Niederösterreichischer Fußballverband | 2023/24
swisspor Frauengruppe West
40/40 gespielte Spiele
171 Tore
gesamt
4,28 Tore
pro Spiel
25 Gelbe Karten Gelbe Karten
1 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
0 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Gruppenbestimmungen für die swisspor

Frauengruppe West,

Saison 2023/2024


 

Die Swisspor Frauengruppe West spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich.


Das heißt, es dürfen vier Spielerinnen mit vollendeten 13.Lebensjahr eingesetzt werden. Ab 2021/22 sind im Erwachsenenbereich 6 Ersatzspielerinnen möglich. Ein Rücktausch ist unbegrenzt möglich, aber es dürfen nur 5 Spielerinnen dabei eingesetzt werden.

 Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.

 

1. Teilnehmende Mannschaften

 FSG Loosdorf Mittleres Mostviertel, SC Mautern, SV Paudorf 1b, ATSV Schönfeld/T., FSG Wieselburg/Ybbs


2. Spielmodus

Die fünf Mannschaften spielen in vier Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen teilnehmenden Verein zweimal zu Hause und zweimal Auswärts antritt je nach Auslosung die zu spielenden Paarungen. Der erste Halbsaison mit 10 Runden wird im Herbst 2023 ausgetragen und die zweite Halbsaison mit ebenfalls 10 Runden im Frühjahr 2024.

Insgesamt sind daher 10 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister der FG und ist nicht verpflichtet in die AK Niederösterreich Frauen Gebietsliga Mostviertel aufzusteigen.


3. Spieltermine

 

 Die Herbstmeisterschaft 2023 beginnt am 02-03.09.2023

 Ersatztermine sind der Do.26. Oktober 2023 (Nationalfeiertag) und der 01. November 2023 (Allerheiligen). Nachtragspiele müssen vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ausgetragen werden und sind spätestens nach der letzten Runde festzulegen.

Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährig stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Samstag, Sonntag).

 

Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden.

Die Frühjahrsmeisterschaft 2024 beginnt am 17.03.2024

 

Die genauen Spieltermine werden in der Gruppensitzung Ende Februar /Anfang März 2024 festgelegt. Der Ort der Gruppensitzung und die genaue Adresse bzw. Uhrzeit werden noch bekanntgegeben

Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.

 

4. Organisation von Wettspielen

Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert (3) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen vier Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe der Leihbälle verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.

5. Dressenwahl

Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.

 

6. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren

Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung von Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGM anfallen, bezahlen. An den Gruppenobmann wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 100.-- pro Saison entrichtet. Ebenfalls werden ab der Saison 2023/24 die beiden Schriftführer mit je EUR 100.-- für ihren Aufwand entschädigt. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 25,-- pro Saison/Verein festgelegt. Der Betrag ist spätestens 1 Woche vor Meisterschaftsbeginn einzuzahlen. Sollte jedoch die Pönale nicht eingezahlt werden, so ist ab 02.09.2023 ein Gruppenbeitrag von EUR 50,-- zu überweisen.

Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.

Es wird eine Hauptligakassa entstehen, diese wird von Hr. Spilka (Hauptgruppe West) geführt werden. Im Zuge der Änderung wird ein Treuhänderkonto eröffnet in welchem das Ligakonto der Frauengruppe miteinfließt. Die Bestände bleiben jedoch der SWISSPOR Frauengruppe West behalten und werden für diese verwendet werden.

 

7. Sponsoring Swisspor

 

Der Sponsor hat das Recht bei seiner Anwesenheit Gruppenfotos mit den Mannschaften einzufordern und seine Werbung während der Spiele sichtbar aufzustellen. Allfällige außerordentliche Sponsor Zuwendungen sind explizit mit der Firma SWISSPOR vorab zu klären. Regionale und Mediale Werbung zur Spielankündigung ist erwünscht.

 

 

8. Disziplinarwesen

Ist in den Verband Richtlinien unter Punkt 9 zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Forderungen müssen eigenständig und unaufgefordert in das Ligakonto einbezahlt werden. Der Ligakassier ist lediglich angehalten die Anweisung zu überprüfen und dem Gruppenobmann darüber zu berichten.

Bei einem Nichtantreten einer Mannschaft, sind 250,- an die Ligakasse zu überweisen (unabhängig der NÖFV- Sanktionen). Diese werden von der Liga an die gegnerische Mannschaft überwiesen.

 

 

 

9. Absagen, Verschiebungen und Nicht- Antreten sind im Sportreferat genau definiert und ein genaues Vorgehen festgelegt:

- müssen in selber Form geschehen

- kann nur durch Gruppenobmann Klaus Kirchweger und alle Absageberechtigten laut Regulativ durchgeführt werden

- wenn niemand erreichbar ist – gibt es 2 Stunden vor Spielbeginn die Möglichkeit die NÖFV- Hotline zu nutzen. (Tel.: +43/2742 206) oder am WE Samstag und Sonntag die Handynummer 0676/88906 7000

- wenn auch hier niemand erreicht wird, kann eine Absage nur noch durch den Schiedsrichter vor Ort erfolgen


Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 31.07.2023 beschlossen.

 

 Der Gruppenobmann

 Klaus Kirchweger