Niederösterreichischer Fußballverband | 2012/13
AKNÖ Frauen Gebietsliga Mostviertel
90/90 gespielte Spiele
370 Tore
gesamt
4,11 Tore
pro Spiel
67 Gelbe Karten Gelbe Karten
0 Gelb-Rote Karten Gelb-Rote Karten
1 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Gruppenbestimmungen für die
AKNÖ Frauen-Gebietsliga Mostviertel,
Saison 2012/13
Die AKNÖ Frauen Gebietsliga Mostviertel spielt nach den Richtlinien zur
Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese
Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
1. Teilnehmende Mannschaften
SCU Ardagger/Neustadl, FC Göstling, SC Gresten-Reinsberg, SV Hohenberg, USV
Kirnberg, SV Krummnussbaum, SC Melk, ASV Spratzern 1c, SU St. Georgen/Leys,
SU Wolfsbach
2. Spielmodus
Die zehn Mannschaften spielen in zwei Durchgängen, wobei jede Mannschaft im
Meisterschaftssystem gegen jeden anderen Meisterschaftsteilnehmer einmal zu
Hause und einmal auswärts antritt. Der erste Durchgang mit 9. Runden wird im
Herbst 2012 ausgetragen und der zweite Durchgang mit ebenfalls 9. Runden im
Frühjahr 2013. Insgesamt sind daher 18 Runden zu spielen. Der Erstplatzierte ist
dann Meister dieser FGL und ist nach den Richtlinien des NÖFV berechtigt, in die FL
aufzusteigen bzw. an den jeweiligen Relegationsspielen teilzunehmen.
3. Spieltermine
Die Herbstmeisterschaft 2012 beginnt am 01./02. September.
Ersatztermine sind nach der letzten Runde festzulegen.
Die genauen Spielertermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der
halbjährlich stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich
festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann
(Samstag, Sonntag).
Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens
10 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den
Gruppenobmann bekannt gegeben werden.
Die Frühjahrsmeisterschaft 2013 beginnt am 23./24.April.
Die genauen Spieltermine werden in der Gruppensitzung (Februar/März 2013)
festgelegt. Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den
Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden,
sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert vier (4)
Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen drei Fußbälle Gr.
5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße
Rückgabe verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der
veranstaltende Verein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in
Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte
Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet!) und bei entscheidenden Spielen der
letzten Runde.
5. Dressenwahl
Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.
6. Spielberichte, Schiedsrichter
Die ONLINE- Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis
spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass auf dem
Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Sollte es
nicht möglich sein, mit dem ONLINE Spielbericht zu arbeiten (z.B. keine
Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der
Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Spielbericht ist an den
NÖFV zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem
Schiedsrichter (siehe NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heimals
auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu
stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner
berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im
Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu
belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes
ihres Vereines zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für die Saison EUR
43,--pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des
Schiedsrichters ist ohne Wartezeit in folgender Reihenfolge vorzugehen: Spielleitung
durch anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine
zuzurechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet das Los. Bei keiner
Einigung wird das Wettspiel abgesagt.
7. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten werden mitgezählt, ab der fünften Karte kommt
es zu einer Spielsperre. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss
für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem
betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
8. Presse
Die Spielpaarungen und Termine werden in den „Offiziellen Nachrichten des NÖFV“
im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im ONLINE-SYSTEM verlautbart.
Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, den Gruppenobmann wegen des
Ergebnisses anzurufen.
Allerdings ist der Gruppenobmann (Klaus Kirchweger 0664/6253772) zu
verständigen, wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage
oder Spielabbruch stattfand.
9. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag,
welcher zur Abdeckung der Spesen für Pressemeldungen und anderer
Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGL anfallen, bezahlen. Derzeit wurde der
Administrationsbeitrag mit EUR 30,-- pro Saison/Verein festgelegt. Der Betrag
muss vor dem ersten Meisterschaftsspiel an folgendes Konto überwiesen werden:
Raiba im Erlauftal Gebietsliga West Damen, KoNr.: 6.228.191, BLZ: 32939.
Darüber hinaus sind die NÖFV-Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach
den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den
NÖFV zu versichern.
10. Disziplinarwesen
Ist in den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in
Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufendem Bewerb
ausscheiden (gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des
NÖFV ein Pönale von EUR 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind
verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter
zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen
einverstanden und ist ebenfalls ein Pönale von EUR 30,-- an die Ligakassa zu
zahlen.
11. Meisterehrung
Ab der Saison 2012/2013 wird die Meisterfeier nach Abschluss der Saison
abgehalten (Termin wird erst festgelegt) und nicht wie bis dato nach dem letzten
Spiel. Der Termin für die Meisterfeier wird rechtzeitig bekannt gegeben und sollte
spätestens 2 Wochen nach dem letzten Meisterschaftsspiel sein. Als Umrahmung der
Meisterfeier wird es ein Abschlussspiel des Meisters gegen eine Ligaauswahl geben.
Wünschenswert wäre es, dass von jedem Verein eine Abordnung bei der Meisterfeier
anwesend ist.
Diese Gruppenbestimmungen wurden einstimmig am 03. August 2012
beschlossen.
Der GO:
Klaus Kirchweger e.h.