Oberösterreichischer Fußballverband | 2013/14
OÖ Ladies Cup 2013/14
46/46
gespielte Spiele

262
Tore
gesamt
gesamt

5,70
Tore
pro Spiel
pro Spiel

38
Gelbe Karten

1
Gelb-Rote Karten

1
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
SPORTKOMMISSION
SPIELBETRIEB FRAUEN
OÖ LADIES CUP
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
FÜR DEN FRAUENCUP DES
OÖ FUSSBALLVERBANDES
Gültig für die Saison 2013/14
§ 1 Name
Der Wettbewerb führt den Namen OÖ LADIES CUP 2013/14 und wird vom Frauenreferat betreut.
§ 2 Ehrenpreis
Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal verliehen und einen Erinnerungspokal, der dem Verein verbleibt. Der Wanderpokal verbleibt dem Sieger nach dreimaligem Gewinn des Cups. Die Spielerinnen des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift Sieger, die Spielerinnen der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift Finalist (pro Mannschaft 22 Medaillen).
Beide Mannschaften sind verpflichtet an der Siegerehrung teilzunehmen.
§ 3 Austragungsart
Der Bewerb ist ein Pflichtbewerb für an der Meisterschaft der Frauen 2.Liga Mitte/West, OÖ Frauenliga und der FKL OÖ teilnehmenden Mannschaften und wird nach den Cupbestimmungen des ÖFB nach dem k.o.-System durchgeführt. 1b Mannschaften sind nur dann zu einer Teilnahme berechtigt, wenn die 1. Mannschaft des Vereins nicht daran teilnimmt.
Vorrunde:
29 Teams (FKL Ost, Mitte, West und Süd/West) + 1 Freilos
15 Aufsteiger (Erstgezogene Vereine haben Heimreicht)
1. Runde 15 Aufsteiger Vorrunde + 1 Freilos = 8 Aufsteiger (der Erstgezogen Verein hat Heimrecht)
2. Runde 8 Aufsteiger 1.Cuprunde.+ 14 Vereine OÖFL= 11 Aufsteiger (klassenniederer Verein hat Heimrecht)
3. Runde: 11 Aufsteiger + 3 Vereine 2 L M/W + Bester Verlierer ist bei gleichen Ergebnissen der klassenniedere Verein, sollte es mehrere beste Verlierer geben entscheidet das Los.
4. Runde 8 Teams (der Erstgezogene Verein hat Heimrecht)
5. Runde 4 Teams (der Erstgezogene Verein hat Heimrecht)
6. Runde: Finale
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.
Endet ein Spiel unentschieden, erfolgt eine Verlängerung (2 x 15 Minuten), dann ein Elfmeterschießen nach den Cupregeln des ÖFB.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Bis zu fünf Spielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Spielerpasskontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
Bei Nichteinigung über die Beginnzeit, erfolgt die Ansetzung durch das Frauenreferat.
§ 4 Austragung von Cupspielen
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Das Wettspiel kann auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage (diese wird vom Schiedsrichter festgestellt) zu verständigen. Ebenso muss der Cupbeauftragte verständigt werden.
Vereine auf deren Spielfeldern nur mit Noppenschuhen gespielt werden darf, müssen dies dem Gastverein rechtzeitig mitteilen.
§ 5 Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Spiel des Frauencup-Bewerbes des OÖ Fußballverbandes ist jede Spielerin berechtigt, die am Tag des Spieles das 14.Lebensjahr erreicht hat.
§ 6 Finanzielle Bestimmungen
Die Einnahmen eines Spieles aus dem Kartenverkauf verbleiben dem Heimverein, wobei dieser alle mit dem Spiel zusammenhängende Spesen (Schiedsrichter, Bewerbung, etc.) zu tragen hat. Der Eintrittspreis darf höchsten € 4,-- betragen.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten, sowie Getränke für die Pause zur Verfügung zu stellen.
Der Gastverein kommt für Fahrt- und eventuelle Aufenthaltskosten selbst auf.
§ 7 Cupbeitrag
Der Cupbeitrag beträgt € 10.--.
§ 8 Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem Frauenreferat des OÖ Fußballverbandes.
§ 9 Finale
Das Finale wird in einem Spiel ausgetragen. Die Finalisten haben sich 15 Minuten vor Spielbeginn dem Veranstalter zur Verfügung zu Stellen.
§ 10 Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird ein Verfahren beim Disziplinarreferat des OÖFV eingeleitet. Weiters hat der nicht antretende Verein binnen 14 Tagen einen Betrag von € 250,-- an den betroffen Verein zu überweisen.
