Tiroler Fußballverband | 2013/14
U8 Bezirk Innsbruck Ost
Durchführungsbestimmungen
Das Präsidium des TFV hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2013 Durchführungsbestimmungen für die Abwicklung der Turniere erlassen. Diese Bestimmungen treten ab sofort in Kraft und sind von den Turnierveranstaltern unbedingt einzuhalten.
Nachstehende Bestimmungen sind zusätzlich bzw. insbesondere vom Turnier ausrichtenden Verein einzuhalten:
Kontrolle der Spielberechtigung aller am Turnier teilnehmenden Spieler durch zwingende Einsichtnahme in die vorzulegenden Spielerpässe und Abgleichung mit dem "OSB" .
Spieler welche nicht im System bzw. "OSB" aufscheinen, sind nicht spielberechtigt und ist diesen vom veranstaltenden Verein die Teilnahme am Turnier zu verweigern (Verbandsanordnung).
Nach Ende des Turniers sind die Ergebnisse unverzüglich durch den veranstaltenden Verein in den "OSB" einzutragen.
Das Nichtantreten von Mannschaften ist im "OSB" zu vermerken.
Mit dem Abschluss des "OSB"-Berichtes des Turniers erklärt und bestätigt der veranstaltende Verein die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers.
Die Nichteinhaltung der gegenständlichen Durchführungsbestimmung wird mit Ordnungsstrafen bis EUR 500,-- bestraft.
Jeder an einem Turnier teilnehmende Verein ist verpflichtet am Spieltag/Turniertag bis spätestens eine Stunde vor Turnierbeginn (erstes Spiel des Turniers) alle Spieler im "OSB" einzutragen, damit der turnierveranstaltende Verein die Spielberechtigungen aller Spieler anhand der Spielerpässe rechtzeitig vor Turnierbeginn kontrollieren kann.
Nachstehende Bestimmungen sind zusätzlich bzw. insbesondere vom Turnier ausrichtenden Verein einzuhalten:
Kontrolle der Spielberechtigung aller am Turnier teilnehmenden Spieler durch zwingende Einsichtnahme in die vorzulegenden Spielerpässe und Abgleichung mit dem "OSB" .
Spieler welche nicht im System bzw. "OSB" aufscheinen, sind nicht spielberechtigt und ist diesen vom veranstaltenden Verein die Teilnahme am Turnier zu verweigern (Verbandsanordnung).
Nach Ende des Turniers sind die Ergebnisse unverzüglich durch den veranstaltenden Verein in den "OSB" einzutragen.
Das Nichtantreten von Mannschaften ist im "OSB" zu vermerken.
Mit dem Abschluss des "OSB"-Berichtes des Turniers erklärt und bestätigt der veranstaltende Verein die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers.
Die Nichteinhaltung der gegenständlichen Durchführungsbestimmung wird mit Ordnungsstrafen bis EUR 500,-- bestraft.
Jeder an einem Turnier teilnehmende Verein ist verpflichtet am Spieltag/Turniertag bis spätestens eine Stunde vor Turnierbeginn (erstes Spiel des Turniers) alle Spieler im "OSB" einzutragen, damit der turnierveranstaltende Verein die Spielberechtigungen aller Spieler anhand der Spielerpässe rechtzeitig vor Turnierbeginn kontrollieren kann.