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Durchführungsbestimmungen
46. UNIQA-VFV-CUP 2021/2022
Beschluss des Verbandsvorstandes vom 06.07.2021
1. Teilnehmer:
Elite-Liga 2021/2022 11 Mannschaften
Vorarlberg-Liga 2021/2022 17 Mannschaften
Landesliga 2021/2022 14 Mannschaften
1. Landesklasse 2021/2022 14 Mannschaften
2. Landesklasse 2021/2022 14 Mannschaften
3. Landesklasse 2021/2022 14 Mannschaften
4. Landesklasse 2021/2022 14 Mannschaften
5. Landesklasse Unterland 2021/2022 12 Mannschaften
5. Landesklasse Oberland 2021/2022 13 Mannschaften
Gesamt 123 Mannschaften
2. Austragungsmodus bzw. Auslosungsmodus:
1. Runde (95 Mannschaften) *
14 Mannschaften aus der Landesliga
14 Mannschaften aus der 1. Landesklasse
14 Mannschaften aus der 2. Landesklasse
14 Mannschaften aus der 3. Landesklasse
14 Mannschaften aus der 4. Landesklasse
12 Mannschaften aus der 5. Landesklasse Unterland
13 Mannschaften aus der 5. Landesklasse Oberland
In der 1. Runde werden 45 Spiele (90 Mannschaften) ausgelost, die verbleibenden fünf Mannschaften erhalten ein Freilos.
2. Runde (50 Mannschaften) *
45 Sieger aus der 1. Runde
5 Freilose aus der 1. Runde
3. Runde (42 Mannschaften) *
25 Sieger aus der 2. Runde
17 Mannschaften aus der Vorarlbergliga
4. Runde (32 Mannschaften) *
21 Sieger aus der 3. Runde
11 Mannschaften aus der Eliteliga
Achtelfinale (16 Mannschaften) *
16 Sieger aus der 4. Runde
Viertelfinale (8 Mannschaften)
8 Sieger aus dem Achtelfinale
Halbfinale (4 Mannschaften)
4 Sieger aus dem Halbfinale
Finale (2 Mannschaften)
2 Sieger aus dem Halbfinale
*Bis einschließlich dem Achtelfinale haben „unterklassige“ Vereine Heimrecht!
3. Spieltermine
1. Runde Samstag, 24. Juli 2021
2. Runde Mittwoch, 4. August 2021
3. Runde Mittwoch, 25. August 2021
4. Runde Dienstag, 26. Oktober 2021 (Nationalfeiertag)
Achtelfinale Mittwoch, 27. April 2022
Viertelfinale Mittwoch, 4. Mai 2022
Halbfinale Mittwoch, 18. Mai 2022
Finale Mittwoch, 1. Juni 2022, 19:00 Uhr in Hohenems
Für die zeitliche Ansetzung der Spiele gilt §2 und §6 der VFV Durchführungsbestimmungen.
Hat ein Verein mit mehreren Mannschaften (z. B. KM und 1b) ein Heimspiel, so obliegt es dem Heimverein, welche Mannschaft am Dienstag oder Mittwoch spielt.
4. Durchführungsbestimmungen
4.1. Name
Der Bewerb führt den Namen „UNIQA-VFV-Cup“.
4.2. Ehrenpreise
Die Siegermannschaft erhält einen Erinnerungspokal und den Wanderpokal für ein Jahr. Dieser bleibt jedoch im Besitz des VFV. Er steht dem Sieger für Werbezwecke (Fototermine etc.) jederzeit zur Verfügung.
Der Zweitplatzierte erhält ebenfalls einen Erinnerungspokal. Die Spieler des Cupsiegers erhalten Medaillen vergoldet, die Spieler der im Finale unterlegenen Mannschaft die gleichen Medaillen versilbert (pro Mannschaft 25 Medaillen).
Geldpreise: Für den Cupsieger € 3.000,-- für den Verlierer des Finalspieles € 1.500,--, für die beiden Verlierer der Halbfinalspiele je € 750,--.
Die Schiedsrichter erhalten ebenfalls Erinnerungspokale.
4.3. Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler spielberechtigt, der am Tage des Spieles für seinen Verein spielberechtigt ist.
Solange die 1. Kampfmannschaft und die 1b- bzw. 1c-Mannschaft im Bewerb sind, darf ein Spieler in dieser Runde nur in jener Mannschaft eingesetzt werden, in der er den Bewerb begonnen hat (Einsatz).
Nach Ausscheiden einer Mannschaft gelten danach die normalen 1b/1c Bestimmungen für einen Pflichtspieltermin.