§ 11 Schiedsrichter
Der Schiedsrichter wird vom Frauenreferat bei der Besetzungsstelle über das Netzwerk angefordert.
Die Gebühren für die Spielleitung sind analog der OÖ. Frauenliga und sind vom Heimverein zu bezahlen. Für das Finale gelten die gleichen Gebühren.
§ 12 Ausschlüsse
Bei Spielen im Frauencup-Bewerb sind jene Strafinstanzen zuständig, denen eine ausgeschlossene Spielerin bei Meisterschaftsspielen unterliegt. Durch den zuständigen Strafsenat ist in jedem Fall ein Verfahren durchzuführen.
§ 13 Straffolgen nach Verwarnungen
Eine Spielerin, die in Spielen ab der ersten Runde des Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes durch Vorweisen einer Gelben Karte insgesamt zweimal verwarnt wurde, ist für das der letzten Verwarnung folgende Spiel des Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes automatisch gesperrt. Im Falle eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit bleiben Verwarnungen (Gelbe Karten) hinsichtlich allfällig weiterer Einsätze im Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes aufrecht.
Im Falle eines Feldverweises mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) wird kein Verfahren vor dem zuständigen Strafsenat durchgeführt. Der Spielerpass der betreffenden Spielerin ist vom Schiedsrichter nicht einzubehalten, der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Die betroffene Spielerin ist automatisch für das nächste Spiel des Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes gesperrt.
§ 14 Unvorhergesehene Fälle
In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet das Frauenfußballreferat des
OÖ. Fußballverbandes. Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB sowie dem ÖFB angehörende Verbände entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der
OÖ Frauenligen am 13. Juli 2013 einstimmig beschlossen.
Linz, am 13. Juli 2013 Für die Richtigkeit:
GO Karl Römer e.h.
Chrisabel PRISCHL
Vorsitzende Mädchen-Frauenreferat -OÖFV
SPIELBETRIEB FRAUEN
OÖ LADIES CUP
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
FÜR DEN FRAUENCUP DES
OÖ FUSSBALLVERBANDES
Gültig für die Saison 2013/14
§ 1 Name
Der Wettbewerb führt den Namen OÖ LADIES CUP 2013/14 und wird vom Frauenreferat betreut.
§ 2 Ehrenpreis
Der Sieger erhält den vorhandenen Wanderpokal verliehen und einen Erinnerungspokal, der dem Verein verbleibt. Der Wanderpokal verbleibt dem Sieger nach dreimaligem Gewinn des Cups. Die Spielerinnen des Cupsiegers erhalten Cupmedaillen mit der Aufschrift Sieger, die Spielerinnen der im Finale unterlegenen Mannschaft Cupmedaillen mit der Aufschrift Finalist (pro Mannschaft 22 Medaillen).
Beide Mannschaften sind verpflichtet an der Siegerehrung teilzunehmen.
§ 3 Austragungsart
Der Bewerb ist ein Pflichtbewerb für an der Meisterschaft der Frauen 2.Liga Mitte/West, OÖ Frauenliga und der FKL OÖ teilnehmenden Mannschaften und wird nach den Cupbestimmungen des ÖFB nach dem k.o.-System durchgeführt. 1b Mannschaften sind nur dann zu einer Teilnahme berechtigt, wenn die 1. Mannschaft des Vereins nicht daran teilnimmt.
Vorrunde:
29 Teams (FKL Ost, Mitte, West und Süd/West) + 1 Freilos
15 Aufsteiger (Erstgezogene Vereine haben Heimreicht)
1. Runde 15 Aufsteiger Vorrunde + 1 Freilos = 8 Aufsteiger (der Erstgezogen Verein hat Heimrecht)
2. Runde 8 Aufsteiger 1.Cuprunde.+ 14 Vereine OÖFL= 11 Aufsteiger (klassenniederer Verein hat Heimrecht)
3. Runde: 11 Aufsteiger + 3 Vereine 2 L M/W + Bester Verlierer ist bei gleichen Ergebnissen der klassenniedere Verein, sollte es mehrere beste Verlierer geben entscheidet das Los.
4. Runde 8 Teams (der Erstgezogene Verein hat Heimrecht)
5. Runde 4 Teams (der Erstgezogene Verein hat Heimrecht)
6. Runde: Finale
Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens 10 Minuten Pause.
Endet ein Spiel unentschieden, erfolgt eine Verlängerung (2 x 15 Minuten), dann ein Elfmeterschießen nach den Cupregeln des ÖFB.
