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Durchführungsbestimmungen
Gruppenbestimmungen für die AKNÖ Gebietsliga Mostviertel, Saison 2022/2023
Die AKNÖ Gebietsliga Mostviertel spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
Neu ist auch, dass die Anzahl der Ersatzspieler ab der Saison 2021/22 von fünf auf sechs (inklusive allfälliger Ersatztorfrau) angehoben wurde. Es dürfen aber nur 5 Spielerinnen eingesetzt werden, wobei jedem Verein maximal drei Auswechselgelegenheiten zur Verfügung stehen (ausgenommen in der Halbzeit!).
1. Teilnehmende Mannschaften
FSG Ferschnitz/Amstetten, SC Herzogenburg, FSG Voralpen Mank/St. G. 1b, Union Neuhofen, FSG St. Oswald Südl. Waldviertel, SV Waidhofen/Thaya, FSG Ybbs/Wieselburg, SC Zwettl
2. Spielmodus
Die acht Mannschaften spielen in drei Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen teilnehmenden Verein einmal zu Hause und einmal Auswärts antritt und im dritten Durchgang erfolgt je nach Auslosung die zu spielenden Paarungen. Der erste Halbsaison mit 10 Runden wird im Herbst 2022 ausgetragen und der zweite Halbsaison mit 11 Runden im Frühjahr 2023. Insgesamt sind daher 21 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister der GL und ist verpflichtet in die AK Niederösterreich Frauen Landesliga aufzusteigen.
3. Spieltermine
Die Herbstmeisterschaft 2022 beginnt am 04.09.2022
Ersatztermine sind der 26. Oktober 2022 (Nationalfeiertag) und der 01. November 2022 (Allerheiligen). Nachtragspiele müssen vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ausgetragen werden und sind spätestens nach der letzten Runde festzulegen.
Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährig stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Freitag, Samstag, Sonntag).
Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden. Die Frühjahrsmeisterschaft 2022 beginnt am 03.04.2022.Die genauen Spieltermine werden in der Gruppensitzung Ende Februar / Anfang März 2023 festgelegt.
Der Ort der Gruppensitzung findet in Mank statt und die genaue Adresse bzw. Uhrzeit werden noch bekanntgegeben.
Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert (3) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen vier Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe der Leihbälle verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.
5. Dressenwahl
Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.
6. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung von Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGM anfallen, bezahlen. An den Gruppenobmann wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 100.-- pro Saison entrichtet. Ebenfalls werden ab der Saison 2016/17 die beiden SchriftführerInnen mit je EUR 50.-- für ihren Aufwand entschädigt. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 25,-- pro Saison/Verein festgelegt. Der Betrag ist spätestens 1 Woche vor Meisterschaftsbeginn einzuzahlen. Sollte jedoch die Pönale nicht eingezahlt werden, so ist ab 03.09.2022 ein Gruppenbeitrag von EUR 50,-- zu überweisen.
Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
Es wurde eine Hauptligakassa eingeführt, diese wird von Hr. Spilka (Hauptgruppe West) geführt werden. Im Zuge der Änderung wird ein Treuhänderkonto eröffnet in welchem das Ligakonto der Gebietsliga Mostviertel miteinfließt. Die Bestände bleiben jedoch der AKNÖ Gebietsliga Mostviertel behalten und werden für diese verwendet werden.
7. Sponsoring AK Niederösterreich
Die Sponsorengelder werden über den NÖFV nach Zusendung einer Mannschaft / Gruppenfotos mit dem Sponsor an den jeweiligen Verein überwiesen, die Höhe des Betrages ist abhängig von der Gruppenstärke. Sollte ein Verein bis zum Ende der Meisterschaft kein Bild bei einem Heimspiel mit dem Sponsor machen, entfällt somit auch der Anspruch über den zugesicherten Sponsorenbetrag.
8. Disziplinarwesen
Ist in den Verband Richtlinien unter Punkt 9 zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Forderungen müssen eigenständig und unaufgefordert in das Ligakonto einbezahlt werden. Der Ligakassier ist lediglich angehalten die Anweisung zu überprüfen und dem Gruppenobmann darüber zu berichten.
Bei einem Nichtantreten einer Mannschaft, sind 250,- an die Ligakasse zu überweisen (unabhängig der NÖFV- Sanktionen). Diese werden von der Liga an die gegnerische Mannschaft überwiesen.
9. Absagen, Verschiebungen und Nicht- Antreten sind im Sportreferat genau definiert und ein genaues Vorgehen festgelegt:
- müssen in selber Form geschehen
- kann nur durch Gruppenobmann Klaus Kirchweger und alle Absageberechtigten laut Regulativ durchgeführt werden
- wenn niemand erreichbar ist – gibt es 2 Stunden vor Spielbeginn die Möglichkeit die NÖFV- Hotline zu nutzen. (Tel.: +43/2742 206) oder für WE Samstag und Sonntag die Handynummer 0676/88906 7000
- wenn auch hier niemand erreicht wird, kann eine Absage nur noch durch den Schiedsrichter vor Ort erfolgen
Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 06.08.2022 beschlossen.
Der Gruppenobmann
Klaus Kirchweger e.h.