Oberösterreichischer Fußballverband | 2013/14
Frauenklasse OÖ West
84/84
gespielte Spiele

335
Tore
gesamt
gesamt

3,99
Tore
pro Spiel
pro Spiel

34
Gelbe Karten

0
Gelb-Rote Karten

0
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
SPORTKOMMISSION
SPIELBETRIEB FRAUEN
OÖ FRAUENLIGA
Linz, am 13. Juli 2013
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER FRAUENKLASSE OÖ WEST
Gültig für die Saison 2013/14
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklasse OÖ Mitte. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. den Bestimmungen für 1b Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ Ost, Mitte, Süd/West und West stellen den Unterbau der OÖFV OÖ Frauenliga dar.
Die Frauenklassen OÖ sind daher die 4. Leistungsstufe in Österreich und die
2. Leistungsstufe des OÖFV.
§ 1 Teilnehmer der Frauenklassen des OÖFV (FKL):
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 17./18.08.2013, und endet am 09./10.11.2013.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt (voraussichtlicher Beginn 22./23.03.2014).
Teilnehmende Vereine FKL Mitte:
Askö Ampflwang, FC Andorf, Union Aspach/Wildenau , SV Hohenzell 1955,
FC Münzkirchen, SV Riedau, SPG Altheim/Burgkirchen, Union Weibern.
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die acht Vereine der FKL West spielen 21 Runden, wovon 11 Runden im Herbst 2013 und 10 Runden im Frühjahr 2014 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ West. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der OÖFV OÖ Frauenliga und den FKL OÖ Ost, Mitte, Süd/West und West werden in den Durchführungsbestimmungen der OÖFV OÖ Frauenliga geregelt.
Sollte eine 2. (oder 3.) Frauenmannschaft Meister in einer dieser Spielklassen werden und die 1. (oder 2.) Frauenmannschaft dieses Vereins spielt bereits in der OÖ
Frauenliga, so ist der Zweitplatzierte oder sogar der Drittplatzierte dieser Spielklasse Aufstiegs berechtigt.
Ein Aufstieg in die OÖFV Frauenliga OÖ ist für die Erstplatzierten der FKL OÖ West Pflicht.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern, sind der GO und der Spielpartner mindestens 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin bzw. Beginn Zeit schriftlich(per Mail) zu verständigen.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde müssen am selben Tag und wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressenwahl. (Der Gastverein meldet telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, die Dressen Farbe!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffene Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV. Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der Frauenklassen Oberösterreich am 13. Juli 2013 einstimmig beschlossen.
Für die Richtigkeit:
GO Karl Römer e.h.
Chrisabel PRISCHL
Vorsitzende Mädchen-Frauenreferat -OÖFV
FRAUENREFERENTIN OÖ Chrisabel PRISCHL 0699/15093747 chrisabel.prischl@gmail.com
GRUPPENOBMANN Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at
FC MÜNZKIRCHEN Johann ÖLLINGER 0049/160/90885073 einkauf@guggemos.de
FC MÜNZKIRCHEN Claudia FASCHING 0664/73261988 claudia.fasching@aon.at
FC MÜNZKIRCHEN Maria HUMER 0676/9715123 m.humer@facc.at
FC ANDORF Manfred ANDORFER 0664/1112505 m.andorfer@facc.at
FC ANDORF Josef MITTERMAYR 0664/1037370 josef.mittermayr@gmx.at
UNION ASPACH/WILDENAU Franz STREIF 0664/1321447 streif@aspach.at
UNION ASPACH/WILDENAU Roland MOSER 0664/1303921 moro@singerlhausen.at
SPG ALTHEIM/BURGKIRCHEN Christian ENDL 0660/7325707 christian.endl@altheimtv.at
SV HOHENZELL Roland FEICHTINGER 0650/3562142 soccer@svhohenzell.at
SV RIEDAU Teresa SEIFRIED 0650/3463432 t.seifried@gmx.at
SV RIEDAU Alois BRUNNER 0676/6807094 a.brunner@fill.at
SV RIEDAU Linda KEMETSMÜLLER 0660/1264313 linda.kemetsmueller@gmx.at
