Oberösterreichischer Fußballverband | 2012/13
Frauenklasse OÖ Ost
90/90
gespielte Spiele

404
Tore
gesamt
gesamt

4,49
Tore
pro Spiel
pro Spiel

67
Gelbe Karten

0
Gelb-Rote Karten

1
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
DER FRAUENKLASSEN OBERÖSTERREICH
Gültig für die Saison 2012/13
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklasse OÖ Ost, Mitte und West. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. den Bestimmungen für 1b Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ Ost Mitte und West stellen den Unterbau der OÖFV OÖ Frauenliga dar. Die Frauenklassen OÖ sind daher die 4. Leistungsstufe in Österreich und die 2. Leistungsstufe des LV.
§ 1 Teilnehmer der Frauenklassen des OÖFV (FKL):
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 18./19.08.2012, und endet am 17./18.11.2012.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt (voraussichtlicher Beginn 23./24.03.2013).
Teilnehmende Vereine FKL Ost:
FC Altmünster, Union Windischgarsten, Union Aschach/Steyr, SV Scharnstein, Union Pettenbach, Union Wolfern 1b, Union Neuhofen/Krems,
Union Gschwandt/Ebensee, Union Waldneukirchen, SPG Schiedlberg/Kematen.
Teilnehmende Vereine FKL Mitte:
Union Eidenberg/Geng, TSV Ottensheim, Union Perg, Askö LSC Linz 1b,
FC Wels 1b,USV St.Oswald/Freistadt, SPG Eferding/Haibach, SPG Oedt/Pucking, Union Schweinbach, SPG Pregarten/Hagenberg.
Teilnehmende Vereine FKL West:
Askö Ampflwang, FC Andorf, Union Weibern,
Union Aspach-Wildenau, Union St.Peter am Hart, Union Natternbach.
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die zehn Vereine der FKL Ost spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2012 und 9 Runden im Frühjahr 2013 gespielt werden.
Die zehn Vereine der FKL Mitte spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2012 und 9 Runden im Frühjahr 2013 gespielt werden.
Die sechs Vereine der FKL West spielen 20 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon
10 Runden im Herbst 2012 und 10 Runden im Frühjahr 2013 gespielt werden.
Die erstplatzierten Vereine sind Meister der jeweiligen FKL OÖ. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der OÖFV OÖ Frauenliga und den FKL OÖ Ost, Mitte und West werden in den Durchführungsbestimmungen der OÖFV OÖ Frauenliga geregelt.
Sollte eine 2. (oder 3.) Frauenmannschaft Meister in einer dieser Spielklassen werden und die 1. (oder 2.) Frauenmannschaft dieses Vereins spielt bereits in der OÖ
Frauenliga, so ist der Zweitplatzierte oder sogar der Drittplatzierte dieser Spielklasse Aufstiegs berechtigt.
Ein Aufstieg in die OÖFV Frauenliga OÖ ist für die Erstplatzierten der FKL OÖ Pflicht.
Ein Abstieg aus den FKL OÖ ist bis auf weiteres nicht geplant, erst wenn ein dementsprechender Unterbau(weitere Regionsligen)vorhanden ist.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern, sind der GO und der Spielpartner mindestens 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin bzw. Beginn Zeit schriftlich(per Mail) zu verständigen.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde müssen am selben Tag und zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs
heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Auswärtsverein hat Dressenwahl. (Der Gastverein meldet telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, die Dressenfarbe!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim
Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffene Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten, Ausscheiden einer Mannschaft:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV. Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der Frauenklassen Oberösterreich am 30. Juni 2012 einstimmig beschlossen.
Linz, am 30. Juni 2012 Für die Richtigkeit:
GO Karl Römer e.h.