Nachwuchsspielberechtigte Spieler (1.1.2004 und jünger = U18 Stichtag) und die Tormänner dürfen während der gesamten Cup-Saison uneingeschränkt in allen Mannschaften eingesetzt werden. Definition: Als Tormann gilt ein Spieler nur dann, wenn er in beiden Mannschaften nur im Tor spielt.
Ein Spieler, der wegen gelber Karten oder gelb/roter Karte für die 1. Mannschaft bzw. der 1b/1c-Mannschaft in der Meisterschaft gesperrt ist, kann im Cupspiel eingesetzt werden (ebenso gelbgesperrte Spieler der Amateurmannschaften). Gelbe Karten im UNIQA-VFV-CUP werden nicht gezählt. Bei Erhalt einer Gelb/Roten Karte ist der Spieler automatisch für das nächste Cupspiel gesperrt. Gelb/Rote Karten werden auf das nächste Spieljahr nicht übertragen.
4.4. Finanzielle Bestimmungen
a) 1. Runde bis Halbfinale
Der veranstaltende Verein kann 15 % Veranstaltungsspesen (Platzmiete, Plakatierungskosten, Kartendruck, Ordnerdienst etc.) verrechnen.
Die Abrechnung hat somit derart zu erfolgen:
Von den Bruttoeinnahmen werden die 15 % Verwaltungsspesen abgesetzt. Sodann werden die Ausgaben für die Schiedsrichter abgezogen. Der Rest ist zwischen den Vereinen je zur Hälfte zu teilen. Ein allfälliges Defizit trägt der Heimverein.
b) Finale (Veranstalter VFV)
Die Abrechnung des Cupfinales erfolgt durch den VFV. Von den Bruttoeinnahmen werden die 15 % Verwaltungsspesen (Platzmiete, Plakatierungskosten, Kartendruck, Sicherheits- bzw. Ordnerdienst etc.) abgesetzt. Der Rest wird wie folgt aufgeteilt: 50 % VFV, je 25 % für die Finalteilnehmer. Die Kosten für die Schiedsrichter übernimmt der Platzverein.
4.5. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird der schuldige Verein mit einer Geldstrafe von € 75,-- bis € 3.650,-- belegt.
Gleichzeitig können auch Schadenersatzleistungen an den geschädigten Spielpartner vorgeschrieben werden. Die Verweigerung der Teilnahme am Cupbewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen.
4.6. Schiedsrichter
Die Gebührensätze sind in jener Höhe auszuzahlen, die bei Spielen des Platzvereins in der Meisterschaft üblich sind.
Bei jedem Kampfmannschafts-Spiel sind ein Schiedsrichter und zwei Schiedsrichterassistenten erforderlich. Werden vom VSK bei einem Spiel nicht drei Schiedsrichter besetzt, so hat der Heimverein dafür zu sorgen, dass ein ausgebildeter Vereinsschiedsrichter vor Ort ist und dem Schiedsrichter assistiert. Im VFV-Cup sind auch die Mannschaften der 5. Landesklasse dazu verpflichtet.
4.7. Freikarten
Der Gastverein hat Anspruch auf 25 Karten für Spieler und Funktionäre. Der Platzverein hat ebenfalls Anspruch auf 25 Freikarten für Spieler und Funktionäre. Alle übrigen Mitglieder beider Vereine müssen den vollen Eintrittspreis bezahlen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist der Gastverein berechtigt einen Kontrolleur zu stellen und hat dies aber unter Angabe der Personalien des Kontrolleurs dem veranstaltenden Verein einen Tag vor dem Spiel mitzuteilen.
4.8. Eintrittspreise
Als Eintrittspreis sind mindestens die Preise einzuheben, die in der Klasse des Platzvereins üblich sind, mindestens aber 3,00 € (Männer). Sind beide Vereine einverstanden, kann ein Spiel auch ohne Eintritt ausgetragen werden.
4.9. Austragungsmodus
Der UNQA-VFV-CUP wird im K.O.-System ausgetragen. Endet ein Spiel unentschieden, so folgt sofort ein „Elfmeterschießen“ nach den Vorschriften des ÖFB. Es gibt keine Verlängerung!
4.10. Werbung
Die am Bewerb teilnehmenden Vereine verpflichten sich möglichen Bewerbsponsoren auf deren Wunsch Werbemöglichkeiten (Anbringen von Transparenten, Stadiondurchsagen, Abspielen von Hörfunkspots etc.) einzuräumen.
4.11. Sicherheitsbestimmungen
Bei Spielen im VFV-Cup sind die Sicherheitsrichtlinien des VFV zwingend einzuhalten.
4.12. Unvorhersehbare Fälle
In allen unvorhersehbaren Fällen entscheiden die zuständigen Gremien des VFV. Diese Entscheidungen sind durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht anfechtbar.