Vorarlberger Fußballverband | 2021/22
46. UNIQA-VFV-Cup Herren 2021/22 46. UNIQA-VFV-Cup Herren
124/124 gespielte Spiele
577 Tore
gesamt
4,65 Tore
pro Spiel
376 Gelbe Karten Gelbe Karten
13 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
13 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

46. UNIQA-VFV-CUP 2021/2022

Beschluss des Verbandsvorstandes vom 06.07.2021


1. Teilnehmer:

Elite-Liga 2021/2022                                                                   11 Mannschaften

Vorarlberg-Liga 2021/2022                                                         17 Mannschaften

Landesliga 2021/2022                                                          14 Mannschaften

1. Landesklasse 2021/2022                                                        14 Mannschaften

2. Landesklasse 2021/2022                                                        14 Mannschaften

3. Landesklasse 2021/2022                                                        14 Mannschaften

4. Landesklasse 2021/2022                                                        14 Mannschaften

5. Landesklasse Unterland 2021/2022                                   12 Mannschaften

5. Landesklasse Oberland 2021/2022                                     13 Mannschaften

Gesamt                                                                                        123 Mannschaften


2. Austragungsmodus bzw. Auslosungsmodus:

1. Runde (95 Mannschaften) *

14 Mannschaften aus der Landesliga

14 Mannschaften aus der 1. Landesklasse

14 Mannschaften aus der 2. Landesklasse

14 Mannschaften aus der 3. Landesklasse

14 Mannschaften aus der 4. Landesklasse

12 Mannschaften aus der 5. Landesklasse Unterland

13 Mannschaften aus der 5. Landesklasse Oberland

In der 1. Runde werden 45 Spiele (90 Mannschaften) ausgelost, die verbleibenden fünf Mannschaften erhalten ein Freilos.


2. Runde (50 Mannschaften) *

45 Sieger aus der 1. Runde

5 Freilose aus der 1. Runde


3. Runde (42 Mannschaften) *

25 Sieger aus der 2. Runde

17 Mannschaften aus der Vorarlbergliga


4. Runde (32 Mannschaften) *

21 Sieger aus der 3. Runde

11 Mannschaften aus der Eliteliga


Achtelfinale (16 Mannschaften) *

16 Sieger aus der 4. Runde

Viertelfinale (8 Mannschaften)

8 Sieger aus dem Achtelfinale


Halbfinale (4 Mannschaften)

4 Sieger aus dem Halbfinale


Finale (2 Mannschaften)

2 Sieger aus dem Halbfinale


*Bis einschließlich dem Achtelfinale haben „unterklassige“ Vereine Heimrecht!


3. Spieltermine

1. Runde                            Samstag, 24. Juli 2021

2. Runde                            Mittwoch, 4. August 2021

3. Runde                            Mittwoch, 25. August 2021

4. Runde                            Dienstag, 26. Oktober 2021 (Nationalfeiertag)

Achtelfinale                       Mittwoch, 27. April 2022

Viertelfinale                     Mittwoch, 4. Mai 2022

Halbfinale                           Mittwoch, 18. Mai 2022

Finale                                 Mittwoch, 1. Juni 2022, 19:00 Uhr in Hohenems


Für die zeitliche Ansetzung der Spiele gilt §2 und §6 der VFV Durchführungsbestimmungen.


Hat ein Verein mit mehreren Mannschaften (z. B. KM und 1b) ein Heimspiel, so obliegt es dem Heimverein, welche Mannschaft am Dienstag oder Mittwoch spielt.


4. Durchführungsbestimmungen

4.1. Name

Der Bewerb führt den Namen „UNIQA-VFV-Cup“.


4.2. Ehrenpreise

Die Siegermannschaft erhält einen Erinnerungspokal und den Wanderpokal für ein Jahr. Dieser bleibt jedoch im Besitz des VFV. Er steht dem Sieger für Werbezwecke (Fototermine etc.) jederzeit zur Verfügung.

Der Zweitplatzierte erhält ebenfalls einen Erinnerungspokal. Die Spieler des Cupsiegers erhalten Medaillen vergoldet, die Spieler der im Finale unterlegenen Mannschaft die gleichen Medaillen versilbert (pro Mannschaft 25 Medaillen).


Geldpreise: Für den Cupsieger € 3.000,-- für den Verlierer des Finalspieles € 1.500,--, für die beiden Verlierer der Halbfinalspiele je € 750,--.


Die Schiedsrichter erhalten ebenfalls Erinnerungspokale.


4.3. Spielberechtigung

Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler spielberechtigt, der am Tage des Spieles für seinen Verein spielberechtigt ist.

Solange die 1. Kampfmannschaft und die 1b- bzw. 1c-Mannschaft im Bewerb sind, darf ein Spieler in dieser Runde nur in jener Mannschaft eingesetzt werden, in der er den Bewerb begonnen hat (Einsatz).

