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Durchführungsbestimmungen
Regionalliga OST – LIGA-CUP
Durchführungsbestimmung für das Spieljahr 2021/22
1. NAME
Der Wettbewerb führt den Namen "Regionalliga Ost LIGA-CUP".
2. EHRENPREISE
Medaillen, Erinnerungs- oder Wanderpokal.
3. AUSTRAGUNGSART
Zur Teilnahme haben sich alle Vereine der Regionalliga Ost verpflichtet.
Der Bewerb wird in vier Hauptrunden ausgetragen.
- 1. Runde 13/14 Vereine (mit Hin- und Rückspiel)
- 2.Runde mit Hin- und Rückspiel (1 Freilos)
- 3. Runde/Semifinale (ohne Rückspiel/ Los der Platzwahl)
- 4. Runde/ Finale (ohne Rückspiel/ Los der Platzwahl)
Die Auslosung wird unabhängig sportlicher Gesichtspunkte vorgenommen. Ein Platzwahltausch kann in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden.
4. SPIELBERECHTIGUNG
Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist. Die Spielberechtigung der zu nominierenden U/23-Spieler gilt auch für den Cupbewerb (wie in der Meisterschaft vorgesehen).
Jeder Verein ist verpflichtet, mit seiner spielstärksten Mannschaft teilzunehmen.
Zusatzregelung für Admira Juniors: Spieler, die im ÖFB-Cup der lfd. Saison bei der KM I eingesetzt wurden, sind nicht spielberechtigt.
5. TERMINE
Die Spieltermine werden durch den Spiel- und Klassenausschuss bestimmt und sind zu veröffentlichen. Die Meisterschaft hat jedoch Vorrang gegenüber dem Liga-Cup (speziell wenn wieder coronabedingte Probleme auftreten sollten).
Die Regelung zur Absage von Spielen (wetter- oder coronabedingt) gilt analog der Durchführungsrichtlinie für die Meisterschaft.
6. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN
Für den Cupbewerb gilt nur Einnahmeteilung, wenn kein Rückspiel vorgesehen ist.
Die anreisende Mannschaft erhält für die Hin- und Rückfahrt einen Fahrtkostenersatz von € 1,20 per km.
Diese Bestimmung entfällt bei Austragungen mit Hin- und Rückspiel.
Der veranstaltende Verein kann 20 % Veranstaltungskosten aller Art (inkl. Steuern) verrechnen.
Die Abrechnung hat somit derart zu erfolgen:
Von den Bruttoeinnahmen (nur Eintrittsgelder) werden 20 % Veranstaltungsspesen, die Ausgaben für die Schiedsrichter und die Fahrtkosten für den anreisenden Verein abgezogen.
Der Rest ist zwischen den Vereinen je zur Hälfte zu teilen. Ein allfälliges Defizit trägt ausschließlich der Heimverein (Veranstalter). Konnte ein Spiel nicht durchgeführt werden und ist eine zweite Anreise erforderlich, so hat die anreisende Mannschaft ein zweites Mal Anspruch auf die vorstehend festgelegten Fahrtkosten (50 %), die in der Gesamtabrechnung zu berücksichtigen sind.
7. CUPSPIELE OHNE RÜCKSPIEL
Die Semifinal- bzw. Finalspiele werden ohne Rückspiel ausgetragen. Durch Losentscheid wird die Platzwahl bestimmt.
Wird ein Cupspiel ohne Rückspiel durchgeführt und ist nach Ablauf der Spielzeit das Spiel unentschieden, so ist es nach einer Pause von 10 Minuten durch zweimal 15 Minuten fortzusetzen. Vor Beginn eines Nachspiels ist neuerlich eine Platzwahl durchzuführen. Endet das Nachspiel abermals unentschieden, entscheiden Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.
8. CUPSPIELE MIT RÜCKSPIEL
Haben beide Mannschaften sowohl auswärts wie zu Hause gleich viele Tore erzielt, so wird das zweite Spiel um zweimal 15 Minuten verlängert. Ergibt auch das Nachspiel keine Entscheidung, wird der Sieger durch Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 8 Abs. 2 der Cupregeln des ÖFB ermittelt.
9. NICHTANTRETEN
Beim Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert und ein Verfahren beim Regionalausschuss eingeleitet. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an den Gegner € 1.500,-- an Aufwandsentschädigung zu bezahlen.
10. SCHIEDSRICHTER
Die Besetzung wird vom Besetzungsreferat der RLO vorgenommen. Die Gebührensätze sind in jener Höhe auszuzahlen, die bei Spielen in der Meisterschaft üblich sind.
11. FREIKARTEN
Der Gastverein hat Anspruch auf Freikarten (für Spieler und Funktionäre) – analog zur Meisterschaft.
Abonnements und Dauerkarten haben in diesem Bewerb keine Gültigkeit.
12. EINTRITTSPREISE UND KARTENAUFLAGE
Als Eintrittspreise können auch höhere Preise, als die in der Klasse des platzwählenden Vereines üblich sind, eingehoben werden. In die Kartenauflage ist dem Gastverein bzw. Gegner – falls kein Rückspiel vorgesehen - Einsicht zu gewähren, und dieser hat eine Kontrolle durchzuführen.
13. AUSSCHLÜSSE
Liga-Cupspiele sind Pflichtspiele (d. h. im Liga-Cup können ausschließlich Pflichtspielsperren nach Ausschlüssen bzw. Vergehen außerhalb der Spielzeit verbüßt werden).
Bei einem Feldverweis mit gelb/roter Karte wird kein Verfahren durchgeführt. Der betroffene Spieler ist automatisch für das nächste Cupspiel gesperrt. Die automatische Sperre ist unanfechtbar. Sie wird auf das folgende Spieljahr nicht übertragen.
Für Ausschlüsse im Liga-Cup ist der Regionalausschuss des NÖFV zuständig.
Wertung gelber Karten: Sperre nach zwei Verwarnungen für das nächste Liga-Cup-Spiel.
14. LEITUNG
Die Durchführung und Überwachung obliegt der Paritätischen Kommission, das auch in allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet.
Etwaige Verfahren werden von den zuständigen Instanzen der Regionalliga Ost behandelt.