Niederösterreichischer Fußballverband | 2012/13
JHG Nordwest U15 OPO
20/20
gespielte Spiele

161
Tore
gesamt
gesamt

8,05
Tore
pro Spiel
pro Spiel

14
Blaue Karten

0
Blau-Rote Karten

1
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Nachwuchsmeisterschaft JHG Nordwest
Durchführungsbestimmungen Herbst 2012 (gültig ab 30.6.2012)
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung der NÖFV Nachwuchsmeisterschaften der Jugendhauptgruppe
Nordwest (JHG NW). Die Nachwuchsmeisterschaften werden in 10 Bewerben getrennt nach Altersstufen
(U7-U8, U9, U10, U11, U12, U13, U14, U15, U16, U17) durchgeführt. Die Nachwuchsmeisterschaften werden nach
den ÖFB Meisterschaftsregeln, den NÖFV Richtlinien zur Durchführung der Nachwuchsmeisterschaften und den
nachfolgenden Richtlinien der JHG NW abgewickelt.
1. Meisterschaftsmodus
U7-U9 in Form von Spieltagen
U10 Pool Form
U11 U17 in Meisterschaftsform (Play Off System)
2. Termine (abhängig von der Gruppengröße)
Meisterschaftsbeginn: Freitag 24.08.2012
Meisterschaftsende : Sonntag 04.11.2012
3. Spieltage
U7 - U10 Montag Sonntag
U11 - U12 Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag
U13 U15 Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag
Montag und Mittwoch nur für Vereine ohne LAZ-Spieler oder Vereine mit
LAZ Spielern mit der Berücksichtigung, dass Kaderspieler an das
LAZ abzustellen sind.
U16 U17 Montag Sonntag
4. Spielzeiten
letzter möglicher Spielbeginn am Vormittag: 11:00
erster möglicher Spielbeginn am Nachmittag: 14:00
5. Pflichtersatztermine
Wenn sich die beiden Mannschaften für ein ausgefallenes Spiel auf keinen neuen Spieltermin einigen können
wird ein Pflichtersatztermin vom Gruppenobmann festgelegt.
6. Spielfreie Tage
allgemein
13.9. SR-Regeldiskussion
22. 9. Girls-EVN-Cup
25.10. SR-Regeldiskussion
26.10.2012 Girls-EVN-Cup
LAZ-Termine
4.9.2012
22.9.2012
2.10.2012
26.10.2012
7.11.2012
7. Spielverlegungen nach der Grundauslosung
Details zum neuen Ablauf zum Verlegen der Spiele nach der Grundauslosung sind auf der Homepage der JHG Nordwest
ersichtlich. Bei Doppelspielen ist zwischen den Spielen eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuplanen.
8. Spielverlegungen ab 10.08.2012
Ablauf einer Spielverlegung:
Der Antragstellende Verein stimmt mit dem Gegner per Mail den neuen Spieltermin ab und leitet, dann
dieses Mail an den zuständigen Gruppenobmann weiter. Nur, wenn aus diesem einen Mail eindeutig der
Ansprechpartner des Gegners (mit Name und Funktion), dessen Mailadresse (die Mailweiterleitung) und
seine Zustimmung ersichtlich sind, wird das Spiel verschoben.
9. Verlegungsgebühren
Für Verlegungen des Spiels vor dem ursprünglichen Spieltermin
mehr als 14 Tage KEINE Gebühr
14 bis 6 Tage € 20,- für den antragstellenden Verein
5 Tage bis max. 3 Stunden € 40,- für den antragstellenden Verein
10. Nichtantreten zu einem Wettspiel
Gebühr von € 150,- für den nicht erschienen Wettspielpartner. Sobald der verursachende Verein einbezahlt
hat werden von der JHG NW innerhalb von 14 Kalendertagen 50% der Gebühr an den schuldlosen Verein überwiesen.
11. Spielabsage wegen Schlechtwetter
Spielabsageberechtigt ist der Gruppenobmann bzw. der Schiedsrichter vor Ort.
Spielabsagen müssen mindestens 3 Stunden vor dem Spielbeginn dem jeweiligen Gruppenobmann telefonisch gemeldet
werden. Spielabsagen mehr als 24 Stunden (Wettervorschau) vor dem Spielbeginn sind nicht möglich.
Ist der Gruppenobmann nicht erreichbar, ist ein Stellvertreter in Kenntnis zu setzen. Der Gastverein und der
Schiedsrichterbesetzer ist von der Absage unverzüglich zu verständigen. Nutzen Sie diesen Anruf, zur
Terminvereinbarung für das Nachtragspiel. Das Spiel muss innerhalb der Frist von 14 Tagen nachgetragen werden.
Der Heimverein hat den neu vereinbarten Spieltermin innerhalb von 5 Tagen dem Gruppenobmann per E-Mail bekannt
zu geben. Wenn innerhalb dieser 5-Tagesfrist kein Spieltermin gefunden wurde, hat der Gruppenobmann das Recht,
einen neuen Spieltermin festzusetzen. Bei späterer Bekanntgabe des Termins werden dem Heimverein € 20,- berechnet.
Falls der Gastverein mehrfach "nicht erreichbar" ist, so ist dies unbedingt dem Gruppenobmann telefonisch und
per E-Mail mitzuteilen. Bei unklarer Wetter- bzw. Platzsituation wird die Absage durch den zugeordneten
