Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen der JHG Südost für das Spieljahr 2022 /2023
Diese gelten als VERBANDSANORDNUNGEN der JHG SÜDOST.
Pkt. 1 Abwicklung der Meisterschaft
Die Organisation der Meisterschaft obliegt der JHG Südost
Pkt. 2 Der JHG-Beitrag beträgt pro Spieljahr 100,00 €.
Einzahlungsmöglichkeit: IBAN: AT41 3225 0000 0079 3786 bis 31. August 2022.
Pkt. 3 Klasseneinteilung und Austragungsmodus
Die Klasseneinteilung erfolgt durch das Meisterschaftsreferat der JHG Südost. U6 und
U08 spielen FUNino (siehe Anhang 1). U09 und U10 spielen 5er Fußball (siehe
Anhang 2) und wird nach Spielstärke, U9 zusätzlich noch wenn möglich regional,
eingeteilt. Die vorgegebenen Ersatztermine (alle Feiertage außer sie fallen auf einen
Sonntag) müssen für abgesagte Spiele freigehalten werden. Die „Belegung“ der
Ersatztermine bleibt dem Meisterschaftsreferenten/StV. (MSR/StV) bzw. dem
Jugendhauptgruppenobmann (JHGO) vorbehalten.
Pkt. 4 Nichterscheinen zu Pflichtveranstaltungen
Zu von der Jugendhauptgruppe einberufenen teilnahmepflichtigen Veranstaltungen ist
ein mit der Sachlage betrauter Vereinsvertreter zu entsenden. Bei Nichtbefolgen
erfolgt eine Zahlungsvorschreibung lt. Sanktionen Katalog.
Pkt. 5 Auswahlspiele
Die Vereine sind verpflichtet, Spieler/innen für Auswahlspiele, Trainingseinheiten oder
Lehrgänge abzustellen. Bei Einberufung von einem(r) Spieler/Innen hat der
abstellende Verein das Recht, ein zum Zeitpunkt der Einberufung angesetztes
Meisterschaftsspiel GEBÜHRENFREI, wie im Punkt TERMINÄNDERUNGEN
ausgeführt, zu verlegen. Nichtabstellen von Spieler/in bei Verschulden des Vereins
Zahlungsvorschreibung laut Sanktionen Katalog. Nichterscheinen zu einem
Auswahlspiel-Training/Lehrgang - Anzeige beim STRAFA (Strafausschuss)
Pkt. 6 Spielercard Kontrolle
Spielercard ist online abrufbar. Es ist keine Passkontrolle verpflichtend.
Pkt. 7 Bälle und Pausengetränke sowie Tore für FUNino
Sind vom Gastverein mitzubringen
Jugendhauptgruppe Südost
Obmann BAUER Bernhard E-Mail: office@jhg-suedost.at
Pkt. 8 Spieltermine (§11 NÖFV Nachwuchsrichtlinien)
Die Termine werden von der JHG festgelegt und im ONLINE System (OLS)
veröffentlicht. Die Eingaben der mit dem jeweiligen Gegner vereinbarten
tatsächlichen Spieltermine in das ONLINE System erfolgt durch den jeweiligen
HEIMVEREIN. Eine Rückverlegung (über den im OLS veröffentlichten Termin hinaus)
ist nicht vorgesehen und bedarf der Zustimmung des MsR. Weitere Veränderungen (z
.B. Platzwahltausch) sind dem MsR per Mail (Formular auf der Homepage der JHG
Südost) bekanntzugeben und werden von diesem in das ONLINE System eingegeben.
Spielverlegungen sind immer mit dem Gegner zu vereinbaren (per mail =
Dokumentation) bevor sie durch den Heimverein in das OLS eingegeben werden.
Diese Termineingaben haben bis zu einer, von der JHG festgelegten Frist zu erfolgen.
Pkt. 9 Terminänderungen nach Fristende
Sind nur durch die JHG möglich. Bei Terminänderungen nach Fristende wird eine
entsprechende Bearbeitungsgebühr ltd. Sanktionen Katalog des NÖFV
vorgeschrieben. Terminänderungen nach Fristende bzw. NEUTERMINIERUNGEN
bedürfen der Zustimmung des MsR. Bei Doppelspielen (Spiele hintereinander am
selben Spielort, geleitet durch denselben Schiedsrichter) ist unbedingt, für die
entsprechenden Schiedsrichterarbeiten, ausreichend Zeit, mindestens 20 bis maximal
30 Minuten, zwischen den Spielen, einzuplanen.
Pkt. 10 Pflichttermine
Können sich die Vereine auf keinen Termin einigen, werden die Spiele vom MSR an
einem Sonntag oder einem Pflichtersatztermin ab 10:00 Uhr angesetzt.
Pkt. 11 LAZ Sperrtermine
MONTAG – DIENSTAG – MITTWOCH - DONNERSTAG
Werden von den Vereinen an diesen Tagen Spiele angesetzt, dürfen LAZ
Spieler/Innen welche dem Hauptkader angehören nicht in ihren Vereinsmannschaften
eingesetzt werden.