FRAUENREFERENTIN OÖ Mag.a Tatjana GROCHAR 0676/845380380 t.grochar@inext.at
GRUPPENOBMANN Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at
FC ALTMÜNSTER Dr. Matthias RENNER 0664/9074441 matthias.renner@gmx.net
FC ALTMÜNSTER Chrisabel PRISCHL 0699/15093747 chrisabel.prischl@gmail.com
FC ASCHACH/STEYR Gerhard SEIMAIR 0664/3604927 gerhard.seimair@hotmail.com
FC ASCHACH/STEYR Christian SCHNADENAUER 0650/6601971 christian.schnadenauer@gmail.com
UNION GSCHWANDT/EBENSEE Martin GIGL 0699/11600623 martin.gigl@gmx.at
UNION GSCHWANDT/EBENSEE Christof MUR 0699/17070639 c.mur@gtm.co.at
UNION GSCHWANDT/EBENSEE Johannes LAHNSTEINER 0664/9910505 h.lahn@gmx.at
UNION NEUHOFEN/KREMS Sonja GRÜNWALD 0650/3101279 oberhammers@gmx.at
UNION NEUHOFEN/KREMS Andrea SCHULIGOJ 0664/4255740 andreaschuligoj@gmx.at
UNION PETTENBACH Manfred FEICHTINGER 0699/11072042 manfred.feichtinger@inode.at
UNION PETTENBACH Christian PRAMHAS 0664/9648197 c.pramhas@mmg.at
SV SCHARNSTEIN Philipp KUNTNER 0660/7661991 philipp.kuntner@almtal.volksbank.at
SV SCHARNSTEIN Johanna ETTINGER 0650/9248187 johanna_ettinger@gmx.at
SV SCHARNSTEIN Martin LACHMAIR 0650/4711035 martin_lachmair@yahoo.de
SPG SCHIEDLBERG/KEMATEN Christoph SÖLLRADL 0676/847014425 christoph.soellradl@liwest.at
SPG SCHIEDLBERG/KEMATEN Günter HÖRTENHUBER 0699/1013938 guenter_hoertenhuber@gmail.com
UNION WALDNEUKIRCHEN Friedrich KIRCHMAIR 0676/88600355 f.kirchmair@gmx.at
UNION WALDNEUKIRCHEN Hermann BRUNNER 0676/81425643 brunner.34560@raiffeisen-ooe.at
SV WINDISCHGARSTEN Bernhard MÜLLER 0664/2018080 b.mueller@utanet.at
SV WINDISCHGARSTEN Philipp ROHRAUER 0650/7981630 phips_1985@gmx.at
UNION WOLFERN 1B Christian WAGNER 0664/2803776 wagch@aon.at
UNION WOLFERN 1B Josef ANGERER 0650/3713890 jos.angerer@gmail.com
DER FRAUENKLASSEN OBERÖSTERREICH
Gültig für die Saison 2012/13
Präambel
Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Durchführung des Meisterschaftsbewerbes der Frauenklasse OÖ Ost, Mitte und West. Ergänzend kommen die jeweils in Geltung stehenden aktuellen Bestimmungen des ÖFB zur Anwendung, insbesondere wird auf die Richtlinien für den Österreichischen Frauenfußball, inkl. den Bestimmungen für 1b Mannschaften, mit geringfügigen Abweichungen verwiesen. Die Frauenklassen OÖ Ost Mitte und West stellen den Unterbau der OÖFV OÖ Frauenliga dar. Die Frauenklassen OÖ sind daher die 4. Leistungsstufe in Österreich und die 2. Leistungsstufe des LV.
§ 1 Teilnehmer der Frauenklassen des OÖFV (FKL):
Die Herbstmeisterschaft beginnt am 18./19.08.2012, und endet am 17./18.11.2012.
Der Beginn der Frühjahrsmeisterschaft wird nach Ende des Herbstdurchganges festgesetzt (voraussichtlicher Beginn 23./24.03.2013).
Teilnehmende Vereine FKL Ost:
FC Altmünster, Union Windischgarsten, Union Aschach/Steyr, SV Scharnstein, Union Pettenbach, Union Wolfern 1b, Union Neuhofen/Krems,
Union Gschwandt/Ebensee, Union Waldneukirchen, SPG Schiedlberg/Kematen.
Teilnehmende Vereine FKL Mitte:
Union Eidenberg/Geng, TSV Ottensheim, Union Perg, Askö LSC Linz 1b,
FC Wels 1b,USV St.Oswald/Freistadt, SPG Eferding/Haibach, SPG Oedt/Pucking, Union Schweinbach, SPG Pregarten/Hagenberg.
Teilnehmende Vereine FKL West:
Askö Ampflwang, FC Andorf, Union Weibern,
Union Aspach-Wildenau, Union St.Peter am Hart, Union Natternbach.
§ 2 Spielmodus/Auf- und Abstiegsbestimmungen:
Die zehn Vereine der FKL Ost spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2012 und 9 Runden im Frühjahr 2013 gespielt werden.
Die zehn Vereine der FKL Mitte spielen 18 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon 9 Runden im Herbst 2012 und 9 Runden im Frühjahr 2013 gespielt werden.
Die sechs Vereine der FKL West spielen 20 Runden in Hin- und Rückspiel, wovon
10 Runden im Herbst 2012 und 10 Runden im Frühjahr 2013 gespielt werden.
Die erstplatzierten Vereine sind Meister der jeweiligen FKL OÖ. Die Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der OÖFV OÖ Frauenliga und den FKL OÖ Ost, Mitte und West werden in den Durchführungsbestimmungen der OÖFV OÖ Frauenliga geregelt.
Sollte eine 2. (oder 3.) Frauenmannschaft Meister in einer dieser Spielklassen werden und die 1. (oder 2.) Frauenmannschaft dieses Vereins spielt bereits in der OÖ
Frauenliga, so ist der Zweitplatzierte oder sogar der Drittplatzierte dieser Spielklasse Aufstiegs berechtigt.