Schiedsrichter getroffen. Sagt dieser das Spiel ab, so muss er die Absage im Fußball - ONLINE eingeben. Der
Schiedsrichter hat das Anrecht auf die halbe Schiedsrichtergebühr.
Durchführungsbestimmungen Herbst 2012 (gültig ab 30.6.2012)
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung der NÖFV Nachwuchsmeisterschaften der Jugendhauptgruppe
Nordwest (JHG NW). Die Nachwuchsmeisterschaften werden in 10 Bewerben getrennt nach Altersstufen
(U7-U8, U9, U10, U11, U12, U13, U14, U15, U16, U17) durchgeführt. Die Nachwuchsmeisterschaften werden nach
den ÖFB Meisterschaftsregeln, den NÖFV Richtlinien zur Durchführung der Nachwuchsmeisterschaften und den
nachfolgenden Richtlinien der JHG NW abgewickelt.
1. Meisterschaftsmodus
U7-U9 in Form von Spieltagen
U10 Pool Form
U11 U17 in Meisterschaftsform (Play Off System)
2. Termine (abhängig von der Gruppengröße)
Meisterschaftsbeginn: Freitag 24.08.2012
Meisterschaftsende : Sonntag 04.11.2012
3. Spieltage
U7 - U10 Montag Sonntag
U11 - U12 Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag
U13 U15 Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag
Montag und Mittwoch nur für Vereine ohne LAZ-Spieler oder Vereine mit
LAZ Spielern mit der Berücksichtigung, dass Kaderspieler an das
LAZ abzustellen sind.
U16 U17 Montag Sonntag
4. Spielzeiten
letzter möglicher Spielbeginn am Vormittag: 11:00
erster möglicher Spielbeginn am Nachmittag: 14:00
5. Pflichtersatztermine
Wenn sich die beiden Mannschaften für ein ausgefallenes Spiel auf keinen neuen Spieltermin einigen können
wird ein Pflichtersatztermin vom Gruppenobmann festgelegt.
6. Spielfreie Tage
allgemein
13.9. SR-Regeldiskussion
22. 9. Girls-EVN-Cup
25.10. SR-Regeldiskussion
26.10.2012 Girls-EVN-Cup
LAZ-Termine
4.9.2012
22.9.2012
2.10.2012
26.10.2012
7.11.2012
7. Spielverlegungen nach der Grundauslosung
Details zum neuen Ablauf zum Verlegen der Spiele nach der Grundauslosung sind auf der Homepage der JHG Nordwest
ersichtlich. Bei Doppelspielen ist zwischen den Spielen eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuplanen.
8. Spielverlegungen ab 10.08.2012
Ablauf einer Spielverlegung:
Der Antragstellende Verein stimmt mit dem Gegner per Mail den neuen Spieltermin ab und leitet, dann
dieses Mail an den zuständigen Gruppenobmann weiter. Nur, wenn aus diesem einen Mail eindeutig der
Ansprechpartner des Gegners (mit Name und Funktion), dessen Mailadresse (die Mailweiterleitung) und
seine Zustimmung ersichtlich sind, wird das Spiel verschoben.
9. Verlegungsgebühren
Für Verlegungen des Spiels vor dem ursprünglichen Spieltermin
mehr als 14 Tage KEINE Gebühr
14 bis 6 Tage € 20,- für den antragstellenden Verein
5 Tage bis max. 3 Stunden € 40,- für den antragstellenden Verein
10. Nichtantreten zu einem Wettspiel
Gebühr von € 150,- für den nicht erschienen Wettspielpartner. Sobald der verursachende Verein einbezahlt
hat werden von der JHG NW innerhalb von 14 Kalendertagen 50% der Gebühr an den schuldlosen Verein überwiesen.
11. Spielabsage wegen Schlechtwetter
Spielabsageberechtigt ist der Gruppenobmann bzw. der Schiedsrichter vor Ort.
Spielabsagen müssen mindestens 3 Stunden vor dem Spielbeginn dem jeweiligen Gruppenobmann telefonisch gemeldet
werden. Spielabsagen mehr als 24 Stunden (Wettervorschau) vor dem Spielbeginn sind nicht möglich.
Ist der Gruppenobmann nicht erreichbar, ist ein Stellvertreter in Kenntnis zu setzen. Der Gastverein und der
Schiedsrichterbesetzer ist von der Absage unverzüglich zu verständigen. Nutzen Sie diesen Anruf, zur
Terminvereinbarung für das Nachtragspiel. Das Spiel muss innerhalb der Frist von 14 Tagen nachgetragen werden.
Der Heimverein hat den neu vereinbarten Spieltermin innerhalb von 5 Tagen dem Gruppenobmann per E-Mail bekannt
zu geben. Wenn innerhalb dieser 5-Tagesfrist kein Spieltermin gefunden wurde, hat der Gruppenobmann das Recht,
einen neuen Spieltermin festzusetzen. Bei späterer Bekanntgabe des Termins werden dem Heimverein € 20,- berechnet.
Falls der Gastverein mehrfach "nicht erreichbar" ist, so ist dies unbedingt dem Gruppenobmann telefonisch und
per E-Mail mitzuteilen. Bei unklarer Wetter- bzw. Platzsituation wird die Absage durch den zugeordneten
Schiedsrichter getroffen. Sagt dieser das Spiel ab, so muss er die Absage im Fußball - ONLINE eingeben. Der
Schiedsrichter hat das Anrecht auf die halbe Schiedsrichtergebühr.