Niederösterreichischer Fußballverband | 2022/23
JHG Südost U08 B

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen der JHG Südost für das Spieljahr 2022 /2023

Diese gelten als VERBANDSANORDNUNGEN der JHG SÜDOST. 

Pkt. 1 Abwicklung der Meisterschaft 

Die Organisation der Meisterschaft obliegt der JHG Südost 

Pkt. 2 Der JHG-Beitrag beträgt pro Spieljahr 100,00 €.

Einzahlungsmöglichkeit: IBAN: AT41 3225 0000 0079 3786 bis 31. August 2022. 

Pkt. 3 Klasseneinteilung und Austragungsmodus 

Die Klasseneinteilung erfolgt durch das Meisterschaftsreferat der JHG Südost. U6 und

U08 spielen FUNino (siehe Anhang 1). U09 und U10 spielen 5er Fußball (siehe 

Anhang 2) und wird nach Spielstärke, U9 zusätzlich noch wenn möglich regional, 

eingeteilt. Die vorgegebenen Ersatztermine (alle Feiertage außer sie fallen auf einen 

Sonntag) müssen für abgesagte Spiele freigehalten werden. Die „Belegung“ der 

Ersatztermine bleibt dem Meisterschaftsreferenten/StV. (MSR/StV) bzw. dem 

Jugendhauptgruppenobmann (JHGO) vorbehalten. 

 

Pkt. 4 Nichterscheinen zu Pflichtveranstaltungen 

Zu von der Jugendhauptgruppe einberufenen teilnahmepflichtigen Veranstaltungen ist 

ein mit der Sachlage betrauter Vereinsvertreter zu entsenden. Bei Nichtbefolgen 

erfolgt eine Zahlungsvorschreibung lt. Sanktionen Katalog. 

Pkt. 5 Auswahlspiele 

Die Vereine sind verpflichtet, Spieler/innen für Auswahlspiele, Trainingseinheiten oder 

Lehrgänge abzustellen. Bei Einberufung von einem(r) Spieler/Innen hat der 

abstellende Verein das Recht, ein zum Zeitpunkt der Einberufung angesetztes 

Meisterschaftsspiel GEBÜHRENFREI, wie im Punkt TERMINÄNDERUNGEN 

ausgeführt, zu verlegen. Nichtabstellen von Spieler/in bei Verschulden des Vereins 

Zahlungsvorschreibung laut Sanktionen Katalog. Nichterscheinen zu einem 

Auswahlspiel-Training/Lehrgang - Anzeige beim STRAFA (Strafausschuss) 

Pkt. 6 Spielercard Kontrolle 

Spielercard ist online abrufbar. Es ist keine Passkontrolle verpflichtend. 

Pkt. 7 Bälle und Pausengetränke sowie Tore für FUNino 

Sind vom Gastverein mitzubringen 

Jugendhauptgruppe Südost 

Obmann BAUER Bernhard E-Mail: office@jhg-suedost.at

 

Pkt. 8 Spieltermine (§11 NÖFV Nachwuchsrichtlinien) 

Die Termine werden von der JHG festgelegt und im ONLINE System (OLS) 

veröffentlicht. Die Eingaben der mit dem jeweiligen Gegner vereinbarten 

tatsächlichen Spieltermine in das ONLINE System erfolgt durch den jeweiligen 

HEIMVEREIN. Eine Rückverlegung (über den im OLS veröffentlichten Termin hinaus) 

ist nicht vorgesehen und bedarf der Zustimmung des MsR. Weitere Veränderungen (z 

.B. Platzwahltausch) sind dem MsR per Mail (Formular auf der Homepage der JHG 

Südost) bekanntzugeben und werden von diesem in das ONLINE System eingegeben. 

Spielverlegungen sind immer mit dem Gegner zu vereinbaren (per mail = 

Dokumentation) bevor sie durch den Heimverein in das OLS eingegeben werden. 

Diese Termineingaben haben bis zu einer, von der JHG festgelegten Frist zu erfolgen. 

Pkt. 9 Terminänderungen nach Fristende 

Sind nur durch die JHG möglich. Bei Terminänderungen nach Fristende wird eine 

entsprechende Bearbeitungsgebühr ltd. Sanktionen Katalog des NÖFV 

vorgeschrieben. Terminänderungen nach Fristende bzw. NEUTERMINIERUNGEN 

bedürfen der Zustimmung des MsR. Bei Doppelspielen (Spiele hintereinander am

selben Spielort, geleitet durch denselben Schiedsrichter) ist unbedingt, für die 

entsprechenden Schiedsrichterarbeiten, ausreichend Zeit, mindestens 20 bis maximal 

30 Minuten, zwischen den Spielen, einzuplanen. 

 

Pkt. 10 Pflichttermine 

Können sich die Vereine auf keinen Termin einigen, werden die Spiele vom MSR an 

einem Sonntag oder einem Pflichtersatztermin ab 10:00 Uhr angesetzt. 

Pkt. 11 LAZ Sperrtermine 

 

MONTAG – DIENSTAG – MITTWOCH - DONNERSTAG 

Werden von den Vereinen an diesen Tagen Spiele angesetzt, dürfen LAZ 

Spieler/Innen welche dem Hauptkader angehören nicht in ihren Vereinsmannschaften 

eingesetzt werden. 