Ein Aufstieg in die OÖFV Frauenliga OÖ ist für die Erstplatzierten der FKL OÖ Pflicht.
Ein Abstieg aus den FKL OÖ ist bis auf weiteres nicht geplant, erst wenn ein dementsprechender Unterbau(weitere Regionsligen)vorhanden ist.
§ 3 Spieltermine:
Pflichttermin ist jeweils Samstag und Sonntag laut Verbandszeit des OÖFV. Bei genehmigten Flutlichtanlagen sind Spiele an Samstagen auch bis 19:30 Uhr möglich. Der Heimverein kann daher unter Einhaltung dieser Pflichttermine die Spiele ansetzen. Andere Spieltermine sind nur mit Einverständnis des Spielpartners und des GO möglich. Sollten sich Termine bzw. Beginnzeiten aus irgendeinem Grund ändern, sind der GO und der Spielpartner mindestens 14 Tage vor dem geplanten Spieltermin bzw. Beginn Zeit schriftlich(per Mail) zu verständigen.
Die Wettspieldauer für Kampfmannschaften beträgt 2 x 45 Minuten mit mindestens
10 Minuten Pause.
Alle meisterschaftsentscheidenden Spiele der letzten Runde müssen am selben Tag und zur selben Uhrzeit beginnen. Sollten Spiele für die Meisterschaft keine Bedeutung mehr haben, können diese mit Zustimmung des GO verlegt werden.
Zu den festgesetzten Beginnzeiten kommt, außer bei den mit ohne Wartezeit gekennzeichneten Spielen, eine Wartezeit von 15 Minuten (bei Normal- und Sommerzeit). Diese Wartezeit können sowohl die anreisenden als auch die
Heimvereine ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen
§ 4 Spielberechtigung:
Hinsichtlich der Spielberechtigung sind die Richtlinien des Österreichischen
Frauenfußballs, die ÖFB Meisterschaftsregeln und die Bestimmungen des ÖFB Regulativs
heranzuziehen.
Auf dem Spielbericht können 16 Spieler (11+5 Ersatzspieler) nominiert werden.
Die 5 Ersatzspieler können laut ÖFB Richtlinien im Spiel eingetauscht werden. Ein Rücktausch ist nicht erlaubt.
Die fünf Ersatzspielerinnen (einschließlich einer allfälligen Ersatztorfrau) sind vor Beginn des Spieles zu nominieren. Diese haben sich während des Spieles auf der Ersatzspielerbank aufzuhalten, und dürfen nicht als Schiedsrichterassistentinen eingesetzt werden. Ein Rücktausch ist nicht gestattet.
§ 5 Organisation Sportplatz/Dressen:
Gespielt wird grundsätzlich auf Rasenplätzen. Sollte ein Verein beabsichtigen, sein Heimspiel auf einem Kunstrasenplatz auszutragen, ist der Gastverein vorab darüber zu informieren.
Ist ein Platz auf Grund des Einflusses von Elementargewalten unbenutzbar, so entscheidet nur der nominierte Schiedsrichter über die Spielabsage. Der GO der Spielklasse ist zu informieren.
Ein Platzwahltausch ist nur mit Zustimmung des GO gestattet.
Der veranstaltende Verein hat seinem Spielpartner 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen. Eintrittspreise: Höchstens € 4,--
Der veranstaltende Verein stellt der Mannschaft des Gastvereins drei Flaschen Mineralwasser, in der kalten Jahreszeit drei Liter warmen Tee, kostenlos zur Verfügung. (Pausengetränk für die Schiedsrichter nicht vergessen!)
Es darf nur in Dressen mit Rückennummern gespielt werden. Der Auswärtsverein hat Dressenwahl. (Der Gastverein meldet telefonisch, mindestens 2 Tage vorher, die Dressenfarbe!)
§ 6 Administrierung der Meisterschaftsspiele/Schiedsrichter:
Die Spiele werden über Netzwerk gespielt, wodurch automatisch ein Schiedsrichter beim
Landesverband angefordert wird. Sollten vor oder nach dem Spiel Probleme mit dem Netzwerk auftreten, so ist sofort der GO telefonisch zu verständigen,
Tel.: 0650/5342087.
Dem Schiedsrichter muss 30 Minuten vor Spielbeginn der Internetzugang mit allen endgültigen Daten beider Vereine möglich gemacht und auch die Spielerpässe vorgelegt werden. Der Heimverein ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich.
Der Heim- als auch der Gastverein ist verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereines zu verwenden. Es ist nicht gestattet, dass Ersatzspielerinnen als Schiedsrichterassistenten gestellt werden.
