Durchführungsbestimmungen
Relegationsrichtlinie RLO - LL
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN einer Qualifikation oder Relegation
Präambel
Ist eine Qualifikation oder Relegation erforderlich, ist ein entsprechender Modus von der Paritätischen Kommission bzw. den beteiligten Landesverbänden festzulegen, der nach den ÖFB-Meisterschaftsregeln zu werten ist. Gegebenenfalls können bei Gleichheit im Rahmen der normalen Meisterschaftswertung noch zusätzliche Bewertungskriterien (Quotientenregelung / Punkte:Spiele) festgelegt werden.
Die Platzwahl für das erste Spiel wird durch Los bestimmt.
Diese Bestimmungen regeln die Durchführung des Bewerbes zum Aufstieg in eine nächsthöhere Spielklasse. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung.
§ 1 Leitung, Organisation und Zuständigkeiten
(1) Die Leitung, Durchführung und Überwachung dieses Bewerbes obliegt der Paritätischen Kommission (PK) der RLO.
(2) Die PK entscheidet in allen Angelegenheiten, soferne keine Sonderregelungen bestehen, in erster Instanz.
(3) Der Bewerb wird über „Fußball-Online“ administriert. Es obliegt der Paritätischen Kommission der RLO, die in diesem Zusammenhang auf Grundlage der ÖFB-Meisterschaftsregeln ergänzend zu erlassenden Regelungen zu beschließen.
§ 2 Bewerbsdurchführung und Spielmodus
(1) Der Bewerb wird nach den Meisterschaftsregeln des ÖFB gespielt und gilt als offizielles Pflichtspiel.
(2) Die beiden gegeneinander gelosten Vereine spielen ein Hinspiel. Das Heimrecht ergibt sich durch die Auslosung.
(3) In außergewöhnlichen Fällen sowie aus Sicherheits- und infrastrukturellen Gründen ist es der PK gestattet, die Austragung von Spielen des Qualifkations- oder Relegationsbewerbes auf der Sportanlage des Heimvereins zu untersagen und den Heimverein zu verpflichten, das Spiel in einem anderen Spielort auszutragen.
§ 3 Spielberechtigung
(1) Die Alters- und Einsatzbestimmungen aus den Landesverbänden (EB/VB-Regelung, Stammspieler etc.) gelangen für die Relegationsspiele nicht zur Anwendung.
Zur Teilnahme ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist.
(2) Es dürfen bis zu fünf Spieler ausgewechselt werden. Bis zu sechs Ersatzspieler (einschließlich eines allfälligen Ersatztormannes) können vor Beginn nominiert werden und sind in die Passkontrolle einzubeziehen. Die Ersatzspieler haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten.
§ 4 Dressen
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden und ist die Dressenfarbe zeitnah mit dem anreisenden Verein abzustimmen.
§ 5 Termine und Beginnzeiten
(1) Die Spieltage werden durch die PK bestimmt.
(2) Sofern der Heimverein über eine kommissionierte Flutlichtanlage verfügt, können die Spiele auch bei Flutlicht zur Durchführung gelangen.
§ 6 Spielorganisation und Finanzielles
(1) Für die Organisation eines Spieles ist jeweils jener Teilnehmer verantwortlich, der nach der Auslosung das Heimrecht hat. Er gilt als Veranstalter im Sinne der Meisterschaftsregeln.
(2) Der Veranstalter ist für die Ballauflage während des Spiels (auch Ersatzbälle) und für die notwendigen Vorkehrungen einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung zuständig.
(3) Der Veranstalter behält die allfälligen Einnahmen und trägt die Kosten.
(4) Die Reise- und Aufenthaltskosten haben die anreisenden Teilnehmer selbst zu tragen.
(5) Der Veranstalter stellt beiden Mannschaften sowie dem Schiedsrichterteam ausreichend Getränke zur Verfügung.
§ 7 Vermarktungsrechte
Sämtliche Vermarktungsrechte für den Bewerb liegen bei den beteiligten Vereinen.
§ 8 Beschaffenheit von Plätzen / Unbespielbarkeit
(1) Die Austragung der Spiele ist nur auf kommissionierten und vom Vorstand des Landesverbandes genehmigten Sportanlagen erlaubt. Für den Fall, dass die eigene Sportanlage nicht zur Verfügung steht, muss das Spiel auf einem geeigneten Platz in zumutbarer Nähe des Heimvereines ausgetragen werden.
(2) Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, ist einer der regionalen Absageberechtigen von der Absage zu verständigen. Der Gastverein hat für den Fall, dass er die Rechtmäßigkeit der Spielabsage durch den veranstaltenden Verein anzweifelt, das Recht, beim Absageberechtigten des jeweiligen Landesverbandes eine Kommissionierung des Platzes durch einen Schiedsrichter zu verlangen.
(3) In allen anderen Fällen entscheidet ausschließlich der angeforderte Schiedsrichter über die Bespielbarkeit des Platzes. Die Kommissionierung des Platzes durch den Schiedsrichter hat mindestens 3 Stunden vor dem angesetzten Spieltermin zu erfolgen. Die Pflicht zur Verständigung über eine Absage trifft jedenfalls den veranstaltenden Verein.
§ 9 Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme, Sanktions- und Sicherheitsmaßnahmen
(1) Die Bestimmungen über das Nichtantreten richten sich nach der ÖFB-Rechtspflegeordnung.
(2) Die Verweigerung der Teilnahme am Bewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen.
§ 10 Verwarnungen und Ausschlüsse
(1) Gelbe und Gelb/Rote Karten aus der vorangegangenen Meisterschaft haben keine Bedeutung. Im Bewerb ausgesprochene Verwarnungen haben keine Folgewirkung.
(2) Eine Rote Karte wird zur Verbüßung herangezogen und auch für die nächsten Pflichtspiele mitgenommen. Alle Disziplinarmaßnahmen sind im Spielbericht einzutragen.
§ 11 Beglaubigungen
Die resultatsmäßige Beglaubigung der Spiele erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Tagen, sofern kein schriftlicher Einspruch innerhalb dieser Frist in der Geschäftsstelle des für den Bewerb verantwortlichen Landesverbandes eingeht. Ein Protest gegen die automatische resultatgemäße Beglaubigung ist nicht möglich.
§ 12 Schiedsrichter
(1) Die Schiedsrichterbesetzung und die Schiedsrichtergebühren erfolgen analog der RLO Gebührensätze (für überregionale Besetzungen gilt eine Höchstgrenze). Die Schiedsrichterkosten sind vom Heimverein zu tragen.
(2) Der Schiedsrichter hat darauf zu achten, dass die von der FIFA vorgeschriebene „Technische Zone“ markiert ist.
§ 13 Sonstiges
In allen nicht ausdrücklich geregelten und unvorhergesehenen Fällen sowie im Fall von Widersprüchen entscheidet die Paritätische Kommission der Regionalliga Ost.