Wiener Fußballverband | 2012/13
Wiener Frauen Cup
13/13 gespielte Spiele
85 Tore
gesamt
6,54 Tore
pro Spiel
12 Gelbe Karten Gelbe Karten
0 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
2 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur Vereine die Mitglieder des Wiener Fußballverbandes (WFV)
sind. Pro Verein darf nur eine Mannschaft genannt werden.
Voraussetzung zur Teilnahme am Cupbewerb ist ebenfalls die Abwicklung aller Cupspiele
mittels Fußball-Online.

2 Cuptermine
Herbst: 1. Runde (11.11.2012 bzw. 18.11.2012)
Frühjahr: 2 Runde vor der Meisterschaft (03.03.2013 und 10.03.2013)
Finale: voraussichtlich im Mai 2013

3 Spielmodus:
K.o.-System mit max. 4 Runden
Bei einer ungeraden Zahl an Erstrundenpartien, bekommt der Sieger der zuletzt gelosten
Partie ein Freilos für die zweite Runde.
Bei der Teilnahme von 12 Teams kommen für die Viertelfinale ebenfalls die zwei besten
Verlierer der 1. Runde eine Runde weiter. Gereiht werden die Verlierer nach:
1. Torverhältnis
2. Anzahl der geschossenen Tore
3. Jüngerer Altersdurchschnitt des Mannschaftskaders

4 Sieger des Wiener Frauen Cups
Der Sieger des Wiener Frauen Cups hat automatisch einen Startplatz im nächsten ÖFB
Ladies-Cup, wobei auch hier wieder nur eine Mannschaft pro Verein spielberechtig ist.

5 Spieltermine

5.1 Pflichttermine
Diese sind jeweils Samstag und Sonntag. Beginnzeiten an Samstagen sind frühestens
16.00 Uhr und an Sonntagen frühestens 10.00 Uhr. Für den spätesten Spielbeginn sind
die Verbandszeiten einzuhalten. Vereine, die eine vom zuständigen Landesverband
komissionierte Flutlichtanlage haben, dürfen ihre Heimspiele auch an Samstagen
(Beginnzeit: 19.30 Uhr) austragen. Sonntag ist die späteste Beginnzeit 17:00 Uhr.
Die Spiele müssen zu den in der Spielausschusssitzung vereinbarten Terminen und
Beginnzeiten durchgeführt werden.
Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern ist der
Cupbetreuer und der Spielpartner spätestens 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin zu
verständigen. Eine Verschiebung ist nur mit Zustimmung des Cupbetreuers erlaubt. Bei
späteren (kurzfristigen) Spielverlegungen wird der Heimverein mit einer Pönalezahlung
von Euro 35,-- belegt.
Abgesagte Spiele müssen innerhalb von 3 Tagen neu terminisiert werden.

5.2 Finale
Das Finale wird auf neutralem Boden ausgetragen. Der genaue Spielort wird vor Beginn
der Frühjahresrunden bekannt gegeben.

5.3 Pflichtersatztermine:
Ein Ersatztermin kann, mit beiderseitigem Einverständnis, auch von Dienstag bis
Donnerstag gewählt werden.

6 Durchführung der Cupspiele:

6.1 Berechtigte Spielerinnen
An den Cupspielen dürfen nur Spielerinnen laut §8 der ÖFB Bestimmungen für
Frauenfußball teilnehmen.

6.2 Ersatzspielerinnen
Ausgeschiedene Spielerinnen einer Mannschaft dürfen bis zur Höchstzahl von fünf ersetzt
werden. Diese fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind
vor Beginn des Spieles zu nominieren und in die Spielerpasskontrolle einzubeziehen.
Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten.
Ein Rücktausch ist nicht gestattet.

6.3 Beschaffenheit der Plätze und Ausrüstung
Bezüglich Beschaffenheit der Plätze und Ausrüstung ist der §9 der
Durchführungsbestimmungen der ÖFB-Frauenliga sinngemäß anzuwenden.
Auf allen Rasenplätzen im Bereich des WFV darf nur mit Noppenschuhen gespielt werden.
Können Spiele am Rasenplatz witterungsbedingt nicht ausgetragen werden, kann das
Spiel auf Kunstrasen verlegt werden. Dort sind gem. Erlass des Sportplatzhalters
(Magistrat der Stadt Wien) nur Kunstrasenschuhe erlaubt.
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Heimverein hat
Dressenwahl, und muss die Standard-Dressenfarbe in Fußball-Online pflegen, diese ist
verpflichtend wenn nicht mindestens zwei Tage vor dem Spiel zwischen den
Mannschaften etwas anderes vereinbart wird.
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereines vier Liter
Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit ausreichend warmen Tee, kostenlos zur
Verfügung. Die Schiedsrichter haben Anspruch auf ein Pausengetränk.
Es wird gemeinschaftlich festgelegt keinen Eintritt zu verlangen.

