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pro Spiel




Durchführungsbestimmungen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER FRAUENKLASSEN OÖ
Gültig für die Saison 2019/20
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der FKL OÖ.
Die Frauenklassen OÖ stellen den Unterbau der LLF OÖ dar. Die FKL OÖ sind daher die 5. Leistungsstufe in Österreich und die dritthöchste des LV.
§ 1 Teilnehmer der FKL OÖ Süd/West des OÖFV
SV Hohenzell
FC Münzkirchen
SC Vöcklabruck
Union Weibern
Union Lochen
Union Hochburg Ach
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 17./18.08.2019, und endet am 26./27.10.2019.
Die Frühjahrsmeisterschaft beginnt am 14./15.03.2020 und endet am 30.05.2020.
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die sechs Vereine spielen 20 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 10 Runden im Herbst 2019 und 10 Runden im Frühjahr 2020 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ Süd/West. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der 4. Leistungsstufe und der FKL Süd/West werden in den Durchführungsbestimmungen der LLF OÖ geregelt.
Der Aufstieg für den Erstplatzierten ist verpflichtend, bei einem Nichtaufstieg tritt die Bestimmung des OÖFV in Kraft.
Vereine, welche als Meister auf den Aufstieg verzichten oder welche um einen freiwilligen Abstieg ersuchen, haben dies bis spätestens 01. Juni 2020 dem Frauenreferat schriftlich zu melden. Sie werden dann an die letzte Stelle gereiht.
Sollte eine 1b Mannschaft Meister werden und aufgrund der Bestimmungen für
1b Mannschaften nicht aufsteigen können, so ist die nächste Mannschaft zum Aufstieg berechtigt. Es wird aber höchstens der Drittplatzierte aus sportlichen Gründen herangezogen.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Nachträgliche Spielterminverlegungen sowie Änderungen der Beginn Zeiten sind ausschließlich über „Fußball-Online“ bis 14 Tage vor dem geplanten
Spieltermin nur im Einvernehmen der betroffenen Vereine und mit Zustimmung des
GO der betreffenden Spielklasse gestattet. Der erste Termin ist der Pflichttermin, abgesagte Spiele, müssen binnen 3 Tagen neu terminiert werden.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde sollen am selben Tag, wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit „ohne Wartezeit“ gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und
Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisende Mannschaft, als auch die
Heimmannschaft ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen.
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern (1 – 99, ausgenommen 88) gespielt werden. Der Heimverein hat Dressen Wahl. (Der Gastverein erkundigt sich telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, nach den Dressen Farbe des Heimvereins!
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage.
Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4, --
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele der OÖ FL werden über „Fußball-Online“ administriert, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem „Fußball-Online“auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen. (Tel.: 0650/5342087)
Dem Schiedsrichter muss bis 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten/Ausscheiden Meisterschaft:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des OÖFV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
Bei Ausscheiden einer Mannschaft während des laufenden Bewerbes (ab dem Zeitpunkt der Auslosung) wird der Struma des OÖFV die Höhe der Strafe bestimmen.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40, -- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV.
Linz, im Juli 2019
Kontaktliste
OÖ Frauenklasse Süd/West
Saison 2019/2020
Stand 23.07.2019
Verein/Funktion
Name
Telefon
FRAUENREFERENT
Karl RÖMER
0650/5342087
REF - STELLVERTRETERIN
Verena BUCHNER
0664/8954397
REF - STELLVERTRETERIN
Andrea BINDER
0676/6043157
OÖ SCHULREFERENTIN
Katharina STRAUCHS
0677/61624292
FC MÜNZKIRCHEN
Manfred ANDORFER
0664/1112505
FC MÜNZKIRCHEN
Andreas RIEGLER
0676/844281341
FC MÜNZKIRCHEN
Theresa WALLNER
0660/4525183
UNION WEIBERN
Magdalena SEEBURGER
0676/82523817.
UNION WEIBERN
Michael DETZLHOFER
0660/7156662.
UFC LOCHEN
Franz VITZTHUM
0676/87263224
SV HOHENZELL
Christoph SCHAUBERGER
0650/5017774
SV HOHENZELL
Michael HUEMER
0660/1475140
SC VÖCKLABRUCK
Klaus STAGL
0676/6901990.
UNION HOCHBURG-ACH
Magdalena HACKL
0650/7244565
UNION HOCHBURG-ACH
Rainer ASCHAUER
0650/7307431