Niederösterreichischer Fußballverband | 2012/13
AKNÖ Frauen Gebietsliga Waldviertel
63/63
gespielte Spiele

369
Tore
gesamt
gesamt

5,86
Tore
pro Spiel
pro Spiel

26
Gelbe Karten

1
Gelb-Rote Karten

2
Rote Karten

Durchführungsbestimmungen
Gruppenbestimmungen für die
AKNÖ FGL-Waldviertel
Saison 2012/13
Die Frauen-Gebietsliga Waldviertel spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
1.Teilnehmende Mannschaften:
Furth1b, Heidenreichstein, Langenlois, Irnfritz, Schweiggers, Paudorf und Sigmundsherberg
2.Spielmodus:
Die 7 Mannschaften spielen in drei Durchgängen im Herbst und im Frühjahr, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen Meisterschaftsteilnehmer dreimal Antreten muss. Das sind 11 Runden im Herbst und 10 Runden im Frühjahr. Insgesamt sind 21 Runden zu spielen. Jede Mannschaft ist dreimal spielfrei. Der Erstplatzierte ist dann Meister dieser FGL und ist nach den Richtlinien des NÖFV berechtigt, in die FL aufzusteigen bzw. an den jeweiligen Relegationsspielen teilzunehmen.
3.Spieltermine:
Die Herbstmeisterschaft 2012 beginnt am 25/26 August. Die Frühjahrsmeisterschaft 2013 beginnt am 23/24.März 2013.Die genauen Termine sind auf Fußball Online beim Niederösterreichischen Fußballverband ersichtlich. Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
Ersatztermine sind noch während der Meisterschaft an spielfreien Feiertagen festzulegen oder gleich anschließend an die Herbstmeisterschaftsrunde.
Die genauen Spieltermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährlich stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Samstag, Sonntag zur Verbandszeit). Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 5 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden. Bei Zustimmung dieser Spielverlegung leitet der Gruppenobmann diese an die NÖFV-Geschäftsstelle weiter.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert 6 mal 1,5 Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen drei Fußbälle Gr.5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der Heimverein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.
5.Dressenwahl
Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.
6. Spielberichte, Schiedsrichter
Die Online- Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass auf dem Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Sollte es nicht möglich sein, mit dem ONLINE Spielbericht zu arbeiten (z.B. keine Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Spielbericht ist an den NÖFV zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem Schiedsrichter (siehe Fußball Online, NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heimverein als auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereins zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für die Saison EUR 43,-- pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist ohne Wartezeit in folgender Reihenfolge vorzugehen: Spielleitung durch anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheitet das Los. Bei keiner Einigung wird das Wettspiel abgesagt.
7. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten bleiben ohne Folgewirkungen für die nächsten Meisterschaftsspiele. Bei 5 Gelben Karten ein Spiel sperre. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
8. Presse
Die Spielpaarungen und Termine werden in den ,,Offiziellen Nachrichten des NÖFV im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im ONLINE-SYSTEM verlautbart. Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, den Gruppenobmann wegen des Ergebnisses anzurufen.
Allerdings ist der Gruppenobmann zu verständigen, wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage oder Spielabbruch stattfand.
9. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung der Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGL anfallen, bezahlen. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 30,-- pro Saison/ Verein festgelegt. Der Betrag muss vor dem ersten Meisterschaftsspiel auf das Konto: Raiffeisenbank Schweiggers Kontonummer 31.795.610 Bankleitzahl 32990 FGL Waldviertel überwiesen werden. Darüber hinaus sind die NÖ- Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
10. Disziplinarwesen
Ist in den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufenden Bewerb ausscheiden(gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV eine Pönale von Eur 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls eine Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen.
11. Meisterehrung
Um in einem schönen Rahmen die Meisterehrung vorzunehmen zu können, werden beim letzten Spiel die Urkunden und Meistermedaillen übergeben. Falls es bei diesem Spiel nicht möglich ist wird ein anderer Termin fixiert, dieser soll aber noch innerhalb der Saison liegen.
AKNÖ FGL-Waldviertel
Saison 2012/13
Die Frauen-Gebietsliga Waldviertel spielt nach den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich. Diese Gruppenbestimmungen sind ergänzend und nur für diese Liga zutreffend.
1.Teilnehmende Mannschaften:
Furth1b, Heidenreichstein, Langenlois, Irnfritz, Schweiggers, Paudorf und Sigmundsherberg
2.Spielmodus:
Die 7 Mannschaften spielen in drei Durchgängen im Herbst und im Frühjahr, wobei jede Mannschaft im Meisterschaftssystem gegen jeden anderen Meisterschaftsteilnehmer dreimal Antreten muss. Das sind 11 Runden im Herbst und 10 Runden im Frühjahr. Insgesamt sind 21 Runden zu spielen. Jede Mannschaft ist dreimal spielfrei. Der Erstplatzierte ist dann Meister dieser FGL und ist nach den Richtlinien des NÖFV berechtigt, in die FL aufzusteigen bzw. an den jeweiligen Relegationsspielen teilzunehmen.
3.Spieltermine:
Die Herbstmeisterschaft 2012 beginnt am 25/26 August. Die Frühjahrsmeisterschaft 2013 beginnt am 23/24.März 2013.Die genauen Termine sind auf Fußball Online beim Niederösterreichischen Fußballverband ersichtlich. Spiele der letzten Runde sind, sofern sie für den Meisterschaftsverlauf entscheidend sind, zeitgleich anzusetzen.
Ersatztermine sind noch während der Meisterschaft an spielfreien Feiertagen festzulegen oder gleich anschließend an die Herbstmeisterschaftsrunde.
Die genauen Spieltermine (Tag, Beginnzeit) sind von den Vereinen immer vor der halbjährlich stattfindenden Gruppensitzung für eine Halbsaison einvernehmlich festzulegen, wobei der Heimverein den Spieltag letztendlich bestimmen kann (Samstag, Sonntag zur Verbandszeit). Nachträgliche eventuelle Spielverlegungen müssen zeitgerecht (spätestens 5 Tage vor dem Termin) von beiden Vereinen per E-Mail an den Gruppenobmann bekannt gegeben werden. Bei Zustimmung dieser Spielverlegung leitet der Gruppenobmann diese an die NÖFV-Geschäftsstelle weiter.
4. Organisation von Wettspielen
Einvernehmlich wurde vereinbart, dass keine Eintrittspreise eingehoben werden, sondern lediglich Spenden. Der Heimverein hat den Gästen unaufgefordert 6 mal 1,5 Liter Mineralwasser und dem Schiedsrichter ein Pausengetränk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellt der Heimverein den Gästen drei Fußbälle Gr.5 zum Aufwärmen zur Verfügung. Der Gastverein ist für die ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich. Bei einem Wettspiel können sowohl der Gast- als auch der Heimverein ohne Angaben von Gründen eine Wartezeit von 20 Minuten in Anspruch nehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind vorher vereinbarte Spiele ohne Wartezeit (sep. gekennzeichnet) und bei entscheidenden Spielen der letzten Runde.
5.Dressenwahl
Die Dressenwahl bestimmt der Gastverein.
6. Spielberichte, Schiedsrichter