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt werden. Bis zu fünf Spielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Spielerpasskontrolle einzubeziehen. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
Bei Nichteinigung über die Beginnzeit, erfolgt die Ansetzung durch das Frauenreferat.
§ 4 Austragung von Cupspielen
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Das Wettspiel kann auch auf Kunstrasen (ohne Einverständnis des Gegners) gespielt werden. Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist der Gastverein rechtzeitig vor der Abfahrt telefonisch von der Absage (diese wird vom Schiedsrichter festgestellt) zu verständigen. Ebenso muss der Cupbeauftragte verständigt werden.
Vereine auf deren Spielfeldern nur mit Noppenschuhen gespielt werden darf, müssen dies dem Gastverein rechtzeitig mitteilen.
§ 5 Spielberechtigung
Zur Teilnahme an einem Spiel des Frauencup-Bewerbes des OÖ Fußballverbandes ist jede Spielerin berechtigt, die am Tag des Spieles das 14.Lebensjahr erreicht hat.
§ 6 Finanzielle Bestimmungen
Die Einnahmen eines Spieles aus dem Kartenverkauf verbleiben dem Heimverein, wobei dieser alle mit dem Spiel zusammenhängende Spesen (Schiedsrichter, Bewerbung, etc.) zu tragen hat. Der Eintrittspreis darf höchsten € 4,-- betragen.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten, sowie Getränke für die Pause zur Verfügung zu stellen.
Der Gastverein kommt für Fahrt- und eventuelle Aufenthaltskosten selbst auf.
§ 7 Cupbeitrag
Der Cupbeitrag beträgt € 10.--.
§ 8 Leitung
Die Durchführung und Überwachung obliegt dem Frauenreferat des OÖ Fußballverbandes.
§ 9 Finale
Das Finale wird in einem Spiel ausgetragen. Die Finalisten haben sich 15 Minuten vor Spielbeginn dem Veranstalter zur Verfügung zu Stellen.
§ 10 Nichtantreten oder Verweigerung der Teilnahme
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten Cupspiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafverifiziert. Darüber hinaus wird ein Verfahren beim Disziplinarreferat des OÖFV eingeleitet. Weiters hat der nicht antretende Verein binnen 14 Tagen einen Betrag von € 250,-- an den betroffen Verein zu überweisen.
§ 11 Schiedsrichter
Der Schiedsrichter wird vom Frauenreferat bei der Besetzungsstelle über das Netzwerk angefordert.
Die Gebühren für die Spielleitung sind analog der OÖ. Frauenliga und sind vom Heimverein zu bezahlen. Für das Finale gelten die gleichen Gebühren.
§ 12 Ausschlüsse
Bei Spielen im Frauencup-Bewerb sind jene Strafinstanzen zuständig, denen eine ausgeschlossene Spielerin bei Meisterschaftsspielen unterliegt. Durch den zuständigen Strafsenat ist in jedem Fall ein Verfahren durchzuführen.
§ 13 Straffolgen nach Verwarnungen
Eine Spielerin, die in Spielen ab der ersten Runde des Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes durch Vorweisen einer Gelben Karte insgesamt zweimal verwarnt wurde, ist für das der letzten Verwarnung folgende Spiel des Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes automatisch gesperrt. Im Falle eines Vereinswechsels in der Winterübertrittszeit bleiben Verwarnungen (Gelbe Karten) hinsichtlich allfällig weiterer Einsätze im Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes aufrecht.
Im Falle eines Feldverweises mittels gelb/roter Karte (Ampelkarte) wird kein Verfahren vor dem zuständigen Strafsenat durchgeführt. Der Spielerpass der betreffenden Spielerin ist vom Schiedsrichter nicht einzubehalten, der Ausschluss ist jedoch im Spielbericht einzutragen. Die betroffene Spielerin ist automatisch für das nächste Spiel des Frauencup-Bewerb des Oberösterreichischen Fußballverbandes gesperrt.
§ 14 Unvorhergesehene Fälle
In allen unvorhergesehenen Fällen entscheidet das Frauenfußballreferat des
OÖ. Fußballverbandes. Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB sowie dem ÖFB angehörende Verbände entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der
OÖ Frauenligen am 13. Juli 2013 einstimmig beschlossen.
Linz, am 13. Juli 2013 Für die Richtigkeit:
GO Karl Römer e.h.
Chrisabel PRISCHL
Vorsitzende Mädchen-Frauenreferat -OÖFV