AUSNAHME: werden von der JHG Witterungsbedingt abgesagte Spiele an einen der
Sperrtermine angesetzt, haben diese VORRANG gegenüber dem LAZ Training
Pkt. 12 Absageregelung
Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte
Schiedsrichter. Ist die Unbespielbarkeit des Spielfeldes jedoch frühzeitig, mindestens
3 Stunden vor Spielbeginn, erkennbar, ist der Absageberechtigte per Formular
welches sich auf der Homepage der JHG (www.jhg-suedost.at) befindet zu
kontaktieren. Wird die Absage vom Absageberechtigten genehmigt, wird das Spiel
vom MSR als ABGESAGT im „OLS“ eingetragen. Gleichzeitig wird, automatisiert, der
Schiedsrichterbesetzer, der nominierte Schiedsrichter und die betroffenen Vereine
über das ONLINE System von der Absage in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich muss der
Heimverein den Gastverein von der genehmigten Absage verständigen. Bei
Jugendhauptgruppe Südost
Obmann BAUER Bernhard E-Mail: office@jhg-suedost.at
Nichtverständigung und erfolgter Anreise können vom Gastverein, gem. Richtlinien
des NÖFV, entstandene Anreisekosten eingefordert werden.
Bei weniger als 3 Stunden vor Spielbeginn, ist nur mehr der angereiste Schiedsrichter
berechtigt das Spiel abzusagen.
Bei U6 bis U11 kann bei weniger als 3 Stunden vor dem Spielbeginn nur der MsR die
Spielabsage genehmigen.
Pkt. 13 Absageberechtigte Funktionäre der JHG Südost
MSR LENGAUER Wolfgang Mobil Tel.: 0664/5007101
MSR-StV SCHÜTZ Fritz Mobil Tel.: 0699/10663688
JHGO BAUER Bernhard Mobil Tel.: 0664/2307505
HGO Zeller Harald Mobil Tel.: 0676/889061963
Pkt. 14 Neuer Spieltermin
Abgesagte Spiele müssen innerhalb von 4 Tagen neue terminisiert werden. Der neue
Spieltermin wird dann per Formular, welches sich auf der Homepage der JHG befindet
(www.jhg-suedost.at), an den MsR geschickt.
Der Neue Spieltermin darf nicht über die zwei nächstfolgenden Runden hinaus
angesetzt werden. Der neue Termin bedarf immer der Zustimmung des Gegners und
des MSR. Wird innerhalb von 4 Tagen KEIN neuer Termin bekanntgegeben, wird das
Spiel vom MSR angesetzt. Dieser Termin ist für beide Vereine bindend.
Pkt. 15 Vorgangsweise bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters
Bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters muss gelost werden. Der
Schiedsrichter hat die gesamte Spielzeit das Spiel zu leiten.
Es besteht kein Absagerecht wenn der Schiedsrichter nicht erscheint.
Pkt. 16 U6, U7 und U8 Bewerbe
Diese werden nach der Spielform FUNino durchgeführt (siehe Anhang 1).
Als Resultat ist immer 0:0 einzugeben. Es werden keine Torschützen eingegeben. Die
Spiele müssen spätestens um 19:30 Uhr beendet sein.
Pkt. 17 U09 und U10 Bewerbe
Diese werden nach der Spielform 5er Fußball durchgeführt (siehe Anhang 2).
Die Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Spielpaarungen
werden willkürlich zusammengestellt. Hin- und Rückspielregel sind dadurch
aufgehoben. Mannschaften können unterschiedlich oft gegeneinander spielen. Alle
Spiele werden über das „OLS“ durchgeführt. Das Resultat und die Spielerwechsel sind
immer einzugeben (ist im OLS nicht sichtbar). Torschützen werden NICHT
eingegeben.
Jugendhauptgruppe Südost
Obmann BAUER Bernhard E-Mail: office@jhg-suedost.at
Nach Eingabe auf „Prüfen“ klicken, es erscheint eine Fehlermeldung und die Auswahl:
PRÜFUNGSFEHLER BEIM SPEICHERN IGNORIEREN – dies ist anzuhaken und
danach auf speichern klicken.
Pkt. 18 U11 und U12 Bewerbe
Diese werden nach der Spielform 7er Fußball durchgeführt (siehe Anhang 3). Die
Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Einteilung der
Mannschaften erfolgt in ein Playoff System.
Bei der U11 gibt es keine Verbandsschiedsrichter. Der Schiedsrichter wird vom
Heimverein gestellt. Dieser ist im Online System einzugeben.
Bei der U12 gibt es, soweit es möglich ist, einen Verbandsschiedsrichter.
Pkt. 19 U13 Bewerb
Dieser wird nach der Spielform 9er Fußball durchgeführt (siehe Anhang 4). Die
Bewerbe werden als geführte Meisterschaften durchgeführt. Die Einteilung der
Mannschaften erfolgt in ein Playoff System.
Pkt. 20 Spiel auf Kunstrasen
Bei Schlechtwetter ist, mit Ausnahme von Siebenhirten, das Spiel auf kommissionierten
Kunstrasen durchzuführen. Bei Siebenhirten benötigt es die Zustimmung des Gastvereines.
Pkt. 21 Durchführungsbestimmung
Die Durchführungsbestimmungen der JHG-Südost gelten als Verbandsvorgabe.
Alle Vergehen außerhalb des Sanktionskataloges (NÖFV) werden als § 2
Nichteinhaltung einer Verbandsanordnung sanktioniert.