Nach Ausscheiden einer Mannschaft gelten danach die normalen 1b/1c Bestimmungen für einen Pflichtspieltermin.

Nachwuchsspielberechtigte Spieler (1.1.2004 und jünger = U18 Stichtag) und die Tormänner dürfen während der gesamten Cup-Saison uneingeschränkt in allen Mannschaften eingesetzt werden. Definition: Als Tormann gilt ein Spieler nur dann, wenn er in beiden Mannschaften nur im Tor spielt.

Ein Spieler, der wegen gelber Karten oder gelb/roter Karte für die 1. Mannschaft bzw. der 1b/1c-Mannschaft in der Meisterschaft gesperrt ist, kann im Cupspiel eingesetzt werden (ebenso gelbgesperrte Spieler der Amateurmannschaften). Gelbe Karten im UNIQA-VFV-CUP werden nicht gezählt. Bei Erhalt einer Gelb/Roten Karte ist der Spieler automatisch für das nächste Cupspiel gesperrt. Gelb/Rote Karten werden auf das nächste Spieljahr nicht übertragen.


4.4. Finanzielle Bestimmungen

a) 1. Runde bis Halbfinale

Der veranstaltende Verein kann 15 % Veranstaltungsspesen (Platzmiete, Plakatierungskosten, Kartendruck, Ordnerdienst etc.) verrechnen.

Die Abrechnung hat somit derart zu erfolgen:

Von den Bruttoeinnahmen werden die 15 % Verwaltungsspesen abgesetzt. Sodann werden die Ausgaben für die Schiedsrichter abgezogen. Der Rest ist zwischen den Vereinen je zur Hälfte zu teilen. Ein allfälliges Defizit trägt der Heimverein.


b) Finale (Veranstalter VFV)

Die Abrechnung des Cupfinales erfolgt durch den VFV. Von den Bruttoeinnahmen werden die 15 % Verwaltungsspesen (Platzmiete, Plakatierungskosten, Kartendruck, Sicherheits- bzw. Ordnerdienst etc.) abgesetzt. Der Rest wird wie folgt aufgeteilt: 50 % VFV, je 25 % für die Finalteilnehmer. Die Kosten für die Schiedsrichter übernimmt der Platzverein.


4.5. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme

Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird der schuldige Verein mit einer Geldstrafe von € 75,-- bis € 3.650,-- belegt.

Gleichzeitig können auch Schadenersatzleistungen an den geschädigten Spielpartner vorgeschrieben werden. Die Verweigerung der Teilnahme am Cupbewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen.


4.6. Schiedsrichter

Die Gebührensätze sind in jener Höhe auszuzahlen, die bei Spielen des Platzvereins in der Meisterschaft üblich sind.

Bei jedem Kampfmannschafts-Spiel sind ein Schiedsrichter und zwei Schiedsrichterassistenten erforderlich. Werden vom VSK bei einem Spiel nicht drei Schiedsrichter besetzt, so hat der Heimverein dafür zu sorgen, dass ein ausgebildeter Vereinsschiedsrichter vor Ort ist und dem Schiedsrichter assistiert. Im VFV-Cup sind auch die Mannschaften der 5. Landesklasse dazu verpflichtet.


4.7. Freikarten

Der Gastverein hat Anspruch auf 25 Karten für Spieler und Funktionäre. Der Platzverein hat ebenfalls Anspruch auf 25 Freikarten für Spieler und Funktionäre. Alle übrigen Mitglieder beider Vereine müssen den vollen Eintrittspreis bezahlen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist der Gastverein berechtigt einen Kontrolleur zu stellen und hat dies aber unter Angabe der Personalien des Kontrolleurs dem veranstaltenden Verein einen Tag vor dem Spiel mitzuteilen.


4.8. Eintrittspreise

Als Eintrittspreis sind mindestens die Preise einzuheben, die in der Klasse des Platzvereins üblich sind, mindestens aber 3,00 € (Männer). Sind beide Vereine einverstanden, kann ein Spiel auch ohne Eintritt ausgetragen werden.


4.9. Austragungsmodus

Der UNQA-VFV-CUP wird im K.O.-System ausgetragen. Endet ein Spiel unentschieden, so folgt sofort ein „Elfmeterschießen“ nach den Vorschriften des ÖFB. Es gibt keine Verlängerung!


4.10. Werbung

Die am Bewerb teilnehmenden Vereine verpflichten sich möglichen Bewerbsponsoren auf deren Wunsch Werbemöglichkeiten (Anbringen von Transparenten, Stadiondurchsagen, Abspielen von Hörfunkspots etc.) einzuräumen.


4.11. Sicherheitsbestimmungen

Bei Spielen im VFV-Cup sind die Sicherheitsrichtlinien des VFV zwingend einzuhalten.


4.12. Unvorhersehbare Fälle

In allen unvorhersehbaren Fällen entscheiden die zuständigen Gremien des VFV. Diese Entscheidungen sind durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht anfechtbar.