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Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmung für das Spieljahr 2020/21
1. NAME
Der Wettbewerb führt in der Regel den Namen "Admiral NÖ Meistercup". Im Spieljahr 2020/21 „Admiral NÖ Cup“.
2. EHRENPREISE
Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal auf ein Jahr und einen Erinnerungspokal; der Finalist erhält einen Erinnerungspokal.
Die Spieler des Cupsiegers und des Finalisten erhalten Cupmedaillen (pro Mannschaft 25 Medaillen).
Die ausscheidenden Vereine/Verlierer der 1. Runde erhalten jeweils € 200,--, jene die in der 2. Runde ausscheiden jeweils € 400,-- und jene die in der 3. Runde ausscheiden jeweils € 800,--. Ab der 3. Runde stellt Admiral Sportwetten überdies auch den Matchball für die Heimvereine zur Verfügung.
Die ausscheidenden Semifinalisten erhalten jeweils € 1.000,--. Der Sieger im Admiral NÖ Meistercup erhält € 2.000,--, der Finalist € 1.400,--.
Der Cupsieger ist berechtigt, am ÖFB-Cupbewerb des nächsten Meisterschaftsjahres teilzunehmen.
3. AUSTRAGUNGSART
Zur Teilnahme sind in der Regel die Meister (von den 2. Landesligen bis inkl. der 3. Klasse/n) sämtlicher Meisterschaftsgruppen mit Ausnahme der 1. Landesliga verpflichtet (2020/21 die Herbstmeister 2019 und die bis zu 8 Viertelfinalisten des Spieljahres 2019/20).
Meistervereine mit Aufstiegsverzicht oder aufgrund diverser Befreiungen (vom Reservebewerb, Amateur- und KM-II-Teams bzw. Vereine mit EB/VB-Befreiung) sind von der Teilnahme ausgeschlossen, der jeweilige Spielpartner hat ein Freilos.
Aufgrund der Teilnehmeranzahl können Vorrundenspiele ausgetragen werden.
Der Bewerb wird mit einer Vorrunde und Hauptrunden ausgetragen.
In der 1. Runde haben die Meister der 2. Landesligen und Gebietsligen auswärts anzutreten. In der 2. und 3. Runde haben die Vereine der 2. und 3. Klassen, soferne sie gegen die Meister der 2. Landesligen und Gebietsligen gelost werden, Platzwahl.
In der 2. Runde müssen die Meister der 2. Landesligen bei Auslosung gegen die Meister der Gebietsligen ebenfalls auswärts antreten. Bei den übrigen Spielen hat der zuerst gezogene Verein Platzwahl.
Ab dem Semifinale wird die Platzwahl für alle Vereine durch das Los bestimmt; der zuerst gezogene Verein hat Platzwahl.
Die Auslosung wird nach geographischen Gesichtspunkten vorgenommen. Ein Platzwahltausch kann in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden.
4. SPIELBERECHTIGUNG
Zur Teilnahme an einem Cupspiel ist jeder Spieler berechtigt, der am Tag des Spieles für seinen Verein meisterschaftsspielberechtigt ist Pkt.5 der Cupregeln des ÖFB). Die Spielberechtigung Eigenbau- und Verbandsspieler gilt auch für den Cupbewerb (wie in der Meisterschaft vorgesehen).
Jeder Verein ist verpflichtet, mit seiner spielstärksten Mannschaft am Admiral NÖ Meistercup teilzunehmen.
5. TERMINE
Die Spieltermine werden durch das Sportreferat bestimmt und sind zu veröffentlichen. Der Admiral NÖ Meistercup hat Vorrang gegenüber der Meisterschaft.
6. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN
Für den Cupbewerb gilt Einnahmeteilung. Die anreisende Mannschaft erhält für die Hin- und Rückfahrt einen Fahrtkostenersatz von € 1,16 per km.
Diese Bestimmung entfällt bei Austragungen mit Hin- und Rückspiel (Finale).
Der veranstaltende Verein kann 20 % Veranstaltungskosten aller Art (inkl. Steuern) verrechnen.
Die Abrechnung hat somit derart zu erfolgen:
Von den Bruttoeinnahmen werden 20 % Veranstaltungsspesen, die Ausgaben für die Schiedsrichter und die Fahrtkosten für den anreisenden Verein abgezogen.
