Niederösterreichischer Fußballverband | 2011/12
JHG Südost U13 OPO
30/30 gespielte Spiele
192 Tore
gesamt
6,40 Tore
pro Spiel
14 Blaue Karten Blaue Karten
0 Blau-Rote Karten Blau-Rote Karten
0 Rote Karten Rote Karten

Durchführungsbestimmungen

Zusatzbestimmungen der JHG SÜD/OST Frühjahrsdurchgang 2012 für U11 bis U17

Pkt 1 Spieltermine
Die Spieltermine werden von der JHG vorgegeben
Pflichttermin ab der U11 ist jeweils SONNTAG
Der Spielbeginn wird mit 10:00 Uhr vorgegeben und kann vom Heimverein, mit Zustimmung des Gegners und des MSR, geändert werden
Doppelveranstaltungen: ausreichend Zeit, mind. 30- max 45 Minuten zwischen den Spielen - für Vorbereitungsarbeiten des Schiedsrichters - einplanen!!

Pkt 2 TERMINÄNDERUNGEN (ANPASSUNGEN) bis 1.März 2012 = Death Line)
Terminänderungen bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Gegners sowie des JHGO
Rückverlegungen = Vorgegebener Termin plus maximal 5 Tage = Verlegung bis nächstfolgenden Freitag sind erlaubt
Verlegungen über die nächstfolgende Runde hinaus sind grundsätzlich NICHT gestattet.
Vorverlegungen = Spielfestsetzung auf einen Termin VOR dem vorgegebenen Rahmentermin sind uneingeschränkt erlaubt.
Bis 1. März 2012 besteht die Möglichkeit die vorgegebenen Spieltermine, in Absprache und mit Zustimmung des jeweiligen Gegners, unter Berücksichtigung der VORGABEN, ohne Bearbeitungsgebühr, dem JHGO/MSR bekanntzugeben.
Sollte keine Terminänderung bekanntgegeben werden, gilt der vorgegebene Spieltermin.
Kommt es bei Änderungswünschen zu keiner Einigung, wird das Spiel vom MSR angesetzt. Dieser Termin ist dann für beide Vereine bindend.
Bei der Bekanntgabe von geänderten Terminen sind folgende Angaben UNBEDINGT ERFORDERLICH: Spielklasse(z.B. U14OPO)-Runde-Paarung-NEUER TERMIN

Pkt 2a TERMINÄNDERUNGEN NACH DEM 1.März 2012 = nach der Death Line
Wettspielverlegungen bedürfen der Zustimmung der beteiligten Vereine und der Bewilligung der zuständigen Gruppenleitung (MSR) und sind grundsätzlich spätestens 10 Tage vor dem Spiel zu beantragen. (Richtlinien - Nachwuchsfußball A – Allgemeine Bestimmungen)
Für Terminänderungen wegen Krankheit-Schulveranstaltungen-Gemeindeveranstaltungen und dgl. muss, dem JHGO/MSR, eine schriftliche Bestätigung (Arzt-Schule-etc.) vorgelegt werden
Terminänderungen SIND AUSSCHLIESSLICH vom JUGENDLEITER PER INTRA MAIL dem MSR bekannt zu gegeben. Von Mannschaftstrainern/Betreuern oder von sonstigen Personen bekanntgegebene Terminänderungen WERDEN NICHT BEARBEITET !!!
Ab dem 1.März 2012 - dieser Termin gilt als offizielle Verbandsanordnung - wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15.00 pro Terminänderung vorgeschrieben.
Bei der Bekanntgabe von geänderten Terminen sind folgende Angaben UNBEDINGT ERFORDERLICH: Spielklasse(z.B. U14OPO)-Runde-Paarung-NEUER TERMIN
Die Bearbeitungsgebühr für kurzfristig verschobene Spiele:
14-6 Tage vor dem tatsächlichen Spieltermin = € 20.--/je Spiel,
5-0 Tage vor dem tatsächlichen Spieltermin = € 40.--/je Spiel.

Pkt 3 AUSWAHL/LAZ - TERMINE:
Montag + Mittwoch Trainingstage des LAZ VORKADER
Montag bis Donnerstag Trainingstage des LAZ HAUPTKADERS
30.März bis 1.April 2012 Lehrgang in Lindabrunn
Samstag 14.04.2012 EVN Bewerb
Samstag 19.05.2012 EVN Bewerb
Werden von Vereinen an den LAZ Trainingstagen Meisterschaftsspiele angesetzt, DÜRFEN LAZ-SPIELER NUR ZUSTIMMUNG DER LAZ-LEITUNG EINGESETZT WERDEN !!
Werden Spieler in eine Auswahlmannschaft einberufen, dürfen diese am Tag dieses Wettspieles der Einberufungen, TRAINING und AUSWAHLSPIEL NICHT in ihrer Vereinsmannschaft eingesetzt werden.
Dies gilt auch bei ABSAGEN bzw ENTSCHULDIGUNGEN !

