Niederösterreichischer Fußballverband | 2013/14
JHG Nordwest Mitte U13 OPO
30/30 gespielte Spiele
170 Tore
gesamt
5,67 Tore
pro Spiel
9 Blaue Karten Blaue Karten
0 Blau-Rote Karten Blau-Rote Karten
0 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

U 13

Stichtag: 01.01.2001, Spielberechtigt: 2001, 2002, 2003

Durchführungsbestimmungen Nachwuchs
(gültig für die Saison 2013/14)

Präambel

(1)Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung der JHG Nordwest Mitte. Diese werden in elf Bewerben getrennt nach Altersstufen U 07 – U 17 durchgeführt.

(2)Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden Bestimmungen des ÖFB und des NÖFV zur Anwendung, insbesondere wird auf die Bestimmungen für den Nachwuchsspielbetrieb verwiesen. Die ÖFB-Meisterschaftsregeln, sowie die NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft gelten – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – sinngemäß.

(3)Diese Durchführungsbestimmungen werden in Entsprechung der NÖFV-Richtlinien für den Nachwuchsfußball vom NÖFV-Jugendausschuss beschlossen.


§ 1 Leitung, Organisation und Zuständigkeiten


(1)Mit der Organisation der JHG NW Mitte ist der Vorstand bzw. Meisterschaftsreferent der JHG NW Mitte betraut.

(2)Mit der administrativen Leitung, Durchführung und Überwachung der Bewerbe wurde Herr Werner Köhler als Obmann der JHG NW Mitte beauftragt.

0676/88906-1320
werner48@aon.at

(3)Die JHG NW Mitte wird über „Fußball-Online“ administriert.


§ 2 Bewerbsdurchführung und Spielmodus

(1)Die Bewerbe werden nach den Meisterschaftsregeln des ÖFB gespielt.
(2)Diese Bewerbe erstrecken sich über den Zeitraum vom 1.7.2013 bis 30.6.2014
(3)Spielmodus: Turnierform, Play – off System; U17 ganzjährig


JHG NW MItte U 13: 17 Mannschaften

Playoff-System 1x OPO, ein MPO mit je sechs Mannschaften, 1x UPO fünf Mannschaften)
Eine Hin und Rückrunde in der Saison Herbst 2013, Abschluss mit dem Titel Herbstmeister.
Einteilung für die Saison Frühjahr 2014 erfolgt über das normale Auf und Abstiegsprinzip des OPO Systems!


§ 6 Spielorganisation und Finanzielles

(1)Für die Organisation eines Spieles ist jeweils der Teilnehmer verantwortlich, der nach der Auslosung das Heimrecht hat. Er gilt als Veranstalter im Sinne der Meisterschaftsregeln.

(2)Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des Obmanns der JHG NW Mitte gestattet bzw. wird von diesem Online durchgeführt (nicht vom Verein)!

(3)Spieldauer:

U13 2 x 35 Minuten
(4)Spielbälle:

U13 Ballgröße 4


(5)Für Trainings- und Aufwärmbälle ist jeder Verein selbst verantwortlich.

(6)Der Veranstalter ist für die Ballauflage während des Spiels (auch Ersatzbälle) sowie für die notwendigen Vorkehrungen einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung zuständig. Auf die Einhaltung der Zusatzbestimmung gemäß § 12 wird ausdrücklich hingewiesen.

(7)Eintritt generell freiwillige Spenden.

(8)Der Veranstalter behält die allfälligen Einnahmen und trägt die Kosten.

(9)Die Reise- und Aufenthaltskosten haben die anreisenden Teilnehmer selbst zu tragen.

(10)Der Veranstalter stellt der Gastmannschaft sechs Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung ausreichend Tee), sowie dem Schiedsrichter das Pausengetränk unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung.


§ 7 Ausschlüsse und Disziplinarvergehen

(1)Bei einem Ausschluss mittels Roter Karte hat der Schiedsrichter einen Bericht im ONLINE System zu verfassen und ist ein Verfahren beim NÖFV-Strafausschuss einzuleiten.

(2)Die Spielercard ist nicht einzubehalten.

(3)Ausgeschlossene SpielerInnen bzw. zur Anzeige gebrachte Funktionäre können sich vor dem Strafausschuss des NÖFV verantworten. Dessen Sitzungen finden jeden Donnerstag (falls ein Feiertag – dann bereits am Mittwoch) ab 16.30 Uhr im NÖFV-Verbandsheim in St. Pölten statt.


§ 8 Beglaubigungen

Die resultatgemäße Beglaubigung der Spiele erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Tagen, sofern innerhalb dieser Frist keine schriftliche Anzeige in der NÖFV-Geschäftsstelle eingeht.


§ 9 Schiedsrichterbesetzung und Gebühren

(1)Die Schiedsrichterbesetzung erfolgt automatisch durch den Schiedsrichterausschuss des NÖFV und wird im Fußball Online-System angezeigt.

(2)Erscheint der nominierte Schiedsrichter nicht, so ist analog den Bestimmungen für Kampfmannschaften vorzugehen. (Anwesender neutraler Schiedsrichter wird zur Spielleitung herangezogen, Losentscheid).

Ist keine der beiden Möglichkeiten umsetzbar, oder spricht sich einer der beiden Teilnehmer gegen den Losentscheid aus, kommt das Spiel nicht zur Austragung.

(3)Die pauschale Schiedsrichtergebühr ist vom Heimverein zu tragen.