Die Online- Spielberichte sind von beiden Mannschaften vollständig ausgefüllt bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzubereiten. Zu beachten ist, dass auf dem Spielbericht zusätzlich 6 Ordner und der Ordnerobmann anzuführen sind. Sollte es nicht möglich sein, mit dem ONLINE Spielbericht zu arbeiten (z.B. keine Verbindung), so ist händisch ein Spielbericht auszufüllen. Darüber muss der Gruppenobmann telefonisch verständigt werden, und der Spielbericht ist an den NÖFV zu faxen. Die Spiele werden automatisch durch den NÖFV mit einem Schiedsrichter (siehe Fußball Online, NÖ-Sport) besetzt. Aus diesem Grund sind sowohl der Heimverein als auch der Gastverein verpflichtet, einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen. Kommt einer der Vereine seiner Verpflichtung nicht nach, ist der Gegner berechtigt, beide Schiedsrichterassistenten zu stellen. Der Schiedsrichter hat dies im Spielbericht zu vermerken. Der sich weigernde Verein ist mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Schiedsrichterassistenten sind in der Regel auf der Seite des Angriffes ihres Vereins zu verwenden. Die Schiedsrichtergebühr beträgt für die Saison EUR 43,-- pro Spiel und ist vom Heimverein zu bezahlen. Bei Nichterscheinen des Schiedsrichters ist ohne Wartezeit in folgender Reihenfolge vorzugehen: Spielleitung durch anwesenden Verbandsschiedsrichter, der keinem der beiden Vereine zuzurechnen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, entscheitet das Los. Bei keiner Einigung wird das Wettspiel abgesagt.
7. Gelbe und gelb/rote Karten
Verwarnungen mittels gelber Karten bleiben ohne Folgewirkungen für die nächsten Meisterschaftsspiele. Bei 5 Gelben Karten ein Spiel sperre. Die gelb/rote Karte (Ampelkarte) bedeutet den Ausschluss für die restliche Spielzeit des laufenden Spieles. Der Spielerpass verbleibt bei dem betroffenen Verein, die Spielerin ist im nächsten Meisterschaftsspiel gesperrt.
8. Presse
Die Spielpaarungen und Termine werden in den ,,Offiziellen Nachrichten des NÖFV im NÖ-Sport (Erscheinung am Mittwoch) oder im ONLINE-SYSTEM verlautbart. Durch dieses System ist es nicht mehr notwendig, den Gruppenobmann wegen des Ergebnisses anzurufen.
Allerdings ist der Gruppenobmann zu verständigen, wenn es rote Karten in einem Spiel gab, eine Spielabsage oder Spielabbruch stattfand.
9. Gruppenbeitrag und Versicherungsgebühren
Jeder teilnehmende Verein muss vor der Meisterschaft einen Administrationsbeitrag, welcher zur Abdeckung der Spesen für Pressemeldungen und anderer Aufwendungen in Zusammenhang mit der FGL anfallen, bezahlen. Derzeit wurde der Administrationsbeitrag mit EUR 30,-- pro Saison/ Verein festgelegt. Der Betrag muss vor dem ersten Meisterschaftsspiel auf das Konto: Raiffeisenbank Schweiggers Kontonummer 31.795.610 Bankleitzahl 32990 FGL Waldviertel überwiesen werden. Darüber hinaus sind die NÖ- Vereine verpflichtet, ihre Frauenmannschaften nach den jeweils geltenden Prämiensätzen der Kollektiv-Unfallversicherung über den NÖFV zu versichern.
10. Disziplinarwesen
Ist in den Richtlinien zur Durchführung von Frauenfußballbewerben in Niederösterreich geregelt. Sollte eine Mannschaft aus dem laufenden Bewerb ausscheiden(gültig nach der Nennung), so ist unabhängig von einem Verfahren des NÖFV eine Pönale von Eur 500,-- an die Ligakassa zu zahlen. Alle Vereine sind verpflichtet, bei den halbjährlich stattfindenden Gruppensitzungen, einen Vertreter zu entsenden. Andernfalls erklärt sich der Verein mit den getroffenen Beschlüssen einverstanden und ist ebenfalls eine Pönale von EUR 100,-- an die Ligakassa zu zahlen.
11. Meisterehrung
Um in einem schönen Rahmen die Meisterehrung vorzunehmen zu können, werden beim letzten Spiel die Urkunden und Meistermedaillen übergeben. Falls es bei diesem Spiel nicht möglich ist wird ein anderer Termin fixiert, dieser soll aber noch innerhalb der Saison liegen.