Niederösterreichischer Fußballverband | 2019/20
AK Niederösterreich Frauen GL Mostviertel
28/56 gespielte Spiele
139 Tore
gesamt
4,96 Tore
pro Spiel
24 Gelbe Karten Gelbe Karten
0 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
2 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

 

Gruppenbestimmungen für die AKNÖ Gebietsliga Mostviertel

Saison 2019/2020


Die AKNÖ Gebietsliga Mostviertel spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.

1. Teilnehmende Mannschaften

USC St.Georgen/Leys, USC Schweiggers, FSG Ardagger, FSG Euratsfeld, ASK Ybbs, FSG Ferschnitz, Union Neuhofen, FC Ober-Grafendorf

2. Spielmodus

Die acht Mannschaften spielen in zwei Durchgängen, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen teilnehmenden Verein einmal zu Hause und einmal auswärts antritt. Der erste Durchgang mit 7 Runden wird im Herbst 2019 ausgetragen und der zweite Durchgang mit ebenfalls 7 Runden im Frühjahr 2020. Insgesamt sind daher 14 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist dann Meister der FG und ist nicht verpflichtet in die AK Niederösterreich Frauen Gebietsliga Mostviertel aufzusteigen.

3. Spieltermine

Die Herbstmeisterschaft 2018 beginnt am 06.09.2019

Ersatztermine sind der 26. Oktober 2019 (Nationalfeiertag) und der 01. November 2019 (Allerheiligen). Nachtragspiele müssen vor Beginn der Frühjahrsmeisterschaft ausgetragen werden und sind spätestens nach der letzten Rund festzulegen.

 

Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährig stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Freitag, Samstag, Sonntag).

Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden.

Die Frühjahrsmeisterschaft 2020 beginnt am 22.03.2020

Die genauen Spieltermine werden in der Gruppensitzung Ende Februar / Anfang März 2020 festgelegt, der Ort der Gruppensitzung wurde am 06.08.2019 bestimmt. Die Sitzung wird beim Hauptsponsor der Liga Frauengruppe West - Joker Möbel - stattfinden.

Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.

4. Organisation von Wettspielen

Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert (3) Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen vier Fußbälle Gr. 5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe der Leihbälle verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.

5. Dressenwahl

Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.

6. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren

Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung von Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGM anfallen, bezahlen. An den Gruppenobmann wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 100.-- pro Saison entrichtet. Ebenfalls werden ab der Saison 2016/17 die beiden SchriftführerInnen mit je EUR 50.-- für ihren Aufwand entschädigt. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 25,-- pro Saison/Verein festgelegt

Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.

Es wird eine Hauptligakassa entstehen, diese wird von Hr. Spilka (Hauptgruppe West) geführt werden. Im Zuge der Änderung wird ein Treuhänderkonto eröffnet in welchem das Ligakonto der Gebietsliga Mostviertel miteinfließt. Die Bestände bleiben jedoch der AKNÖ Gebietsliga Mostviertel behalten und werden für diese verwendet werden.

7. Sponsoring AK Niederösterreich

Die Sponsorengelder werden über den NÖFV nach Zusendung eines Mannschaft / Gruppenfotos mit dem Sponsor an den jeweiligen Verein überwiesen, die Höhe des Betrages ist abhängig von der Gruppenstärke. Sollte ein Verein bis zum Ende der Meisterschaft kein Bild bei einem Heimspiel mit dem Sponsor machen, entfällt somit auch der Anspruch über den zugesicherten Sponsorenbetrag.

8. Disziplinarwesen

Ist in den Verband Richtlinien unter Punkt 9 zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Forderungen müssen eigenständig und unaufgefordert in das Ligakonto einbezahlt werden. Der Ligakassier ist lediglich angehalten die Anweisung zu überprüfen und dem Gruppenobmann darüber zu berichten.

Bei einem Nicht- Antreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftsmatch sind EUR 145,-- an den Gegner zu bezahlen (unabhängig der NÖFV- Sanktionen). Dieser Betrag kann von der gegnerischen Mannschaft eingefordert werden und vom Verein selber beantragt werden. Sollte es eine schriftliche Forderung geben und der Zahlung wird nicht nachgekommen, kann die Meldung an den Gruppenobmann und den NÖFV gemacht werden.

 

9. Absagen, Verschiebungen und Nicht- Antreten sind im Sportreferat genau definiert und ein genaues Vorgehen festgelegt:

- müssen in selber Form geschehen

- kann nur durch Gruppenobmann Klaus Kirchweger und alle Absageberechtigten laut Regulativ durchgeführt werden

- wenn niemand erreichbar ist – gibt es 2 Stunden vor Spielbeginn die Möglichkeit die NÖFV- Hotline zu nutzen. (Tel.: +43/2742 206)

- wenn auch hier niemand erreicht wird, kann eine Absage nur noch durch den Schiedsrichter vor Ort erfolgen

Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 07.08.2019 beschlossen.

 

Der Gruppenobmann

Klaus Kirchweger e.h.