Pkt 4 U07 / U08 /U09 und BEWERBE:
Siehe Bestimmungen im ONLINE SYSTEM

Pkt 5 SPIELABSAGEN
Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet GRUNDSÄTZLICH der nominierte Schiedsrichter, ist die Unbespielbarkeit des Spielfeldes jedoch frühzeitig erkennbar, muss mindestens 2 ½ Stunden vor Spielbeginn der JGO (Absageberechtigter), in dessen Bereich das Spiel stattfindet, zwecks Genehmigung der Absage des Spieles kontaktiert werden.
Wird die Absage vom JGO genehmigt, wird das Spiel vom Meisterschaftsreferenten als ABGESAGT im „OLS“ gebucht.
Gleichzeitig werden der Schiedsrichterbesetzer, der nominierte Schiedsrichter und die betroffenen Vereine über das ONLINE System, automatisiert, von der Absage in Kenntnis gesetzt.
Zusätzlich MUSS der absagende Verein den Gastverein von der GENEHMIGTEN Absage verständigen.
Bei Nichtverständigung und erfolgter Anreise können vom Gastverein, gem. Richtlinien des NÖFV, entstandene Anreisekosten eingefordert werden.
Verspätete (weniger als 120 Minuten vor Spielbeginn) Absagen NUR durch den Heimverein sind grundsätzlich unzulässig.
Innerhalb dieses Zeitraumes kann eine Absage nur mehr durch den angereisten Schiedsrichter festgestellt werden.

Pkt 6 ABSAGEBERECHTIGTE sind:
für alle Spiele welche im Bereich der JG Mödling/Liesing ausgetragen werden JHGO JAKITS
für alle Spiele welche im Bereich der JG Südost ausgetragen werden JGO WOLF
für alle Spiele welche im Bereich der JG Ost ausgetragen werden JGO WODNAR

Pkt 7 NEUTERMINIERUNG ABGESAGTER SPIELE:
Abgesagte Spiele müssen innerhalb von 7 Tagen neu terminiert und dem MSR(JHGO) bekannt gegeben werden.
Ein abgesagte Spiel darf nicht über die zwei nächstfolgenden Runden hinaus verlegt werden.
Der neue Termin bedarf immer der Zustimmung des JHGO.
Kommt es zwischen den Vereinen zu keiner Einigung über einen neuen Spieltermin, wird das Spiel vom MSR angesetzt.
Dieser Termin ist für beide Vereine bindend.

VORGANGSWEISE BEI NICHTERSCHEINEN DES NOMINIERTEN SCHIEDSRICHTERS:
Erscheint der nominierte Schiedsrichter zum angesetzten Spielbeginn nicht, so müssen sich die Vereine auf einen anderen Spielleiter einigen.
Anwesende, geprüfte Schiedsrichter, sofern sie nicht einem der beteiligten Vereine angehören, haben den Vorzug. Dieses Vorzugsrecht besteht jedoch für den in Frage kommenden Schiedsrichter nicht, wenn er seinen ordentlichen Wohnsitz in einem Ort hat, aus dem einer der beteiligten Vereine stammt und in diesem Ort nur ein Verein besteht. Sind mehrere geprüfte Schiedsrichter anwesend, entscheidet das Los. Ist kein Schiedsrichter anwesend, hat jeder Verein einen geeigneten Spielleiter vorzuschlagen. Dies kann auch ein aktiver Verbandsschiedsrichter sein, der einem der beteiligten Vereine angehört oder seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat, aus der einer der Vereine stammt.
Wer von diesen beiden das Spiel leitet, entscheidet das Los.
Bei Nichterscheinen des nominierten Schiedsrichters besteht KEIN ABSAGERECHT

SPIELFELDGRÖSSE:
analog den ÖFB Bestimmungen

BÄLLE ZUM AUFWÄRMEN:
Der Gastverein hat sein eigenen Bälle zum aufwärmen mitzubringen

PAUSENGETRÄNK:
Der Heimverein stellt den Gästen vier Liter Mineralwasser (bei kalter Witterung evtl. Tee) unaufgefordert bereit.

Alle Spiele werden nach den Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb des ÖFB/NÖFV ausgetragen.