§ 7 Gelbe Karten, Gelb/Rote Karte:
Gelbe Karten haben Folgewirkung. Nach fünf Verwarnungen ist die betreffende Spielerin automatisch für das nächste Meisterschaftsspiel gesperrt. Eine weitere Sperre erfolgt bereits nach jeder vierten Verwarnung.
Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffene Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt (die erste gelbe Karte ist nicht zählbar).
Die rote Karte bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt dem betroffenen Verein, die Spielerin ist bis zur Struma bzw. deren Entscheidung suspendiert.
Jeder Verein ist für die Führung der diversen Karten und die automatische Sperre der jeweiligen Spielerin verantwortlich.
§ 8 Nichtantreten, Ausscheiden einer Mannschaft:
Bei einem verschuldeten Nichtantreten zu einem Pflichtspiel hat der Verein,
unbeschadet der durch den Struma des zuständigen LV in 1. Instanz zu treffenden
disziplinären Maßnahmen, dem Gegner unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen eine
Pönalstrafe (Schadenersatzzahlung) in der Höhe von Euro 200,-- zu leisten.
§ 9 Administrationsbeitrag:
Pro Meisterschaftsjahr wird ein Administrationsbeitrag in der Höhe von € 40,-- pro Verein eingehoben. Dieser Betrag ist vor Beginn der Meisterschaft bei der Gruppensitzung zu begleichen.
§ 10 Überwachung:
Die Durchführung und Überwachung sowie die Entscheidung in unvorhergesehenen Fällen obliegt dem Frauenreferat des OÖFV. Verstöße gegen Durchführungsbestimmungen und Spielbestimmungen des ÖFB, sowie dem ÖFB angehörende Verbände, entscheidet das Disziplinarreferat des OÖFV.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Spielausschusssitzung der Frauenklassen Oberösterreich am 30. Juni 2012 einstimmig beschlossen.
Linz, am 30. Juni 2012 Für die Richtigkeit:
GO Karl Römer e.h.
FRAUENREFERENTIN OÖ Mag.a Tatjana GROCHAR 0676/845380380 t.grochar@inext.at
GRUPPENOBMANN Karl RÖMER 0650/5342087 karl.roemer@liwest.at
GO - STELLVERTRETERIN Andrea BINDER 0676/6043157 binder@frauenfussball.at
FC ALTMÜNSTER Dr. Matthias RENNER 0664/9074441 matthias.renner@gmx.net
FC ALTMÜNSTER Chrisabel PRISCHL 0699/15093747 chrisabel.prischl@gmail.com
FC ASCHACH/STEYR Gerhard SEIMAIR 0664/3604927 gerhard.seimair@hotmail.com
FC ASCHACH/STEYR Christian SCHNADENAUER 0650/6601971 christian.schnadenauer@gmail.com
UNION GSCHWANDT/EBENSEE Martin GIGL 0699/11600623 martin.gigl@gmx.at
UNION GSCHWANDT/EBENSEE Christof MUR 0699/17070639 c.mur@gtm.co.at
UNION GSCHWANDT/EBENSEE Johannes LAHNSTEINER 0664/9910505 h.lahn@gmx.at
UNION NEUHOFEN/KREMS Sonja GRÜNWALD 0650/3101279 oberhammers@gmx.at
UNION NEUHOFEN/KREMS Andrea SCHULIGOJ 0664/4255740 andreaschuligoj@gmx.at
UNION PETTENBACH Manfred FEICHTINGER 0699/11072042 manfred.feichtinger@inode.at
UNION PETTENBACH Christian PRAMHAS 0664/9648197 c.pramhas@mmg.at
SV SCHARNSTEIN Philipp KUNTNER 0660/7661991 philipp.kuntner@almtal.volksbank.at
SV SCHARNSTEIN Johanna ETTINGER 0650/9248187 johanna_ettinger@gmx.at
SV SCHARNSTEIN Martin LACHMAIR 0650/4711035 martin_lachmair@yahoo.de
SPG SCHIEDLBERG/KEMATEN Christoph SÖLLRADL 0676/847014425 christoph.soellradl@liwest.at
SPG SCHIEDLBERG/KEMATEN Günter HÖRTENHUBER 0699/1013938 guenter_hoertenhuber@gmail.com
UNION WALDNEUKIRCHEN Friedrich KIRCHMAIR 0676/88600355 f.kirchmair@gmx.at
UNION WALDNEUKIRCHEN Hermann BRUNNER 0676/81425643 brunner.34560@raiffeisen-ooe.at
SV WINDISCHGARSTEN Bernhard MÜLLER 0664/2018080 b.mueller@utanet.at
SV WINDISCHGARSTEN Philipp ROHRAUER 0650/7981630 phips_1985@gmx.at
UNION WOLFERN 1B Christian WAGNER 0664/2803776 wagch@aon.at
UNION WOLFERN 1B Josef ANGERER 0650/3713890 jos.angerer@gmail.com