch den veranstaltenden Verein hat an den WFV sofort zu erfolgen.


13. Protest

Die resultatsgemäße Beglaubigung der Spiele erfolgt auf Grundlage des von allen Beteiligten unterzeichneten Online- Spielberichts nach drei Tagen, sofern binnen dieser Frist keine schriftliche Anzeige beim Strafausschuss des WFV einlangt


14. Ausschlüsse und Verwarnungen

14.1. Ausschlüsse und Verwarnungen richten sich nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung.

14.2. Ein Spieler, der im Landescup durch Vorweisen der Gelben Karte insgesamt 2 Mal verwarnt wurde, ist für das folgende Landescup Spiel automatisch gesperrt.

14.3. Die gelben Karten werden nach der 1. Runde für alle Vereine gestrichen. Ab der 2. Runde beginnen alle Spieler bei 0 gelben Karten.

14.4. Gelben Karten verfallen nach Abschluss der Viertelfinalspiele. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen. Sperren nach mehreren gelben Karten verfallen nicht.

14.5. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verbüßten automatischen Sperre weitere 2 Verwarnungen, so ist er für das der letzten Verwarnung folgende Cupspiel neuerlich automatisch gesperrt.


15. Sonstiges

15.1. In allen nicht ausdrücklich geregelten und unvorhergesehenen Fällen sowie im Fall von Widersprüchen entscheidet das Präsidium des WFV.

15.2. Sämtliche in diesen Bestimmungen verwendeten Personenbezeichnungen sind auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden.

16. Inkrafttreten

Diese Bestimmungen gelten ab dem Spieljahr 2023/24.