
gesamt

pro Spiel




Durchführungsbestimmungen
1. Spieltage
· U7 - U8 Montag – Sonntag Turnierform
· U9 - U10 Montag – Sonntag
· U11 - U12 Montag – Sonntag LAZ Vorkader
· U13 - U15 Montag – Sonntag LAZ Hauptkader
· U16 - U17 Montag – Sonntag
Die LAZ-Spieler werden an den Trainingstagen des LAZ nicht für Meisterschaftsspiele abgestellt!!
2. Doppelspiele
· Doppelspiele bestehen aus 2 Spielen, davon muss ein Spiel ein U11-Spiel sein.
· Das zweite Spiel eines Doppels muss genau 30 Minuten nach dem Ende des ersten Spiel angesetzt werden (10 Minuten Pause berücksichtigen!)
· Beispiel: U11 Spielbeginn 10:00 Uhr – Spielzeit 2 x 30 Minuten plus 10 Minuten Pause Spielbeginn des zweiten Spiels ist daher: 11:40 Uhr
3. Pflichtersatztermine
Siehe Termine laut Homepage des NÖFV www.noefv.at bzw. unter
http://www.jhg-nordwest.at/de/pages/meisterschaften Rubrik „Spez Termine“
4. Spielfreie Tage
Als spielfreie Tage gelten folgende Tage:
· SR-Regeldiskussion – kein Spielbetrieb
· EVN-Girls Day – kein Einsatz Auswahlspielerinnen möglich
· LAZ-EVN-Junior Day – kein Einsatz von LAZ-/Auswahlspielern möglich
http://www.jhg-nordwest.at/de/pages/meisterschaften Rubrik „Spez Termine“
5. Spielverlegungen nach der Grundauslosung bis 15.03./15.08. 24:00
Der Heimverein kann die mit dem Gastverein vereinbarten Spieltermine direkt im ONLINE-System eingeben, die Termine sollen nach dem Ende der Eingabefrist vom Gastverein kontrolliert werden. Bei Unklarheiten, bzw. wenn keine Einigkeit erzielt werden kann, ist kurzfristig der zuständige Gruppenobmann zu informieren. Wird die Frist nicht eingehalten, sind laut NÖFV-Richtlinien € 20,- pro nicht verlegtem Spiel zu bezahlen.
6. Spielverschiebungen während der laufenden Meisterschaft
Der Antragstellende Verein stimmt mit dem Gegner den neuen Spieltermin ab und schickt ein Mail (SMS oder Whats App sind ebenfalls möglich) an den zuständigen Gruppenobmann. Das Spiel wird verschoben wenn dieses Mail folgende Informationen enthält.
· der Bewerb
· das Spiel mit Datum und Zeit
· der Antragsteller
· der Name des Ansprechpartners des Gegners
· der neue Spieltermin mit Datum, Zeit und Ort
Dieses Mail (SMS, Whats App) muss zwingend gleichzeitig auch an die Person geschickt werden, mit der die Verschiebung vereinbart wurde
Übersicht über allfällige Gebühren:
· mehr als 14 Tage KEINE Gebühr
· 14 bis 6 Tage € 20,- für den antragstellenden Verein
· 5 Tage bis max.3 Stunden € 40,- für den antragstellenden Verein
Details siehe http://www.jhg-nordwest.at/de/pages/meisterschaften im Dokument „Spielverschiebungen“
7. Spielabsage ohne Bekanntgabe eines Ersatztermines
Tritt ein Verein zu einem vereinbarten Termin ohne Bekanntgabe eines neuen Termines nicht an, so handelt es sich um ein ‚Nichtantreten‘. Es ist daher laut NÖFV-Richtlinien eine Gebühr von € 150,- zu entrichten.
Wird das „Nichtantreten“ des Gastvereines erst am Spieltag bekannt werden von der JHG Nordwest 50% der Gebühr an den Heimverein überwiesen. Die Überweisung erfolgt nach Einlangen der Gebühr.
8. Spielabsage wegen Schlechtwetters
Spielabsageberechtigt sind ausschließlich der Gruppenobmann bzw. der Schiedsrichter vor Ort. Erst nach Zustimmung des Gruppenobmanns darf der Gastverein verständigt werden. Die Verständigung des Schiedsrichters erfolgt automatisch durch das ONLINE-System per SMS.
Spielabsagen müssen mindestens 3 Stunden vor dem Spielbeginn dem jeweiligen Gruppenobmann telefonisch gemeldet werden. Spielabsagen mehr als 24 Stunden (Wettervorschau) vor dem Spielbeginn sind nicht möglich. Der Heimverein hat den neu vereinbarten Spieltermin innerhalb von 5 Tagen dem Gruppenobmann per E-Mail bekannt zu geben.
Erfolgt innerhalb dieser 5-Tagesfrist ohne Rückmeldung keine Bekanntgabe eines neuen Termins werden dem Heimverein € 20,- berechnet, ebenso hat der Gruppenobmann das Recht, einen neuen Spieltermin festzusetzen. Falls der Gastverein mehrfach "nicht erreichbar" ist, so ist dies unbedingt dem Gruppenobmann telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.
Bei unklarer Wetter- bzw. Platzsituation wird die Absage durch den zugeordneten Schiedsrichter getroffen. Sagt dieser das Spiel ab, so muss er die Absage im Fußball - ONLINE eingeben. Der Schiedsrichter hat das Anrecht auf die halbe Schiedsrichtergebühr.
9. Richtlinien und Vorschriften für Vereine mit LAZ-Spielern
Die Freistellung von LAZ-Spielern und Mädchen der JHG Auswahl zu Auswahlspielen (NÖFV Landesauswahl, EVN Bewerbe bei Training oder Lehrgang, LAZ Veranstaltungen usw.) sowie die meisterschaftsfreien Spieltage an den EVN Terminen ist durch Richtlinien und Vorschriften des ÖFB und des NÖFV vorgegeben und einzuhalten.
Durch seinen Beitritt zum NÖFV verpflichtete sich jeder Verein die Richtlinien und Vorschriften des ÖFB bzw. NÖFV zu befolgen.
Vorschriften des ÖFB für den Nachwuchsspielbetrieb: www.oefb.at
§ 7 Abs.1,2: Überforderung
§ 8 Abs.1,2 Abstellung von Spielern
Richtlinien – Nachwuchsfußball des NÖ. Fußballverbands: www.noefv.at
§6 Abs.1,2 sowie § 7 und § 16