Vorarlberger Fußballverband | 2020/21
45. UNIQA-VFV-Cup Herren 2020/21 45. UNIQA-VFV-Cup Herren
102/102 gespielte Spiele
467 Tore
gesamt
4,58 Tore
pro Spiel
371 Gelbe Karten Gelbe Karten
17 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
6 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

1. Teilnehmer:

Elite-Liga 2020/2021 9 Mannschaften

Vorarlberg-Liga 2020/2021 16 Mannschaften

Landesliga 2020/2021 13 Mannschaften

1. Landesklasse 2020/2021 14 Mannschaften

2. Landesklasse 2020/2021 14 Mannschaften

3. Landesklasse 2020/2021 13 Mannschaften

4. Landesklasse 2020/2021 13 Mannschaften

5. Landesklasse Unterland 2020/2021 5 Mannschaften

5. Landesklasse Oberland 2020/2021 6 Mannschaften

Gesamt 103 Mannschaften


2. Austragungsmodus bzw. Auslosungsmodus:

In der 1. Runde spielen alle Mannschaften mit Ausnahme der Mannschaften der Eliteliga und Vorarlbergliga, gesamt 78 Mannschaften.


1. Runde (78 Mannschaften) *

13 Mannschaften aus der Landesliga

14 Mannschaften aus der 1. Landesklasse

14 Mannschaften aus der 2. Landesklasse

13 Mannschaften aus der 3. Landesklasse

13 Mannschaften aus der 4. Landesklasse

6 Mannschaften aus der 5. Landesklasse Unterland

     SC Mühlebach, SPG Egg/Andelsbuch 1c, FC Hörbranz 1b,

     SPG Kennelbach/Wolfurt 1c, FC Schwarzach, SPG SV Buch 1c

5 Mannschaften aus der 5. Landesklasse Oberland

     VfB Hohenems Juniors (1c), SK Meiningen 1b, FC Thüringen 1b,

     SV Ludesch 1b, FC Beschling


2. Runde (64 Mannschaften) *

39 Sieger aus der 1. Runde

9 Mannschaften aus der Eliteliga

16 Mannschaften aus der Vorarlbergliga


3. Runde (32 Mannschaften) *

32 Sieger aus der 2. Runde

 

Achtelfinale (16 Mannschaften) *

16 Sieger aus der 3. Runde


Viertelfinale (8 Mannschaften)

8 Sieger aus dem Achtelfinale


Halbfinale (4 Mannschaften)

4 Sieger aus dem Halbfinale


Finale (2 Mannschaften)

2 Sieger aus dem Halbfinale


*Bis einschließlich dem Achtelfinale haben „unterklassige“ Vereine Heimrecht!


3. Spieltermine

1. Runde Samstag, 8. August 2020

2. Runde Mittwoch, 26. August 2020

3. Runde Mittwoch, 23. September 2020

Achtelfinale Montag, 26. Oktober 2020 (Nationalfeiertag)

Viertelfinale Mittwoch, 21. April 2021 ODER Mittwoch, 5. Mai 2021

Halbfinale Mittwoch, 5. Mai 2021 ODER Montag, 24. Mai 2021

Finale Montag, 24. Mai 2021 ODER Mittwoch, 2. Juni 2021


Für die zeitliche Ansetzung der Spiele gilt §2 und §6 der VFV Durchführungsbestimmungen.


Hat ein Verein mit der ersten Kampfmannschaft und der 1b Mannschaft ein Heimspiel, so obliegt es dem Heimverein, welches Mannschaft am Dienstag oder Mittwoch spielt.


4. Durchführungsbestimmungen

4.1. Name

Der Bewerb führt den Namen „UNIQA-VFV-Cup“.


4.2. Ehrenpreise

Die Siegermannschaft erhält einen Erinnerungspokal und den Wanderpokal für ein Jahr. Dieser bleibt jedoch im Besitz des VFV. Er steht dem Sieger für Werbezwecke (Fototermine etc.) jederzeit zur Verfügung.

Der Zweitplatzierte erhält ebenfalls einen Erinnerungspokal. Die Spieler des Cupsiegers erhalten Medaillen vergoldet, die Spieler der im Finale unterlegenen Mannschaft die gleichen Medaillen versilbert (pro Mannschaft 25 Medaillen).

Geldpreise: Für den Cupsieger € 3.000,-- für den Verlierer des Finalspieles € 1.500,--, für die beiden Verlierer der Halbfinalspiele je € 750,--.

Die Schiedsrichter erhalten ebenfalls Erinnerungspokale.


4.3. Spielberechtigung

Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler spielberechtigt, der am Tage des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist. Solange die 1. Kampfmannschaft und die 1b- bzw. 1c-Mannschaft im Bewerb sind, darf ein Spieler nur in jener Mannschaft eingesetzt werden, in der er den Bewerb begonnen hat.