€ 40,- für Spiele U 13 Einzel
€ 57,- für Spiele U 13 Doppel (mit Vkl Groß od. Querfeld)
€ 45,- für Spiele U 13 Doppel (mit Halb od. Viertelfeld)


§ 10 Pönalbestimmungen

(1)Ausscheiden aus der Meisterschaft ab Nennung € 400,-
(2)Nichtantreten zu einem Wettspiel € 150,-
50% werden vom NÖFV an den schuldlosen Verein weitergeleitet
(3)Nichterscheinen zur Gruppensitzung € 100,-
(4)Nichteinhaltung § 11 oder § 12 € 50,-

§ 3 Spielberechtigung und Ersatzspieler

(1)Spielberechtigt sind alle SpielerInnen gem. den ÖFB Vorschriften und NÖFV Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb.

(2)Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11 + 5 Ersatzspieler) nominiert werden.

(3)In allen Bewerben dürfen sämtliche 5 Wechselspieler eingetauscht werden.
Ein Rücktausch ist gestattet.


§ 4 Spieltermine

(1)Die Auslosung mit den provisorischen Spieltagen wird den Teilnehmern rechtzeitig über „Fußball-Online“ mitgeteilt.

(4)Spiele der letzten Runde des Herbst- bzw. des Frühjahrsdurchgangs sind - soweit für den Auf- oder Abstieg bzw. die Gruppeneinteilung der folgenden Halbsaison entscheidend – zeitgleich auszutragen. Pflichttermin im Herbst 2013 ist Sonntag, 10.30 Uhr, Pflichttermin im Frühjahr 2014: ist Sonntag, 10.30 Uhr

(5)Im Falle der Nichteinigung auf einen Spieltermin ist der Obmann der JHG NW Mitte zu verständigen!. Dieser entscheidet endgültig.

Pflichtersatztermine (für ausgefallene/abgesagte Wettspiele!!!) sind:
01. November (Allerheiligen), 09./10. November,


§ 5 Spielverlegungen, Absageregelung
Terminisierung ausgefallener Wettspiele

(1) Spielverlegungen nach der Gruppensitzung können nur im Einvernehmen der beiden Teilnehmer erfolgen. Der neue Termin ist von beiden Vereinen dem Obmann der JHG NW Mitte schriftlich zu melden und von diesem zu genehmigen. Die Terminänderung im Fußball-Online-System wir danach durch den Obmann der der JHG NW Mitte vorgenommen.

(2)Bei kurzfristigen Spielverlegungen wird der Verursacher eine Bearbeitungsgebühr
für den entstehenden administrativen Mehraufwand wie folgt vorgeschrieben:
6 – 14 Tage vor dem Spiel EUR 20,-
1 - 5 Tage vor dem Spiel EUR 40,-
Am Tage des Wettspieles kommt es zu einem Nichtantreten Euro 150,-

(3)Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet grundsätzlich der nominierte Schiedsrichter.

(4)Bei extrem schlechter Witterung gilt die Absageregelung analog den Kampf-Mannschaften.


An Wochentagen ist der Obmann der JHG NW Mitte zu kontaktieren und die Absage zu beantragen bzw. eine Platzkommissionierung zu veranlassen.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen hat der Heimverein Kontakt mit den absageberechtigten Funktionären der JHG NW Mitte (Bei nichterreichen des Obmannes) , wegen einer Spielabsage aufzunehmen.
Erst nach erfolgter Bestätigung der Spielabsage durch einen Mitarbeiter der JHG NW Mitte oder einem absageberechtigten Verbandsfunktionär hat der Heimverein den nominierten Schiedsrichter (Name und Tel. Nr. aus Fußball Online-System) und den Gastverein zu verständigen.


(5)Entfällt ein Spiel infolge Unbespielbarkeit des Platzes (Heimverein sagt zu spät ab und Gegner ist schon angereist) und der Gastverein muss daher ein zweites Mal zum Spielort anzureisen, so hat der Heimverein dem anreisenden Verein eine Fahrtkostenvergütung in der Höhe von € 1,16 pro gefahrenem Kilometer (An- und Rückreise) zu erstatten.
Bei kurzfristiger Absage durch den Schiedsrichter unmittelbar vor Spielbeginn (z.B. wegen Gewitter), sind die Fahrtspesen nur zu 70 % des vorgenannten Endbetrages vom Heimverein an den Gastverein zu bezahlen.

(6)Die Terminisierung ausgefallener (abgesagter) Wettspiele erfolgt ausschließlich über den Obmann der JHG NW Mitte wobei empfohlen wird, mit dem jeweiligen Spielpartner einen einvernehmlichen (Ersatz-)Spieltermin (z.B. Wochentag) festzulegen. Pflichtersatztermine und Späteste-Austragungstermine gem. § 4 (3) sind dabei zu beachten und einzuhalten.


§ 13 Sonstiges

(1)Aushang
Es wird empfohlen, diese Durchführungsbestimmungen in der Schiedsrichterkabine auszuhängen bzw. zu den Spielen mitzuführen, ebenso einen allfälligen NSG Vertrag!
Ersichtlich sind diese auch in Fußball Online-System bei Aufruf der Spielgruppe.


(2)Kunstrasenspiele

Wird das Spielfeld für unbespielbar erklärt (Schiedsrichter oder im Vorfeld von einem absageberechtigten Funktionär), kann das Spiel auch auf Kunstrasen ausgetragen werden, vorausgesetzt beide Teilnehmer stimmen zu.


(3)Flutlicht
Spiele der NWLL bei Flutlicht sind dann gestattet, wenn die Anlage des Heimvereines eine Lichtstärke von zumindest 80 Lux (kommissioniert) aufweist.


(4)Fahrtspesenunterstützung
Vereine, die an der NWLL teilnehmen, erhalten über den NÖFV eine Fahrtspesenunterstützung, die sich aus den Beiträgen der Sponsoren AKNÖ und Puma, sowie einer Unterstützung des Landes und Beiträgen aus dem TOTO-Budget des NÖFV zusammensetzt.