UNION WEIBERN Werner LACHNER 0699/12640399 wla@kus.at
UNION WEIBERN Sandra LEUCHTENMÜLLER 0660/1234344. sandra.leuchtenmueller@gea.com
SPIELBETRIEB FRAUEN
OÖ FRAUENLIGA
Linz, am 13. Juli 2013
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER FRAUENKLASSE OÖ WEST
Gültig für die Saison 2013/14
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklasse OÖ Mitte. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. den Bestimmungen für 1b Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ Ost, Mitte, Süd/West und West stellen den Unterbau der OÖFV OÖ Frauenliga dar.
Die Frauenklassen OÖ sind daher die 4. Leistungsstufe in Österreich und die
2. Leistungsstufe des OÖFV.
§ 1 Teilnehmer der Frauenklassen des OÖFV (FKL):
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 17./18.08.2013, und endet am 09./10.11.2013.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt (voraussichtlicher Beginn 22./23.03.2014).
Teilnehmende Vereine FKL Mitte:
Askö Ampflwang, FC Andorf, Union Aspach/Wildenau , SV Hohenzell 1955,
FC Münzkirchen, SV Riedau, SPG Altheim/Burgkirchen, Union Weibern.
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die acht Vereine der FKL West spielen 21 Runden, wovon 11 Runden im Herbst 2013 und 10 Runden im Frühjahr 2014 gespielt werden.
Der erstplatzierte Verein ist Meister der FKL OÖ West. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der OÖFV OÖ Frauenliga und den FKL OÖ Ost, Mitte, Süd/West und West werden in den Durchführungsbestimmungen der OÖFV OÖ Frauenliga geregelt.
Sollte eine 2. (oder 3.) Frauenmannschaft Meister in einer dieser Spielklassen werden und die 1. (oder 2.) Frauenmannschaft dieses Vereins spielt bereits in der OÖ
Frauenliga, so ist der Zweitplatzierte oder sogar der Drittplatzierte dieser Spielklasse Aufstiegs berechtigt.
Ein Aufstieg in die OÖFV Frauenliga OÖ ist für die Erstplatzierten der FKL OÖ West Pflicht.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern, sind der GO und der Spielpartner mindestens 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin bzw. Beginn Zeit schriftlich(per Mail) zu verständigen.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde müssen am selben Tag und wenn möglich zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat Dressenwahl. (Der Gastverein meldet telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, die Dressen Farbe!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffene Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV. Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der Frauenklassen Oberösterreich am 13. Juli 2013 einstimmig beschlossen.
Für die Richtigkeit:
GO Karl Römer e.h.
Chrisabel PRISCHL
Vorsitzende Mädchen-Frauenreferat -OÖFV
FRAUENREFERENTIN OÖ Chrisabel PRISCHL 0699/15093747 chrisabel.prischl@gmail.com
GRUPPENOBMANN Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at
FC MÜNZKIRCHEN Johann ÖLLINGER 0049/160/90885073 einkauf@guggemos.de
FC MÜNZKIRCHEN Claudia FASCHING 0664/73261988 claudia.fasching@aon.at
FC MÜNZKIRCHEN Maria HUMER 0676/9715123 m.humer@facc.at
FC ANDORF Manfred ANDORFER 0664/1112505 m.andorfer@facc.at
FC ANDORF Josef MITTERMAYR 0664/1037370 josef.mittermayr@gmx.at
UNION ASPACH/WILDENAU Franz STREIF 0664/1321447 streif@aspach.at
UNION ASPACH/WILDENAU Roland MOSER 0664/1303921 moro@singerlhausen.at
SPG ALTHEIM/BURGKIRCHEN Christian ENDL 0660/7325707 christian.endl@altheimtv.at
SV HOHENZELL Roland FEICHTINGER 0650/3562142 soccer@svhohenzell.at
SV RIEDAU Teresa SEIFRIED 0650/3463432 t.seifried@gmx.at
SV RIEDAU Alois BRUNNER 0676/6807094 a.brunner@fill.at
SV RIEDAU Linda KEMETSMÜLLER 0660/1264313 linda.kemetsmueller@gmx.at
UNION WEIBERN Werner LACHNER 0699/12640399 wla@kus.at
UNION WEIBERN Sandra LEUCHTENMÜLLER 0660/1234344. sandra.leuchtenmueller@gea.com