7 Schiedsrichter - Schiedsrichterassistenten
Alle Spiele des Wiener Frauen Cups werden automatisch mit einem Schiedsrichter
besetzt. Heim- und Gastverein sind darüber hinaus verpflichtet, auf Wunsch des
Schiedsrichters, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen.
Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide
Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu
vermerken, der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen.

8 Spielbericht - Online-Spielbericht (OSB)

8.1 Administrative Organisation
Der veranstaltende Verein hat dafür zu sorgen, dass ein funktionierendes Endgerät
(Notebook) mit Internetverbindung für die Abwicklung des OSB am Sportplatz
(Schiedsrichterkabine) zur Verfügung steht.
Die administrative Bearbeitung des Spieles durch die Vereine muss spätestens 30
Minuten vor Spielbeginn abgeschlossen sein.

8.2 Verweigerung bzw. Auswahl des Netzwerkes
Eine Verweigerung der Durchführung über das Netzwerk während des Cupbewerbes kann
bis zum Ausschluss des Vereines von der Meisterschaft führen.
Bei Ausfall des Netzwerkes ist auf die herkömmlichen Kommunikationshilfen (Papier-
Spielbericht, Fax, e-mail) zurück zu greifen und die Ergebnisse und Karten spätestens 30
Minuten nach Ende des Spieles an den Cupbetreuer zu melden.

8.3 Spielerpässe
Die Spielerpässe sind dem Schiedsrichter spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn von den
Vereinen unaufgefordert und in der Reihenfolge der Aufstellung im OSB nach sortiert
auszuhändigen.

8.4 Eintragung nach Spielende
Unmittelbar nach Spielende muss der OSB durch Eintragung des Ergebnisses, der
Verwarnungen, von Ausschlüssen und besonderen Vorkommnissen sowie Torschützen
abgeschlossen werden und von den verantwortlichen Funktionären sowie dem
Schiedsrichter nach Kontrolle der Eintragungen durch Eingabe ihrer Passwörter bestätigt
werden. Durch die Eingabe der Passwörter wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
Im OSB können nur solche Einsprüche vermerkt werden, die vor dem Spielabschluss
beim Schiedsrichter angemeldet worden sind.

8.5 Betrauter Spielleiter (Losentscheid)
Falls das Spiel von einem gem. § 17 der ÖFB-Meisterschaftsregeln betrauten Spielleiter
(Losentscheid) geleitet wird, hat jener Verein, der den Spielleiter stellt, dafür zu sorgen,
dass der OSB nach dem Spiel ordnungsgemäß abgeschlossen wird. Das Passwort des
Schiedsrichters wird ersetzt durch das (nochmalige) Eingeben des Passwortes des
Heimvereines.

8.6 Nachträgliche Einsprüche - Beglaubigung
Nachträglich auftretende Einspruchsgründe sind mit schriftlicher Anzeige bei der
Geschäftsstelle des WFV geltend zu machen und müssen spätestens am 5. Tag nach
dem Spieltermin dort einlangen.
Werden keine Einsprüche fristgerecht eingebracht und wird das Ergebnis des Spieles im
"Fußball-Online"-System belassen, gelten die Spiele als resultatgemäß beglaubigt.

9 Spielerausschlüsse
Ausgeschlossene Spielerinnen und solche, gegen die wegen eines Vergehens außerhalb
der Spielzeit Anzeige erstattet wurde, haben sich beim Strafausschuss des WFV, am dem
Spiel folgenden Mittwoch, zu verantworten.

10 Straffolgen nach Verwarnungen
Wie in den ÖFB Rechtspflegeordnung festgelegt, diese Festlegung gilt für alle
Leistungsstufen des WFV.

11 Nichtantreten
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der Verbandsstrafe, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen
eine Pönalstrafe (Schadenersatz) in der Höhe von Euro 220,- zu leisten.

12 Ausscheiden während des Cupbewerbes
Bei einem Ausscheiden einer Mannschaft während des laufenden Bewerbes im Herbst,
das gilt ab der Nennung, hat der betreffende Verein unaufgefordert eine Pönalstrafe in
der Höhe von Euro 250,- an den Verband zu leisten.

13 nicht vorgesehene Fälle
In allen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Frauenausschuss im Sinne der
Meisterschaftsregeln des ÖFB und auf Grund der üblichen Gepflogenheiten.

14 Sitzungen
Alle Vereine sind verpflichtet, bei den stattfindenden Sitzungen, einen stimmberechtigten
Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen
Beschlüssen einverstanden.
Bleibt ein Verein der Sitzung unentschuldigt fern wird beim Strafa Anzeige erstattet.
(Mindeststrafe Euro 50.--)