Der Rest ist zwischen den Vereinen je zur Hälfte zu teilen. Ein allfälliges Defizit trägt ausschließlich der Heimverein (Veranstalter). Konnte ein Spiel nicht durchgeführt werden und ist eine zweite Anreise erforderlich, so hat die anreisende Mannschaft ein zweites Mal Anspruch auf die vorstehend festgelegten Fahrtkosten (50 %), die in der Gesamtabrechnung zu berücksichtigen sind.
7. CUPSPIELE OHNE RÜCKSPIEL
Wird ein Cupspiel ohne Rückspiel durchgeführt und ist nach Ablauf der Spielzeit das Spiel unentschieden, so ist es nach einer Pause von 10 Minuten durch zweimal 15 Minuten fortzusetzen. Vor Beginn eines Nachspiels ist neuerlich eine Platzwahl durchzuführen. Endet das Nachspiel abermals unentschieden, entscheiden Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 9 der Cupregeln des ÖFB.
8. HIN- UND RÜCKSPIEL
Das Finale wird in der Regel mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Die Einnahmen fallen zu Gänze dem platzwählenden Verein zu. Durch Losentscheid wird die erste Platzwahl bestimmt.
(durch eine noch aufrechte Grundsatzvereinbarung zwischen ORF und ÖFB, die Finalspiele der LV-Cupbewerbe einheitlich zu übertragen –könnte es noch zu Abänderungen im FJ-Terminplan 2021 kommen).
Ist die Torzahl beider Mannschaften nach Ablauf des zweiten Spieles gleich, so zählen die auswärts erzielten Tore doppelt. Die Mannschaft, die auf Grund dieser Bestimmung die größere Torzahl erreicht, ist Sieger. Führt dieses Vorgehen keine Entscheidung herbei, das heißt, haben beide Mannschaften sowohl auswärts wie zu Hause gleich viele Tore erzielt, so wird das zweite Spiel um zweimal 15 Minuten verlängert. Ergibt auch das Nachspiel keine Entscheidung, wobei auch in diesem Fall die auswärts erzielten Tore doppelt zu werten sind, wird der Sieger durch Torschüsse von der Strafstoßmarke nach § 8 Abs. 2 der Cupregeln des ÖFB ermittelt.
9. NICHTANTRETEN
Beim Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert und ein Verfahren beim Strafausschuss eingeleitet. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an den Gegner € 300,-- zu bezahlen.
10. SCHIEDSRICHTER
Die Besetzung wird vom Besetzungsreferat des NÖSK vorgenommen. Die Gebührensätze sind in jener Höhe auszuzahlen, die bei Spielen des höherklassigen Vereines üblich sind.
11. FREIKARTEN
Der Gastverein hat Anspruch auf 25 Stück Freikarten (für Spieler und Funktionäre); bei Sportplätzen ohne Umzäunung gilt die jeweilige Gruppenbestimmung.
Abonnements und Dauerkarten haben in diesem Bewerb keine Gültigkeit.
12. EINTRITTSPREISE UND KARTENAUFLAGE
Als Eintrittspreise können auch höhere Preise, als die in der Klasse des platzwählenden Vereines üblich sind, eingehoben werden. In die Kartenauflage ist dem Gastverein bzw. Gegner Einsicht zu gewähren, und dieser hat eine Kontrolle durchzuführen.
13. AUSSCHLÜSSE
Admiral NÖ Meistercupspiele sind Pflichtspiele (d. h. im NÖ-Cup können ausschließlich Pflichtspielsperren nach Ausschlüssen bzw. Vergehen außerhalb der Spielzeit verbüßt werden).
Bei einem Feldverweis mit gelb/roter Karte wird kein Verfahren durchgeführt. Der betroffene Spieler ist automatisch für das nächste Cupspiel gesperrt. Die automatische Sperre ist unanfechtbar. Sie wird auf das folgende Spieljahr nicht übertragen.
Für Ausschlüsse im Admiral NÖ Meistercup ist der Strafausschuss des NÖFV zuständig.
14. LEITUNG
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem Sportreferat, das auch in allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet.
Etwaige Verfahren werden von den zuständigen Unterausschüssen des NÖFV behandelt.
Vst-Beschluss vom 22.06.2018
Pkt. 7 und 8: Im Falle einer Verlängerung von 2x 15min, ist ein 4. Spielerwechsel zulässig.
Der Ersatzspielertausch (5) gilt analog zur Meisterschaft im Spieljahr 2020/21 !!!
CUP-Biographie – mehr unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Nieder%C3%B6sterreichischer_Fu%C3%9Fballcup