AUSNAHME: werden von der JHG Witterungsbedingt abgesagte Spiele an einen der 

Sperrtermine angesetzt, haben diese VORRANG gegenüber dem LAZ Training 

Pkt. 12 Absageregelung 

Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte 

Schiedsrichter. Ist die Unbespielbarkeit des Spielfeldes jedoch frühzeitig, mindestens 

3 Stunden vor Spielbeginn, erkennbar, ist der Absageberechtigte per Formular 

welches sich auf der Homepage der JHG (www.jhg-suedost.at) befindet zu 

kontaktieren. Wird die Absage vom Absageberechtigten genehmigt, wird das Spiel 

vom MSR als ABGESAGT im „OLS“ eingetragen. Gleichzeitig wird, automatisiert, der 

Schiedsrichterbesetzer, der nominierte Schiedsrichter und die betroffenen Vereine

über das ONLINE System von der Absage in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich muss der 

Heimverein den Gastverein von der genehmigten Absage verständigen. Bei 

Jugendhauptgruppe Südost 

Obmann BAUER Bernhard E-Mail: office@jhg-suedost.at

 

Nichtverständigung und erfolgter Anreise können vom Gastverein, gem. Richtlinien

des NÖFV, entstandene Anreisekosten eingefordert werden. 

Bei weniger als 3 Stunden vor Spielbeginn, ist nur mehr der angereiste Schiedsrichter 

berechtigt das Spiel abzusagen. 

Bei U6 bis U11 kann bei weniger als 3 Stunden vor dem Spielbeginn nur der MsR die 

Spielabsage genehmigen. 

Pkt. 13 Absageberechtigte Funktionäre der JHG Südost 

MSR LENGAUER Wolfgang Mobil Tel.: 0664/5007101 

MSR-StV SCHÜTZ Fritz Mobil Tel.: 0699/10663688 

JHGO BAUER Bernhard Mobil Tel.: 0664/2307505 

HGO Zeller Harald Mobil Tel.: 0676/889061963 

Pkt. 14 Neuer Spieltermin 

Abgesagte Spiele müssen innerhalb von 4 Tagen neue terminisiert werden. Der neue

Spieltermin wird dann per Formular, welches sich auf der Homepage der JHG befindet 

(www.jhg-suedost.at), an den MsR geschickt. 

Der Neue Spieltermin darf nicht über die zwei nächstfolgenden Runden hinaus 

angesetzt werden. Der neue Termin bedarf immer der Zustimmung des Gegners und 

des MSR. Wird innerhalb von 4 Tagen KEIN neuer Termin bekanntgegeben, wird das 

Spiel vom MSR angesetzt. Dieser Termin ist für beide Vereine bindend. 

Pkt. 15 Vorgangsweise bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters 

Bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters muss gelost werden. Der 

Schiedsrichter hat die gesamte Spielzeit das Spiel zu leiten. 

Es besteht kein Absagerecht wenn der Schiedsrichter nicht erscheint. 

Pkt. 16 U6, U7 und U8 Bewerbe 

Diese werden nach der Spielform FUNino durchgeführt (siehe Anhang 1). 

Als Resultat ist immer 0:0 einzugeben. Es werden keine Torschützen eingegeben. Die 

Spiele müssen spätestens um 19:30 Uhr beendet sein. 

Pkt. 17 U09 und U10 Bewerbe 

Diese werden nach der Spielform 5er Fußball durchgeführt (siehe Anhang 2). 

Die Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Spielpaarungen 

werden willkürlich zusammengestellt. Hin- und Rückspielregel sind dadurch 

aufgehoben. Mannschaften können unterschiedlich oft gegeneinander spielen. Alle 

Spiele werden über das „OLS“ durchgeführt. Das Resultat und die Spielerwechsel sind 

immer einzugeben (ist im OLS nicht sichtbar). Torschützen werden NICHT 

eingegeben. 

Jugendhauptgruppe Südost 

Obmann BAUER Bernhard E-Mail: office@jhg-suedost.at

 

Nach Eingabe auf „Prüfen“ klicken, es erscheint eine Fehlermeldung und die Auswahl: 

PRÜFUNGSFEHLER BEIM SPEICHERN IGNORIEREN – dies ist anzuhaken und 

danach auf speichern klicken. 

Pkt. 18 U11 und U12 Bewerbe 

Diese werden nach der Spielform 7er Fußball durchgeführt (siehe Anhang 3). Die 

Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Einteilung der 

Mannschaften erfolgt in ein Playoff System. 

Bei der U11 gibt es keine Verbandsschiedsrichter. Der Schiedsrichter wird vom 

Heimverein gestellt. Dieser ist im Online System einzugeben. 

Bei der U12 gibt es, soweit es möglich ist, einen Verbandsschiedsrichter. 

 

Pkt. 19 U13 Bewerb 

Dieser wird nach der Spielform 9er Fußball durchgeführt (siehe Anhang 4). Die 

Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Einteilung der 

Mannschaften erfolgt in ein Playoff System. 

Pkt. 20 Spiel auf Kunstrasen 

Bei Schlechtwetter ist, mit Ausnahme von Siebenhirten, das Spiel auf kommissionierten 

Kunstrasen durchzuführen. Bei Siebenhirten benötigt es die Zustimmung des Gastvereines. 

Pkt. 21 Durchführungsbestimmung

Die Durchführungsbestimmungen der JHG-Südost gelten als Verbandsvorgabe. 

Alle Vergehen außerhalb des Sanktionskataloges (NÖFV) werden als § 2 

Nichteinhaltung einer Verbandsanordnung sanktioniert.