Nach Ausscheiden einer Mannschaft gelten danach die normalen Bestimmungen für einen Pflichtspieltermin. Für die Spielberechtigung gelten die Bestimmungen für 1b- und 1c-Mannschaften.

Ein Spieler, der wegen gelber Karten oder gelb/roter Karte für die 1. Mannschaft bzw. der 1b/1c-Mannschaft in der Meisterschaft gesperrt ist, kann im Cupspiel eingesetzt werden (ebenso gelbgesperrte Spieler der Amateurmannschaften). Gelbe Karten im UNIQA-VFV-CUP werden nicht gezählt. Bei Erhalt einer Gelb/Roten Karte ist der Spieler automatisch für das nächste Cupspiel gesperrt. Gelb/Rote Karten werden auf das nächste Spieljahr nicht übertragen.


4.4. Finanzielle Bestimmungen

a) 1. Runde bis Halbfinale

Der veranstaltende Verein kann 15 % Veranstaltungsspesen (Platzmiete, Plakatierungskosten, Kartendruck, Ordnerdienst etc.) verrechnen.

Die Abrechnung hat somit derart zu erfolgen:

Von den Bruttoeinnahmen werden die 15 % Verwaltungsspesen abgesetzt. Sodann werden die Ausgaben für die Schiedsrichter abgezogen. Der Rest ist zwischen den Vereinen je zur Hälfte zu teilen. Ein allfälliges Defizit trägt der Heimverein.

b) Finale (Veranstalter VFV)

Die Abrechnung des Cupfinales erfolgt durch den VFV. Von den Bruttoeinnahmen werden die 15 % Verwaltungsspesen (Platzmiete, Plakatierungskosten, Kartendruck, Sicherheits- bzw. Ordnerdienst etc.) abgesetzt. Der Rest wird wie folgt aufgeteilt: 50 % VFV, je 25 % für die Finalteilnehmer. Die Kosten für die Schiedsrichter übernimmt der Platzverein.


4.5. Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme

Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird der schuldige Verein mit einer Geldstrafe von € 75,-- bis € 3.650,-- belegt.

Gleichzeitig können auch Schadenersatzleistungen an den geschädigten Spielpartner vorgeschrieben werden. Die Verweigerung der Teilnahme am Cupbewerb ist dem Nichtantreten gleichzusetzen.


4.6. Schiedsrichter

Die Gebührensätze sind in jener Höhe auszuzahlen, die bei Spielen des Platzvereins in der Meisterschaft üblich sind.

Bei jedem Kampfmannschafts-Spiel sind ein Schiedsrichter und zwei Schiedsrichterassistenten erforderlich. Werden vom VSK bei einem Spiel nicht drei Schiedsrichter besetzt, so hat der Heimverein dafür zu sorgen, dass ein ausgebildeter Vereinsschiedsrichter vor Ort ist und dem Schiedsrichter assistiert. Im VFV-Cup sind auch die Mannschaften der 5. Landesklasse dazu verpflichtet.


4.7. Freikarten

Der Gastverein hat Anspruch auf 25 Karten für Spieler und Funktionäre. Der Platzverein hat ebenfalls Anspruch auf 25 Freikarten für Spieler und Funktionäre. Alle übrigen Mitglieder beider Vereine müssen den vollen Eintrittspreis bezahlen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist der Gastverein berechtigt einen Kontrolleur zu stellen und hat dies aber unter Angabe der Personalien des Kontrolleurs dem veranstaltenden Verein einen Tag vor dem Spiel mitzuteilen.


4.8. Eintrittspreise

Als Eintrittspreis sind mindestens die Preise einzuheben, die in der Klasse des Platzvereins üblich sind.


4.9. Austragungsmodus

Der UNQA-VFV-CUP wird im K.O.-System ausgetragen. Endet ein Spiel unentschieden, so folgt sofort ein „Elfmeterschießen“ nach den Vorschriften des ÖFB. Es gibt keine Verlängerung!


4.10. Werbung

Die am Bewerb teilnehmenden Vereine verpflichten sich möglichen Bewerbsponsoren auf deren Wunsch Werbemöglichkeiten (Anbringen von Transparenten, Stadiondurchsagen, Abspielen von Hörfunkspots etc.) einzuräumen.


4.11. Sicherheitsbestimmungen

Bei Spielen im VFV-Cup sind die Sicherheitsrichtlinien des VFV zwingend einzuhalten.


4.12. Unvorhersehbare Fälle

In allen unvorhersehbaren Fällen entscheiden die zuständigen Gremien des VFV. Diese Entscheidungen sind durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht anfechtbar.